Rechtsprechung
BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 16 Abs. 2, § 28 Abs. 5
Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Nachforderungen aus Abrechnungen für frühere Jahre - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wohnungseigentümer - Wohnungseigentum - Verbindlichkeit - Erwerber - Eigentumswohnung - Voreigentümer - Haftung - Abrechnung - Nebenkostenabrechnung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Lastentragungspflicht; Haftung des Erwerber einer Eigentumswohnung; Nachforderungen aus Abrechnungen für frühere Jahre
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 16 Abs. 2, § 28 Abs. 5
Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 104, 197
- NJW 1988, 1910
- NJW-RR 1988, 973 (Ls.)
- MDR 1988, 765
- DNotZ 1989, 148
- BB 1988, 1141
- DB 1988, 2355
- Rpfleger 1988, 357
Wird zitiert von ... (132) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 27.06.1985 - VII ZB 16/84
Wohnungseigentum: Zwangsversteigerung; weitere Anschlußwerte
Auszug aus BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87
An einer solchen Entscheidung sieht es sich aber durch den Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 27. Juni 1985, VII ZB 16/84, BGHZ 95, 118 [BGH 27.06.1985 - VII ZB 16/84] gehindert und hat die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.Der Bundesgerichtshof hat hingegen in BGHZ 95, 118 [BGH 27.06.1985 - VII ZB 16/84] entschieden, daß der Ersteher von Wohnungseigentum in der Zwangsversteigerung für die vor dem Zuschlag angefallenen Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums auch dann nicht haftet, wenn die den Rückstand ausweisende Jahresabrechnung erst nach dem Zuschlagsbeschluß erstellt und von der Wohnungseigentümerversammlung gebilligt worden ist.
Damit beantworten das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof dieselbe Rechtsfrage im Sinne von § 28 Abs. 2 FGG (vgl. BGHZ 95, 118, 123) [BGH 27.06.1985 - VII ZB 16/84] verschieden.
Seine Begründung (BGHZ 95, 118, 121 f) [BGH 27.06.1985 - VII ZB 16/84] zeigt, daß die Frage der Haftung des neuen Wohnungseigentümers von der Art des Erwerbs der Wohnung nicht abhängt.
a) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Frage des Erwerbs von Wohnungseigentum in der Zwangsversteigerung (BGHZ 95, 118, 121 f) [BGH 27.06.1985 - VII ZB 16/84] würden die Antragsgegner allerdings nicht haften.
Demgegenüber erachtet der Senat die in BGHZ 95, 118, 122 [BGH 27.06.1985 - VII ZB 16/84] befürchtete Gefahr, daß die Wohnungseigentümer die Jahresabrechnungen verzögern könnten, um sich einen neuen - vielleicht finanzkräftigeren - Schuldner zu verschaffen, als nicht sehr naheliegend (vgl. auch LG Frankfurt am Main NJW-RR 1987, 596, 598) [LG Frankfurt am Main 24.06.1986 - 2 T 832/85]; gegebenenfalls bliebe der Einwand des Rechtsmißbrauchs (§ 162 Abs. 2, § 242 BGB; Weitnauer, JZ 1986, 193, 194 re. Sp.).
Die hier abgelehnte Lösung aus BGHZ 95, 118 ff [BGH 27.06.1985 - VII ZB 16/84] dürfte sich zudem kaum in die Praxis umsetzen lassen, da sie eine nur schwer durchführbare Rückrechnung und zeitanteilige Zuordnung des Kostenanfalls erfordert (…vgl. LG Frankfurt am Main aaO; Hemrich, Der Wohnungseigentümer 1985, 85, 86 f;… Weitnauer aaO;… zu den Schwierigkeiten der Kostenaufteilung innerhalb eines Rechnungsjahres vgl. auch Röll, NJW 1983, 153, 154 [LG Aachen 18.11.1982 - 4 O 599/80] und MünchKomm/Röll, 2. Aufl. § 16 WEG Rdn. 25 a).
- OLG Stuttgart, 27.06.1980 - 8 W 268/80
Auszug aus BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87
Diese Gleichstellung der Erwerbsarten wird auch daraus deutlich, daß die zur Begründung der Vorlagepflicht herangezogene Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (MDR 1980, 937 = Die Justiz 1980, 414) - anders als der Beschluß des dort vorlegenden Kammergerichts (BlGBW 1985, 20) - einen rechtsgeschäftlichen Erwerb betraf.b) Nach einer anderen Ansicht soll derjenige haften, der Wohnungseigentümer war, als die jeweilige Jahresabrechnung erstellt und bekanntgemacht wurde (OLG Stuttgart MDR 1980, 937 [OLG Stuttgart 27.06.1980 - 8 W 268/80] = Die Justiz 1980, 414).
Im übrigen ist es ihm in den Fällen rechtsgeschäftlichen Erwerbs - wie hier - unbenommen, im Verhältnis zum Veräußerer eine günstigere Regelung zu vereinbaren (vgl. auch OLG Stuttgart MDR 1980, 937, 938 [OLG Stuttgart 27.06.1980 - 8 W 268/80] = Die Justiz 1980, 414).
- BGH, 25.09.1980 - VII ZR 276/79
Vertretungsmacht des Verwalters
Auszug aus BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87
Dementsprechend hafte nicht er, sondern sein Rechtsvorgänger Dritten gegenüber weiterhin als Gesamtschuldner für die in der Vergangenheit im Namen der Wohnungseigentümer begründeten Verwaltungsschulden (BGHZ 78, 166, 175).Ebensowenig ergeben sich aus dem Außenverhältnis Rückschlüsse für sonstige Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümer untereinander, die in der anteilmäßigen Verpflichtung zum Tragen der Lasten und Kosten (§ 16 Abs. 2 WEG) wurzeln und der Abdeckung bereits entstandener Verwaltungsschulden (BGHZ 78, 166, 175) dienen.
- LG Frankfurt/Main, 24.06.1986 - 9 T 832/85
Auszug aus BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87
c) Nach einer weiteren Auffassung, die auch das vorlegende Oberlandesgericht vertritt, kommt es auf die Eigentümerstellung in dem Zeitpunkt an, da die Wohngeldforderung fällig wird (LG Frankfurt/Main NJW-RR 1987, 596 m.w.N.;… Hauger, Festschrift für Bärmann und Weitnauer, S. 77 ff; dieselbe, Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungseigentumswesen in Bayern, 1987, 70 ff; Weitnauer, JZ 1986, 193; Hemrich, Der Wohnungseigentümer, 1985, 85, 86;… Deckert, Festschrift für Bärmann und Weitnauer, S. 151, 165;… Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 1986, Rdn. 656;… Palandt/Bassenge, BGB 47. Aufl. § 16 WEG Anm. 5 c).Demgegenüber erachtet der Senat die in BGHZ 95, 118, 122 [BGH 27.06.1985 - VII ZB 16/84] befürchtete Gefahr, daß die Wohnungseigentümer die Jahresabrechnungen verzögern könnten, um sich einen neuen - vielleicht finanzkräftigeren - Schuldner zu verschaffen, als nicht sehr naheliegend (vgl. auch LG Frankfurt am Main NJW-RR 1987, 596, 598) [LG Frankfurt am Main 24.06.1986 - 2 T 832/85]; gegebenenfalls bliebe der Einwand des Rechtsmißbrauchs (§ 162 Abs. 2, § 242 BGB; Weitnauer, JZ 1986, 193, 194 re. Sp.).
- BGH, 02.02.1979 - V ZR 14/77
Eigentum an Heizungsanlage bei Wohnungseigentum
Auszug aus BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87
Die Verwalterin ist nach den Grundsätzen der gewillkürten Prozeßstandschaft befugt, Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft im Rahmen von § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG im eigenen Namen geltend zu machen und Zahlung an sich zu verlangen (vgl. BGHZ 73, 302, 306; BayObLGZ 1969, 209, 212 f; 1970, 65, 69; 1971, 313, 316; 1975, 233, 237 f; 1986, 128, 129;… Weitnauer, WEG 6. Aufl. § 27 Rdn. 6 a;… Palandt/Bassenge, BGB 47. Aufl. § 27 WEG Anm. 3 e).Die Ermächtigung zur Prozeßführung folgt, wie das Amtsgericht festgestellt hat, aus dem Verwaltervertrag (vgl. BayObLGZ 1986, 128, 129 f;… Bärmann/Pick/Merle, WEG 6. Aufl. § 27 Rdn. 56, 59;… Palandt/ Bassenge aaO), das notwendige eigene schutzwürdige Interesse aus der Pflicht der Verwalterin, die ihr obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß und reibungslos zu erfüllen (vgl. BGHZ 73, 302, 307; BayObLGZ 1969, 209, 214).
- BGH, 24.03.1983 - VII ZB 28/82
Zur Tragung der Gemeinschaftskosten nach Veräußerung des Wohnungseigentums
Auszug aus BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87
Komme es aber für die Haftung im Außenverhältnis darauf an, ob die Schuld vor oder nach seinem Eintritt in die Wohnungseigentümergemeinschaft begründet worden sei, so sei nicht einzusehen, warum im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander etwas anderes gelten solle; auch insoweit seien nur diejenigen Wohnungseigentümer verpflichtet, die Lasten und Kosten anteilig zu tragen, die im Zeitpunkt von deren Entstehung Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft gewesen seien (BGHZ 87, 138, 141 ff; ebenso - auch für rechtsgeschäftlichen Erwerb - Vorlagebeschl. des KG BlGBW 1985, 20;… BGB-RGRK/Augustin, 12. Aufl. § 16 WEG Rdn. 31;… für Erwerb in der Zwangsversteigerung: Zeller/Stöber, ZVG 12. Aufl. § 56 Rdn. 3.9; Ebeling, Rechtspfleger 1986, 125, 126;… für die bei Eigentumserwerb zurückliegenden abgeschlossenen Wirtschaftsjahre auch MünchKomm/Röll, 2. Aufl. § 16 WEG Rdn. 25, 25 a).Sie beruhen dem Rechtsgrunde nach auf dem mit dem Sondereigentum verbundenen Anteil des Wohnungseigentümers am gemeinschaftlichen Eigentum (§ 16 Abs. 2 WEG; vgl. BGHZ 87, 138, 142).
- BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 2 Z 72/85
Beschluss über die Jahresabrechnung während eines Verfahrens um …
Auszug aus BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87
Die Verwalterin ist nach den Grundsätzen der gewillkürten Prozeßstandschaft befugt, Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft im Rahmen von § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG im eigenen Namen geltend zu machen und Zahlung an sich zu verlangen (vgl. BGHZ 73, 302, 306; BayObLGZ 1969, 209, 212 f; 1970, 65, 69; 1971, 313, 316; 1975, 233, 237 f; 1986, 128, 129;… Weitnauer, WEG 6. Aufl. § 27 Rdn. 6 a;… Palandt/Bassenge, BGB 47. Aufl. § 27 WEG Anm. 3 e).Die Ermächtigung zur Prozeßführung folgt, wie das Amtsgericht festgestellt hat, aus dem Verwaltervertrag (vgl. BayObLGZ 1986, 128, 129 f;… Bärmann/Pick/Merle, WEG 6. Aufl. § 27 Rdn. 56, 59;… Palandt/ Bassenge aaO), das notwendige eigene schutzwürdige Interesse aus der Pflicht der Verwalterin, die ihr obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß und reibungslos zu erfüllen (vgl. BGHZ 73, 302, 307; BayObLGZ 1969, 209, 214).
- BGH, 12.07.1984 - VII ZB 1/84
Ablehnung der vom Verwalter erstellten Abrechnungsgrundlagen durch die …
Auszug aus BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87
Erst durch den Beschluß der Wohnungseigentümer werden im Rahmen der allgemeinen Beitragspflicht (§ 16 Abs. 2 WEG) die Verbindlichkeiten jedes einzelnen Wohnungseigentümers gegenüber den anderen begründet (vgl. BGH Beschl. v. 12. Juli 1984, VII ZB 1/84, NJW 1984, 912, 913 li. Sp.; BayObLG Wohnungseigentum 1986, 14 f mit zust. Anm. Weitnauer). - LG Aachen, 18.11.1982 - 4 O 599/80
Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung; Pflicht zur Erteilung einer …
Auszug aus BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87
Die hier abgelehnte Lösung aus BGHZ 95, 118 ff [BGH 27.06.1985 - VII ZB 16/84] dürfte sich zudem kaum in die Praxis umsetzen lassen, da sie eine nur schwer durchführbare Rückrechnung und zeitanteilige Zuordnung des Kostenanfalls erfordert (…vgl. LG Frankfurt am Main aaO; Hemrich, Der Wohnungseigentümer 1985, 85, 86 f;… Weitnauer aaO; zu den Schwierigkeiten der Kostenaufteilung innerhalb eines Rechnungsjahres vgl. auch Röll, NJW 1983, 153, 154 [LG Aachen 18.11.1982 - 4 O 599/80] und MünchKomm/Röll, 2. Aufl. § 16 WEG Rdn. 25 a). - BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86
Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung
Auszug aus BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87
Die Beurteilung des vorlegenden Oberlandesgerichts, es könne ohne Beantwortung der streitigen Rechtsfrage über die sofortige weitere Beschwerde nicht entscheiden, ist für den Senat, soweit die Zulässigkeit der Vorlage in Rede steht, bindend (vgl. BGHZ 99, 90, 91 f [BGH 11.11.1986 - V ZB 1/86] m.w.N.). - BayObLG, 27.10.1971 - BReg. 2 Z 85/70
Aufteilung der Wohnanlage durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft; …
- BayObLG, 18.03.1970 - BReg. 2 Z 36/69
- BayObLG, 24.06.1975 - BReg. 2 Z 41/75
Durch Eigentümergemeinschaft an Verwalter gerichtetes Verbot der Vermietung und …
- BGH, 25.01.2017 - VIII ZR 249/15
Betriebskostennachforderungen des Vermieters einer Eigentumswohnung bei …
Der Beschluss der Wohnungseigentümer nach § 28 Abs. 5 WEG entfaltet jedoch gegenüber einem Dritten, wie hier dem Mieter, keine Bindung (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1988 - V ZB 10/87, BGHZ 104, 197, 203;… Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, aaO S. 230;… Schmidt-Futterer/Langenberg, aaO Rn. 318). - BGH, 02.12.2011 - V ZR 113/11
Wohnungseigentumssache: Schuldner der Wohngeldnachzahlungsforderungen nach …
Umgekehrt rechtfertigt sich die Verpflichtung der aktuellen Wohnungseigentümer im Zeitpunkt der Beschlussfassung aus § 16 Abs. 2 WEG (Senat, Beschluss vom 21. April 1988 - V ZB 10/87, BGHZ 104, 197, 203; Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 230; Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 296 f.). - BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99
Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Zutreffend hat das Beschwerdegericht es ferner für unschädlich erachtet, daß in der Einzelabrechnung für die Wohnung nicht der Antragsgegner, sondern - in Unkenntnis des Eigentümerwechsels - noch der Voreigentümer genannt ist, da für alle Beteiligten erkennbar die Abrechnung für die Wohnung bestimmt war und zudem die Verpflichtung des aus der Eigentümergemeinschaft ausgeschiedenen Voreigentümers ein unzulässiger Gesamtakt zu Lasten eines Dritten gewesen wäre (Senat, Beschl. v. 24. Februar 1994, V ZB 43/93, NJW 1994, 2950, 2953; BGHZ 104, 197, 203;… vgl. Bader, Festschrift Seuss [1997], 1, 8).Die Ausgestaltung der gesetzlichen Haftung des Erwerbers im Außenverhältnis läßt keine Rückschlüsse auf die Ausgestaltung des Ausgleichs im Innenverhältnis der Eigentümergemeinschaft zu, durch den für jeden Wohnungseigentümer die Verpflichtung konkretisiert wird, die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, der sonstigen Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums (nach dem Verhältnis seines Anteils) zu tragen, § 16 Abs. 2 WEG (Senat, BGHZ 104, 197, 201).
dd) Diesem Ergebnis steht die Entscheidung des Senats vom 21. April 1988 (BGHZ 104, 197), wonach der Erwerber für die nach Eigentumsübergang beschlossenen Nachforderungen aus den Abrechnungen früherer Jahre einzustehen hat, nicht entgegen.
Denn der Erwerber haftet aus diesem Beschluß nach der von dem Senat vertretenen Fälligkeitstheorie (BGHZ 104, 197, 201; 107, 285, 288) nur für die nach dem Eigentumsübergang fällig gewordenen Vorschüsse und Sonderumlagen (BGHZ 107, 285, 288).
- BGH, 15.12.2017 - V ZR 257/16
Wohnungseigentum: Haftung des Erwerbers für eine nach dem Eigentumswechsel fällig …
Der Erwerber von Wohnungs- oder Teileigentum haftet für eine nach dem Eigentumswechsel fällig werdende Sonderumlage, auch wenn deren Erhebung vor dem Eigentumswechsel beschlossen wurde (Fortführung von Senat, Beschluss vom 21. April 1988, V ZB 10/87, BGHZ 104, 197).So haftet der Erwerber einer Eigentumswohnung für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümer untereinander, die in der anteilmäßigen Verpflichtung zum Tragen der Lasten und Kosten (§ 16 Abs. 2 WEG) wurzeln, etwa auch dann, wenn es sich um Nachforderungen aus Abrechnungen für frühere Jahre handelt, sofern nur der Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, durch den die Nachforderungen begründet wurden (§ 28 Abs. 5 WEG), erst nach dem Eigentumserwerb gefasst worden ist (Senat, Beschluss vom 21. April 1988 - V ZB 10/87, BGHZ 104, 197; vgl. auch Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 230).
b) Offen gelassen hat der Senat bislang, ob der Erwerber auch Beitragsleistungen schuldet, die noch vor dem Eigentumswechsel beschlossen, aber erst für einen danach liegenden Zeitpunkt fällig gestellt wurden (vgl. Senat, Beschluss vom 21. April 1988 - V ZB 10/87, BGHZ 104, 197, 204).
Dies rechtfertigt es, die Sonderumlage nicht anders zu behandeln als andere nach dem Wirtschaftsplan von den Wohnungseigentümern zu erbringende Vorschüsse (§ 28 Abs. 2 WEG), namentlich Wohngeldforderungen, für die nach der Fälligkeitstheorie bei einem Eigentumswechsel innerhalb des Wirtschaftsjahres - und somit nach Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan - bis zu dem Zeitpunkt des Eigentumswechsels der Veräußerer (vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 231 f.) und ab diesem Zeitpunkt der Erwerber (vgl. Senat, Beschluss vom 21. April 1988 - V ZB 10/87, BGHZ 104, 197, 201) bzw. Ersteher (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 1985 - VII ZB 16/84, BGHZ 95, 118, 121) haftet.
- BGH, 03.07.2020 - V ZR 250/19
Nachhaftung des Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für …
Diese Pflicht beruht dem Rechtsgrunde nach auf dem mit dem Sondereigentum verbundenen Anteil des Wohnungseigentümers am gemeinschaftlichen Eigentum (vgl. Senat, Beschluss vom 21. April 1988 - V ZB 10/87, BGHZ 104, 197, 201; BGH, Beschluss vom 24. März 1983 - VII ZB 28/82, BGHZ 87, 138, 142).Geltungsgrund für die insoweit konkretisierte Beitragspflicht ist in beiden Fällen der Beschluss der Wohnungseigentümer (Senat, Beschluss vom 21. April 1988 - V ZB 10/87, aaO S. 202).
(b) Richtig ist auch, dass nach der Rechtsprechung des Senats aus dem Umstand, dass die Wohnungseigentümer im Innenverhältnis erst durch den Beschluss nach § 28 Abs. 5 WEG zur Leistung eines konkreten Beitrags verpflichtet werden, folgt, dass ein solcher Beschluss Verbindlichkeiten nur für und gegen die bei Beschlussfassung eingetragenen Wohnungseigentümer begründen kann, nicht aber für deren Rechtsvorgänger, da anderenfalls ein unzulässiger Gesamtakt zu Lasten Dritter vorläge (vgl. Senat, Beschluss vom 21. April 1988 - V ZB 10/87, BGHZ 104, 197, 203; Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 230; Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 295; Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 113/11, ZMR 2012, 284, 285).
- OLG München, 09.03.2007 - 32 Wx 177/06
Abrechnungsanspruch des Wohnungseigentümers - Recht auf Einsichtnahme in fremde …
Erst durch die Genehmigungsbeschlüsse wird im Rahmen der allgemeinen Beitragspflicht eine konkrete Verbindlichkeit der Wohnungseigentümer begründet (BGHZ 104, 197/202 f; 108, 44/51). - BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90
Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums - …
bb) Mußte der Wohnungseigentümer, der der außergewöhnlichen Maßnahme im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG nicht zugestimmt hatte, zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes des gemeinsamen Eigentums im Außenverhältnis eine Verbindlichkeit eingehen, so kann er, soweit er hieraus in Anspruch genommen wurde, von den Zustimmenden unmittelbar nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 16 Abs. 3 WEG oder, was hier offen bleiben kann, erst aufgrund des Wirtschaftsplanes (§ 28 WEG i.V.m. § 16 Abs. 3 WEG, vgl. BGHZ 104, 197, 202) [BGH 21.04.1988 - V ZB 10/87] Ausgleich verlangen.Der Rechtsnachfolger muß von dem Zeitpunkt an, ab dem er für Verwaltungsverbindlichkeiten haftet (für die Lasten- und Kostenverteilung nach § 16 Abs. 2 WEG vgl. BGHZ 104, 197 [BGH 21.04.1988 - V ZB 10/87] und 107, 285), die Kostenfreiheit anderer Teilhaber nach § 16 Abs. 3, Halbs. 2 WEG gegen sich gelten lassen.
- BGH, 09.03.2012 - V ZR 147/11
Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über bereits entstandene …
(1) Soweit der Beschluss die Beklagten verpflichtet, rückständige Beiträge zu zahlen, die vor ihrem Eigentumserwerb fällig geworden und daher von dem Voreigentümer zu tragen sind (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 22. Januar 1987 - V ZB 3/86, BGHZ 99, 358, 360; Beschluss vom 21. April 1988 - V ZB 10/87, BGHZ 104, 197, 201 ff.), folgt dies daraus, dass den Beklagten andernfalls eine nicht bestehende Erwerberhaftung auferlegt würde. - BGH, 24.02.1994 - V ZB 43/93
Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des …
Zutreffend ist zwar der Ausgangspunkt, daß erst mit Beschluß der Eigentümerversammlung über die Jahres- und Einzelabrechnungen im Innenverhältnis der Eigentümer die Pflicht zur Tragung der Lasten und Kosten gemäß § 16 Abs. 2 WEG in konkreter Höhe begründet wird (BGHZ 104, 197, 202 f [BGH 21.04.1988 - V ZB 10/87] m.w.N.; 107, 285, 287; 108, 44, 47).Unschädlich ist, daß in der Einzelabrechnung für die Wohnung nicht der Antragsgegner, sondern - in Unkenntnis der erfolgten Eigentumsumschreibung - noch der Voreigentümer genannt ist, da für alle Beteiligten erkennbar die Abrechnung für die Wohnung bestimmt war und zudem die Verpflichtung des ausgeschiedenen Voreigentümers ein unzulässiger Gesamtakt zu Lasten eines Dritten gewesen wäre (BGHZ 104, 197, 203 [BGH 21.04.1988 - V ZB 10/87]; OLG Düsseldorf WuM 1991, 623 [OLG Düsseldorf 01.03.1991 - 3 Wx 3/91]; vgl. aber für einen Sonderfall auch BayObLG WE 1989, 222 f).
- BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03
Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in …
Die hierfür erforderliche Ermächtigung kann sich - wie hier - aus dem Verwaltervertrag ergeben (Senat, BGHZ 104, 197, 199;… Staudinger/Wenzel, BGB, 12. Aufl., Vorbem. §§ 43 ff WEG Rdn. 82), während das notwendige eigene schutzwürdige Interesse aus der Pflicht der Antragstellerin folgt, die ihr obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß und reibungslos zu erfüllen (vgl. Senat, BGHZ 73, 302, 307; 104, 197, 199). - BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95
Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers
- BGH, 18.05.1989 - V ZB 14/88
Haftung des "werdenden" Wohnungseigentümers für vor dem Eigentumserwerb …
- BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88
Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des …
- LG Dresden, 16.06.2010 - 2 S 90/10
Aufrechnung gegen Hausgeldansprüche mit von der Wohnungseigentümergemeinschaft …
- BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03
Gewährung rechtlichen Gehörs durch das vorlegende Gericht; Abstimmung der …
- BGH, 14.12.2018 - V ZR 2/18
Kompetenz der Wohnungseigentümer zu einem Beschluss über die Fortgeltung eines …
- BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93
Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines …
- BGH, 28.09.2012 - V ZR 251/11
Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer zur Aufnahme eines …
- BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10
Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Geltendmachung von Ansprüchen der …
- OLG München, 29.05.2006 - 34 Wx 27/06
Einsichtsnahme des Wohnungseigentümers in Unterlagen der Jahresabrechnung - …
- OLG Hamm, 07.03.1996 - 15 W 440/95
Haftung des Erwerbers für Wohngeldrückstände des Rechtsvorgängers
- OLG Frankfurt, 11.08.2005 - 20 W 56/03
Wohneigentum: Aufnahme der Rechtsverfolgungskosten in der Jahresgesamtabrechnung, …
- OLG Hamburg, 18.06.2001 - 2 Wx 72/97
Bindung des Rechtsvorgängers eines Wohnungseigentümers an Beschlüsse der …
- LG Bielefeld, 23.10.1990 - 23 T 180/89
Haftung für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümer untereinander ; Haftung des …
- BGH, 22.07.2011 - V ZR 245/09
Wohnungseigentumssache: Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft für eine …
- AG Kerpen, 08.12.1998 - 15 II 44/98
Anfechtungsrecht und Stimmrecht des Zwangsverwalters unter Bezugnahme der …
- OLG Hamm, 29.05.2008 - 15 Wx 43/08
Zur Prozessführungsbefugnis des Hausverwalters - Zur Ermittlung der ausstehenden …
- OLG Karlsruhe, 17.11.2004 - 14 Wx 82/03
Wohnungseigentum: Haftung für vor Eigentumsübergang beschlossene Sonderumlage
- AG Kerpen, 28.04.2000 - 15 II 18/99
- OLG Köln, 29.05.1995 - 16 Wx 44/95
Anforderungen an die Eigenschaft eines Voreigentümers als Schuldner der von ihm …
- LG Düsseldorf, 18.09.2019 - 25 S 18/19
- OLG Köln, 15.01.2008 - 16 Wx 141/07
Keine Wohngeldforderung aufgrund Ein-Mann-Beschluss des teilenden …
- KG, 13.11.1989 - 24 W 415/89
Wohnungseigentum; Mündliche Verhandlung; Öffentliche Verhandlung
- OLG Hamm, 12.05.1992 - 15 W 33/92
Anspruch der Wohnungseigentümer auf offenen Ausweis von Umsatzsteueranteilen
- OLG Köln, 21.05.1997 - 16 Wx 129/97
Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des …
- OLG Hamm, 15.02.2011 - 15 Wx 222/10
Rechtsnatur des Abrechnungsguthabens aus der Jahresabrechnung einer …
- BayObLG, 30.05.1996 - 2Z BR 9/96
Umfang der einem Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft eingeräumten …
- BGH, 27.02.1992 - IX ZR 57/91
Gewährleistungsbürgschaft gegenüber Bauherrengemeinschaft
- LG Saarbrücken, 27.05.2009 - 5 S 26/08
Sonderumlage vor Eigentumserwerb entstanden: Zahlungspflicht?
- OLG Celle, 05.01.2004 - 4 W 217/03
Beteiligung an Ausgleich von Zahlungsrückständen einer Wohneigentümergemeinschaft …
- OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02
Wohnungseigentumsrecht: Kein Bereicherungsanspruch wegen überzahlter …
- OLG Zweibrücken, 12.01.1998 - 7 U 92/97
Wohngeldforderungen
- BayObLG, 19.04.1990 - BReg. 1b Z 19/89
Haftet der ausgeschiedene Wohnungseigentümer für Wohngeldvorschüsse?
- OLG Köln, 14.12.2009 - 2 Wx 59/09
Voraussetzungen der Berichtigung des Grundbuchs bei Eintritt des Erbfalls und …
- OLG Hamm, 08.10.2007 - 15 W 385/06
Aufwendungsersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen den Verband der …
- OLG Köln, 24.01.1997 - 16 Wx 2/97
Haftung für Wohngeldrückstände des Wohnungsveräußerers
- AG Berlin-Charlottenburg, 15.06.2011 - 72 C 141/10
Wohnungseigentum: Aufwendungsersatzanspruch gegen Miteigentümer
- OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - 3 Wx 323/04
Keine Rechte des Nießbrauchers anstelle des Eigentümers hinsichtlich …
- OLG Hamm, 15.11.1999 - 15 W 323/99
Genehmigung der Jahresrechnung; Verrechnung der Vorauszahlungen bei …
- BGH, 24.11.1988 - V ZB 11/88
Gerichtliche Zuständigkeit bei Ansprüchen aus dem Gemeinschaftsverhältnis gegen …
- BGH, 29.03.1995 - IV ZR 207/94
Sittenwidrigkeit einer Rechtsschutzversicherung für Wohnungseigentum
- OLG München, 24.05.2007 - 34 Wx 27/07
Keine Ansprüche gegen ausgeschiedenen Wohnungseigentümer bei unterbliebener …
- AG Kerpen, 14.08.2012 - 26 C 74/11
Abrechnung: Wohnungseigentümer haftet nur ab Eigentumserwerb
- OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 96/08
Feststellung und Verjährung des Wohngeldanspruchs
- OLG Stuttgart, 19.01.2005 - 8 W 411/04
Internationale Zuständigkeit: Ort der Wohnanlage als Erfüllungsort des …
- LG Hamburg, 11.03.2015 - 318 S 133/14
Wohnungseigentum: Beschluss über Wirtschaftsplan am Ende des Wirtschaftsjahres; …
- OLG Frankfurt, 18.08.2005 - 20 W 210/03
Wohnungseigentumsverfahren: Anwendbarkeit der ZPO, Rechtsnachfolge
- OLG Düsseldorf, 08.03.2005 - 3 Wx 323/04
Wohnungseigentum - Anfechtungsrecht des früheren Eigentümers und Nießbrauchers …
- OLG München, 25.07.2005 - 34 Wx 55/05
Zuständigkeit des Streitgerichts bei Wohngeldansprüchen der …
- KG, 18.11.2003 - 5 U 350/02
Urheberrechtsschutz: Miturheberschaft eines Studiosängers an einer Werkaufnahme; …
- OLG Köln, 31.08.2001 - 16 Wx 137/01
- AG München, 25.01.2018 - 484 C 9773/14
Jahresabrechnung im Beschlussanfechtungsverfahren
- KG, 06.02.1991 - 24 U 5167/90
Begründung von Verbindlichkeiten durch Eigentümerbeschluss; Haftung der …
- BFH, 27.08.2003 - II R 27/01
Wohnungserwerb und Modernisierungsverpflichtung
- OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 3 Wx 187/01
Wohnungseigentum - Sonderumlage - Zahlungspflicht des Erwerbers ab Entstehen der …
- KG, 02.12.2002 - 24 W 92/02
Mithaftung des Ersteigerers für Wohngeldausfälle vor dem Zuschlag
- OLG Hamburg, 25.04.1994 - 2 Wx 70/91
Berechtigung des Verwalters zur gerichtlichen Durchsetzung von …
- OLG München, 12.10.2006 - 32 Wx 124/06
Inanspruchnahme des Wohnungseigentümers für fällige Wohngeldforderung nach …
- OLG Köln, 17.11.1988 - 16 Wx 116/88
- KG, 18.11.1998 - 24 W 5437/98
Haftung des Erwerbers einer Wohnung für Wohngeldrückstände des Voreigentümers; …
- LG Lüneburg, 10.10.1994 - 5 T 83/94
Haftung nach dem Wohnungseigentümergesetz bei Veräußerung von Wohnungseigentum; …
- BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 43/94
Schuldner einer Zahlungsverpflichtung aus der Jahresgesamt- und …
- OLG Frankfurt, 15.06.2005 - 20 W 17/03
Wohnungseigentum: Anwendbarkeit der Vorschriften des WEG entsprechend auf die …
- BayObLG, 09.07.1991 - BReg. 2 Z 72/91
Rechtsmissbräuliche Verzögerung der Genehmigung einer Jahresabrechnung
- OLG München, 19.05.2006 - 32 Wx 58/06
Prozessvollmacht des Verwalters von Eigentumswohnungen bei umfassenden …
- OLG Hamm, 11.10.1993 - 15 W 79/93
Ausschluß eines Wohnungseigentümers von der Energie- und Wasserversorgung
- OLG Stuttgart, 08.03.2005 - 8 W 39/05
Wohnungseigentumsverfahren: Widerlegung der Eigentumsvermutung eines im …
- OLG Hamm, 08.07.2003 - 15 W 48/03
Zum Entstehen des Anspruchs auf Wohngeldzahlungen gegenüber neu eingetretenem …
- OLG Schleswig, 08.03.2006 - 2 W 158/05
Abgrenzung zwischen Zuständigkeit von Bauherrengemeinschaft und …
- OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 299/03
Beitreibungsverfahren wegen rückständiger Wohngeldbeiträge: Insolvenz eines als …
- KG, 27.05.2003 - 1 W 352/02
Amtstätigkeit des Notars: Erteilung der Abschrift einer vom Notar in seinen …
- AG Erfurt, 14.08.2013 - 5 C (WEG) 51/12
Keine Aufrechnung gegen fällige Hausgeldansprüche!
- LG Köln, 28.04.2011 - 29 S 112/10
Name des Voreigentümers in Jahresabrechnung: Beachtlich?
- OLG Hamm, 04.03.1993 - 15 W 295/92
Klage gegen Wohnungseigentümer auf Zahlung eines restlichen Verwalterhonorars; …
- OLG Düsseldorf, 24.01.1997 - 3 Wx 440/96
Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Hausgeldrückstände des …
- KG, 11.02.1991 - 24 W 4560/90
Gerichtliche Erhöhung der Wirtschaftsplanansätze; Gleichzeitige Beschlussfassung …
- KG, 29.03.1995 - 24 W 4812/94
Entscheidung über Auszahlung von Guthaben aus mehrheitlich beschlossenen …
- BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 4/91
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
- LG München I, 11.12.2019 - 1 S 10246/19
Finanzierung von Baumaßnahmen einer WEG mit Vorschuss des Bauträgers
- AG Wilhelmshaven, 10.02.2016 - 6 C 448/15
Hausgeld schuldet, wer zum Fälligkeitszeitpunkt im Grundbuch steht!
- LG Bonn, 28.01.2009 - 8 T 33/08
Nachforderungen aus Abrechnungen für frühere Jahre:Haftung?
- OLG Karlsruhe, 17.06.2004 - 12 U 22/04
Schadenersatzklage gegen einen in Frankreich ansässigen Beklagten wegen …
- BayObLG, 20.11.1997 - 2Z BR 122/97
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Verwalters einer Wohnanlage gegen …
- AG Marl, 19.03.2018 - 34 C 8/17
Instandsetzungsbeschluss - ausführender Betrieb muss im Beschluss benannt werden
- AG Berlin-Wedding, 16.05.2008 - 15a C 36/08
- LG Karlsruhe, 21.07.2009 - 11 S 86/09
Zahlung von Wohngeld: Prozessführungsbefugnis des Verwalters?
- AG Berlin-Neukölln, 28.03.2003 - 70 II 1/03
Kostenfestsetzungsverfahren zur Erlangung eines vollstreckbaren Zahlungstitels; …
- OLG Köln, 09.01.1995 - 16 Wx 167/94
Auslegung von Beschlüssen der WEG -Versammlung
- KG, 09.05.2001 - 24 W 3082/00
Wohnungseigentum - Wohngeldschuldner - vermögenslose Kommanditgesellschaft - …
- KG, 28.01.1994 - 24 W 1145/93
Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses; Anforderungen an eine nach …
- OLG Stuttgart, 31.10.1989 - 8 W 37/89
Wohnungseigentum
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 31.10.2019 - 23 C 158/19
Genehmigung der Haltung eines zweiten Hundes in einer Mietwohnung
- LG Kassel, 06.11.2001 - 3 T 597/01
- OLG Köln, 09.09.1997 - 15 U 228/96
- OLG Köln, 14.10.1991 - 16 Wx 86/91
Wohnungseigentümer; Versammlung; Beschluss; Anfechtung; Anspruch; Unwirksamkeit; …
- BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 2 Z 5/89
Eigentumswohnung; Wohnungseigentum; Verwalter; Zahlung; Kosten; Kostenerstattung; …
- LG Hamburg, 16.08.2004 - 318 T 132/04
Kostenentscheidung nach Zurücknahme eines Antrags im Wohnungseigentumsverfahren; …
- BayObLG, 15.06.1994 - 2Z BR 31/94
Zuvielzahlung von Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums
- KG, 01.07.1991 - 24 W 5554/90
Umlagebeschluss über offene Altschulden nach Eigentümerwechsel; Bemessung der …
- BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 144/86
Wohnungseigentum; Zahlung; Wohngeld; Wohnanlage; Fertigstellung; Unfertig; …
- BayObLG, 03.12.1998 - 2Z BR 129/98
Anfechtung der Jahresabrechnung
- KG, 18.08.1993 - 24 W 7292/92
Keine Erwerberhaftung durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer
- OLG Karlsruhe, 11.01.1990 - 11 W 167/89
Zwangsverwaltung von Wohnungseigentum; Haftung des Erwerbers von Wohnungseigentum …
- BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 182/98
Haftung für Wohngeldrückstände des Rechtsvorgängers aus den Abrechnungen früherer …
- OLG Oldenburg, 24.02.1999 - 5 W 233/98
Aufrechnung gegen Hausgeldansprüche mit unstreitigen Ansprüchen oder Ansprüchen …
- OLG Stuttgart, 09.02.1998 - 8 W 733/96
Umfang der Beschlüsse der Wohungseigentümer über die Jahresabrechnung; …
- BayObLG, 11.09.1997 - 2Z BR 20/97
Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers für Wohngeldvorschüsse - …
- BayObLG, 18.10.1994 - 2Z BR 68/94
Genehmigung der Jahresgesamtabrechnung und der Einzelabrechnungen durch die …
- AG Berlin-Charlottenburg, 20.02.2019 - 75 C 53/18
Wohngeldschulden - Haftung eines Wohnungseigentümers
- AG Berlin-Neukölln, 23.05.2005 - 70 II 222/04
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Wohnungseigentümers; …
- KG, 08.09.1993 - 24 W 5688/92
Verpflichtung zur Zahlung von rückständigem Hausgeld an Wohnungseigentümer; …
- BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 49/93
Unterscheidung zwischen der Bauherrenphase und der Zeit der …
- OLG Köln, 19.10.1992 - 16 Wx 146/92
- BayObLG, 07.09.1989 - BReg. 1b Z 40/88
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Wohnanlage; Zahlung; Wohngeld; …
- AG Berlin-Charlottenburg, 05.03.2009 - 74 C 143/08
Wohnungseigentum: Verjährungshemmung für Wohngeldforderung durch …
- BayObLG, 14.04.1994 - 2Z BR 8/94
Einwendungen gegen die Richtigkeit einer bestandskräftig beschlossenen …
- BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 10/92
Entlastung des Verwalters als Billigung der Jahresabrechnung
- KG, 24.10.1988 - 24 W 896/88
Haftung; Wohngeld; Verbindlichkeiten; Wechsel; Eigentümer; Wohnungseigentum; …
- AG Berlin-Mitte, 19.04.2012 - 22 C 73/11
Wohnungseigentümergemeinschaft darf Kredit aufnehmen; §§ 10, 16, 23, 46 WEG
- AG Kerpen, 05.05.2004 - 15 II 1/04
Wirksamkeit von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung; Bestehen eines …
- OLG Düsseldorf, 24.01.1997 - 3 Wx 440/97
Erwerberhaftung für Wohngeldschulden des Veräußerers
- BayObLG, 15.12.1994 - 2Z BR 115/94
Verjährungsfrist für Ansprüche aus der genehmigten Jahresabrechnung