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   BGH, 03.02.2011 - V ZB 12/10   

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https://dejure.org/2011,6071
BGH, 03.02.2011 - V ZB 12/10 (https://dejure.org/2011,6071)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2011 - V ZB 12/10 (https://dejure.org/2011,6071)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - V ZB 12/10 (https://dejure.org/2011,6071)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Haftrichters zur Aufklärung und Berücksichtigung des Standes und des voraussichtlichen Fortgangs des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens; Rechtserheblichkeit einer fehlenden Feststellung des Alters des Betroffenen trotz Aufdrängens der Möglichkeit der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 62 Abs. 2 S. 4, FamFG § 26, FamFG § 68 Abs. 3 S. 2
    Abschiebungshaft, Zurückschiebung, Zurückschiebungshaft, Griechenland, Ungarn, Österreich, Niederlande, Drei-Monats-Frist, Prognose, effektiver Rechtsschutz, Dublin II-VO, Dublinverfahren, Altersfeststellung, minderjährig, Verhältnismäßigkeit, Anhörung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung des Haftrichters zur Aufklärung und Berücksichtigung des Standes und des voraussichtlichen Fortgangs des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens; Rechtserheblichkeit einer fehlenden Feststellung des Alters des Betroffenen trotz Aufdrängens der Möglichkeit der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strafrecht - Sicherungshaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - V ZB 12/10
    Daran ändert die Erledigung der Hauptsache infolge der Entlassung des Betroffenen aus der Haft nichts (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, NVwZ 2010, 726 Rn. 9).

    Ist über die Fortdauer der Abschiebungshaft eines Ausländers zu entscheiden, der - wie hier der Betroffene vor Erlass der Beschwerdeentscheidung - zur Verhinderung der Abschiebung einstweiligen Rechtsschutz bei den Verwaltungsgerichten beantragt hat, setzt eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Anwendung des § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG voraus, dass der Haftrichter den Stand und voraussichtlichen Fortgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens aufklärt und bei seiner Entscheidung berücksichtigt (BVerfG NJW 2009, 2659, 2660; Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, NVwZ 2010, 726 Rn. 24).

    Denn solchen Anträgen wurde bei Überstellungen nach Griechenland gemäß Art. 19 Dublin II-Verordnung angesichts der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 8. September 2009 (NVwZ 2009, 1281) und vom 23. September 2009 (2 BvQ 68/09 - juris) schon im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung regelmäßig stattgegeben (vgl. näher Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, aaO, Rn. 26 f.; Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 213/09, NVwZ 2010, 1510 Rn. 15).

  • BGH, 15.07.2010 - V ZB 10/10

    Ausländerrecht: Zurückschiebung eines Asylsuchenden in einen Mitgliedsstaat der

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - V ZB 12/10
    Dies hätte zur Aufhebung der Haftanordnung führen müssen (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 10/10, juris Rn. 13; Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, AuAS 2011, 8 Rn. 15; Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, juris Rn. 16).
  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 96/10

    Möglichkeit der Heilung eines fehlenden Haftantrages in der Beschwerdeinstanz;

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - V ZB 12/10
    Dies hätte zur Aufhebung der Haftanordnung führen müssen (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 10/10, juris Rn. 13; Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, AuAS 2011, 8 Rn. 15; Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, juris Rn. 16).
  • VG Oldenburg, 09.11.2009 - 3 B 2837/09

    Dublinverfahren, Dublin II-VO, vorläufiger Rechtsschutz, Zustellung

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - V ZB 12/10
    A, juris Rn. 17 ff.; VG Oldenburg, NVwZ 2010, 200, 201 ff.; anders VG München, Beschluss vom 14. Dezember 2009 - M 23 E 09.60092, juris Rn. 11 ff.).
  • VG Minden, 17.02.2010 - 12 L 76/10

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Griechenland,

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - V ZB 12/10
    2010, 39; VG Leipzig, Beschluss vom 10. Februar 2010 - A 1 L 18/10, juris Rn. 7; VG Minden, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 12 L 76/10.
  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 223/09

    Abschiebungshaftverfahren: Rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung bei

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - V ZB 12/10
    Unter Berücksichtigung der Regelung in Art. 5 Abs. 5 EMRK entspricht die Anordnung der Auslagenerstattung billigem Ermessen (Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 223/09, FGPrax 2010, 212 Rn. 19).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 13/10

    Rechtsbeschwerde gegen den Vollzug einer Abschiebungshaft; Anordnung einer Haft

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - V ZB 12/10
    Die von der Rechtsbeschwerde darüber hinaus beantragte Feststellung, dass die Inhaftierung rechtswidrig war, ist im Gesetz nicht vorgesehen (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 13/10, juris Rn. 27).
  • VG Leipzig, 10.02.2010 - A 1 L 18/10

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Griechenland,

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - V ZB 12/10
    2010, 39; VG Leipzig, Beschluss vom 10. Februar 2010 - A 1 L 18/10, juris Rn. 7; VG Minden, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 12 L 76/10.
  • VG Hannover, 07.01.2010 - 7 B 6258/09

    Vorliegen einer asylverfahrensrechtlichen Streitigkeit bei Zurückschiebung eines

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - V ZB 12/10
    Tatsächlich ist es auch nicht zu einer Änderung der Verwaltungspraxis gekommen (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 7. Januar 2010 - 7 B 6258/09, juris Rn. 25; NdsRPfl.
  • BVerfG, 23.09.2009 - 2 BvQ 68/09

    Erlass einer einstweiligen Anordnung - Vorläufige Untersagung der Abschiebung

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - V ZB 12/10
    Denn solchen Anträgen wurde bei Überstellungen nach Griechenland gemäß Art. 19 Dublin II-Verordnung angesichts der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 8. September 2009 (NVwZ 2009, 1281) und vom 23. September 2009 (2 BvQ 68/09 - juris) schon im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung regelmäßig stattgegeben (vgl. näher Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, aaO, Rn. 26 f.; Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 213/09, NVwZ 2010, 1510 Rn. 15).
  • BGH, 16.09.2010 - V ZB 120/10

    Abschiebungshaftverfahren: Erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren zur

  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 213/09

    Abschiebehaftverfahren: Zeitpunkt des Vorliegens eines förmlichen Asylantrages

  • BGH, 14.10.2010 - V ZB 78/10

    Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit des Haftaufhebungsantrags neben dem

  • BVerfG, 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09

    Eilantrag gegen Abschiebung im Dublin II Verfahren erfolgreich

  • BGH, 29.09.2010 - V ZB 233/10

    Ausländerrecht: Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Abschiebungshaft gegen

  • BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07

    Verletzung von Art 2 Abs.2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht ausreichende

  • VG München, 14.12.2009 - M 23 E 09.60092

    Überstellung afghanischer Asylbewerber nach Griechenland

  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 309/10

    Anordnung von Abschiebungshaft ist bei Vorliegen von vom Ausländer nicht zu

    Ist über die Fortdauer der Abschiebungshaft eines Ausländers zu entscheiden, der zur Verhinderung der Abschiebung einstweiligen Rechtsschutz bei dem Verwaltungsgericht beantragt hat, setzt eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Anwendung des § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG voraus, dass der Haftrichter den Stand und voraussichtlichen Fortgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens aufklärt und bei seiner Entscheidung berücksichtigt (BVerfG, NJW 2009, 2659, 2660 Rn. 26; Senat, Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 12/10, Rn. 8, juris; Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, NVwZ 2010, 726, 728 Rn. 24).

    Anders als in den von dem Senat entschiedenen Fällen, in denen Betroffene mit Eilanträgen bei den Verwaltungsgerichten ihre Zurückschiebung nach Griechenland verhindern wollten und diesen Anträgen durch die Verwaltungsgerichte regelmäßig stattgegeben wurde (vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 12/10, Rn. 9, juris mwN), legt die Rechtsbeschwerde eine solche Praxis der Verwaltungsgerichte bei Eilanträgen, die sich gegen die Abschiebung in die Russische Förderation richten, nicht dar.

  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 244/11

    Abschiebungshaftverfahren: Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Asylbewerbers

    a) Hat der Ausländer zur Verhinderung der Abschiebung einstweiligen Rechtsschutz bei dem Verwaltungsgericht beantragt, setzt eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Anwendung des § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG aF voraus, dass der Haftrichter den Stand und den voraussichtlichen Fortgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens aufklärt und bei seiner Entscheidung berücksichtigt (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 309/10, juris Rn. 19; Senat, Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 12/10, juris Rn. 8; Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, NVwZ 2010, 726, 728 Rn. 24).

    Anders als in den von dem Senat entschiedenen Fällen, in denen Betroffene mit Eilanträgen bei den Verwaltungsgerichten ihre Zurückschiebung etwa nach Griechenland verhindern wollten und diesen Anträgen durch die Verwaltungsgerichte regelmäßig stattgegeben wurde (vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 12/10, juris Rn. 9 mwN), legt die Rechtsbeschwerde eine solche Praxis der Verwaltungsgerichte bei Eilanträgen, die sich gegen die Abschiebung in die Türkei richten, nicht dar.

  • BGH, 08.01.2014 - V ZB 137/12

    Abschiebungshaftverfahren zur Rückführung illegal aufhältiger

    Bei dieser Sachlage darf die grundsätzlich bestehende Funktionsteilung zwischen den Verwaltungs- und den Zivilgerichten nicht zu Lasten des Betroffenen gehen (zu diesem Gesichtspunkt vgl. auch Senat, Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 12/10, juris Rn. 8).
  • BGH, 10.01.2019 - V ZB 159/17

    Haftanordnung bei vollziehbarer Abschiebungsandrohung

    (1) Ist über die Fortdauer der Abschiebungshaft eines Ausländers zu entscheiden, der zur Verhinderung der Abschiebung einstweiligen Rechtsschutz bei dem Verwaltungsgericht beantragt hat, setzt eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Anwendung des § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG allerdings voraus, dass der Haftrichter den Stand und voraussichtlichen Fortgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens aufklärt und bei seiner Entscheidung berücksichtigt (zu § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG aF vgl. BVerfG, NJW 2009, 2659 Rn. 26; Senat, Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 12/10, juris Rn. 8; Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, NVwZ 2010, 726 Rn. 24; zu § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - V ZB 70/17, juris Rn. 7; Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 118/17, InfAuslR 2018, 96 Rn. 18; BVerfGK 15, 139, 147).
  • BGH, 20.09.2017 - V ZB 118/17

    Zurückweisungshaftsache: Anforderungen an die Begründung des Haftantrags;

    Anders kann es liegen, wenn allgemein bekannt ist, dass die Verwaltungsgerichte Rechtsschutzanträgen bei der Überstellung oder Abschiebung in einzelnen Länder regelmäßig stattgeben (bejaht für Griechenland: Senat, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150 Rn. 25-27, vom 15. Juli 2010 - V ZB 10/10, NVwZ 2011, 127 Rn. 13, vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, juris Rn. 16 und vom 3. Februar 2011 - V ZB 12/10, juris Rn. 9 f.; verneint z.B. für die Russische Föderation: Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 309/10 juris Rn. 20).
  • BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 53/19

    Anforderungen an die Anordnung einer Überstellungshaft nach Art. 28 Abs. 2

    Vom Haftrichter sind Bedenken gegen das von der Ausländerbehörde gewählte Verfahren erst dann zu berücksichtigen, wenn ihm bekannt wird, dass der Betroffene deswegen um Rechtsschutz durch die Verwaltungsgerichte nachgesucht hat und sich daraus ein der Überstellung entgegenstehendes Hindernis ergeben kann (Bestätigung von BGH, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 202/09, juris, vom 3. Februar 2011 - V ZB 12/10, juris und vom 10. Januar 2019 - V ZB 159/17, juris).
  • BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 20/19

    Beruhen der vollziehbaren Ausreisepflicht eines Betroffenen auf einer

    Dies ist bei Eilanträgen an die Verwaltungsgerichte gegen die Abschiebung in bestimmte Länder angenommen worden (bejaht etwa für Griechenland: BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150 Rn. 25-27, vom 15. Juli 2010 - V ZB 10/10, NVwZ 2011, 127 Rn. 13, vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, juris Rn. 16 und vom 3. Februar 2011 - V ZB 12/10, juris Rn. 9 f.; verneint dagegen etwa für die Russische Föderation: BGH, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 309/10, juris Rn. 20).
  • LG Saarbrücken, 11.06.2013 - 5 T 210/13

    Freiheitsentziehungsverfahren: Einstweilige Anordnung der Sicherungshaft zur

    Die erneute persönliche Anhörung des Betroffenen ist dann zwingend erforderlich, wenn das Amtsgericht gegen seine Sachaufklärungspflicht verstoßen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - V ZB 12/10, juris Rn. 13), oder eine Anhörung nicht vor der Haftanordnung ergangen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - V ZB 296/10, juris Rn. 16).
  • LG Saarbrücken, 11.06.2013 - 5 T 199/13

    Freiheitsentziehungsverfahren: Einstweilige Anordnung der Sicherungshaft zur

    Die erneute persönliche Anhörung des Betroffenen ist dann zwingend erforderlich, wenn das Amtsgericht gegen seine Sachaufklärungspflicht verstoßen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - V ZB 12/10, juris Rn. 13), oder eine Anhörung nicht vor der Haftanordnung ergangen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - V ZB 296/10, juris Rn. 16).
  • LG Krefeld, 04.02.2014 - 7 T 13/14

    Anordnung der Zurückschiebehaft wegen unerlaubter Einreise eines Betroffenen

    Die erneute persönliche Anhörung des Betroffenen ist dann zwingend erforderlich, wenn das Amtsgericht gegen seine Sachaufklärungspflicht verstoßen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - V ZB 12/10, juris Rn. 13), oder eine Anhörung nicht vor der Haftanordnung ergangen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - V ZB 296/10, juris Rn. 16).
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