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   BGH, 12.09.2013 - V ZB 1/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27335
BGH, 12.09.2013 - V ZB 1/13 (https://dejure.org/2013,27335)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2013 - V ZB 1/13 (https://dejure.org/2013,27335)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2013 - V ZB 1/13 (https://dejure.org/2013,27335)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Halbs 2 ZPO, § 511 ZPO, § 1090 BGB
    Streitwertbemessung: Klage auf Bewilligung der Löschung einer Grunddienstbarkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwer im Zusammenhang mit einer abgewiesenen Klage auf Löschung der Grunddienstbarkeit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwer für Klage auf Löschung der Grunddienstbarkeit über 600 EUR

  • rewis.io

    Streitwertbemessung: Klage auf Bewilligung der Löschung einer Grunddienstbarkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwer im Zusammenhang mit einer abgewiesenen Klage auf Löschung der Grunddienstbarkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ermittlung der Wertminderung bei belasteten Grundstücken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitwert für die Löschung von Grundschulden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.03.2010 - XII ZB 130/09

    Berufungssumme: Beschwer des Berufungsklägers bei Verurteilung zur Duldung des

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - V ZB 1/13
    Hier hat das Berufungsgericht den Zugang zu der Berufung aber deshalb unzumutbar erschwert, weil es bei der Ausübung seines Ermessens die in Betracht zu ziehenden Umstände nicht umfassend berücksichtigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2010 - XII ZB 130/09, NJW-RR 2010, 1081, 1082).
  • BGH, 09.12.2010 - V ZR 103/10

    Berechnung der Wertbeeinträchtigung eines Grundstücks durch den Verlust einer

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - V ZB 1/13
    Für die Ermittlung des Wertverlusts ist der Verkehrswert des Grundstücks mit der Grunddienstbarkeit mit demjenigen ohne die Grunddienstbarkeit zu vergleichen (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Dezember 2012 - V ZR 103/10, juris Rn. 4).
  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 193/10

    Rechtsbeschwerde in Wohnungseigentumssachen: Ermessensfehlerhafte Festsetzung der

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - V ZB 1/13
    Eine solche Erschwerung liegt zwar nicht in jedem Fehler bei der Bemessung der Beschwer, sondern ist nur dann gegeben, wenn das Berufungsgericht die Grenzen seines Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 193/10, NZM 2011, 488, 489 Rn. 8).
  • BGH, 22.01.2009 - V ZR 121/08

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer einer Klage auf Löschung einer Dienstbarkeit

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - V ZB 1/13
    a) Die Beschwer der Kläger, die sich gegen die Abweisung ihrer Klage auf Bewilligung der Löschung der auf ihrem Grundstück lastenden Grunddienstbarkeit wehren, bemisst sich nach der aktuellen Wertminderung, die ihr Grundstück durch die Belastung erleidet, § 7 Hs. 2 ZPO (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Januar 2009 - V ZR 121/08, juris).
  • BGH, 15.05.2014 - V ZB 2/14

    Bemessung der Beschwer für Klage auf Löschung einer Grunddienstbarkeit

    Nachdem der Senat die Entscheidung mit Beschluss vom 12. September 2013 (V ZB 1/13, Grundeigentum 2014, 55) aufgehoben und die Sache zurückverwiesen hatte, hat das Landgericht die Berufung erneut als unzulässig verworfen.

    Für die Ermittlung des Wertverlusts ist der Verkehrswert des Grundstücks mit der Grunddienstbarkeit mit demjenigen ohne die Grunddienstbarkeit zu vergleichen (Senat, Beschluss vom 12. September 2013 - V ZB 1/13, Grundeigentum 2014, 55 Rn. 7 mwN).

    Vielmehr muss in die Bewertung maßgeblich auch der Umstand einbezogen werden, dass die Möglichkeit einer künftigen Inanspruchnahme der Rechte aus der Dienstbarkeit - sei es durch den gegenwärtigen, sei es durch einen künftigen Eigentümer des herrschenden Grundstücks - besteht (Senat, Beschluss vom 12. September 2013 - V ZB 1/13, Grundeigentum 2014, 55 Rn. 7).

  • BayObLG, 20.04.2023 - 101 AR 15/23

    Fehlende Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses mangels Sachverhaltsauflärung

    Für die Ermittlung der Wertminderung, die das dienende Grundstück durch die Belastung erleidet, ist der Verkehrswert des Grundstücks mit der Grunddienstbarkeit mit demjenigen ohne die Grunddienstbarkeit zu vergleichen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2014, V ZB 2/14, NJW-RR 2014, 1297 Rn. 7; Beschluss vom 12. September 2013, V ZB 1/13, juris Rn. 7 jeweils zur Beschwer eines Klägers, der sich mit seiner Berufung gegen die Abweisung einer Klage auf Bewilligung der Löschung einer auf seinem Grundstück lastenden Grunddienstbarkeit wendet).

    Den Hinweis der Klägerin auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs zum Gegenstandswert einer Klage auf Löschung eines Nießbrauchs vom 21. Januar 2022 (Az. V ZR 233/20), in der zur Streitwertbemessung betreffend eine Klage auf Bewilligung der Löschung einer Grunddienstbarkeit unübersehbar auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. September 2013 (Az. V ZB 1/13) verwiesen wird (juris Rn. 1), hat das Landgericht mit der schlechthin unhaltbaren Begründung für rechtlich nicht relevant erachtet, dass die genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2022 einen Nießbrauch betreffe.

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