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   BGH, 21.06.2018 - V ZB 129/17   

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https://dejure.org/2018,28805
BGH, 21.06.2018 - V ZB 129/17 (https://dejure.org/2018,28805)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2018 - V ZB 129/17 (https://dejure.org/2018,28805)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2018 - V ZB 129/17 (https://dejure.org/2018,28805)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 4 AufenthG, § ... 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § 62 FamFG, § 71 FamFG, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 4 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 AufenthG, § 2 Abs. 14 Nr. 5 AufenthG, § 2 Abs. 14 AufenthG, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG, § 81 Abs. 1, § 83 Abs. 2, § 430 FamFG, Art. 5 EMRK, § 36 Abs. 3 GNotKG

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anordnung der Abschiebungshaft; Haftgrund des nicht angezeigten Aufenthaltswechsels

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 62 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und Nr. 4
    Voraussetzungen für die Anordnung der Abschiebungshaft; Haftgrund des nicht angezeigten Aufenthaltswechsels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungshaft - und der Haftgrund der Entziehung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungshaft - und der Haftgrund des nicht angezeigten Aufenthaltswechsels

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.01.2016 - V ZB 178/14

    Abschiebehaftanordnung: Haftgrund des nicht angezeigten Aufenthaltswechsels bei

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - V ZB 129/17
    Der Haftgrund des nicht angezeigten Aufenthaltswechsels nach § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG setzt voraus, dass die Ausländerbehörde dem Ausländer die Anzeigepflicht und die mit einem Unterlassen der Anzeige des Aufenthaltswechsels verbundenen einschneidenden Folgen durch einen Hinweis deutlich vor Augen führt (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 33/15, InfAuslR 2017, 60 Rn. 11; Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 178/14, FGPrax 2016, 87 Rn. 6).

    Der erforderliche Hinweis muss dem Betroffenen, der die deutsche Sprache nicht beherrscht, in seine Muttersprache oder eine andere Sprache übersetzt werden, die er beherrscht (Senat, Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 178/14, aaO Rn. 9).

  • BGH, 22.06.2017 - V ZB 21/17

    Abschiebungshaftsache: Haftgrund bei Vereitelung einer konkreten

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - V ZB 129/17
    Dieser Haftgrund setzt ein Verhalten des Betroffenen voraus, mit dem er eine konkrete, auf seine Abschiebung gerichtete Maßnahme der Behörde vereitelt hat (Senat, Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 21/17, FGPrax 2017, 231 Rn. 6).

    Denn das Beschwerdegericht durfte seine Entscheidung nicht auf einen neuen Haftgrund stützen, ohne den Betroffenen hierzu persönlich anzuhören (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 21/17, FGPrax 2017, 231 Rn. 8; Beschluss vom 16. Februar 2017 - V ZB 10/16, juris Rn. 9; Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZB 21/16, FGPrax 2016, 278 Rn. 6; vgl. dagegen für die Änderung eines Anhaltspunkts für eine Fluchtgefahr nach § 2 Abs. 14 AufenthG: Senat, Beschluss vom 23. Januar 2018 - V ZB 53/17, FGPrax 2018, 135 Rn. 7); nachdem die angeordnete Haftzeit im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung bereits abgelaufen war, schied eine solche Anhörung ohnehin aus.

  • BGH, 07.07.2016 - V ZB 21/16

    Anordnung von Haft zur Sicherung der Rücküberstellung: Haftgründe nach der

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - V ZB 129/17
    Denn das Beschwerdegericht durfte seine Entscheidung nicht auf einen neuen Haftgrund stützen, ohne den Betroffenen hierzu persönlich anzuhören (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 21/17, FGPrax 2017, 231 Rn. 8; Beschluss vom 16. Februar 2017 - V ZB 10/16, juris Rn. 9; Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZB 21/16, FGPrax 2016, 278 Rn. 6; vgl. dagegen für die Änderung eines Anhaltspunkts für eine Fluchtgefahr nach § 2 Abs. 14 AufenthG: Senat, Beschluss vom 23. Januar 2018 - V ZB 53/17, FGPrax 2018, 135 Rn. 7); nachdem die angeordnete Haftzeit im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung bereits abgelaufen war, schied eine solche Anhörung ohnehin aus.
  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 33/15

    Abschiebungshaft: Haftgrund des nicht angezeigten Aufenthaltswechsels in einen

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - V ZB 129/17
    Der Haftgrund des nicht angezeigten Aufenthaltswechsels nach § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG setzt voraus, dass die Ausländerbehörde dem Ausländer die Anzeigepflicht und die mit einem Unterlassen der Anzeige des Aufenthaltswechsels verbundenen einschneidenden Folgen durch einen Hinweis deutlich vor Augen führt (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 33/15, InfAuslR 2017, 60 Rn. 11; Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 178/14, FGPrax 2016, 87 Rn. 6).
  • BGH, 16.02.2017 - V ZB 10/16

    Anordnung von Sicherungshaft gegenüber einem Ausländer; Haftgrund der unerlaubten

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - V ZB 129/17
    Denn das Beschwerdegericht durfte seine Entscheidung nicht auf einen neuen Haftgrund stützen, ohne den Betroffenen hierzu persönlich anzuhören (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 21/17, FGPrax 2017, 231 Rn. 8; Beschluss vom 16. Februar 2017 - V ZB 10/16, juris Rn. 9; Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZB 21/16, FGPrax 2016, 278 Rn. 6; vgl. dagegen für die Änderung eines Anhaltspunkts für eine Fluchtgefahr nach § 2 Abs. 14 AufenthG: Senat, Beschluss vom 23. Januar 2018 - V ZB 53/17, FGPrax 2018, 135 Rn. 7); nachdem die angeordnete Haftzeit im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung bereits abgelaufen war, schied eine solche Anhörung ohnehin aus.
  • BGH, 23.01.2018 - V ZB 53/17

    Abschiebungshaftsache: Haftgrund der Fluchtgefahr; Erforderlichkeit der erneuten

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - V ZB 129/17
    Denn das Beschwerdegericht durfte seine Entscheidung nicht auf einen neuen Haftgrund stützen, ohne den Betroffenen hierzu persönlich anzuhören (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 21/17, FGPrax 2017, 231 Rn. 8; Beschluss vom 16. Februar 2017 - V ZB 10/16, juris Rn. 9; Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZB 21/16, FGPrax 2016, 278 Rn. 6; vgl. dagegen für die Änderung eines Anhaltspunkts für eine Fluchtgefahr nach § 2 Abs. 14 AufenthG: Senat, Beschluss vom 23. Januar 2018 - V ZB 53/17, FGPrax 2018, 135 Rn. 7); nachdem die angeordnete Haftzeit im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung bereits abgelaufen war, schied eine solche Anhörung ohnehin aus.
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