Rechtsprechung
   BGH, 29.01.2015 - V ZA 23/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,5697
BGH, 29.01.2015 - V ZA 23/14 (https://dejure.org/2015,5697)
BGH, Entscheidung vom 29.01.2015 - V ZA 23/14 (https://dejure.org/2015,5697)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - V ZA 23/14 (https://dejure.org/2015,5697)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,5697) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einseitige Erledigungserklärung - und die Beschwer des Berufungsklägers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 02.12.2016 - 1 U 21/16

    Rückforderung eines im Wege vorweg genommener Erbfolge übertragenen

    An die Stelle des Sachinteresses tritt für beide Parteien das Kosteninteresse (BGH, Beschluss vom 29. Januar 2015 - V ZA 23/14 -, Rz. 2, juris).
  • BGH, 12.07.2016 - VIII ZB 55/15

    Berufungsbeschwer nach einseitiger Erledigungserklärung in einem

    a) Ohne Rechtsfehler ist das Berufungsgericht allerdings davon ausgegangen, dass sich der Wert der Beschwer des Rechtsmittelführers nach einer einseitigen Erledigungserklärung in aller Regel - und so auch hier - nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten richtet (BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2015 - V ZA 23/14, juris Rn. 2 mwN; vom 18. Juni 2015 - V ZR 224/14, NJW 2015, 3173 Rn. 3; st. Rspr.).

    An die Stelle des Sachinteresses tritt für beide Parteien das Kosteninteresse (BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2015 - V ZA 23/14, aaO; vom 18. Juni 2015 - V ZR 224/15, aaO).

  • BGH, 18.06.2015 - V ZR 224/14

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: Ermittlung des Beschwerdewerts nach

    An die Stelle des Sachinteresses tritt für beide Parteien das Kosteninteresse (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 29. Januar 2015 - V ZA 23/14, juris Rn. 2 mwN).
  • OLG Brandenburg, 05.04.2019 - 4 U 53/18

    Widerruf der auf Abschluss eines Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung:

    Nach einseitiger Erledigungserklärung der ursprünglichen Feststellungsanträge zu 1. und 3. richtet sich die diesbezügliche Beschwer des Rechtsmittelführers nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Gerichts- und Parteikosten (st. Rspr; siehe nur BGH, Beschlüsse vom 29.01.2015 - V ZA 23/14, juris Rn. 2 und vom 18.06.2015 - V ZR 224/14, juris Rn. 3).
  • OLG Brandenburg, 05.04.2019 - 4 U 68/18

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer Feststellungsklage des

    Nach einseitiger Erledigungserklärung eines Klageantrages richtet sich die diesbezügliche Beschwer der Rechtsmittelführer nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Gerichts- und Parteikosten (st. Rspr; siehe nur BGH, Beschlüsse vom 29.01.2015 - V ZA 23/14, juris Rn. 2 und vom 18.06.2015 - V ZR 224/14, juris Rn. 3).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2018 - 4 U 148/17

    Prozesserklärungen sind nach der Interessenlage auszulegen

    Nach einseitiger Erledigungserklärung richtet sich die diesbezügliche Beschwer des Rechtsmittelführers nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Gerichts- und Parteikosten (st. Rspr; siehe nur BGH, Beschlüsse vom 29.01.2015 - V ZA 23/14, juris Rn. 2 und vom 18.06.2015 - V ZR 224/14, juris Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht