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   BGH, 04.02.2010 - V ZB 129/09   

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https://dejure.org/2010,977
BGH, 04.02.2010 - V ZB 129/09 (https://dejure.org/2010,977)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2010 - V ZB 129/09 (https://dejure.org/2010,977)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - V ZB 129/09 (https://dejure.org/2010,977)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 Nr 2 ZVG, § 16 Abs 2 WoEigG, § 28 Abs 2 WoEigG, § 28 Abs 5 WoEigG
    Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum: Vorrecht der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zuordnung ihrer Forderungen zur Rangklasse 2

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2
    Reichweite des Vorrechts der Wohnungseigentümergemeinschaft im Zwangsversteigerungsverfahren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme eines Vorrechts der Zuordnung von Forderungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu einer bestimmten Rangklasse nach Ablösung der Forderungen desselben Vorrechts in demselben Zwangsversteigerungsverfahren

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Lediglich einmalige Inanspruchnahme des Rangklassenvorrechts in voller Höhe für Hausgeldforderungen der WEG innerhalb eines Versteigerungsverfahrens

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bevorrechtigte Zuordnung von Hausgeldforderungen in der Zwangsversteigerung von Wohneigentum; Wohngeld; Ablösung von Forderungen; kein doppeltes Vorrecht im selben Verfahren

  • rewis.io

    Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum: Vorrecht der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zuordnung ihrer Forderungen zur Rangklasse 2

  • ra.de
  • rewis.io

    Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum: Vorrecht der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zuordnung ihrer Forderungen zur Rangklasse 2

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum wiederholten Vorrecht der Zuordnung einer Forderung zur Rangklasse 2 einer WEG nach Ablösung der Forderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inanspruchnahme eines Vorrechts der Zuordnung von Forderungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu einer bestimmten Rangklasse nach Ablösung der Forderungen desselben Vorrechts in demselben Zwangsversteigerungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerung: Vorrecht zur Ablösung einer Forderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Wohnungseigentümergemeinschaft in der Zwangsversteigerung

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)

    WEG-Ansprüche

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zuordnung der Forderung der WEG zur Rangklasse 2 ist einmaliges Vorrecht! (IMR 2010, 191)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3169
  • MDR 2010, 620
  • NZM 2010, 324
  • ZMR 2010, 383
  • AnwBl 2010, 170
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.02.2008 - V ZB 123/07

    Zeitpunkt der Anhängigkeit von Verfahren in Zwangsversteigerungssachen

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - V ZB 129/09
    Dies darf sie jedenfalls in demselben Zwangsversteigerungsverfahren (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 12. Februar 2008, V ZB 123/07, WM 2008, 1761) nur einmal.

    Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet bei Beschwerden in Zwangsversteigerungsverfahren grundsätzlich nicht statt (s. nur Senat, Beschluss v. 21. Februar 2008, V ZB 123/07, NJW 2008, 1383, 1384).

  • BGH, 30.10.1984 - IX ZR 92/83

    Zahlungen des Bürgen als Sicherheitsleistung

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - V ZB 129/09
    Dies verkennt jedoch, dass eine solche Kollision nur bei einer teilweisen Befriedigung durch den Dritten auftreten kann, da dann beide mit ihren Forderungen gegen den Schuldner in Konkurrenz zueinander treten (MünchKomm-BGB/Krüger, aaO, Rdn. 15; Staudinger/Bittner, BGB [2005], § 268 Rdn. 22 ff.; ebenso BGHZ 92, 374, 378 f. zu der gleichen Regelung in § 774 Abs. 1 Satz 2 BGB).
  • LG Köln, 29.07.2009 - 6 T 236/09

    Betragsmäßig begrenztes Vorrecht für Hausgelder einer

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - V ZB 129/09
    Nach Ansicht des Beschwerdegerichts, dessen Entscheidung in Rpfleger 2010, 43 f. veröffentlicht ist, steht der Beteiligten zu 4 das Vorrecht, ihre Forderungen der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG zuzuordnen, nicht mehr zu, weil es durch die Ablösung der Forderungen auf die Beteiligte zu 3 übergegangen ist.
  • RG, 18.02.1931 - V 131/30

    Ist die bei teilweiser Ablösung einer Hypothek nach § 268 Abs. 3 in Verb. mit §

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - V ZB 129/09
    Dieser soll nicht schlechter gestellt werden, als er stünde, wenn der Schuldner selbst geleistet hätte (RGZ 131, 323, 325).
  • BGH, 13.09.2013 - V ZR 209/12

    Erwerber von Wohnungseigentum haften nicht für Hausgeldrückstände des

    (5) Zudem kann das Vorrecht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in demselben Zwangsversteigerungsverfahren nur einmal in Anspruch genommen werden, weil die betragsmäßige Begrenzung nach der Vorstellung des Gesetzgebers dem Schutz der nachrangigen Gläubiger dienen soll (Beschlüsse vom 4. Februar 2010 - V ZB 129/09, NZM 2010, 324 f., vom 24. Juni 2010 - V ZB 17/10, ZWE 2010, 367, vom 14. Juni 2012 - V ZB 194/11, NZM 2012, 771 Rn. 8).
  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 194/11

    Zwangsversteigerungsverfahren für eine Eigentumswohnung: Berücksichtigung der von

    Das Beschwerdegericht meint, nach dem Beschluss des Senats vom 4. Februar 2010 (V ZB 129/09, NJW 2010, 3169 ff.) könnten Hausgeldansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft in einem Zwangsversteigerungsverfahren nur einmal bis zur Obergrenze von 5 % des Verkehrswerts nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG der Rangklasse 2 zugeordnet werden.

    Zutreffend hat das Beschwerdegericht allerdings den Beschluss, mit dem der Antrag einer Wohnungseigentümergemeinschaft, einen Beitritt in der Rangklasse 2 zuzulassen, (ganz oder teilweise) zurückgewiesen wird, als eine nach § 95 ZVG anfechtbare Entscheidung angesehen (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Februar 2010 - V ZB 129/09, NJW 2010, 3169).

    b) Das wiederum bedeutet, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft den Höchstbetrag im gesamten Zwangsversteigerungsverfahren einschließlich der Wiederversteigerung nicht mehrfach, sondern nur einmal ausschöpfen darf (Senat, Beschlüsse vom 4. Februar 2010 - V ZB 129/09, NJW 2010, 3169, 3170 Rn. 14 und vom 24. Juni 2010 - V ZB 17/10, ZWE 2010, 367).

    Dazu muss sichergestellt werden, dass die nachrangigen Gläubiger in einem Zwangsversteigerungsverfahren einen Betrag von höchstens 5 % des maßgeblichen Verkehrswerts aufwenden müssen, um die bevorrechtigten Hausgeldansprüche abzulösen (Senat, Beschluss vom 4. Februar 2010 - V ZB 129/09, aaO).

  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 18/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Ablösung von Forderungen durch einen Dritten;

    Die Bestimmung, dass der mit der Ablösung verbundene Forderungsübergang (§ 268 Abs. 3 Satz 1 BGB) nicht zum Nachteil des Gläubigers geltend gemacht werden kann, will lediglich vermeiden, dass ein Dritter nach der nur teilweisen Befriedigung einer Forderung mit den auf ihn übergegangenen Rechten (§§ 412, 401 BGB) in Konkurrenz zu den Rechten tritt, die dem Gläubiger verblieben sind (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Februar 2010 - V ZB 129/09, NJW 2010, 3169 Rn. 11; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1984 - IX ZR 92/83, BGHZ 92, 374, 378 f. zu der Parallelvorschrift des § 774 Abs. 1 Satz 2 BGB; MünchKomm-BGB/Krüger, 5. Aufl., § 268 Rn. 15).
  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 192/09

    Zwangsversteigerung: Ablösung nur des rangbesten Rechts durch den Ehegatten des

    Der darin angeordnete Vorrang des Gläubigers gilt - ungeachtet des weitergehenden Wortlauts der Vorschrift - nur in Ansehung der Forderung, deretwegen der Gläubiger durch den Dritten befriedigt worden ist, nicht dagegen auch hinsichtlich anderer Forderungen oder Rechte, die mit dem abgelösten in keinem rechtlichen Zusammenhang stehen (vgl. Senat, Beschl. v. 4. Februar 2010, V ZB 129/09, ZMR 2010, 383, 384; MünchKomm-BGB/Krüger, 5. Aufl., § 268 Rdn. 16; Staudinger/Bittner, BGB [2009], § 268 Rdn. 26; Soergel/Wolf, BGB, 12. Aufl., § 268 Rdn. 13; RGRK/Alff, BGB, 12. Aufl., § 268 Rdn. 9).
  • LG Bonn, 17.08.2011 - 5 S 77/11

    ZVG: Prozesskosten einer Wohngeldklage bevorrechtigt

    In dem dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 04.02.2010 (V ZB 129/09, NJW 2010, 3169 f.) zugrunde liegenden Zwangsversteigerungsverfahren war die Zwangsversteigerung der Wohnungseigentumseinheit auf Antrag der WEG "wegen eines durch Vollstreckungsbescheid titulierten Anspruchs (Hausgeldforderungen nebst Kosten und Zinsen)" angeordnet und die WEG später "wegen eines weiteren titulierten Anspruchs auf Hausgeldforderungen nebst Kosten und Zinsen" zu dem Verfahren zugelassen worden (BGH, Beschl. v. 04.02.2010, V ZB 129/09, NJW 2010, 3169 f. = juris Rn. 1).

    Zur Frage der Rangklasse führt der Bundesgerichtshofs sodann aus (BGH, Beschl. v. 04.02.2010, V ZB 129/09, NJW 2010, 3169 f. = juris Rn. 8):.

  • BGH, 24.06.2010 - V ZB 17/10

    Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum: Wiederholte Geltendmachung des

    Die Rechtsfrage, deretwegen das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat, ist inzwischen von dem Senat dahin beantwortet worden, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft das betragsmäßig begrenzte Vorrecht für Hausgeldansprüche nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG gegenüber den Grundpfandrechtsgläubigern jedenfalls in demselben Zwangsversteigerungsverfahren nur einmal in Anspruch nehmen darf (Beschl. v. 4. Februar 2010, V ZB 129/09, NZM 2010, 324, 325).
  • LG Berlin, 11.02.2011 - 82 T 56/11

    Haben Hausgeldforderungen Vorrecht bei Zwangsversteigerung?

    Der BGH hat nunmehr klargestellt, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft das betragsmäßig begrenzte Vorrecht für die Hausgeldansprüche aus § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG gegenüber den Grundpfandrechtgläubigern jedenfalls in demselben Zwangsvollstreckungsverfahren nur einmal in Anspruch nehmen darf (vgl. BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - V ZB 17/10 - Beschluss vom 04.02.2010 - V ZB 129/09 -, auch unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 21 02.2008 - V ZB 123/07 - jeweils zitiert nach "juris"; vgl. ferner Derleder, "Die Realisierung der Vorrangs des Hausgeldes bei der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Eigentumswohnungen", ZWE 2008, 13/16; Alff/Hintzen, "Hausgelder in der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung", Rpfleger 2008, 165/170).
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