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   BGH, 19.05.2011 - V ZA 35/10   

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https://dejure.org/2011,11969
BGH, 19.05.2011 - V ZA 35/10 (https://dejure.org/2011,11969)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2011 - V ZA 35/10 (https://dejure.org/2011,11969)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - V ZA 35/10 (https://dejure.org/2011,11969)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 114 ZPO, § 127 Abs 2 ZPO, § 567 ZPO
    Prozesskostenhilfe: Anfechtbarkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Unanfechtbare Entscheidungen über Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bedürfen keiner Begründung; Notwendigkeit einer Begründung für unanfechtbare Entscheidungen über Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe: Anfechtbarkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe: Anfechtbarkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.06.2009 - II ZA 9/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZA 35/10
    Unanfechtbare Entscheidungen über Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bedürfen keiner Begründung (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; BGH, Beschluss vom 8. Juni 2009 - II ZA 9/08, Rn. 1, juris).

    Über den Umweg einer Anhörungsrüge kann die Partei die Mitteilung einer Begründung nicht erzwingen (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2009 - II ZA 9/08, Rn. 1, juris; Beschluss vom 25. April 2006 - IV ZA 23/05, Rn. 1, juris).

  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZA 35/10
    Unanfechtbare Entscheidungen über Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bedürfen keiner Begründung (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; BGH, Beschluss vom 8. Juni 2009 - II ZA 9/08, Rn. 1, juris).
  • BGH, 25.04.2006 - IV ZA 23/05

    Anforderungen an die Begründung der Versagung der Prozesskostenhilfe in der

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZA 35/10
    Über den Umweg einer Anhörungsrüge kann die Partei die Mitteilung einer Begründung nicht erzwingen (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2009 - II ZA 9/08, Rn. 1, juris; Beschluss vom 25. April 2006 - IV ZA 23/05, Rn. 1, juris).
  • BGH, 21.11.2022 - XI ZA 3/22

    Verwerfung der Gehörsrüge als unzulässig

    Das Fehlen einer Begründung für die Zurückweisung des Prozesskostenhilfeantrags ist keine Gehörsverletzung (BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2009 - II ZA 9/08, juris Rn. 1, vom 19. Mai 2011 - V ZA 35/10, juris Rn. 1, vom 5. Dezember 2018 - IX ZA 16/17, ZIP 2019, 96 Rn. 3 und vom 28. Mai 2020 - III ZA 22/19, juris Rn. 2).

    Unanfechtbare Entscheidungen über Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bedürfen keiner Begründung (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; BVerfG, NJW 2011, 1497 Rn. 12; BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2009, aaO, vom 19. Mai 2011, aaO Rn. 2 und vom 28. Mai 2020, aaO, jeweils mwN).

    Weder aus § 321a Abs. 4 Satz 5 ZPO, nach dem der Beschluss kurz begründet werden soll, noch unmittelbar aus dem Verfassungsrecht ergibt sich eine Verpflichtung zu einer weitergehenden Begründung der Entscheidung, weil sonst mittels einer Anhörungsrüge nach § 321a ZPO die entsprechend anzuwendende Bestimmung des § 544 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO ausgehebelt werden könnte (BVerfG, NJW 2011, 1497 Rn. 24; BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2011 - V ZA 35/10, juris Rn. 2 und vom 5. Dezember 2018 - IX ZA 16/17, ZIP 2019, 96 Rn. 3 sowie Senatsbeschlüsse vom 13. April 2015 - XI ZA 10/14, juris Rn. 3 und vom 26. Juni 2020 - XI ZA 8/19, juris Rn. 4, jeweils mwN).

  • BGH, 29.08.2022 - XI ZA 2/22

    Verwerfung des als Anhörungsrüge auszulegenden "Einspruchs" als unzulässig

    Das Fehlen einer Begründung für die Zurückweisung des Prozesskostenhilfeantrags ist keine Gehörsverletzung (BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2009 - II ZA 9/08, juris Rn. 1, vom 19. Mai 2011 - V ZA 35/10, juris Rn. 1, vom 5. Dezember 2018 - IX ZA 16/17, ZIP 2019, 96 Rn. 3 und vom 28. Mai 2020 - III ZA 22/19, juris Rn. 2).

    Unanfechtbare Entscheidungen über Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bedürfen keiner Begründung (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; BVerfG, NJW 2011, 1497 Rn. 12; BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2009, aaO, vom 19. Mai 2011, aaO Rn. 2 und vom 28. Mai 2020, aaO, jeweils mwN).

    Weder aus § 321a Abs. 4 Satz 5 ZPO, nach dem der Beschluss kurz begründet werden soll, noch unmittelbar aus dem Verfassungsrecht ergibt sich eine Verpflichtung zu einer weitergehenden Begründung der Entscheidung, weil sonst mittels einer Anhörungsrüge nach § 321a ZPO die entsprechend anzuwendende Bestimmung des § 544 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO ausgehebelt werden könnte (BVerfG, NJW 2011, 1497 Rn. 24; BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2011 - V ZA 35/10, juris Rn. 2 und vom 5. Dezember 2018 - IX ZA 16/17, ZIP 2019, 96 Rn. 3 sowie Senatsbeschlüsse vom 13. April 2015 - XI ZA 10/14, juris Rn. 3 und vom 26. Juni 2020 - XI ZA 8/19, juris Rn. 4, jeweils mwN).

  • BGH, 12.09.2023 - XI ZB 7/23

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Anhörungsrüge

    Das Fehlen einer Begründung für die Zurückweisung des Prozesskostenhilfeantrags ist keine Gehörsverletzung (BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2009 - II ZA 9/08, juris Rn. 1, vom 19. Mai 2011 - V ZA 35/10, juris Rn. 1, vom 5. Dezember 2018 - IX ZA 16/17, ZIP 2019, 96 Rn. 3 und vom 28. Mai 2020 - III ZA 22/19, juris Rn. 2).

    Unanfechtbare Entscheidungen über Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bedürfen keiner Begründung (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; BVerfG, NJW 2011, 1497 Rn. 12; BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2009, aaO, vom 19. Mai 2011, aaO Rn. 2 und vom 28. Mai 2020, aaO, jeweils mwN).

  • BGH, 11.04.2013 - V ZA 30/12

    Vorliegen einer Begründung bei unanfechtbaren Entscheidungen über Anträge auf

    Unanfechtbare Entscheidungen über Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bedürfen keiner Begründung (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZA 35/10, WuM 2011, 485); dass der Senat von einer solchen Begründung abgesehen hat, verletzt den Anspruch der Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs daher nicht.

    Über den Umweg einer Anhörungsrüge kann die Partei die Mitteilung einer Begründung nicht erzwingen (Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZA 35/10, aaO; BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - IV ZA 23/05, juris).

  • BGH, 14.09.2016 - EnZR 19/15

    Geltendmachung eine Gehörsverletzung

    Dasselbe gilt für die vorliegende Entscheidung über die Gehörsrüge (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2011 - V ZA 35/10, juris Rn. 2, vom 8. Januar 2015 - IX ZA 9/13, juris Rn. 2 und vom 9. März 2016 - XI ZA 14/14, juris Rn. 2).
  • BGH, 14.09.2016 - EnZR 20/15

    Geltendmachung eine Gehörsverletzung

    Dasselbe gilt für die vorliegende Entscheidung über die Gehörsrüge (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2011 - V ZA 35/10, juris Rn. 2, vom 8. Januar 2015 - IX ZA 9/13, juris Rn. 2 und vom 9. März 2016 - XI ZA 14/14, juris Rn. 2).
  • BGH, 15.04.2015 - XI ZA 26/14
    Der Beschluss, mit dem der Senat Prozesskostenhilfe versagt hat, ist gemäß § 127 Abs. 2, § 567 ZPO unanfechtbar (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZA 35/10, juris Rn. 2).

    Dasselbe gilt für die vorliegende Entscheidung über die Gehörsrüge (vgl. nur BGH, Beschlüsse, vom 19. Mai 2011 - V ZA 35/10, juris Rn. 2 und vom 8. Januar 2015 - IX ZA 9/13, juris Rn. 2).

  • BGH, 28.05.2020 - III ZA 22/19

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf Antrag für eine Anhörungsrüge

    Unanfechtbare Entscheidungen über Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bedürfen keiner Begründung (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2017 - VI ZB 53/16, juris Rn. 2 und vom 19. Mai 2011 - V ZA 35/10, juris; vgl. auch BVerfG, NJW 2011, 1497 Rn. 12 jew. mwN).
  • BGH, 25.04.2018 - XI ZR 589/17

    Prüfung der Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen einer Anhörungsrüge;

    Dasselbe gilt für die vorliegende Entscheidung über die Gehörsrüge (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2011 - V ZA 35/10, juris Rn. 2, vom 8. Januar 2015 - IX ZA 9/13, juris Rn. 2 und vom 13. April 2015 - XI ZA 10/14, juris Rn. 3).
  • BGH, 09.03.2016 - XI ZA 14/14

    Zurückweisung der Anhörungsrüge mangels Verletzung des Anspruchs der Klägers auf

    Dasselbe gilt für die vorliegende Entscheidung über die Gehörsrüge (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2011 - V ZA 35/10, juris Rn. 2, vom 8. Januar 2015 - IX ZA 9/13, juris Rn. 2 und vom 13. April 2015 - XI ZA 10/14, juris Rn. 3).
  • BGH, 24.02.2015 - XI ZA 25/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht in entscheidungserheblicher

  • BGH, 21.08.2018 - VI ZA 2/18

    Nachweis einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen der Anhörungsrüge

  • BSG, 09.11.2011 - B 13 R 35/11 BH
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   BGH, 07.09.2011 - V ZA 35/10   

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BGH, Entscheidung vom 07. September 2011 - V ZA 35/10 (https://dejure.org/2011,7885)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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   BGH, 29.07.2011 - V ZA 35/10   

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BGH, 29.07.2011 - V ZA 35/10 (https://dejure.org/2011,12465)
BGH, Entscheidung vom 29.07.2011 - V ZA 35/10 (https://dejure.org/2011,12465)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 2011 - V ZA 35/10 (https://dejure.org/2011,12465)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des Fehlens einer Begründung der Zurückweisung des Prozesskostenhilfeantrags des Beklagten für eine beabsichtigte Nichtzulassungsbeschwerde mit Art. 103 Abs. 1 GG

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1
    Vereinbarkeit des Fehlens einer Begründung der Zurückweisung des Prozesskostenhilfeantrags des Beklagten für eine beabsichtigte Nichtzulassungsbeschwerde mit Art. 103 Abs. 1 GG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Unbegründete Anhörungsrüge

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 14.01.2020 - VIII ZA 12/19

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch gegen einen Richter; Anhörungsrüge

    Eine weitere Begründung des unanfechtbaren Beschlusses war aus Rechtsgründen nicht geboten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2018 - IX ZA 16/17, ZIP 2019, 96 Rn. 3; vom 12. Juni 2012 - IV ZA 11/12, juris Rn. 5 und vom 29. Juli 2011 - V ZA 35/10, juris Rn. 2).
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   BGH, 07.04.2011 - V ZA 35/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,132607
BGH, 07.04.2011 - V ZA 35/10 (https://dejure.org/2011,132607)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2011 - V ZA 35/10 (https://dejure.org/2011,132607)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2011 - V ZA 35/10 (https://dejure.org/2011,132607)
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