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   BGH, 16.05.2013 - V ZB 11/13   

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https://dejure.org/2013,14321
BGH, 16.05.2013 - V ZB 11/13 (https://dejure.org/2013,14321)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2013 - V ZB 11/13 (https://dejure.org/2013,14321)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - V ZB 11/13 (https://dejure.org/2013,14321)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Rechte eines Asylbewerbers durch die Haftanordnung wegen Fehlens einer den Anforderungen des § 417 Abs. 2 FamFG entsprechenden Antragsbegründung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der Rechte eines Asylbewerbers durch die Haftanordnung wegen Fehlens einer den Anforderungen des § 417 Abs. 2 FamFG entsprechenden Antragsbegründung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - V ZB 11/13
    Ein Verstoß gegen den Begründungszwang führt zur Unzulässigkeit des Haftantrags (st. Rspr., siehe näher Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 Rn. 12; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512 Rn. 7).

    Das ergibt sich jedenfalls daraus, dass der Betroffene nicht erneut angehört worden ist und damit - selbst wenn die beteiligte Behörde die fehlenden Angaben inzwischen nachgeholt haben sollte - nicht Gelegenheit hatte, zu sämtlichen tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der Haftanordnung Stellung zu nehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 f. Rn. 25; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, juris Rn. 14).

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - V ZB 11/13
    Die nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG mit dem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG statthafte (siehe nur Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151 Rn. 9) und auch sonst zulässige (§ 71 FamFG) Rechtsbeschwerde ist begründet.
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - V ZB 11/13
    Ein Verstoß gegen den Begründungszwang führt zur Unzulässigkeit des Haftantrags (st. Rspr., siehe näher Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 Rn. 12; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512 Rn. 7).
  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 119/10

    Beschwerde gegen Abschiebungshaftanordnung: Persönliche Anhörung; Beiziehung der

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - V ZB 11/13
    Das ergibt sich jedenfalls daraus, dass der Betroffene nicht erneut angehört worden ist und damit - selbst wenn die beteiligte Behörde die fehlenden Angaben inzwischen nachgeholt haben sollte - nicht Gelegenheit hatte, zu sämtlichen tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der Haftanordnung Stellung zu nehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 f. Rn. 25; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, juris Rn. 14).
  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 141/10

    Ausländerrecht: Ab- und Zurückschiebung bei Fehlen eines ordnungsgemäßen

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - V ZB 11/13
    Das Protokoll über die Anhörung vom 21. August 2012 lässt auch nicht erkennen, dass die Behörde ihre Angaben vor Erlass der Haftanordnung mündlich vervollständigt hat (zu dieser Möglichkeit vgl. Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 141/10, InfAuslR 2011, 301, 302 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 27.09.2012 - V ZB 31/12

    Abschiebungshaft: Begründungszwang für Haftantrag

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - V ZB 11/13
    Bei einer beabsichtigten Abschiebung muss die Behörde in dem Haftantrag nach § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG unter anderem die Vollstreckungsvoraussetzungen darlegen, zu denen auch die Abschiebungsandrohung nach § 59 Abs. 1 AufenthG gehört; fehlt es an einer für die Vollstreckung erforderlichen Voraussetzung, darf auch eine kraft Gesetzes vollziehbare Ausreisepflicht nicht durch eine Abschiebung durchgesetzt werden (Senat, Beschluss vom 27. September 2012 - V ZB 31/12, InfAuslR 2013, 38).
  • BGH, 14.07.2016 - V ZB 32/15

    Abschiebungshaft: Abschiebungsandrohung im Haftantrag als

    Fehlt es an dem Vortrag der Behörde, dass eine Abschiebungsandrohung entweder bereits ergangen ist oder aber wegen Vorliegens einer anderen Rückkehrentscheidung ausnahmsweise entbehrlich ist, liegt ein Verstoß gegen den gesetzlichen Begründungszwang vor, der zur Unzulässigkeit des Haftantrags führt (Senat, Beschluss vom 16. Mai 2013  - V ZB 11/13, juris Rn. 7; Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 29/13, juris Rn. 4 mwN).

    Das setzt jedoch voraus, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, sich zu den von der Behörde ergänzten Ausführungen zu den tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der Haftanordnung vor dem Beschwerdegericht zu äußern und persönlich dazu Stellung zu nehmen (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210 Rn. 25; Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 11/13, juris Rn. 9; Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 29/13, juris Rn. 6).

  • BGH, 12.12.2013 - V ZB 214/12

    Rechtmäßigkeit der Anordnung von Sicherungshaft zum Zwecke der Abschiebung

    (1) Die Behörde hat allerdings in dem Haftantrag nach § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamG unter anderem die Vollstreckungsvoraussetzungen für die von ihr beabsichtigte Abschiebung darzulegen, zu denen die Abschiebungsandrohung nach § 59 Abs. 1 AufenthG gehört (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 252/10, juris Rn. 16; Beschluss vom 27. September 2012 - V ZB 31/12, juris Rn. 6; Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 11/13, juris Rn. 7).

    Fehlt es an einer für die Vollstreckung erforderlichen Voraussetzung, darf auch eine kraft Gesetzes vollziehbare Ausreisepflicht des Ausländers nicht durch Abschiebung durchgesetzt werden (Senat, Beschluss vom 27. September 2012 - V ZB 31/12, juris Rn. 6; Beschluss vom 14. März 2013 - V ZB 135/12, NVwZ 2013, 1027, 1028 Rn. 7; Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 11/13, juris Rn. 7).

  • LG Dortmund, 04.05.2018 - 9 T 31/18

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung von Sicherungshaft

    Fehlt es daran, liegt ein Verstoß gegen den gesetzlichen Begründungszwang vor, der zur Unzulässigkeit des Haftantrags führt ( BGH InfAuslR 2016, 432; BGH InfAuslR 2014, 99; BGH Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 11/13 - ).
  • LG Düsseldorf, 20.10.2017 - 25 T 295/17 T 296/17
    Fehlt es an dem Vortrag der Behörde, dass eine Abschiebungsandrohung entweder bereits ergangen ist oder aber wegen Vorliegens einer anderen Rückkehrentscheidung ausnahmsweise entbehrlich ist, liegt ein Verstoß gegen den gesetzlichen Begründungszwang vor, der zur Unzulässigkeit des Haftantrags führt (BGH Beschluss vom 14.07.2016, V ZB 32/15; Beschluss vom 30.10.2013, V ZB 29/13; Beschluss vom 16.05.2013, V ZB 11/13).
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