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   BGH, 18.10.2012 - V ZB 13/12   

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https://dejure.org/2012,36901
BGH, 18.10.2012 - V ZB 13/12 (https://dejure.org/2012,36901)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2012 - V ZB 13/12 (https://dejure.org/2012,36901)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - V ZB 13/12 (https://dejure.org/2012,36901)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 Abs 3 S 2 ZVG, § 85a ZVG
    Zwangsversteigerung: Rückgriff auf das Einzelmeistgebot bei Zuschlagsversagung auf das Gesamtmeistgebot wegen Nichterreichens der Wertgrenze

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurückgreifen auf die Einzelmeistgebote bei sowohl einzelnem als auch gemeinsamem Ausgebot mehrerer Grundstücke und Nichterreichen der Wertgrenze des § 85a ZVG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerung; kombinierter Einzel- und Gesamtausbietungs-Zuschlag auf Einzelmeistgebote

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG § 63 Abs. 3 Satz 2
    Rückgriff auf Einzelmeistgebot bei nicht zuschlagsfähigem Gesamtmeistgebot

  • rewis.io

    Zwangsversteigerung: Rückgriff auf das Einzelmeistgebot bei Zuschlagsversagung auf das Gesamtmeistgebot wegen Nichterreichens der Wertgrenze

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 63 Abs. 3 S. 2; ZVG § 85a
    Zurückgreifen auf die Einzelmeistgebote bei sowohl einzelnem als auch gemeinsamem Ausgebot mehrerer Grundstücke und Nichterreichen der Wertgrenze des § 85a ZVG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nichterreichen der Wertgrenze bei Grundstücksversteigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mehrere Grundstücke in der Zwangsversteigerung - und die nicht erreichte Wertgrenze

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei nicht zuschlagsfähigem Gesamtausgebot kann im Grundstücksversteigerungstermin auf Einzelausgebote zurückgegriffen werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 17
  • MDR 2013, 58
  • NZM 2013, 591
  • WM 2012, 2337
  • Rpfleger 2013, 106
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 19.05.1995 - 15 W 25/95
    Auszug aus BGH, 18.10.2012 - V ZB 13/12
    Nach überwiegender Meinung, die sich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 19. Mai 1995 stützt (Rpfleger 1995, 512, 513), kann bei der Versteigerung mehrerer Grundstücke, wenn der Gebotsvergleich nach § 63 Abs. 3 Satz 2 ZVG zugunsten des Gesamtausgebots ausfällt, aber im Hinblick auf § 85a oder § 74a ZVG eine Zuschlagserteilung ausscheidet, im Versteigerungstermin auf die Ergebnisse der Meistgebote auf die Einzelausgebote zurückgegriffen werden.

    Dies macht auch die Regelung des § 63 Abs. 3 Satz 1 ZVG deutlich, wonach eine Erhöhung des geringsten Gebots bei dem Gesamtausgebot um den Mehrbetrag erfolgt, wenn bei einem Einzelausgebot auf eines der Grundstücke ein Gebot abgegeben wird, das mehr beträgt als das geringste Gebot für dieses Grundstück; dem Gläubiger sollen also die Vorteile aus den abgegebenen Einzelausgeboten erhalten bleiben (OLG Frankfurt, Rpfleger 1995, 512, 513).

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03

    Erstattung von Auslagen des Insolvenzverwalters für die Erfüllung steuerlicher

    Auszug aus BGH, 18.10.2012 - V ZB 13/12
    Dabei hat der Senat entsprechend § 572 Abs. 3 ZPO von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auch den erstinstanzlichen Beschluss aufzuheben, soweit eine Entscheidung über das von der Beteiligten zu 3 abgegebene Meistgebot auf das Einzelausgebot unterblieben ist, und die Sache unmittelbar an das Vollstreckungsgericht zurückzuverweisen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 18/11, NJW-RR 2012, 87, 88; BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - IX ZB 161/03, BGHZ 160, 176, 185 f.).
  • BGH, 28.09.2006 - V ZB 55/06

    Anforderungen an ein Gesamtmeistgebot; Voraussetzungen des Zuschlags

    Auszug aus BGH, 18.10.2012 - V ZB 13/12
    c) Auch der im Zwangsversteigerungsverfahren geltende Grundsatz, dass bei dem Zuschlag das Gebot zum Zuge kommen soll, welches das für alle Beteiligten günstigste Ergebnis der Versteigerung herbeiführt (vgl. Senat, Beschluss vom 28. September 2006 - V ZB 55/06, NJW-RR 2007, 1139, 1140), führt zu keinem anderen Ergebnis (so aber OLG Hamm, Rpfleger 1959, 57, 58).
  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06

    Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des

    Auszug aus BGH, 18.10.2012 - V ZB 13/12
    Diese Regelung, die die Gewährleistung des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes des Schuldners vor einer Verschleuderung seines Grundbesitzes in der Zwangsversteigerung bezweckt (Senat, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - V ZB 75/07, NJW-RR 2008, 688, 689; Beschluss vom 10. Mai 2007 - V ZB 83/06, BGHZ 172, 218, 224), besagt nichts über das Verhältnis von Einzelausgebot und Gesamtausgebot.
  • BGH, 18.10.2007 - V ZB 75/07

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die fehlerhafte Behandlung eines

    Auszug aus BGH, 18.10.2012 - V ZB 13/12
    Diese Regelung, die die Gewährleistung des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes des Schuldners vor einer Verschleuderung seines Grundbesitzes in der Zwangsversteigerung bezweckt (Senat, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - V ZB 75/07, NJW-RR 2008, 688, 689; Beschluss vom 10. Mai 2007 - V ZB 83/06, BGHZ 172, 218, 224), besagt nichts über das Verhältnis von Einzelausgebot und Gesamtausgebot.
  • BGH, 30.10.2008 - V ZB 41/08

    Begriff des Einzelausgebots; Anforderungen an einen Verzicht auf eine

    Auszug aus BGH, 18.10.2012 - V ZB 13/12
    Werden neben dem Einzelausgebot alle Grundstücke zusammen ausgeboten, verdrängt das Gesamtausgebot das Einzelausgebot daher nicht, sondern tritt diesem nur als zusätzliche Versteigerungsmodalität zur Seite (Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - V ZB 41/08, NJW-RR 2009, 158).
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 18/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Ablösung von Forderungen durch einen Dritten;

    Auszug aus BGH, 18.10.2012 - V ZB 13/12
    Dabei hat der Senat entsprechend § 572 Abs. 3 ZPO von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auch den erstinstanzlichen Beschluss aufzuheben, soweit eine Entscheidung über das von der Beteiligten zu 3 abgegebene Meistgebot auf das Einzelausgebot unterblieben ist, und die Sache unmittelbar an das Vollstreckungsgericht zurückzuverweisen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 18/11, NJW-RR 2012, 87, 88; BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - IX ZB 161/03, BGHZ 160, 176, 185 f.).
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