Rechtsprechung
BGH, 10.04.2008 - V ZB 114/07 (1) |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
ZVG § 83 Nr. 6
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
ZPO §§ 750, 794 Abs. 1 Nr. 5, 800; ZVG § 83 Nr. 6
Zustellung der Vollmacht zur Zwangsvollstreckungsunterwerfung kann im Zwangsversteigerungsverfahren nachgeholt werden - Wolters Kluwer
Möglichkeit der Heilung von Verfahrensfehlern durch Nachholung der unterbliebenen Förmlichkeit inbesondere bei Mängeln bei der Titelzustellung; Zustellung einer Urkunde mit (wirksamer) Unterwerfung der Grundstückseigentümerin unter die Zwangsvollstreckung als ...
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
ZVG § 83 Nr. 6
Heilbarkeit von Verfahrensfehlern bei fehlender Beeinträchtigung der Rechte Beteiligter durch Nachholung während des Zwangsversteigerungsverfahrens - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Zuschlagsmangel wegen fehlender Zustellung; Vorbehaltungsvollmacht; Heilung durch nachträgliche Zustellung der Vollmacht für eine Vollstreckungsunterwerfung
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Heilung eines Verfahrensfehlers, der nach § 83 Nr. 6 ZVG zur Versagung des Zuschlags führt, durch Nachholung der unterbliebenen Förmlichkeit
- Judicialis
ZVG § 83 Nr. 6
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZVG § 83 Nr. 6
Rechtsfolgen der Nachholung der fehlerhaften Zustellung des Titels nach Versagung des Zuschlags - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zwangsversteigerung: Heilung von Verfahrensfehlern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
ZPO §§ 750, 794 Abs. 1 Nr. 5, 800; ZVG § 83 Nr. 6
Zustellung der Vollmacht zur Zwangsvollstreckungsunterwerfung kann im Zwangsversteigerungsverfahren nachgeholt werden
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Heilung mangelhafter Titelzustellung im ZVG-Verfahren
Verfahrensgang
- AG Köln, 03.07.2007 - 91 K 98/01
- LG Köln, 20.08.2007 - 6 T 239/07
- BGH, 31.10.2007 - V ZB 114/07
- BGH, 10.04.2008 - V ZB 114/07 (1)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 1018
- MDR 2008, 820
- NZM 2008, 541
- WM 2008, 1505
- Rpfleger 2008, 433
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 17.04.2008 - V ZB 146/07
Wirksamkeit einer durch einen Vertreter abgegebenen Unterwerfungserklärung
Im Klauselerteilungsverfahren zu einer Vollstreckungsunterwerfung nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO durch einen Vertreter ist nach allgemeiner Meinung in entsprechender Anwendung von § 726 ZPO nicht nur die formell ordnungsgemäße Abgabe der Unterwerfungserklärung durch den Vertreter, sondern auch dessen Vollmacht zu prüfen (BGH, Beschl. v. 16. Juli 2004, IXa ZB 326/03, NJW-RR 2004, 1718, 1719; Senat, Beschl. v. 21. September 2006, V ZB 76/06, NJW-RR 2007, 358, 359; Beschl. v. 10. April 2008, V ZB 114/07 z. Veröff. - BGH, 16.03.2017 - V ZA 11/17
Zwangsversteigerungsverfahren: Versagung des Zuschlags wegen unrichtiger …
(a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind (auch) Verfahrensfehler nach § 83 Nr. 6 ZVG jedenfalls bis zur Erteilung des Zuschlags grundsätzlich heilbar, wenn sich eindeutig feststellen lässt, dass der Verfahrensfehler Rechte von Beteiligten nicht beeinträchtigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 285/03, NJW-RR 2004, 1366, 1367; Senat, Beschluss vom 10. April 2008 - V ZB 114/07, NJW-RR 2008, 1018 Rn. 17; Senat…, Beschluss vom 21. November 2013 - V ZB 109/13, NJW-RR 2014, 400 Rn. 7). - BGH, 18.03.2010 - V ZB 124/09
Zwangsversteigerungsverfahren: Zur Heilbarkeit von Mängeln der Ausfertigung des …
Das trifft nach der Rechtsprechung des Senats in der Regel für Mängel bei der Titelzustellung wie die unterbliebene Zustellung der Vollmacht für eine Vollstreckungsunterwerfung zu (Beschl. v. 10. April 2008, V ZB 114/07, NJW-RR 2008, 1018, 1019 f.).Für einen fehlerhaften Titel hat der Senat dagegen bislang eine Heilung nur anerkannt, wenn der Mangel bei der Erteilung des Zuschlags nicht mehr vorlag und dessen Erteilung nicht hinderte (Beschl. v. 10. April 2008, V ZB 114/07, aaO).
Die Zustellung dieser Unterlagen hat den Zweck, dem Schuldner unmissverständlich klar zu machen, dass der Gläubiger die titulierte Forderung zwangsweise durchsetzen wird, ihn letztmals vor der zwangsweisen Durchsetzung des titulierten Anspruchs zu warnen, ihn über die förmlichen Grundlagen der Zwangsvollstreckung zu unterrichten und ihm Gelegenheit zu geben, die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung zu prüfen und Einwendungen gegen die Vollstreckung geltend zu machen (Senat, Beschl. v. 21. September 2006, V ZB 76/06, NJW-RR 2007, 358, 359; Beschl. v. 10. April 2008, V ZB 114/07, NJW-RR 2008, 1018, 1020).
- OLG München, 13.04.2018 - 34 Wx 381/17
Zur Voraussetzung der Androhung der Vollstreckung bei Bestehen einer …
Hat - wie hier - ein Vertreter die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung erklärt, ist die Zwangsvollstreckung grundsätzlich nur zulässig, wenn die Vollmacht des Vertreters (oder die Genehmigung seitens des Vertretenen) durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden dem Schuldner zugestellt worden sind oder mit dem Beginn der Vollstreckung zugestellt werden (BGH NJW-RR 2007, 358/359; NJW-RR 2008, 1018/1019; LG Bonn Rpfleger 1990, 374).In der Regel können sogar Mängel bei der Titelzustellung wie eine unterbliebene Zustellung der Vollmacht für eine Vollstreckungsunterwerfung durch Nachholung geheilt werden (BGH NJW 1976, 851/852; NJW-RR 2008, 1018/1019 f.; NJW-RR 2010, 1100/1102).
- BGH, 27.10.2016 - V ZB 48/15
Zwangsverwaltungsverfahren: Heilung einer unwirksamen Zustellung des …
Die diesbezüglichen Erwägungen des Senats zum Verfahren der Zwangsversteigerung (vgl. Senat, Beschluss vom 10. April 2008 - V ZB 114/07, NJW-RR 2008, 1018 Rn. 19 f.) gelten im Verfahren der Zwangsverwaltung gleichermaßen; die Nachholung der Zustellung versetzt den Schuldner in die Lage, die bereits angeordnete Zwangsverwaltung zu prüfen und Fehler zu beanstanden. - BGH, 31.05.2012 - V ZB 207/11
Zwangsversteigerungsverfahren: Zuschlagsversagung wegen außerhalb des Verfahrens …
Unabhängig davon hätte das Vollstreckungsgericht den Zuschlag auch im Hinblick auf die ihm bekannt gewordene Zuzahlungsvereinbarung gemäß § 83 Nr. 6 ZVG versagen müssen, da eine hieraus folgende Beeinträchtigung der Rechte der Schuldner nicht eindeutig ausgeschlossen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 10. April 2008 - V ZB 114/07, NJW-RR 2008, 1018 Rn. 16 f.). - BGH, 21.11.2013 - V ZB 109/13
Zwangsversteigerungsverfahren: Zeitliche Beschränkung der Beseitigungsmöglichkeit …
Voraussetzung der Heilung ist, dass der Zustellungsmangel Rechte des Schuldners nicht beeinträchtigt (Beschluss vom 10. April 2008 - V ZB 114/07, NJW-RR 2008, 1018, 1019 f. Rn. 12 ff.). - BGH, 19.02.2009 - V ZB 118/08
Begründung einer Zuschlagsversagungsgrundes durch Verletzung der Soll-Vorschrift …
Es stellte nämlich einen Zuschlagsversagungsgrund gemäß § 83 Nr. 6 ZVG dar, wenn der Beitritt des Beteiligten zu 5 zu Unrecht zugelassen worden und nicht auszuschließen wäre, dass sich dies zu Ungunsten der Schuldner ausgewirkt hat (vgl. Senat , Beschl. v. 10. April 2008, V ZB 114/07, NJW-RR 2008, 1018, 1020; BGH, Beschl. v. 30. Januar 2004, IXa ZB 285/03, NJW-RR 2004, 1366; 1367). - AG Augsburg, 28.06.2010 - 1 M 11033/10
Zwangsvollstreckung: Folge der Sicherheitsleistung von Schuldner und Gläubiger
14 Die fehlende Zustellung kann mit ex-tunc-Wirkung nachgeholt werden(…vgl. Zöller 28. Auflage vor § 704 ZPO RdNr. 35 m.w.N.; siehe BGH NJW-RR 2008, 1018 zur Heilungsmöglichkeit von Mängeln bei der Titelzustellung im Zwangsversteigerungsverfahren.). - OLG Köln, 27.11.2020 - 6 U 306/19
Verfahrensrecht: Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus …
Denn ob Verstöße gegen Verfahrensvorschriften oder § 750 ZPO grundsätzlich heilbar sind, hängt im Zweifel davon ab, ob sich feststellen lässt, dass ein Verfahrensfehler die Rechte von Beteiligten beeinträchtigt (vgl. zu Heilungsmöglichkeiten im Zwangsversteigerungsverfahren: BGH, Beschl. v. 10.4.2008 - V ZB 114/07 -, juris Rn. 17 mwN). - BGH, 17.09.2009 - V ZB 44/09
Rechtsfolgen der Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter
- BGH, 06.06.2013 - V ZB 117/12
Zwangsversteigerungsverfahren: Auslegung der in einem Bauträgervertrag von …
- LG Karlsruhe, 18.09.2012 - 11 T 199/12
Zwangsversteigerungsverfahren: Gerichtliche Hinweis- und Aufklärungspflicht zu …
- LG Bielefeld, 15.10.2008 - 23 T 824/08
Keine Einschränkung der Zulässigkeit gewillkürter Vertretung im …
Rechtsprechung
BGH, 31.10.2007 - V ZB 114/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses im Zwangsversteigerungsverfahren
- grundeigentum-verlag.de
Aussetzung des Beschlusses über die Vollziehung des Zuschlagsbeschlusses nur bei größeren Nachteilen; Zwangsversteigerung; Ersatzwohnraum; Erkrankung des Schuldners
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 575 Abs. 5 § 570 Abs. 3
Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses in der Rechtsbeschwerdeinstanz - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 03.07.2007 - 91 K 98/01
- LG Köln, 20.08.2007 - 6 T 239/07
- BGH, 31.10.2007 - V ZB 114/07
- BGH, 10.04.2008 - V ZB 114/07
Papierfundstellen
- WM 2008, 95
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 21.01.2010 - V ZB 14/10
Abschiebungshaft: Erlass einer einstweiligen Anordnung und Aussetzung der …
Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (vgl. Senat, Beschl. v. 31. Oktober 2007, V ZB 114/07, WuM 2008, 95, 96). - BGH, 30.03.2010 - V ZB 79/10
Abschiebehaftverfahren: Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektionen zur …
Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (…Senat, Beschl. v. 21. Januar 2010, V ZB 14/10, juris, Rdn. 5; ferner Senat, Beschl. v. 31. Oktober 2007, V ZB 114/07, WuM 2008, 95, 96). - BGH, 27.08.2008 - V ZB 94/08
Aussetzung der Vollziehung des Zuschlagsbeschlusses in der Zwangsversteigerung im …
Das ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 575 Abs. 5 i. V. m. § 570 Abs. 3 ZPO möglich (BGH, Beschl. v. 21. März 2002, IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658; Senat, Beschl. v. 31. Oktober 2007, V ZB 114/07, WuM 2008, 95, 96).Die Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses, der - wie hier - durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn durch die (weitere) Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als den anderen Beteiligten bei Aussetzung der Vollziehung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint (…BGH, Beschl. v. 21. März 2002 aaO S. 1659; Senat, Beschl. v. 31. Oktober 2007 aaO S. 96).
- BGH, 28.06.2019 - V ZB 16/19
Anforderungen an die Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses
Nach § 575 Abs. 5 i.V.m. § 570 Abs. 3 ZPO kann das Rechtsbeschwerdegericht nicht nur die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung, also der Entscheidung des Beschwerdegerichts, sondern auch die Vollziehung der Entscheidung der ersten Instanz, hier des Zuschlagsbeschlusses, aussetzen (Senat, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - V ZB 114/07, juris Rn. 3…, Beschluss vom 13. Juni 2018 - V ZB 14/18, juris Rn. 1).Die Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses, der - wie hier - durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn durch die (weitere) Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als den anderen Beteiligten bei Aussetzung der Vollziehung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint (zum Ganzen Senat, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - V ZB 114/07, juris Rn. 5).
- BGH, 07.05.2010 - V ZB 121/10
Rechtmäßigkeit der Dauer einer Haftanordnung im Falle eines behördlich …
Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (…Senat, Beschl. v. 21. Januar 2010, V ZB 14/10, Rdn. 5 - juris;… Beschl. v. 30. März 2010, V ZB 79/10, Rdn. 5 - juris; ferner Senat, Beschl. v. 31. Oktober 2007, V ZB 114/07, WuM 2008, 95, 96). - BGH, 12.07.2019 - V ZB 17/19
Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses
Nach § 575 Abs. 5 i.V.m. § 570 Abs. 3 ZPO kann das Rechtsbeschwerdegericht nicht nur die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung, also der Entscheidung des Beschwerdegerichts, sondern auch die Vollziehung der Entscheidung der ersten Instanz, hier des Zuschlagsbeschlusses, aussetzen (Senat, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - V ZB 114/07, WuM 2008, 95 Rn. 3;… Beschluss vom 13. Juni 2018 - V ZB 14/18, juris Rn. 1).Die Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses, der - wie hier - durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn durch die (weitere) Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als den anderen Beteiligten bei Aussetzung der Vollziehung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint (zum Ganzen Senat, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - V ZB 114/07, WuM 2008, 95 Rn. 5).
- BGH, 13.06.2018 - V ZB 14/18
Einstellung der Vollstreckung aus dem Zuschlagsbeschluss bis zur Entscheidung …
Nach § 575 Abs. 5 i. V. m. § 570 Abs. 3 ZPO kann das Rechtsbeschwerdegericht nicht nur die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung, also der Entscheidung des Beschwerdegerichts, sondern auch die Vollziehung der Entscheidung der ersten Instanz, hier des Zuschlagsbeschlusses, aussetzen (Senat, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - V ZB 114/07, juris Rn. 3).Bei seiner Entscheidung hat das Rechtsbeschwerdegericht nach pflichtgemäßem Ermessen die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels und die drohenden Nachteile für die übrigen Verfahrensbeteiligten gegeneinander abzuwägen Die Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses, der - wie hier - durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn durch die (weitere) Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als den anderen Beteiligten bei Aussetzung der Vollziehung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint (zum Ganzen Senat, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - V ZB 114/07, juris Rn. 5).
- BGH, 01.04.2011 - V ZB 26/11
Berechnung der Dauer einer Freiheitsentziehung nach dem FamFG im Falle der …
Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97) und dem Betroffenen durch die mögliche Vollziehung schon jetzt größere Nachteile drohen als der beteiligten Behörde bei Aussetzung der Vollziehung (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - V ZB 114/07, WuM 2008, 95, 96).