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   BGH, 15.09.2011 - V ZB 136/11   

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https://dejure.org/2011,2441
BGH, 15.09.2011 - V ZB 136/11 (https://dejure.org/2011,2441)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2011 - V ZB 136/11 (https://dejure.org/2011,2441)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2011 - V ZB 136/11 (https://dejure.org/2011,2441)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 417 Abs 2 S 2 FamFG
    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Ergänzung der Begründung eines Haftantrags; Entscheidung über den ergänzten Antrag durch das Beschwerdegericht

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der rückwirkenden Heilung bei einem unzulässigen Haftantrag

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 104 Abs. 1 S. 1, FamFG § 417 Abs. 2 S. 2, VO 343/2003/EG Art. 20, FamFG § 26, FamFG § 68 Abs. 3
    Zurückschiebungshaft, Dublin II-VO, Italien, Haftantrag, Verlängerungsantrag, Begründungserfordernis, Anhörung, Erforderlichkeit, Beschleunigungsgebot, Verhältnismäßigkeit

  • rewis.io

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Ergänzung der Begründung eines Haftantrags; Entscheidung über den ergänzten Antrag durch das Beschwerdegericht

  • ra.de
  • rewis.io

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Ergänzung der Begründung eines Haftantrags; Entscheidung über den ergänzten Antrag durch das Beschwerdegericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 417 Abs. 2 S. 2; GG Art. 104 Abs. 1 S. 1
    Möglichkeit der rückwirkenden Heilung bei einem unzulässigen Haftantrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftrecht - Ergänzter Haftantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • migrationsrecht.net (Leitsatz)

    Zur Ergänzung des fehlerhaften Haftantrags in der Beschwerdeinstanz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 318
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 96/10

    Möglichkeit der Heilung eines fehlenden Haftantrages in der Beschwerdeinstanz;

    Auszug aus BGH, 15.09.2011 - V ZB 136/11
    aa) Richtig daran ist, dass ein unzulässiger Haftantrag und die damit einhergehende Verletzung des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG in der Beschwerdeinstanz nicht rückwirkend geheilt werden kann (Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 Rn. 19, vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, juris Rn. 14 und vom 7. April 2011 - V ZB 133/10, juris Rn. 7).
  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 133/10

    Rechtmäßigkeit der Verlängerung der Abschiebungshaft auf der Grundlage eines

    Auszug aus BGH, 15.09.2011 - V ZB 136/11
    aa) Richtig daran ist, dass ein unzulässiger Haftantrag und die damit einhergehende Verletzung des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG in der Beschwerdeinstanz nicht rückwirkend geheilt werden kann (Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 Rn. 19, vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, juris Rn. 14 und vom 7. April 2011 - V ZB 133/10, juris Rn. 7).
  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 15.09.2011 - V ZB 136/11
    aa) Richtig daran ist, dass ein unzulässiger Haftantrag und die damit einhergehende Verletzung des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG in der Beschwerdeinstanz nicht rückwirkend geheilt werden kann (Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 Rn. 19, vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, juris Rn. 14 und vom 7. April 2011 - V ZB 133/10, juris Rn. 7).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 15.09.2011 - V ZB 136/11
    Auf die mit dem gestellten Feststellungsantrag ohne Zulassung statthafte (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, NVwZ 2010, 726, 727 Rn. 9) und auch sonst zulässige Rechtsbeschwerde ist festzustellen, dass der Betroffene durch die Anordnung der Zurückschiebungshaft und ihre, wenn auch nur sehr kurzfristige, Aufrechterhaltung durch das Beschwerdegericht in seinen Rechten verletzt worden ist.
  • BGH, 03.05.2011 - V ZA 10/11

    Nachholbarkeit des für einen Sicherungshaftantrag nach § 72 Abs. 4 S. 1 AufenthG

    Auszug aus BGH, 15.09.2011 - V ZB 136/11
    Dazu muss die den Haftantrag stellende Behörde die Antragsbegründung um die Darlegungen zu dem vorliegenden Einvernehmen ergänzen; ferner muss der Betroffene hierzu in einer Anhörung vor dem Beschwerdegericht Stellung nehmen können (Senat, Beschluss vom 3. Mai 2011 - V ZA 10/11, juris Rn. 11).
  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 284/11

    Abschiebehaftverfahren: Notwendige Aushändigung eines - übersetzten -

    Denn es wird nichts dazu ausgeführt, in welchem Zeitrahmen das Generalkonsulat üblicherweise Ersatzpapiere erteilt, wovon das gegebenenfalls abhängt und ob bereits Kontakt mit dem Konsulat aufgenommen worden ist, was die Kontaktaufnahme ergeben hat und weshalb die Beschaffung der Ersatzpapiere nicht innerhalb der angeordneten Untersuchungshaft möglich war (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 136/11, FGPrax 2011, 318, 319 Rn. 10).

    cc) Das Versäumnis hat die beteiligte Behörde auch nicht nachgeholt, was - für die Zukunft - möglich gewesen wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 136/11, FGPrax 2011, 318 f. Rn. 8).

    Das ist der Fall, wenn die beteiligte Behörde die fehlenden Angaben im Beschwerdeverfahren nachholt und dem Betroffenen rechtliches Gehör dazu gewährt wird (Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 136/11, FGPrax 2011, 318 f. Rn. 8).

  • BGH, 18.12.2014 - V ZB 114/13

    Zurückschiebungshaft: Ersetzung des Haftantrags der Behörde in der Hauptsache

    aa) Ein im ersten Rechtszug unterbliebener Haftantrag kann von der Behörde allerdings noch in der Beschwerdeinstanz gestellt werden (BayObLG, InfAuslR 1991, 345); hiermit wird die mit einer richterlichen Haftanordnung ohne behördlichen Antrag einhergehende Verletzung des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG zwar nicht rückwirkend geheilt, aber beendet (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 136/11, FGPrax 2011, 318 Rn. 8).

    Da das Beschwerdegericht eine Haftanordnung im Hauptsacheverfahren erlassen hatte, wäre der Gegenstand des Beschwerdeverfahrens durch die Nachholung des behördlichen Haftantrags nicht verändert worden (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 136/11, FGPrax 2011, 318 Rn. 9), so dass sich die Frage nicht stellt, ob ein Übergang von dem Verfahren der einstweiligen Anordnung (nach §§ 49 ff., § 427 FamFG) in das Hauptsacheverfahren (nach §§ 417, 422 FamFG) zulässig ist (vgl. zur Zulässigkeit eines Übergangs von einem Verfahren über einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung in den Hauptsacheprozess: OLG Hamm, OLGZ 1971, 180, 181; OLG Karlsruhe, OLGZ 1977, 484, 485 [verneinend], OLG Braunschweig, MDR 1971, 1017, OLG Frankfurt, FamRZ 1989, 296 [bejahend]).

  • BGH, 22.02.2024 - XIII ZA 1/24

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das beabsichtigte

    Die Begründung des Haftantrags kann nach § 417 Abs. 3 FamFG bis zum Ende der letzten Tatsacheninstanz ergänzt werden und ist vom Beschwerdegericht nach den §§ 26, 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 136/11, InfAuslR 2011, 471 Rn. 8).
  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 244/11

    Abschiebungshaftverfahren: Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Asylbewerbers

    Ein unzulässiger Haftantrag und die damit einhergehende Verletzung des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG kann aber in der Beschwerdeinstanz nicht rückwirkend geheilt werden (Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 136/11, FGPrax 2011, 318 Rn. 8; Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 133/10, juris Rn. 7; Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, juris Rn. 14; Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 Rn. 19).

    Im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung war der ursprüngliche Begründungsmangel für die Zukunft geheilt (vgl. Senat, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 173/11, NJW 2011, 3792, 3793 Rn. 4), weil der Beteiligte zu 2 den Bescheid des Bundesamts vom 6. Oktober 2011 dem Beschwerdegericht vorgelegt hatte; hierzu konnte der Betroffene in der Anhörung Stellung nehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 136/11, FGPrax 2011, 318 Rn. 8; Beschluss vom 3. Mai 2011 - V ZA 10/11, juris Rn. 11).

  • BGH, 31.01.2013 - V ZB 20/12

    Zurückschiebungshaftsache: Rechtswidrigkeitsfeststellung für die Haftanordnung

    Ergänzungen zu dem ursprünglichen, wenn auch unzureichenden und darum unzulässigen Haftantrag hat das Beschwerdegericht nach § 26, § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen (Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 136/11, FGPrax 2011, 318, 319 Rn. 9).
  • BGH, 30.03.2012 - V ZB 59/12

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags i. R. der Haft zur Sicherung der

    c) Es spricht zwar einiges dafür, dass die Beteiligte zu 2 durch ergänzende Stellungnahmen in dem Beschwerdeverfahren dieses Begründungsdefizit für die Zukunft geheilt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 136/11, FGPrax 2011, 318 Rn. 8).

    Erforderlich für die Rechtmäßigkeit der Haft ist dann aber, dass der Betroffene zu den Ergänzungen in einer Anhörung (§§ 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG, 68 Abs. 3 FamFG) vor dem Beschwerdegericht Stellung nehmen konnte (Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 136/11, FGPrax 2011, 318 Rn. 8; Beschluss vom 3. Mai 2011 - V ZA 10/11, juris Rn. 11 mwN).

  • BGH, 12.07.2012 - V ZB 106/12

    Therapieunterbringung für bis zur nachträglichen Anordnung der

    bb) Dieser Mangel ist nicht - was für die Zukunft möglich gewesen wäre (vgl. dazu: Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 136/11, FGPrax 2011, 318, 319 Rn. 8 und 10) - geheilt worden.
  • BGH, 25.01.2018 - V ZB 71/17

    Behebung eines Mangels des Haftantrags während des Beschwerdeverfahrens durch

    In aller Regel entscheidet das Beschwerdegericht an dem Tag der Anhörung, so dass von da an der Verfahrensmangel geheilt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 136/11, InfAuslR 2011, 471 Rn. 8; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 224/11, FGPrax 2013, 87 Rn. 15; Beschluss vom 7. November 2013 - V ZB 107/13, juris Rn. 5).
  • BGH, 17.10.2013 - V ZB 172/12

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an den Inhalt eines Haftantrags;

    Die mit einem unzulässigen Haftantrag einhergehende Verletzung des Art. 104 Abs. 1 GG kann in der Beschwerdeinstanz nicht rückwirkend, sondern nur mit Wirkung für die Zukunft dadurch geheilt werden, dass die Behörde die unvollständige Begründung ihres Haftantrags ergänzt und der Betroffene hierzu in der Anhörung vor dem Beschwerdegericht Stellung nehmen kann (Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 136/11, FGPrax 2011, 318 Rn. 8).
  • BGH, 10.10.2013 - V ZB 127/12

    Zurückschiebungshaftsache: Absehen von der erneuten Anhörung des Betroffenen im

    Eine Heilung des Verstoßes - die mit Wirkung für die Zukunft möglich wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 136/11, FGPrax 2011, 318 Rn. 8) - ist in der Beschwerdeinstanz nicht eingetreten.
  • BGH, 18.12.2014 - V ZB 192/13

    Notwendigkeit eines zulässigen Haftantrags für die Anordnung und die

  • BGH, 15.12.2011 - V ZB 302/10

    Möglichkeit der Durchbrechung der formellen Rechtskraft von Entscheidungen über

  • BGH, 29.11.2012 - V ZB 170/12

    Abschiebungshaftverfahren: Unzulässigkeit eines Haftaufhebungsantrags bei

  • BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 9/19

    Verlängerung der Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung gegen den

  • BGH, 14.01.2016 - V ZB 174/14

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines georgischen Staatsangehörigen;

  • BGH, 23.03.2021 - XIII ZB 95/19

    Anordnung der Überstellungshaft für einen abgelehnten Asylbewerber:

  • LG Bochum, 10.08.2016 - 7 T 234/16
  • BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 63/20

    Abschiebungshaft: Anforderungen an die Begründung des Haftantrags

  • BGH, 29.11.2012 - V ZB 105/12

    Vorliegen der Voraussetzungen der Abschiebungshaft

  • BGH, 12.09.2012 - V ZB 169/12

    Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf Anordnung der Abschiebungshaft;

  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 63/12

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Sicherungshaft gegenüber einer

  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 186/12

    Anforderungen an die Begründung eines Haftantrags zur Sicherungshaft eines

  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 216/12

    Notwendigkeit einer persönlichen Anhörung im Zusammenhang mit der Verlängerung

  • BGH, 10.10.2013 - V ZB 17/13

    Anforderungen an die Begründung eines Haftantrags im Zusammenhang mit einer

  • BGH, 21.03.2013 - V ZB 122/12

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags als Verfahrensvorraussetzung bei Einreise

  • BGH, 10.10.2013 - V ZB 55/13

    Anforderungen an einen zulässigen Haftverlängerungsantrag im Zusammenhang mit

  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 120/11

    Erforderlichkeit von Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu

  • BGH, 15.05.2014 - V ZB 21/14

    Angaben über den Zeitraum einer Abschiebung als Voraussetzung für einen

  • BGH, 10.10.2013 - V ZB 5/13

    Anforderungen an Begründung eines Haftantrags im Zusammenhang mit der

  • BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 56/19

    Anforderungen an die Begründung eines Haftantrags bzgl. Zulässigkeit für die

  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 15/20

    Anforderungen an die Ausführungen der beteiligten Behörde zur erforderlichen

  • BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 90/19

    Anforderungen an die Begründung eines Haftantrags bzgl. Zulässigkeit für die

  • LG Bochum, 21.02.2018 - 7 T 143/17

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Haftanordnung zur Sicherung der

  • LG Bielefeld, 02.12.2016 - 23 T 584/16
  • LG Münster, 27.03.2017 - 5 T 160/17
  • LG Bochum, 30.01.2018 - 7 T 48/18

    Begründung des Haftantrages der Abschiebehaft zur Sicherung der Abschiebung

  • LG Bielefeld, 19.09.2017 - 23 T 538/17

    Anforderungen an die Anordnung der Sicherungshaft zur Abschiebung eines

  • LG Bielefeld, 25.01.2018 - 23 T 725/17

    Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung einer Abschiebungshaft

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