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   BGH, 25.02.2010 - V ZA 2/10   

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https://dejure.org/2010,2144
BGH, 25.02.2010 - V ZA 2/10 (https://dejure.org/2010,2144)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2010 - V ZA 2/10 (https://dejure.org/2010,2144)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - V ZA 2/10 (https://dejure.org/2010,2144)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfahrenskostenhilfe hinsichtlich einer Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung der Verlängerung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen wegen Verhinderung der Abschiebung; Verhinderung der Abschiebung durch unterlassene Mitwirkung an der Beschaffung von ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrenskostenhilfe hinsichtlich einer Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung der Verlängerung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen wegen Verhinderung der Abschiebung; Verhinderung der Abschiebung durch unterlassene Mitwirkung an der Beschaffung von ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausländerrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 09.07.2009 - 34 Wx 57/09

    Abschiebungshaft: Verletzung des Beschleunigungsgebotes bei durch den Betroffenen

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - V ZA 2/10
    Denn in den ihm zuzurechnenden und von ihm daher hinzunehmenden Zeitraum fällt grundsätzlich auch das Prüfungsverfahren, das die Heimatbehörden bis zur positiven Bescheidung für sich in Anspruch nehmen (OLG München, Beschl. v. 9. Juli 2009, 34 Wx 057/09, juris Rdn 18; OLG Hamm JMBlNW 2007, 177; BayObLG InfAuslR 2000, 454).

    Dortige Verzögerungen sind ihr nicht zuzurechnen (OLG München, Beschl. v. 9. Juli 2009, 34 Wx 057/09, juris; OLG Hamm JMBlNW 2007, 177; BayObLG InfAuslR 2000, 454).

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2008 - 3 Wx 206/08

    Voraussetzungen der Fortdauer der Sicherungshaft

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - V ZA 2/10
    cc) Sind die Möglichkeiten der Klärung der Staatsangehörigkeit erschöpft und kann die Ausländerbehörde deshalb keine konkreten Maßnahmen zur Vorbereitung der Abschiebung mehr treffen, ist die Anordnung der Abschiebungshaft allerdings nicht mehr zulässig, da sie ihren Zweck, die Abschiebung zu sichern, nicht mehr erfüllen kann (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 1. Oktober 2008, I-3 Wx 206/08, juris Rdn. 11; BayObLG InfAuslR 2001, 446).
  • BayObLG, 16.09.2004 - 4Z BR 70/04

    Sicherungshaft von über 6 Monaten in Abschiebungssachen

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - V ZA 2/10
    aa) Ein Verhindern liegt vor, wenn ein von dem Willen des Ausländers abhängiges pflichtwidriges Verhalten ursächlich dafür ist, dass die Abschiebung nicht erfolgen konnte (vgl. Senat, Beschl. v. 11. Juli 1996, V ZB 14/96, NJW 1996, 2796; BayObLG, Beschl. v. 16. September 2004, 4Z BR 070/04, juris Rdn. 13), wenn also das für die Abschiebung bestehende Hindernis auf ein Tun des Ausländers, zu dessen Unterlassen er verpflichtet ist, oder auf ein Unterlassen zurückgeht, während er zu einem Tun verpflicht ist (OLG Saarbrücken FGPrax 1999, 243).
  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96

    Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - V ZA 2/10
    aa) Ein Verhindern liegt vor, wenn ein von dem Willen des Ausländers abhängiges pflichtwidriges Verhalten ursächlich dafür ist, dass die Abschiebung nicht erfolgen konnte (vgl. Senat, Beschl. v. 11. Juli 1996, V ZB 14/96, NJW 1996, 2796; BayObLG, Beschl. v. 16. September 2004, 4Z BR 070/04, juris Rdn. 13), wenn also das für die Abschiebung bestehende Hindernis auf ein Tun des Ausländers, zu dessen Unterlassen er verpflichtet ist, oder auf ein Unterlassen zurückgeht, während er zu einem Tun verpflicht ist (OLG Saarbrücken FGPrax 1999, 243).
  • OLG Schleswig, 09.03.2007 - 2 W 54/07

    Anforderungen an die Anhörung des Betroffenen im Abschiebehaftverfahren

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - V ZA 2/10
    Einem Verfahrensbevollmächtigten muss zwar die Möglichkeit eingeräumt werden, an dem Anhörungstermin teilzunehmen (OLG Karlsruhe InfAuslR 2006, 90; OLG Schleswig OLGR 2007, 495).
  • OLG Karlsruhe, 08.11.2005 - 11 Wx 32/05

    Pflicht zur mündlichen Anhörung eines Ausländers vor der Anordnung oder

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - V ZA 2/10
    Einem Verfahrensbevollmächtigten muss zwar die Möglichkeit eingeräumt werden, an dem Anhörungstermin teilzunehmen (OLG Karlsruhe InfAuslR 2006, 90; OLG Schleswig OLGR 2007, 495).
  • BayObLG, 26.06.2001 - 3Z BR 204/01

    Zulässigkeit einer Haft zur Sicherung einer Abschiebung durch eine

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - V ZA 2/10
    cc) Sind die Möglichkeiten der Klärung der Staatsangehörigkeit erschöpft und kann die Ausländerbehörde deshalb keine konkreten Maßnahmen zur Vorbereitung der Abschiebung mehr treffen, ist die Anordnung der Abschiebungshaft allerdings nicht mehr zulässig, da sie ihren Zweck, die Abschiebung zu sichern, nicht mehr erfüllen kann (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 1. Oktober 2008, I-3 Wx 206/08, juris Rdn. 11; BayObLG InfAuslR 2001, 446).
  • BGH, 10.07.2014 - V ZB 32/14

    Zurückschiebungshaftsache: Anspruch des Verfahrensbevollmächtigten auf Teilnahme

    Einem Verfahrensbevollmächtigten muss die Möglichkeit eingeräumt werden, an dem Termin zur Anhörung des Betroffenen teilzunehmen (Senat, Beschluss vom 31. Januar 2012 - V ZB 117/11 Rn. 4, juris; Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZA 2/10 Rn. 10, juris).

    Bei verständiger Würdigung dieser Angaben hätte das Amtsgericht in dem Schriftsatz des Verfahrensbevollmächtigten einen Verlegungsantrag sehen müssen und deshalb nicht ohne weiteres die Anhörung durchführen dürfen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZA 2/10 Rn. 10, juris).

  • BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10

    Abschiebungshaftverfahren: Begründungszwang für zulässigen Haftantrag; Angaben

    Der Hinweis des Beschwerdegerichts, die beteiligte Behörde habe auf die Arbeitsweise und -geschwindigkeit ausländischer Behörden keinen Einfluss, ist im Rahmen des Beschleunigungsgebots relevant (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZA 2/10, Rn. 16, juris), nicht aber für die nach § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG erforderliche Prognose.
  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 309/10

    Anordnung von Abschiebungshaft ist bei Vorliegen von vom Ausländer nicht zu

    Verzögerungen wären der Ausländerbehörde in diesem Zusammenhang dann nicht zuzurechnen, wenn diese auf die Bearbeitung des Verfahrens durch die ausländischen Behörden zurückzuführen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZA 2/10, Rn. 16, juris).
  • BGH, 19.01.2017 - V ZB 99/16

    Abschiebungshaftsache: Verlängerung der Abschiebungshaft über sechs Monate hinaus

    Erforderlich ist, dass das für die Abschiebung bestehende Hindernis auf ein Tun des Ausländers zurückgeht, zu dessen Unterlassen er verpflichtet ist, oder auf ein Unterlassen trotz bestehender Verpflichtung zu einem Tun (Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZA 2/10, juris Rn. 13).
  • BGH, 01.03.2012 - V ZB 206/11

    Abschiebungshaft: Hafthindernis durch Stellung eines Asylantrags

    Dass die Anhörung des Betroffenen bei der Botschaft der Republik Sudan deshalb erst am 25. August 2011 stattfinden konnte, ist der Beteiligten zu 2 nicht zuzurechnen, weil sie auf die Bearbeitung der Verfahren durch die beteiligten ausländischen Behörden keinen Einfluss hat (Senat, Beschluss vom 25. August 2011 - V ZB 188/11 Rn. 16, juris; Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZA 2/10 Rn. 16, juris).
  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 118/10

    Abschiebungshaft: Anordnung durch einen Richter auf Probe; Eröffnung des

    Der Haftrichter ist im Grundsatz nur verpflichtet, dem Verfahrensbevollmächtigten, der sich bei Gericht für den Betroffenen gemeldet hat, von dem Anhörungstermin zu unterrichten und ihm Gelegenheit zur Teilnahme zu geben (Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZA 2/10, juris Rn. 10; OLG Celle, InfAuslR 2008, 136, 137; OLG Rostock, FGPrax 2006, 187, 188; Keidel/Budde, FamFG, 16. Aufl., § 420 Rn. 2; Lesting in Marschner/Volckart/Lesting, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 5. Aufl., § 420 FamFG Rn. 3).
  • LG Traunstein, 18.07.2016 - 4 T 2293/16

    Zulässigkeit einer über sechs Monate hinausgehenden Haftdauer wegen

    Die Ausländerbehörde hat auf die Bearbeitung der Verfahren durch die beteiligten ausländischen Behörden selbst keinen Einfluss; dortige Verzögerungen sind ihr nicht zuzurechnen (vgl. BGH, V ZA 2/10, NJOZ 2011, 125).

    Ein Verhindern setzt voraus, dass ein von dem Willen des Ausländers abhängiges pflichtwidriges Verhalten ursächlich dafür ist, dass die Abschiebung nicht erfolgen konnte, wenn also das für die Abschiebung bestehende Hindernis auf ein Tun, zu dessen Unterlassen er verpflichtet ist, oder auf ein Unterlassen zurückgeht, während er zu einem Tun verpflichtet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25.02.2010, V ZA 2/10).

  • BGH, 25.08.2011 - V ZB 188/11

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerdeentscheidung bei Belehrung während der Anhörung

    Dass die Vorführungsrunde erst im September 2011 stattfinden kann, ist der Behörde nicht zuzurechnen, weil sie auf die Bearbeitung der Verfahren durch die beteiligten ausländischen Behörden keinen Einfluss hat und der Ausländerbehörde dortige Verzögerungen nicht zuzurechnen sind (Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZA 2/10 Rn. 16, juris).
  • BGH, 19.01.2017 - V ZB 110/16

    Abschiebungshaftsache: Voraussetzungen für eine Verlängerung der Sicherungshaft

    Erforderlich ist, dass das für die Abschiebung bestehende Hindernis auf ein Tun des Ausländers zurückgeht, zu dessen Unterlassen er verpflichtet ist, oder auf ein Unterlassen trotz bestehender Verpflichtung zu einem Tun (Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZA 2/10, juris Rn. 13).
  • LG Traunstein, 18.07.2016 - 4 T 2163/16

    Verlängerung der Abschiebungshaft über sechs Monate hinaus

    Die Ausländerbehörde hat auf die Bearbeitung der Verfahren durch die beteiligten ausländischen Behörden selbst keinen Einfluss; dortige Verzögerungen sind ihr nicht zuzurechnen (vgl. BGH, V ZA 2/10, NJOZ 2011, 125).

    Ein Verhindern setzt voraus, dass ein von dem Willen des Ausländers abhängiges pflichtwidriges Verhalten ursächlich dafür ist, dass die Abschiebung nicht erfolgen konnte, wenn also das für die Abschiebung bestehende Hindernis auf ein Tun, zu dessen Unterlassen er verpflichtet ist, oder auf ein Unterlassen zurückgeht, während er zu einem Tun verpflichtet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25.02.2010, V ZA 2/10).

  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 188/11

    Notwendigkeit des Vorliegens des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft für die

  • BGH, 22.08.2019 - V ZB 144/17

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftverlängerung einer Sicherungshaft;

  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 28/20

    Verlängerung der Anordnung der Haft zur Sicherung der Zurückweisung des

  • BGH, 31.01.2012 - V ZB 117/11

    Rechtmäßigkeit der Anordnung des Aufenthalts im Transitbereich eines Flughafens

  • BGH, 13.10.2011 - V ZB 126/11

    Rechtmäßigkeit der Verlängerung der Abschiebungshaft von sechs auf neun Monate

  • BGH, 23.03.2021 - XIII ZB 66/20

    Überstellungshaft: Wahrung des Grundsatzes des fairen Verfahrens bei Anhörung des

  • BGH, 10.11.2020 - XIII ZB 129/19

    Vertretung eines Betroffenen in einem Freiheitsentziehungsverfahren und bei der

  • BGH, 18.10.2011 - V ZB 188/11
  • BGH, 18.05.2021 - XIII ZB 46/19

    Voraussetzungen für eine Verlängerung des Transitaufenthalts eines kongolesischen

  • BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 12/19

    Rechtmäßige Anordnung der Sicherungshaft bis zur Rückführung eines abgelehnten

  • BGH, 22.03.2022 - XIII ZB 11/20

    Anordnung des Transitaufenthalts; Grundsatz des fairen Verfahrens

  • LG Paderborn, 08.07.2016 - 5 T 206/16

    Anordnung von Sicherungshaft für die Dauer von 3 Monaten

  • LG Frankfurt/Main, 14.01.2020 - 21 T 191/19
  • LG Traunstein, 06.07.2016 - 4 T 2269/16

    Unbegründete Beschwerde gegen die Verlängerung der Abschiebehaft

  • LG Münster, 27.03.2017 - 5 T 160/17
  • LG Limburg, 17.08.2020 - 7 T 2/20
  • LG Frankfurt/Main, 11.09.2019 - 21 T 31/19
  • LG Frankfurt/Main, 20.08.2018 - 29 T 243/18
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