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   BGH, 12.03.2018 - V ZA 51/17   

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BGH, 12.03.2018 - V ZA 51/17 (https://dejure.org/2018,7426)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2018 - V ZA 51/17 (https://dejure.org/2018,7426)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2018 - V ZA 51/17 (https://dejure.org/2018,7426)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 78b Abs. 1
    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.06.2014 - VI ZR 226/13

    Beiordnung eines Notanwalts: Darlegungslast bei Mandatsniederlegung durch

    Auszug aus BGH, 12.03.2018 - V ZA 51/17
    Eine Partei, die die Beiordnung eines Notanwalts beantragt, hat nachzuweisen, dass sie trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht gefunden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2014 - VI ZR 226/13, NJW 2014, 3247 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 13.12.2011 - VI ZA 40/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsersatz für beschädigtes Motorrad

    Auszug aus BGH, 12.03.2018 - V ZA 51/17
    Im Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesgerichtshof muss eine Partei insoweit - innerhalb der Rechtsmittelfrist - substantiiert darlegen und nachweisen, sich ohne Erfolg mindestens an fünf Rechtsanwälte gewandt zu haben (Senat, Beschluss vom 11. Mai 2017 - V ZA 10/17, juris mwN; höhere Anforderungen in BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - VI ZA 40/11, NZV 2012, 223 Rn. 4).
  • BGH, 11.05.2017 - V ZA 10/17

    Anforderungen an eine substantiierte Darlegung der Bestellung eines Notanwalts;

    Auszug aus BGH, 12.03.2018 - V ZA 51/17
    Im Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesgerichtshof muss eine Partei insoweit - innerhalb der Rechtsmittelfrist - substantiiert darlegen und nachweisen, sich ohne Erfolg mindestens an fünf Rechtsanwälte gewandt zu haben (Senat, Beschluss vom 11. Mai 2017 - V ZA 10/17, juris mwN; höhere Anforderungen in BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - VI ZA 40/11, NZV 2012, 223 Rn. 4).
  • BGH, 25.03.2024 - IX ZA 20/23
    Im Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesgerichtshof muss sie hierzu - innerhalb der Rechtsmittelfrist - substantiiert darlegen und nachweisen, sich ohne Erfolg zumindest an mehr als vier beim Bundesgerichtshof zugelassene Rechtsanwälte gewandt zu haben und welche Rechtsanwälte aus welchen Gründen zur Übernahme des Mandats nicht bereit waren (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - IX ZA 37/14, juris Rn. 2 mwN; vom 12. März 2018 - V ZA 51/17, juris Rn. 2; vom 9. Februar 2022 - V ZA 2/22, juris Rn. 4).
  • BGH, 26.08.2019 - II ZR 46/19

    Bestellung eines Notanwalts zur Durchführung eines

    Darüber hinaus muss sich die Partei für ein Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesgerichtshof ohne Erfolg zumindest an mehr als vier beim Bundesgerichtshof zugelassene Rechtsanwälte gewandt haben und ihre diesbezüglichen Bemühungen dem Gericht substantiiert darlegen und gegebenenfalls nachweisen (BGH, Beschluss vom 22. September 2008 - II ZB 11/08, juris Rn. 2; Beschluss vom 11. Dezember 2012 - II ZA 7/11, juris Rn. 1; Beschluss vom 23. Juli 2013 - II ZR 72/13, juris Rn. 2; Beschluss vom 12. März 2018 - V ZA 51/17, juris Rn. 2; Beschluss vom 12. Juli 2018 - V ZA 12/18, juris Rn. 2; Beschluss vom 21. August 2018 - VIII ZR 75/18, juris Rn. 6 f.; jeweils mwN).

    Seinem Antrag waren keine Nachweise für die dargestellten Bemühungen beigefügt, einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt zu finden, insbesondere keine Absageerklärungen solcher Anwälte (vgl. zu dieser Anforderung BGH, Beschluss vom 9. Januar 2018 - V ZR 251/17, juris; Beschluss vom 12. März 2018 - V ZA 51/17, juris Rn. 3; Beschluss vom 21. August 2018 - VIII ZR 75/18, juris Rn. 7).

  • BGH, 21.08.2018 - VIII ZR 75/18

    Zurückweisung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts für das

    b) Zudem muss die Partei im Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesgerichtshof substantiiert darlegen und nachweisen, sich ohne Erfolg an eine ausreichende Zahl bei dem Bundesgerichtshof zugelassener Rechtsanwälte gewandt zu haben (BGH, Beschlüsse vom 12. März 2018 - V ZA 51/17, juris Rn. 2 mwN, sowie vom 27. April 2018 in demselben Verfahren, juris Rn. 3 f.).
  • BGH, 06.12.2019 - V ZA 23/19

    Begründetheit eines Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts

    Im Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesgerichtshof muss eine Partei insoweit - innerhalb der Rechtsmittelfrist - substantiiert darlegen und nachweisen, sich ohne Erfolg mindestens an fünf Rechtsanwälte gewandt zu haben (Senat, Beschluss vom 12. März 2018 - V ZA 51/17, juris Rn. 2 mwN).
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   BGH, 27.04.2018 - V ZA 51/17   

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BGH, 27.04.2018 - V ZA 51/17 (https://dejure.org/2018,13110)
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