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   BGH, 07.04.2011 - V ZB 111/10   

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https://dejure.org/2011,4272
BGH, 07.04.2011 - V ZB 111/10 (https://dejure.org/2011,4272)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2011 - V ZB 111/10 (https://dejure.org/2011,4272)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2011 - V ZB 111/10 (https://dejure.org/2011,4272)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    FamFG § 426 Abs. 2 Satz 1; Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 200... 3 (Dublin II-Verordnung) Art. 17, Art. 18 Abs. 6, Art. 20 Abs. 1 Buchstabe b und der Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 der Kommission vom 2. September 2003 (Durchführungsverordnung) Art. 1 und 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 426 Abs 2 S 1 FamFG, Art 17 EGV 343/2003, Art 18 Abs 6 EGV 343/2003, Art 20 Abs 1 Buchst b EGV 343/2003, Art 1 EGV 1560/2003
    Zurückschiebungshaft: Nichteinhaltung der für Eilverfahren geltenden Fristen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Die zur Sicherung der Überstellung in einen anderen EU-Staat angeordnete Zurückschiebungshaft ist bei Nichteinhaltung der für Eilverfahren geltenden Fristen durch das Bundesamt aufzuheben

  • rewis.io

    Zurückschiebungshaft: Nichteinhaltung der für Eilverfahren geltenden Fristen

  • ra.de
  • rewis.io

    Zurückschiebungshaft: Nichteinhaltung der für Eilverfahren geltenden Fristen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung einer zur Sicherung der Überstellung in einen anderen EU-Staat angeordneten Zurückschiebungshaft bei Nichteinhaltung der für Eilverfahren geltenden Fristen durch das Bundesamt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebehaftsache; Nichteinhaltung von Eilverfahrensfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschleunigungsgebot bei der Zurückschiebungshaft

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Beschluss vom 07.04.2011 zum Beschleunigungsgebot

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zum Beschleunigungsgebot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 1214
  • FGPrax 2011, 199 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

    Auszug aus BGH, 07.04.2011 - V ZB 111/10
    Für diesen Feststellungsantrag kann nichts anderes gelten als für entsprechende Anträge nach Erledigung gegen die Haftanordnung eingelegter Beschwerden, in denen Feststellungsanträge analog § 62 Abs. 1 FamFG auch im Rechtsbeschwerdeverfahren gestellt werden können, ohne dass es einer Zulassung des Rechtsmittels bedarf (std. Rspr.: vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151 Rn. 9, 10; Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 153 Rn. 4).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 07.04.2011 - V ZB 111/10
    Die besonderen Rechtsschutzmöglichkeiten beruhen auf dem Rehabilitierungsinteresse des Betroffenen nach einem Eingriff in sein Freiheitsgrundrecht und hängen nicht von dem konkreten Ablauf des Verfahrens ab (vgl. BVerfGE 104, 220, 235).
  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 204/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anordnung der Abschiebehaft ohne Beiziehung der

    Auszug aus BGH, 07.04.2011 - V ZB 111/10
    Die Gerichte müssen, wenn sie auf Grund eines Rechtsmittels oder eines Aufhebungsantrags mit einer nach § 62 Abs. 2 AufenthG erlassenen Haftanordnung befasst sind, stets prüfen, ob die Behörde die Zurück- oder Abschiebung des Ausländers ernstlich und mit der größtmöglichen Beschleunigung betreibt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172, 1173 Rn. 21 und vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, Rn. 18, juris).
  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96

    Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von

    Auszug aus BGH, 07.04.2011 - V ZB 111/10
    a) Das Beschleunigungsgebot verpflichtet die Behörden, alle notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, damit der Vollzug der Haft auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/96, BGHZ 133, 235, 239).
  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 119/10

    Beschwerde gegen Abschiebungshaftanordnung: Persönliche Anhörung; Beiziehung der

    Auszug aus BGH, 07.04.2011 - V ZB 111/10
    Die Gerichte müssen, wenn sie auf Grund eines Rechtsmittels oder eines Aufhebungsantrags mit einer nach § 62 Abs. 2 AufenthG erlassenen Haftanordnung befasst sind, stets prüfen, ob die Behörde die Zurück- oder Abschiebung des Ausländers ernstlich und mit der größtmöglichen Beschleunigung betreibt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172, 1173 Rn. 21 und vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, Rn. 18, juris).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 07.04.2011 - V ZB 111/10
    Für diesen Feststellungsantrag kann nichts anderes gelten als für entsprechende Anträge nach Erledigung gegen die Haftanordnung eingelegter Beschwerden, in denen Feststellungsanträge analog § 62 Abs. 1 FamFG auch im Rechtsbeschwerdeverfahren gestellt werden können, ohne dass es einer Zulassung des Rechtsmittels bedarf (std. Rspr.: vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151 Rn. 9, 10; Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 153 Rn. 4).
  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 274/10

    Ausländerrecht: Richterliche Anordnung des Transitaufenthalts eines Asylsuchenden

    Anfragen der Behörden des ersuchten Mitgliedstaats müssen unverzüglich beantwortet werden (Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 111/10, Rn. 14, juris).

    Der die Zurückweisung betreibenden Grenzbehörde sind von dem für die Übermittlung von Aufnahmeersuchen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 AsylZBV zuständigen Bundesamt zu vertretende Verstöße gegen das Beschleunigungsgebot zuzurechnen (Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 111/10, Rn. 15, aaO).

  • BGH, 07.10.2013 - V ZB 24/13

    Abschiebungshaftverfahren: Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei Untätigkeit

    Die besonderen Rechtsschutzmöglichkeiten beruhen auf dem Rehabilitierungsinteresse des Betroffenen nach einem Eingriff in sein Freiheitsgrundrecht und hängen nicht von dem konkreten Ablauf des Verfahrens ab (Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 111/10, juris Rn. 9 [insoweit in NVwZ 2011, 1214 nicht abgedruckt]).

    Die Beachtung des Beschleunigungsgebots erfordert, dass - wenn, wie hier, der Betroffene über keine Ausweispapiere verfügt und seine Identität nicht geklärt ist - ein Antrag auf Identifizierung und auf Ausstellung eines Passersatzpapiers an das zuständige Generalkonsulat des Staates, dessen Angehöriger der Betroffene (angeblich) ist, entsprechend den Bestimmungen in den Rückübernahmeabkommen (hier deutsch-algerisches Protokoll über die Identifizierung und die Rückübernahme vom 14. Februar 1997 [BGBl. 2004 II S. 16], in Kraft getreten am 21. Mai 2006 [BGBl. II 551]; deutsch-marokkanisches Protokoll über die Identifizierung und die Ausstellung von Heimreisedokumenten vom 22. April 1998, in Kraft getreten am 1. Juni 1998 [BGBl. II 1148]) einschließlich der vorgeschriebenen Anlagen geschickt wird (vgl. Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 111/10, NVwZ 2011, 1214, 1215 Rn. 12, 14).

  • BGH, 17.10.2013 - V ZB 172/12

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an den Inhalt eines Haftantrags;

    Verstöße gegen das Beschleunigungsgebot durch die die Abschiebung vollziehende Bundesbehörde sind den für die Anträge auf Abschiebungshaft zuständigen Ausländerbehörden der Länder und der Kreise zuzurechnen (vgl. Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 111/10, NVwZ 2011, 1214, 1215 Rn. 13; Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, FGPrax 2011, 315, 317 Rn. 25).
  • BGH, 09.06.2011 - V ZB 230/10

    Verlängerung von Abschiebungshaft: Anforderungen an einen der Rechtsbeschwerde

    Hinzu kommt, dass auch unter dem Blickwinkel des Beschleunigungsgebots (vgl. nur Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 111/10, juris Rn. 12), das mit zunehmender Haftdauer verstärkte Anstrengungen der Behörde bei der Beseitigung von nicht in der Person des Betroffenen liegenden Hindernissen verlangt, keine subsumtionsfähigen Tatsachen festgestellt worden sind.
  • BGH, 11.07.2019 - V ZB 28/18

    Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (hier: Abschiebungshaft);

    b) Richtig ist auch, dass Verstöße gegen das Beschleunigungsgebot durch die die Abschiebung vollziehende Bundesbehörde den für die Anträge auf Abschiebungshaft zuständigen Ausländerbehörden der Länder und der Kreise zuzurechnen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 111/10, NVwZ 2011, 1214 Rn. 13; Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, FGPrax 2011, 315 Rn. 25; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 172/12, InfAuslR 2014, 52 Rn. 15).
  • BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 65/19

    Haft zur Sicherung der Zurückweisung auch bei einer Wiederaufnahme der Kontrollen

    Versäumnisse des für Wiederaufnahmeersuchen und die Modalitäten der Überstellung nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 AsylZBV zuständigen Bundesamts wären der für die Beantragung der Haft zuständigen Ausländerbehörde zuzurechnen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2011 - V ZB 111/10, NVwZ 2011, 1214 Rn. 12 f.; vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, FGPrax 2011, 315 Rn. 25).
  • BGH, 06.10.2020 - XIII ZB 21/20

    Abschiebungshaftsache: Prüfung des Vorliegens eines Asylantrags durch das

    Die Rechtsbeschwerde nimmt im Ausgangspunkt zutreffend an, die Beachtung des Beschleunigungsgebots erfordere, dass die Gesuche um Auf- oder Wiederaufnahme eines Betroffenen nach Art. 21 f. oder Art. 23 ff. Dublin-III-VO korrekt und unter Einhaltung der Vorschriften der Durchführungsverordnung der Kommission (= Verordnung [EG] Nr. 1560/2003 in der Fassung der Durchführungsverordnung [EU] Nr. 118/2014 der Kommission vom 30. Januar 2014 [Amtsblatt L 39 1; im Folgenden: DurchführungsVO]) an den anderen Mitgliedstaat gestellt werden, und dass sich die beteiligte Behörde Fehler des hier für die Übermittlung eines Wiederaufnahmegesuchs gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 AsylZVB zuständigen Bundesamts zurechnen lassen muss (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2011 - V ZB 111/10, NVwZ 2011, 1214 Rn. 13 f., und vom 17. Oktober 2013 - V ZB 172/12, InfAuslR 2014, 52 Rn. 15).
  • BGH, 08.02.2018 - V ZB 92/17

    Rechtswidrigkeit der Haftverlängerung zur Sicherung der Abschiebung wegen eines

    Dabei sind den für die Anträge auf Abschiebungshaft zuständigen Ausländerbehörden der Länder und der Kreise etwaige Verstöße gegen das Beschleunigungsgebot durch die (deutschen) Behörden zuzurechnen, die für die Passbeschaffung zuständig sind (vgl. Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 111/10, NVwZ 2011, 1214 Rn. 13; Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, FGPrax 2011, 315 Rn. 25; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 172/12, InfAuslR 2014, 52 Rn. 15).
  • BGH, 26.09.2023 - XIII ZB 65/21

    Wiederaufnahmeantrag eines Asylsuchenden mit tunesischer Staatsangehörigkeit mit

    Das in Freiheitsentziehungssachen zu beachtende Beschleunigungsgebot gilt auch für das Auf- und Wiederaufnahmeverfahren nach der Dublin III-Verordnung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2011 - V ZB 111/10, NVwZ 2011, 1214 Rn. 13; vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, FGPrax 2011, 315 Rn. 25 zur Dublin-II-Verordnung).
  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 83/10

    Anordnung von Sicherungshaft bei fehlendem erforderlichen Einvernehmen der

    Eine andere, allein an dem Wortlaut des Antrags orientierte Auslegung bedeutete eine Rechtswegverkürzung, die den Rechtsschutzanspruch der Betroffenen nach Art. 19 Abs. 4 GG verletzen würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 31/06, InfAuslR 2008, 453, 455; vgl. auch Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - V ZB 111/10, Umdruck S. 5).
  • LG Saarbrücken, 11.06.2013 - 5 T 199/13

    Freiheitsentziehungsverfahren: Einstweilige Anordnung der Sicherungshaft zur

  • LG Dresden, 12.11.2013 - 2 T 821/13

    Spezielle Hafteinrichtung, spezielle Hafteinrichtungen, Abschiebungshaft,

  • LG Düsseldorf, 01.06.2017 - 25 T 574/16

    Abschiebehaft zur Sicherung der beabsichtigten Überstellung eines Ausländers

  • LG Potsdam, 14.09.2012 - 6 T 46/12

    Haftantrag, aushändigen, Aushändigung, ordnungsgemäße Anhörung, Anhörung,

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