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   BGH, 18.04.2013 - V ZA 35/12   

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https://dejure.org/2013,10732
BGH, 18.04.2013 - V ZA 35/12 (https://dejure.org/2013,10732)
BGH, Entscheidung vom 18.04.2013 - V ZA 35/12 (https://dejure.org/2013,10732)
BGH, Entscheidung vom 18. April 2013 - V ZA 35/12 (https://dejure.org/2013,10732)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei nicht rechtzeitiger Übermittlung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf einem unterschriebenen Vordruck

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 S. 1; ZPO § 117 Abs. 2 S. 1; ZPO § 233
    Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei nicht rechtzeitiger Übermittlung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf einem unterschriebenen Vordruck

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.10.2003 - IX ZA 8/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist bei

    Auszug aus BGH, 18.04.2013 - V ZA 35/12
    Die Beifügung der "entsprechenden Belege" ist dem Antragsteller in § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO ausdrücklich zur Pflicht gemacht (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - IX ZA 8/03, FamRZ 2004, 99, 100).
  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 161/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 18.04.2013 - V ZA 35/12
    Ein etwaiges Verschulden ihrer Anwälte wäre den Beklagten nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2001 - XI ZR 161/01, BGHZ 148, 66, 70).
  • BGH, 07.10.2004 - V ZA 8/04

    Wahrung der Rechtsmittelfrist durch die Prozesskostenhilfe beantragende Partei

    Auszug aus BGH, 18.04.2013 - V ZA 35/12
    Ist dies nicht geschehen, war die Partei nicht ohne ihr Verschulden verhindert, die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde einzuhalten (Senat, Beschluss vom 2. Februar 2012 - V ZA 3/12, Grundeigentum 2012, 495; Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZA 8/04, FamRZ 2004, 1961, 1962 mwN).
  • BGH, 02.02.2012 - V ZA 3/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einreichung der

    Auszug aus BGH, 18.04.2013 - V ZA 35/12
    Ist dies nicht geschehen, war die Partei nicht ohne ihr Verschulden verhindert, die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde einzuhalten (Senat, Beschluss vom 2. Februar 2012 - V ZA 3/12, Grundeigentum 2012, 495; Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZA 8/04, FamRZ 2004, 1961, 1962 mwN).
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