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   BGH, 17.11.2011 - V ZB 134/11   

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https://dejure.org/2011,20052
BGH, 17.11.2011 - V ZB 134/11 (https://dejure.org/2011,20052)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2011 - V ZB 134/11 (https://dejure.org/2011,20052)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2011 - V ZB 134/11 (https://dejure.org/2011,20052)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 91 Abs 1 ZPO, § 21 Abs 7 WoEigG
    Kostenfestsetzung im Wohnungseigentumsverfahren: Erstattungsfähigkeit einer Sondervergütung des Verwalters für die Bearbeitung eines als Prozessstandschafter geführten Rechtsstreits gegen einen Wohnungseigentümer

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sondervergütung des Verwalters für die Bearbeitung eines Rechtsstreits gegen einen Wohnungseigentümer als erstattungsfähige Kosten eines Rechtsstreits

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Kostenfestsetzung einer im Verwaltervertrag vereinbarten Sondervergütung bei Prozessstandschaft des Verwalters

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Sondervergütung des WEG-Verwalters für die Begleitung gerichtlicher Verfahren nicht festsetzbar

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Festsetzung einer Sondervergütung des Verwalters

  • rewis.io

    Kostenfestsetzung im Wohnungseigentumsverfahren: Erstattungsfähigkeit einer Sondervergütung des Verwalters für die Bearbeitung eines als Prozessstandschafter geführten Rechtsstreits gegen einen Wohnungseigentümer

  • ra.de
  • rewis.io

    Kostenfestsetzung im Wohnungseigentumsverfahren: Erstattungsfähigkeit einer Sondervergütung des Verwalters für die Bearbeitung eines als Prozessstandschafter geführten Rechtsstreits gegen einen Wohnungseigentümer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1; WEG § 21 Abs. 7
    Sondervergütung des Verwalters für die Bearbeitung eines Rechtsstreits gegen einen Wohnungseigentümer als erstattungsfähige Kosten eines Rechtsstreits

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwalter: Sondervergütung für Rechtsstreit zu ersetzen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sondervergütung für den WEG-Verwalter im Rechtsstreit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wann ist Sondervergütung erstattungsfähig?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sondervergütung an WEG-Verwalter als Kosten im Hausgeld-Rechtsstreit erstattungsfähig?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gerichtliche Kostenfestsetzung: Auch für Sondervergütung des WEG-Verwalters? (IMR 2012, 171)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1152
  • MDR 2012, 337
  • NZM 2012, 315
  • ZMR 2012, 461
  • Rpfleger 2012, 353
  • BauR 2012, 998
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.05.1993 - V ZB 9/92

    Sondervergütung des Verwalters bei Rechtsverfolgung im Auftrag der

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - V ZB 134/11
    Sie scheitert zwar nicht, wie das Beschwerdegericht meint, an einem Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, das im Anschluss an die Rechtsprechung des Senats zum früheren Rechtsberatungsgesetz (Senat, Beschluss vom 6. Mai 1993 - V ZB 9/92, BGHZ 122, 327, 330) in § 5 Abs. 2 Nr. 2 solche Tätigkeiten ausdrücklich erlaubt (Johnigk in Wolf/Gaier/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, § 5 RDG Rn. 45).

    Diese Voraussetzung hat der Senat für den hier nicht gegebenen Fall bejaht, dass der Verwalter den Einziehungsprozess der Gemeinschaft selbst führt und sich nicht anwaltlich vertreten lässt (Beschluss vom 6. Mai 1993 - V ZB 9/92, BGHZ 122, 327, 332).

  • BGH, 05.07.2019 - V ZR 278/17

    Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Abschluss eines

    (a) Allerdings wird aus drei Entscheidungen des Senats (Beschlüsse vom 6. März 1993 - V ZB 9/92, BGHZ 122, 327, 332 und vom 17. November 2011 - V ZB 134/11, NJW 2012, 1152 Rn. 6 sowie Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 197/10, ZWE 2011, 209 Rn. 31) abgeleitet, der Verwalter habe ganz allgemein keinen Anspruch auf eine Sondervergütung für solche Tätigkeiten, die im Rahmen der ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben und Befugnissen lägen (KG, ZMR 2009, 709, 711; OLG Hamm, NZM 2001, 49, 52; LG Dortmund, ZWE 2017, 96, 98; LG Hanau, ZMR 2010, 398; LG München I, ZMR 2012, 578, 579; Jennißen in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 26 Rn. 111; Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 26 Rn. 75; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 5. Aufl., § 26 Rn. 132; Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 26 Rn. 43; vgl. im Übrigen BeckOGK/Greiner [1.8.2019], § 26 WEG Rn. 228 f. mwN).
  • BGH, 07.05.2014 - V ZB 102/13

    Kostenfestsetzung im Wohnungseigentumsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten

    Dass er unabhängig hiervon Pflichten verletzt und dadurch einen Schadensersatzanspruch ausgelöst hat (dazu Senat, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 133/08, BGHZ 179, 238 Rn. 17 und Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 28/13, juris Rn. 10) oder dass er wohnungseigentumsrechtlich zur Tragung von Kosten verpflichtet ist (dazu Senat, Beschluss vom 17. November 2011 - V ZB 134/11, NJW 2012, 1152 Rn. 9), hat der Kläger nicht eingeräumt.
  • AG Gießen, 05.11.2015 - 48 C 48/15

    Mietmängel: Mieter kann mindern und zweifachen Minderungsbetrag einbehalten!

    Zunächst waren die Beklagten berechtigt, die Nebenkostenvorauszahlungen ab März 2015 einzubehalten, weil der Kläger über die Nebenkostenvorauszahlungen für 2013 nicht abgerechnet hat (BGH WuM 12, 260 [BGH 17.11.2011 - V ZB 134/11] ).
  • BGH, 20.01.2012 - V ZR 55/11

    Wohnungseigentumsverwalter: Erlöschen der materiell-rechtlichen Ermächtigung zum

    Diese ist auf Grund ihrer Stellung als Partei bzw. Beteiligte der zugrunde liegenden Verfahren Inhaberin des in den Beschlüssen jeweils betragsmäßig ausgewiesenen prozessualen Kostenerstattungsanspruchs (vgl. Senat, Beschluss vom 17. November 2011 - V ZB 134/11, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • AG Heidelberg, 22.10.2014 - 45 C 52/14

    Wohnungseigentum: Wahrnehmungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für die

    Die Führung eines Rechtsstreits ist nur dann nicht schon mit der allgemeinen Verwaltervergütung abgegolten, wenn der Verwalter den Einziehungsprozess der Gemeinschaft selbst führt und sich nicht anwaltlich vertreten lässt (BGH, Beschluss vom 17. November 2011 V ZB 134/11 juris).
  • AG Pinneberg, 06.03.2018 - 60 C 34/17

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Fristgemäße Erhebung der

    Vertragspartner des Verwaltervertrags sind der Verwalter einerseits und die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband andererseits, vgl. BGH V ZB 134/11, ZWE 2012, 80.
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