Rechtsprechung
BGH, 13.06.2018 - V ZB 14/18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 570 Abs. 3 ZPO
- Wolters Kluwer
Einstellung der Vollstreckung aus dem Zuschlagsbeschluss bis zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 570 Abs. 3 ; ZPO § 575 Abs. 5
Einstellung der Vollstreckung aus dem Zuschlagsbeschluss bis zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Freudenstadt, 17.11.2017 - 12 K 6/15
- LG Rottweil, 12.12.2017 - 1 T 191/17
- LG Rottweil, 24.01.2018 - 1 T 204/17
- BGH, 13.06.2018 - V ZB 14/18
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 31.10.2007 - V ZB 114/07
Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses in der …
Auszug aus BGH, 13.06.2018 - V ZB 14/18
Nach § 575 Abs. 5 i. V. m. § 570 Abs. 3 ZPO kann das Rechtsbeschwerdegericht nicht nur die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung, also der Entscheidung des Beschwerdegerichts, sondern auch die Vollziehung der Entscheidung der ersten Instanz, hier des Zuschlagsbeschlusses, aussetzen (Senat, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - V ZB 114/07, juris Rn. 3).Bei seiner Entscheidung hat das Rechtsbeschwerdegericht nach pflichtgemäßem Ermessen die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels und die drohenden Nachteile für die übrigen Verfahrensbeteiligten gegeneinander abzuwägen Die Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses, der - wie hier - durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn durch die (weitere) Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als den anderen Beteiligten bei Aussetzung der Vollziehung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint (zum Ganzen Senat, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - V ZB 114/07, juris Rn. 5).
- BGH, 28.06.2019 - V ZB 16/19
Anforderungen an die Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses
Nach § 575 Abs. 5 i.V.m. § 570 Abs. 3 ZPO kann das Rechtsbeschwerdegericht nicht nur die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung, also der Entscheidung des Beschwerdegerichts, sondern auch die Vollziehung der Entscheidung der ersten Instanz, hier des Zuschlagsbeschlusses, aussetzen (Senat…, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - V ZB 114/07, juris Rn. 3, Beschluss vom 13. Juni 2018 - V ZB 14/18, juris Rn. 1). - BGH, 12.07.2019 - V ZB 17/19
Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses
Nach § 575 Abs. 5 i.V.m. § 570 Abs. 3 ZPO kann das Rechtsbeschwerdegericht nicht nur die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung, also der Entscheidung des Beschwerdegerichts, sondern auch die Vollziehung der Entscheidung der ersten Instanz, hier des Zuschlagsbeschlusses, aussetzen (Senat…, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - V ZB 114/07, WuM 2008, 95 Rn. 3; Beschluss vom 13. Juni 2018 - V ZB 14/18, juris Rn. 1).