Rechtsprechung
   BGH, 21.03.2013 - V ZB 122/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9525
BGH, 21.03.2013 - V ZB 122/12 (https://dejure.org/2013,9525)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2013 - V ZB 122/12 (https://dejure.org/2013,9525)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2013 - V ZB 122/12 (https://dejure.org/2013,9525)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,9525) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags als Verfahrensvorraussetzung bei Einreise eines vietnamesischen Staatsangehörigen nach Deutschland ohne Ausweisdokumente und Aufenthaltstitels (hier: Anordnung der Sicherungshaft)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 417 Abs. 2 S. 2, AufenthG § 62 Abs. 3
    Rückübernahmeabkommen, Vietnam, Abschiebung, Haftantrag, Haftdauer, Abschiebungshaft, Vorbereitungshaft, Sicherungshaft, Abschiebung, dreimonatige Haftdauer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 417 Abs. 2 S. 2; AufenthG § 62 Abs. 3
    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags als Verfahrensvorraussetzung bei Einreise eines vietnamesischen Staatsangehörigen nach Deutschland ohne Ausweisdokumente und Aufenthaltstitels (hier: Anordnung der Sicherungshaft)

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 21.03.2013 - V ZB 122/12
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (siehe nur Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, FGPrax 2011, 317 Rn. 8).

    a) Der Haftantrag genügte den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung nicht, weil darin nicht alle in § 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG genannten Punkte, wenn auch knapp, behandelt wurden (siehe eingehend Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, aaO Rn. 9).

  • BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10

    Abschiebungshaftverfahren: Begründungszwang für zulässigen Haftantrag; Angaben

    Auszug aus BGH, 21.03.2013 - V ZB 122/12
    Anzugeben ist, ob und innerhalb welchen Zeitraums Abschiebungen in das betreffende Land üblicherweise möglich sind (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82 Rn. 13).

    Notwendig sind konkrete Angaben zum Ablauf des Verfahrens und eine Darstellung, in welchem Zeitraum die einzelnen Schritte unter normalen Bedingungen durchlaufen werden können (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, aaO Rn. 14).

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 21.03.2013 - V ZB 122/12
    Die nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG - ohne Zulassung und nach Erledigung - statthafte (Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, NVwZ 2010, 726) und auch im Übrigen nach § 71 FamFG zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet.
  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 136/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Ergänzung der Begründung

    Auszug aus BGH, 21.03.2013 - V ZB 122/12
    Ob dies die Zulässigkeitsmängel des Antrags geheilt hat (was mit Wirkung für die Zukunft möglich wäre: Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 136/11, FGPrax 2011, 318 Rn. 8), kann jedoch dahinstehen.
  • BGH, 14.02.2012 - V ZB 4/12

    Verletzen des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Zurückweisung einer Beschwerde

    Auszug aus BGH, 21.03.2013 - V ZB 122/12
    Soweit mit dem Zielstaat ein Rückübernahmeabkommen besteht (hier das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Vietnam vom 21. Juli 1995, BGBl. II 743), sind die danach durchzuführenden Maßnahmen in dem Haftantrag darzustellen (Senat, Beschluss vom 14. Februar 2012 - V ZB 4/12, juris Rn. 3).
  • BGH, 20.09.2017 - V ZB 180/16

    Aufhebung von Abschiebungshaft: Wegfall des Grundes für die Freiheitsentziehung

    Eine nur mittelbare Sicherung dieses Zwecks sieht das Gesetz nicht vor (vgl. Senat, Beschluss vom 21. März 2013 - V ZB 122/12, juris Rn. 9; Beschluss vom 10. April 2014 - V ZB 110/13, juris Rn. 7).
  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 96/12

    Anforderungen an die Begründungspflichten hinsichtlich eines Haftantrags bzgl.

    Soweit mit dem Zielstaat ein Rückübernahmeabkommen besteht (hier das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Vietnam vom 21. Juli 1995, BGBl. II 743 mit Protokoll vom gleichen Tag, BGBl. II 746, fortan Rücknahmeabkommen und Protokoll), sind die danach durchzuführenden Maßnahmen in dem Haftantrag darzustellen (Senat, Beschlüsse vom 14. Februar 2012 - V ZB 4/12, juris Rn. 3 und vom 21. März 2013 - V ZB 122/12, juris Rn. 8).
  • BGH, 15.09.2016 - V ZB 43/16

    Abschiebehaft für einen abgelehnten Asylbewerber aus Ghana zwecks

    Eine nur mittelbare Sicherung dieses Zwecks sieht das Gesetz nicht vor (vgl. Senat, Beschluss vom  10. April 2014 - V ZB 110/13, juris Rn. 7 zur Zurückschiebungshaft nach § 57 Abs. 2 AufenthG; Beschluss vom 21. März 2013 - V ZB 122/12, juris Rn. 9 zur Abschiebehaft nach § 62 Abs. 3 AufenthG).
  • BGH, 10.04.2014 - V ZB 110/13

    Haftandrohung bei fehlender Möglichkeit der Zurückschiebung innerhalb des

    Eine nur mittelbare Sicherung dieses Zwecks sieht das Gesetz nicht vor (vgl. Senat, Beschluss vom 21. März 2013 - V ZB 122/12, juris Rn. 9).
  • LG Essen, 19.07.2017 - 7 T 195/17

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Abschiebungshaft; Haftdauer von acht Wochen

    Die Mitteilung, dass die Haftdauer "zur Vorbereitung und Durchführung der Abschiebung" erforderlich sei, ist eine universell einsetzbare und damit unzureichende Leerfloskel, die über die Durchführbarkeit der Abschiebung und deren Dauer im konkreten Fall nichts aussagt (vgl. BGH, Beschl. vom 21.03.2013, - V ZB 122/12 -, juris; BGH, Beschl. vom 10.10.2013 - V ZB 67/13 - juris; Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht/AufenthG § 62 Rn. 297).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht