Rechtsprechung
BGH, 18.02.2016 - V ZB 126/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
ZPO § 233 Satz 1
- IWW
§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 233 Abs. 1 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 577 Abs. 5 ZPO, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 233 S 1 ZPO
Wiedereinsetzung: Vertrauen des Prozessbevollmächtigten auf reguläre Postlaufzeiten bei beschränktem Poststreik - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vertrauen eines Prozessbevollmächtigten auf die Einhaltung der normalen Postlaufzeiten bei einem auf bestimmte Dienstleistungsbereiche der Deutschen Post AG beschränkten Poststreik; Auskunft der Deutschen Post AG bzgl. der Unkenntnis von streikbedingten ...
- Betriebs-Berater
Vertrauen des Prozessbevollmächtigten auf reguläre Postlaufzeiten bei beschränktem Streik
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Gewährung von Wiedereinsetzung bei einem auf bestimmte Gebiete beschränkten Poststreik, wenn die Auskunft erteilt wird, für den geplanten Sendungsverlauf seien streikbedingte Beeinträchtigungen nicht bekannt und die Postbeförderung laufe normal
- rewis.io
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Frist wegen Poststreiks versäumt: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fristgebundene Schriftsätze - und die Postlaufzeiten beim Poststreik
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur Fristversäumnis bei Poststreik
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Fristgebundene Schriftsätze und die Postlaufzeiten beim Poststreik
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Vertrauen auf Einhaltung von Postlaufzeiten trotz Poststreiks
Verfahrensgang
- AG Offenbach, 22.04.2015 - 310 C 166/14
- LG Frankfurt/Main, 28.07.2015 - 13 S 84/15
- BGH, 18.02.2016 - V ZB 126/15
Papierfundstellen
- NJW 2016, 2750
- MDR 2016, 666
- FamRZ 2016, 1077
- WM 2016, 2139
- BB 2016, 1090
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 19.11.2020 - V ZB 49/20 Das Berufungsgericht hat die Anforderungen an das, was eine Partei veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, überspannt und dadurch den Anspruch der Klägerin auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 126/15, NJW 2016, 2750 Rn. 5 mwN).
a) Wie das Berufungsgericht im Ausgangspunkt nicht verkennt, darf eine Partei grundsätzlich darauf vertrauen, dass im Bundesgebiet werktags - innerhalb der Briefkastenleerungszeiten - aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden (vgl. nur Senat, Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 126/15, NJW 2016, 2750 mwN; BGH…, Beschluss vom 17. Dezember 2019 - VI ZB 19/19, NJW-RR 2020, 311 Rn. 10).
Eine solche Ausnahmesituation, in der das Vertrauen in die Einhaltung der normalen Postlaufzeiten erschüttert sein kann, ist beispielsweise ein Poststreik (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 126/15, NJW 2016, 2750 Rn. 9;… Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 135/15, NJW 2016, 3789 Rn. 24; BGH…, Beschluss vom 17. Dezember 2019 - VI ZB 19/19, NJW-RR 2020, 311 Rn. 10).
- BGH, 12.05.2016 - V ZB 135/15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristversäumung durch Postversand eines …
Dazu gehört es, die Berichterstattung über den Streik in Zeitung, Fernsehen, Rundfunk oder den Internetportalen der Nachrichtenanbieter zu verfolgen (Fortführung von Senat, Beschluss vom 18. Februar 2016, V ZB 126/15, NJW 2016, 2750).Hat ein Prozessbevollmächtigter Kenntnis davon, dass sein fristgebundener Schriftsatz von dem Poststreik betroffen sein kann, und wählt er für die Beförderung gleichwohl den Postweg, obwohl sichere Übermittlungswege (Einwurf in den Gerichtsbriefkasten am Ort; Benutzung eines Telefaxgeräts) zumutbar sind, treffen ihn gesteigerte Sorgfaltsanforderungen (BGH, Beschluss vom 9. Dezember 1992 - VIII ZR 30/92, NJW 1993, 1332, 1333; Beschluss vom 25. Januar 1993 - II ZB 18/92, NJW 1993, 1333, 1334; Senat, Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 126/15, NJW 2016, 2750 Rn. 9 ff.; vgl. auch BVerfG, NJW 1995, 1210, 1211).
- SG Halle, 22.08.2018 - S 22 KR 410/17
Krankenversicherung (KR)
Der 5. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 18.02.2016, V ZB 126/15, zitiert nach juris) hat darauf verwiesen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofes und der anderen obersten Gerichtshöfe dem Bürger Verzögerungen der Briefbeförderung oder der Briefzustellung durch die Deutsche Post AG nicht als Verschulden angerechnet werden dürfen. - LAG Berlin-Brandenburg, 06.04.2018 - 21 Ta 322/18
Rückwirkende Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei unverschuldeter Versäumung …
Ebensowenig musste er sich am 2. Februar 2018 beim Arbeitsgericht vergewissern, ob die Erklärung der Klägerin nebst der Anlagen dort eingegangen war (vgl. auch BGH vom 18.02.2016 - V ZB 126/15 - Rn. 8, juris).