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   BGH, 25.07.2014 - V ZB 137/14   

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BGH, 25.07.2014 - V ZB 137/14 (https://dejure.org/2014,18143)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2014 - V ZB 137/14 (https://dejure.org/2014,18143)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2014 - V ZB 137/14 (https://dejure.org/2014,18143)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62a AufenthG, Art 16 Abs 1 S 1 EGRL 115/2008
    Ab- und Zurückschiebungshaftanordnung: Rechtswidrigkeit wegen Verstoßes gegen die EG-Richtlinie über die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger bei Unterbringung des Betroffenen auf dem Gelände einer Justizvollzugsanstalt

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Anordnung von Sicherungshaft eines Betroffenen durch den Haftrichter bzgl. Unterbringung entgegen den Vorgaben des Unionsrechts (hier: effet utile)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    RL 2008/115/EG Art. 16 Abs. 1
    Sicherungshaft, effet-utile-Grundsatz, Rückführungsrichtlinie, gewöhnliche Haftanstalt, spezielle Hafteinrichtung, Trennungsgebot, Unionsrecht, Abschiebungshaft, EuGH, Bero und Bouzalmate, Büren, Justizvollzugsanstalt Büren

  • rewis.io

    Ab- und Zurückschiebungshaftanordnung: Rechtswidrigkeit wegen Verstoßes gegen die EG-Richtlinie über die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger bei Unterbringung des Betroffenen auf dem Gelände einer Justizvollzugsanstalt

  • ra.de
  • migrationsrecht.net

    Zum Trennungsgebot bei Zurückschiebungshaft und zum Gebot spezieller Hafteinrichtungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der Anordnung von Sicherungshaft eines Betroffenen durch den Haftrichter bzgl. Unterbringung entgegen den Vorgaben des Unionsrechts (hier: effet utile)

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Vollzug der Abschiebungshaft in Justizvollzugsanstalten unzulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Abschiebungshaft in der Justizvollzugsanstalt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Abschiebehaft in der JVA Büren

  • lto.de (Kurzinformation)

    Abschiebehaft - Vollzug in JVA generell unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vollzug der Abschiebungshaft in Justizvollzugsanstalten unzulässig

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Unterbringung von Abschiebehäftlingen auf dem Gelände einer gewöhnlichen Haftanstalt unzulässig

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Vollzug der Abschiebungshaft in Justizvollzugsanstalten unzulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 163
  • FGPrax 2014, 230
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 17.07.2014 - C-473/13

    Ein Mitgliedstaat darf sich nicht auf das Fehlen spezieller Hafteinrichtungen in

    Auszug aus BGH, 25.07.2014 - V ZB 137/14
    Im Hinblick auf das Gebot einer möglichst wirksamen Anwendung des Rechts der Union (effet utile) muss der Haftrichter die Anordnung von Sicherungshaft ablehnen, wenn absehbar ist, dass der Betroffene entgegen den Vorgaben des Unionsrechts untergebracht werden wird (Umsetzung von EuGH, Urteil vom 17. Juli 2014, C-473/13 und C-514/13 - Bero und  Bouzalmate, ECLI:EU:C:2014:2095 Rn. 30 f.).

    In Deutschland darf Ab- und Zurückschiebungshaft nach Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG nur in speziellen Hafteinrichtungen vollzogen werden (Umsetzung von EuGH, Urteil vom 17. Juli 2014, C-473/13 und C-514/13 - Bero und  Bouzalmate, ECLI:EU:C:2014:2095 Rn. 30 f.).

    Die Unterbringung der von Ab- oder Zurückschiebung Betroffenen in einem besonderen Gebäude auf dem Gelände einer gewöhnlichen Haftanstalt ist keine Unterbringung in einer speziellen Hafteinrichtung im Sinne von Art. 16 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2008/115/EG (Umsetzung von EuGH, Urteil vom 17. Juli 2014, C-473/13 und C-514/13 - Bero und Bouzalmate, ECLI:EU:C:2014:2095 Rn. 30 f.).

    Mit dem vorliegenden zweiten Aussetzungsantrag macht der Betroffene geltend, der Vollzug der Haft in der Justizvollzugsanstalt Büren widerspreche dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 17. Juli 2014 (Rs. 473/13 und 514/13 - Bero und Bouzalmate, ECLI:EU:C:2014:2095).

    Diese Ausnahme trifft aber nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union für Deutschland nicht zu, weil in mehreren deutschen Bundesländern spezielle Einrichtungen vorhanden sind (EuGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - C 473/13 und C 514/13 - Bero und Bouzalmate, ECLI:EU:C:2014: 2095 Rn. 30 f.).

  • BGH, 21.01.2010 - V ZB 14/10

    Abschiebungshaft: Erlass einer einstweiligen Anordnung und Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 25.07.2014 - V ZB 137/14
    Er ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97 Rn. 3).
  • BGH, 04.03.2009 - AnwZ (B) 78/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Anordnung

    Auszug aus BGH, 25.07.2014 - V ZB 137/14
    Deshalb kann eine Aussetzung bei Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen auch angeordnet werden, wenn ein vorausgegangener Aussetzungsantrag zurückgewiesen worden ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. März 2009 - AnwZ (B) 78/08, juris Rn. 3).
  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 70/08

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB: Nacherfüllung durch

    Auszug aus BGH, 25.07.2014 - V ZB 137/14
    Einem solchen Versehen ist mit einer richtlinienkonformen - hier einschränkenden - Auslegung Rechnung zu tragen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 70/08, BGHZ 192, 148 Rn. 26; Senat, Beschluss vom 8. Januar 2014 - V ZB 137/12, InfAuslR 2014, 148 Rn. 9-11).
  • EuGH, 17.07.2014 - C-474/13

    Pham - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2008/115/EG

    Auszug aus BGH, 25.07.2014 - V ZB 137/14
    In einem weiteren Urteil vom 17. Juli 2014 hat der Gerichtshof der Europäischen Union ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich aus dem Wortlaut dieser Norm die unbedingte Verpflichtung ergibt, die illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen von den gewöhnlichen Strafgefangenen zu trennen, wenn ein Mitgliedstaat sie nicht in speziellen Hafteinrichtungen unterbringen kann (Rs. C-474/13 - Pham, ECLI:EU:C:2014:2096 Rn. 17, 21).
  • BGH, 08.01.2014 - V ZB 137/12

    Abschiebungshaftverfahren zur Rückführung illegal aufhältiger

    Auszug aus BGH, 25.07.2014 - V ZB 137/14
    Einem solchen Versehen ist mit einer richtlinienkonformen - hier einschränkenden - Auslegung Rechnung zu tragen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 70/08, BGHZ 192, 148 Rn. 26; Senat, Beschluss vom 8. Januar 2014 - V ZB 137/12, InfAuslR 2014, 148 Rn. 9-11).
  • BGH, 11.07.2013 - V ZB 40/11

    BGH legt Europäischen Gerichtshof Fragen zur getrennten Unterbringung von

    Auszug aus BGH, 25.07.2014 - V ZB 137/14
    Im Hinblick auf das Gebot einer möglichst wirksamen Anwendung des Rechts der Union (effet utile) muss der Haftrichter die Anordnung von Sicherungshaft ablehnen, wenn absehbar ist, dass der Betroffene entgegen den Vorgaben des Unionsrechts untergebracht werden wird (Senat, Vorlagebeschluss vom 11. Juli 2013 - V ZB 40/11, NVwZ 2014, 166, Rn. 20).
  • RG, 18.02.1914 - V 473/13

    Zwangsverwaltung. Wirkung der Entscheidung der Beschwerdeinstanz

    Auszug aus BGH, 25.07.2014 - V ZB 137/14
    Mit dem vorliegenden zweiten Aussetzungsantrag macht der Betroffene geltend, der Vollzug der Haft in der Justizvollzugsanstalt Büren widerspreche dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 17. Juli 2014 (Rs. 473/13 und 514/13 - Bero und Bouzalmate, ECLI:EU:C:2014:2095).
  • BGH, 18.04.2019 - III ZR 67/18

    Entschädigung wegen Abschiebehaft

    Zwar muss nach der Rechtsprechung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (z.B. Beschluss vom 25. Juli 2014 - V ZB 137/14, InfAuslR 2014, 441) im Hinblick auf das Gebot einer möglichst wirksamen Anwendung des Unionsrechts (effet utile) der Haftrichter bereits die Anordnung von Sicherungshaft ablehnen, wenn absehbar ist, dass der Betroffene unionsrechtswidrig untergebracht wird.
  • BGH, 14.04.2016 - V ZB 112/15

    Aufrechterhaltung angeordneter Sicherungshaft; Absehen von der erneuten

    a) Bis zum 25. Juli 2014 durfte das Amtsgericht Sicherungshaft nicht anordnen, weil abzusehen war, dass die Haft in der Justizvollzugsanstalt Büren und damit unter Verletzung der im Lichte von Art. 16 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2008/115/EG auszulegenden Vorschrift des § 62a Abs. 1 AufenthG vollzogen werden würde (vgl. näher Senat, Beschluss vom 25. Juli 2014 - V ZB 137/14, FGPrax 2014, 230 Rn. 7 ff.).

    aa) Der Haftrichter muss zwar im Hinblick auf das Gebot einer möglichst wirksamen Anwendung des Rechts der Union (effet utile) die Anordnung von Sicherungshaft ablehnen, wenn absehbar ist, dass der Betroffene entgegen den Vorgaben des Unionsrechts untergebracht werden wird (Senat, Vorlagebeschluss vom 11. Juli 2013 - V ZB 40/11, NVwZ 2014, 166, Rn. 20 und Beschluss vom 25. Juli 2014 - V ZB 137/14, aaO Rn. 5).

    Stellt die beteiligte Behörde dagegen richtlinienkonforme Haftbedingungen her, steht der Fehler bei der Anordnung der Haft deren Aufrechterhaltung und deren weiteren Vollzug nicht entgegen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Juli 2014 - V ZB 137/14, FGPrax 2014, 230 Rn. 11).

  • BGH, 17.09.2014 - V ZB 189/13

    Abschiebungshaftanordnung: Verstoß gegen die EG-Richtlinie über die Rückführung

    § 62a Abs. 1 Satz 2 AufenthG ist in diesem Sinne richtlinienkonform auszulegen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Juli 2014 - V ZB 137/14, juris Rn. 8).

    Im Hinblick auf das Gebot einer möglichst wirksamen Anwendung des Rechts der Union (effet utile) muss der Haftrichter die Anordnung von Sicherungshaft ablehnen, wenn absehbar ist, dass der Betroffene rechtswidrig untergebracht werden wird (Senat, Vorlagebeschluss vom 11. Juli 2013 - V ZB 40/11, NVwZ 2014, 166 Rn. 20; Beschluss vom 25. Juli 2014 - V ZB 137/14, juris Rn. 5).

    Der Umstand, dass die Abschiebungshäftlinge in einem separaten Gebäude auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt untergebracht waren, ändert nichts daran, dass es sich um eine Unterbringung in einer gewöhnlichen Haftanstalt handelte (Senat, Beschluss vom 25. Juli 2014 - V ZB 137/14, Rn. 9, juris).

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Rechtsprechung
   BGH, 18.08.2015 - V ZB 137/14   

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https://dejure.org/2015,23659
BGH, 18.08.2015 - V ZB 137/14 (https://dejure.org/2015,23659)
BGH, Entscheidung vom 18.08.2015 - V ZB 137/14 (https://dejure.org/2015,23659)
BGH, Entscheidung vom 18. August 2015 - V ZB 137/14 (https://dejure.org/2015,23659)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.07.2014 - V ZB 137/14

    Vollzug der Abschiebungshaft in Justizvollzugsanstalten unzulässig

    Auszug aus BGH, 18.08.2015 - V ZB 137/14
    Die Aufrechterhaltung der Haftanordnung des Amtsgerichts durch das Beschwerdegericht hat den Betroffenen schon deshalb in seinen Rechten verletzt, weil abzusehen war, dass die Haft in der Justizvollzugsanstalt Büren und damit unter Verletzung der im Lichte von Art. 16 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2008/115/EG auszulegenden Vorschrift des § 62a Abs. 1 AufenthG vollzogen werden würde (vgl. näher Senat, Beschluss vom 25. Juli 2014 - V ZB 137/14, FGPrax 2014, 230 Rn. 7 ff.).
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