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   BGH, 21.11.2013 - V ZB 109/13   

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https://dejure.org/2013,37383
BGH, 21.11.2013 - V ZB 109/13 (https://dejure.org/2013,37383)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2013 - V ZB 109/13 (https://dejure.org/2013,37383)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2013 - V ZB 109/13 (https://dejure.org/2013,37383)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 83 Nr 6 ZVG
    Zwangsversteigerungsverfahren: Zeitliche Beschränkung der Beseitigungsmöglichkeit für Mängel bei der Zustellung des Vollstreckungstitels

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Heilung von Zustellungsmängeln und Verfahrensmängeln im Laufe des Zwangsversteigerungsverfahrens

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerung; Heilung von Mängeln bei Zustellung des Vollstreckungstitels nur bis zur Erreichung des Zuschlags; Verschmelzung von Genossenschaftsbanken

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Heilung des Zustellungsmangels durch Nachholung ordnungsgemäßer Zustellung im Beschwerdeverfahren

  • rewis.io

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zeitliche Beschränkung der Beseitigungsmöglichkeit für Mängel bei der Zustellung des Vollstreckungstitels

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 750 Abs. 1; ZVG § 83 Nr. 6
    Heilung von Zustellungsmängeln und Verfahrensmängeln im Laufe des Zwangsversteigerungsverfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zeitliche Beschränkung der Beseitigungsmöglichkeit für Mängel bei der Zustellung des Vollstreckungstitels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängel bei der Zustellung des Vollstreckungstitels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zustellungsmängel beim Vollstreckungstitel im Zwangsversteigerungsverfahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mängel bei der Zustellung des Vollstreckungstitels können nicht in einem nachfolgenden Beschwerdeverfahren rückwirkend beseitigt werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mängel bei der Zustellung des Vollstreckungstitels können nicht in einem nachfolgenden Beschwerdeverfahren rückwirkend beseitigt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 400
  • MDR 2014, 367
  • WM 2014, 69
  • Rpfleger 2014, 215
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.03.2010 - V ZB 124/09

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zur Heilbarkeit von Mängeln der Ausfertigung des

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - V ZB 109/13
    Mängel bei der Zustellung des Vollstreckungstitels (hier: fehlende Zustellung eines Registerauszugs bei Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite aufgrund einer Eintragung im Genossenschaftsregister) können nur in dem laufenden Versteigerungsverfahren bis zur Zuschlagserteilung, nicht aber in einem nachfolgenden Beschwerdeverfahren rückwirkend beseitigt werden (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 18. März 2010, V ZB 124/09, NJW-RR 2010, 1100, 1102 Rn. 23 ff.; Aufgabe von Senat, Beschluss vom 8. November 2012, V ZB 124/12, BGHZ 195, 292, 297 Rn. 11).

    Er hat auch entschieden, dass im Zwangsversteigerungsverfahren ein Verstoß gegen ein Verfahrensgebot noch im Beschwerdeverfahren rückwirkend geheilt werden kann mit der Folge, dass ein trotz des Verstoßes erteilter Zuschlag rechtswirksam ist (Beschluss vom 18. März 2010 - V ZB 124/09, NJW-RR 2010, 1100, 1101 f. Rn. 18, 19 mwN).

    Schließlich hat der Senat entschieden, dass aufgrund eines fehlerhaften Titels der Zuschlag nicht erteilt werden darf, wenn der Fehler erst in der Beschwerdeinstanz beseitigt wird (Beschluss vom 18. März 2010 - V ZB 124/09, NJW-RR 2010, 1100, 1102 Rn. 25 ff.).

    Denn anders als bei einem Verstoß gegen ein Verfahrensgebot, der nicht die Vollstreckungsvoraussetzungen betrifft (dazu Senat, Beschluss vom 18. März 2010 - V ZB 124/09, NJW-RR 2010, 1100), lässt ein Verstoß gegen das Zustellungserfordernis eine der drei Voraussetzungen für den Beginn der Zwangsvollstreckung (Titel, Klausel, Zustellung, § 750 Abs. 1 ZPO) entfallen.

    Diese Möglichkeit würde erschwert, wenn der an sich unzulässige Zuschlagsbeschluss infolge nachträglicher Heilung des Zustellungsmangels im Beschwerdeverfahren bestehen bliebe (vgl. Senat, Beschluss vom 18. März 2010 - V ZB 124/09, NJW-RR 2010, 1100, 1102 Rn. 28).

  • BGH, 08.11.2012 - V ZB 124/12

    Zwangsversteigerungsverfahren auf Betreiben einer Bank:

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - V ZB 109/13
    Mängel bei der Zustellung des Vollstreckungstitels (hier: fehlende Zustellung eines Registerauszugs bei Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite aufgrund einer Eintragung im Genossenschaftsregister) können nur in dem laufenden Versteigerungsverfahren bis zur Zuschlagserteilung, nicht aber in einem nachfolgenden Beschwerdeverfahren rückwirkend beseitigt werden (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 18. März 2010, V ZB 124/09, NJW-RR 2010, 1100, 1102 Rn. 23 ff.; Aufgabe von Senat, Beschluss vom 8. November 2012, V ZB 124/12, BGHZ 195, 292, 297 Rn. 11).

    Zu den zuzustellenden Urkunden gehört im Fall der durch Verschmelzung zweier Genossenschaften entstandenen Rechtsnachfolge auf der Gläubigerseite auch ein Auszug aus dem Genossenschaftsregister, welcher den aktuellen Registerinhalt im Zeitpunkt der Erteilung der Vollstreckungsklausel für den Rechtsnachfolger wiedergibt (Senat, Beschluss vom 8. November 2012 - V ZB 124/12, BGHZ 195, 292, 295 f. Rn. 9).

    c) An der in seinem Beschluss vom 8. November 2012 lediglich beiläufig geäußerten Auffassung, dass der Mangel der fehlenden Zustellung eines Registerauszugs bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens geheilt werden könne (V ZB 124/12, BGHZ 195, 292, 297 Rn. 11), hält der Senat nicht fest.

  • BGH, 10.04.2008 - V ZB 114/07

    Rechtsfolgen der Nachholung der fehlerhaften Zustellung des Titels nach Versagung

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - V ZB 109/13
    Voraussetzung der Heilung ist, dass der Zustellungsmangel Rechte des Schuldners nicht beeinträchtigt (Beschluss vom 10. April 2008 - V ZB 114/07, NJW-RR 2008, 1018, 1019 f. Rn. 12 ff.).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - V ZB 109/13
    Eine Kostenentscheidung ist in Verfahren über eine Zuschlagsbeschwerde grundsätzlich nicht veranlasst, weil sich die Beteiligten hier nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (siehe nur Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378, 381 mwN).
  • BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 285/03

    Versagung des Zuschlags wegen Nichtvorliegens des Vollstreckungstitels

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - V ZB 109/13
    Voraussetzung für eine solche Heilung ist, dass trotz des an sich gegebenen Zuschlagsversagungsgrundes (§ 83 Nr. 6 ZVG) die Rechte des Schuldners nicht beeinträchtigt werden, so dass sich der Versagungsgrund nicht auswirkt (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 285/03, NJW-RR 2004, 1366, 1367).
  • BGH, 13.10.2016 - V ZB 174/15

    Voraussetzungen der Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung eines

    Bei einer verschmelzungsbedingten Rechtsnachfolge hängt die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung nicht von der zusätzlichen Zustellung eines Auszugs aus dem Register ab, welcher den aktuellen Registerinhalt im Zeitpunkt der Klauselerteilung wiedergibt (Aufgabe von Senat, Beschluss vom 8. November 2012, V ZB 124/12, BGHZ 195, 292; Senat, Beschluss vom 21. November 2013, V ZB 109/13, NJW-RR 2014, 400 Rn. 5).

    aa) Allerdings gehört nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 8. November 2012 - V ZB 124/12, BGHZ 195, 292 Rn. 10; Beschluss vom 21. November 2013 - V ZB 109/13, NJW-RR 2014, 400 Rn. 5) im Fall der durch Verschmelzung zweier Genossenschaften - für die Verschmelzung von Aktiengesellschaften kann nichts anderes gelten - eingetretenen Rechtsnachfolge auf der Gläubigerseite zu den gemäß § 750 Abs. 2 ZPO zuzustellenden Urkunden grundsätzlich auch ein Auszug aus dem Genossenschaftsregister, welcher den aktuellen Registerinhalt im Zeitpunkt der Erteilung der Vollstreckungsklausel für den Rechtsnachfolger wiedergibt.

  • BGH, 27.10.2016 - V ZB 47/15

    Zustellung an den rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter: Beweislast für das

    Vor der Erteilung des Zuschlags können auch solche Mängel geheilt werden, die sich auf die Zustellung des Vollstreckungstitels beziehen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. November 2013 - V ZB 109/13, NJW-RR 2014, 400 Rn. 7 ff. mwN; Stöber, ZVG, 21. Aufl., § 83 Rn. 2.1c).
  • BGH, 16.03.2017 - V ZA 11/17

    Zwangsversteigerungsverfahren: Versagung des Zuschlags wegen unrichtiger

    (a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind (auch) Verfahrensfehler nach § 83 Nr. 6 ZVG jedenfalls bis zur Erteilung des Zuschlags grundsätzlich heilbar, wenn sich eindeutig feststellen lässt, dass der Verfahrensfehler Rechte von Beteiligten nicht beeinträchtigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 285/03, NJW-RR 2004, 1366, 1367; Senat, Beschluss vom 10. April 2008 - V ZB 114/07, NJW-RR 2008, 1018 Rn. 17; Senat, Beschluss vom 21. November 2013 - V ZB 109/13, NJW-RR 2014, 400 Rn. 7).
  • BGH, 27.10.2016 - V ZB 48/15

    Zwangsverwaltungsverfahren: Heilung einer unwirksamen Zustellung des

    Insoweit gilt nichts anderes als im Zwangsversteigerungsverfahren (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 21. November 2013 - V ZB 109/13, NJW-RR 2014, 400 Rn. 7 mwN).
  • LG Detmold, 26.11.2015 - 3 T 199/15

    Grundstücksveräußerung im Wege der Zwangsvollstreckung mit Erteilung des

    Es war auch nicht erforderlich, neben der Bescheinigung gem. § 21 BNotO zusätzlich die Zustellung des dem Inhalt der notariellen Erklärung entsprechenden Handelsregisterauszuges zu bewirken (anders BGH DNotZ 2013, 190; BGH Beschluss vom 21.11.2013 - V ZB 109/13).

    Die Rechtsbeschwerde ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, da die Kammer von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus den Entscheidungen BGH Beschluss vom 08.11.2012 - V ZB 124/12 und Beschluss vom 21.11.2013 - V ZB 109/13 abweicht.

  • OLG Köln, 27.11.2020 - 6 U 306/19

    Verfahrensrecht: Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des BGH nicht jeder Verfahrensfehler zu jeder Zeit geheilt werden (vgl. etwa zum Zwangsversteigerungsverfahren: BGH, Beschl. v. 21.11.2013 - V ZB 109/13, juris Rn. 7-9 ).
  • LG Mönchengladbach, 29.05.2020 - 5 T 261/18

    Keine Zuschlagserteilung bei Vorliegen eines Verfahrenshindernisses

    Eine Heilung durch Genehmigung des Betroffenen oder seines Betreuers ist im Beschwerdeverfahren nicht mehr möglich, § 84 Abs. 1 ZVG (vgl. BGH, Beschluss vom 05.11.2004 - IXa ZB 76/04, Rn. 12, juris.de; BGH, Beschluss vom 21.11.2013 - V ZB 109/13 -, Rn. 7, juris.de).
  • LAG München, 16.03.2015 - 10 Ta 26/15

    Heilung eines Zustellungsmangels bei der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO im

    Schließlich hat er entschieden, dass aufgrund eines fehlerhaften Titels der Zuschlag nicht erteilt werden darf, wenn der Fehler erst in der Beschwerdeinstanz beseitigt wird (zusammenfassend BGH v. 21.11.2013, V ZB 109/13, zit. n. Juris).
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