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   BGH, 30.06.2016 - V ZB 143/14   

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https://dejure.org/2016,32792
BGH, 30.06.2016 - V ZB 143/14 (https://dejure.org/2016,32792)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2016 - V ZB 143/14 (https://dejure.org/2016,32792)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2016 - V ZB 143/14 (https://dejure.org/2016,32792)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 FamFG, § 417 Abs 2 S 2 FamFG
    Transitaufenthaltssache: Verlängerung wegen Beschaffung der erforderlichen Rückreisepapiere; Verweisung auf Auskunft der zuständigen ausländischen Stelle; Amtsermittlungspflicht des Haftgerichts)

  • IWW

    § 62 FamFG, § 417 Abs. 2 FamFG, § 15 Abs. 6 AufenthG, § 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG, § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG, § 26 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Darlegung des für die Beschaffung der erforderlichen Rückreisepapiere erforderlichen Zeitraums bei einem Antrag auf Verlängerung des Transitaufenthalts

  • rewis.io

    Transitaufenthaltssache: Verlängerung wegen Beschaffung der erforderlichen Rückreisepapiere; Verweisung auf Auskunft der zuständigen ausländischen Stelle; Amtsermittlungspflicht des Haftgerichts)

  • ra.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 417 Abs. 2 S. 2, FamFG § 26
    Transitaufenthalt, Freiheitsentziehung, Passbeschaffung, Rückreisepapiere, Auslandsvertretung, ausländische Stelle, Auskunft, Zeitraum, Zumutbarkeit, Amtsermittlung, Haftbeschluss, Haftantrag, Dauer, Abschiebungshaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 26; FamFG § 417 Abs. 2 S. 2
    Darlegung des für die Beschaffung der erforderlichen Rückreisepapiere erforderlichen Zeitraums bei einem Antrag auf Verlängerung des Transitaufenthalts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Dauer der Erteilung von Rückreisepapieren ist Anfrage bei der zuständigen Stelle im Ausland ausreichend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Transitaufenthalt - und die Beschaffung der erforderlichen Rückreisepapiere

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2016, 277
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 274/10

    Ausländerrecht: Richterliche Anordnung des Transitaufenthalts eines Asylsuchenden

    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - V ZB 143/14
    Die mit dem Antrag analog § 62 FamFG statthafte (dazu: Senat, Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, FGPrax 2011, 315 Rn. 7 ff.) Rechtsbeschwerde ist unbegründet.
  • BGH, 31.01.2012 - V ZB 117/11

    Rechtmäßigkeit der Anordnung des Aufenthalts im Transitbereich eines Flughafens

    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - V ZB 143/14
    a) Im Freiheitsentziehungsverfahren ist allerdings zu prüfen, ob mit der Erteilung der erforderlichen Rückreisepapiere innerhalb des hierfür zur Verfügung stehenden Zeitraums (dazu: Senat, Beschlüsse vom 7. Juli 2011 - V ZB 116/11, juris Rn. 3 und vom 31. Januar 2012 - V ZB 117/11, juris Rn. 5) zu rechnen ist.
  • BGH, 07.07.2011 - V ZB 116/11

    Beurteilung einer Anordnung des Aufenthalts im Transitbereich eines Flughafens

    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - V ZB 143/14
    a) Im Freiheitsentziehungsverfahren ist allerdings zu prüfen, ob mit der Erteilung der erforderlichen Rückreisepapiere innerhalb des hierfür zur Verfügung stehenden Zeitraums (dazu: Senat, Beschlüsse vom 7. Juli 2011 - V ZB 116/11, juris Rn. 3 und vom 31. Januar 2012 - V ZB 117/11, juris Rn. 5) zu rechnen ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2015 - 7 N 158.13

    Libanon; Palästinenser; Staatsangehörigkeit (ungeklärt); Aufenthaltserlaubnis;

    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - V ZB 143/14
    Daran ändert der Umstand nichts, dass das erwähnte Urteil inzwischen durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg aufgehoben worden ist und dieses die für die Entscheidung jenes Verfahrens wesentliche Frage, ob mit der Erteilung der Papiere im Sinne von § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG in absehbarer Zeit gerechnet werden kann, im Gegensatz zu dem Verwaltungsgericht Berlin bejaht (Urteil vom 25. November 2014 - OVG 3 B 4.12, juris Rn. 30 sowie Urteil vom 14. September 2010 - OVG 3 B 2.08 - OVGE Bln. 31, 135, 139 und Beschlüsse vom 5. August 2014 - OVG 7 M 19.14, juris Rn. 4 und vom 2. April 2015 - OVG 7 N 158.13, juris Rn. 11).
  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 90/13

    Ausländerrecht: Anordnung des Transitaufenthalts einer asylsuchenden Familie mit

    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - V ZB 143/14
    a) Der Senat hat bislang offengelassen, ob die auf die Anordnung von Abschiebungs- und Rücküberstellungshaft zugeschnittene Vorschrift des § 417 Abs. 2 FamFG auch auf den Antrag auf Verlängerung des Transitaufenthalts nach § 15 Abs. 6 AufenthG anzuwenden ist und ob ein Verfehlen der Anforderungen von § 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG ohne Sachprüfung zur Unzulässigkeit der Verlängerung führt (Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 90/13, Asylmagazin 2014, 57 = juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.08.2014 - 7 M 19.14

    Palästinenser aus dem Libanon; staatenlos; geduldet; Beschaffung von

    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - V ZB 143/14
    Daran ändert der Umstand nichts, dass das erwähnte Urteil inzwischen durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg aufgehoben worden ist und dieses die für die Entscheidung jenes Verfahrens wesentliche Frage, ob mit der Erteilung der Papiere im Sinne von § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG in absehbarer Zeit gerechnet werden kann, im Gegensatz zu dem Verwaltungsgericht Berlin bejaht (Urteil vom 25. November 2014 - OVG 3 B 4.12, juris Rn. 30 sowie Urteil vom 14. September 2010 - OVG 3 B 2.08 - OVGE Bln. 31, 135, 139 und Beschlüsse vom 5. August 2014 - OVG 7 M 19.14, juris Rn. 4 und vom 2. April 2015 - OVG 7 N 158.13, juris Rn. 11).
  • VG Berlin, 25.08.2011 - 35 K 202.11

    Aussichtsloses Verlangen der Rückkehr eines staatenlosen Palästinensers in den

    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - V ZB 143/14
    Aus dem von dem Betroffenen angeführten Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 25. August 2011 (InfAuslR 2012, 21) ergibt sich allerdings, dass die Erteilung von Rückreisedokumenten durch die libanesischen Behörden bei Palästinensern mit ungeklärter Staatsangehörigkeit nicht selten Jahre in Anspruch nimmt.
  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - V ZB 143/14
    b) Die Behörde hat die erforderlichen Angaben zur Durchführbarkeit der Rückreise in dem beantragten Verlängerungszeitraum jedenfalls, was hier wie bei dem Antrag auf Abschiebungs- oder Rücküberstellungshaft (dazu Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 22 f.) möglich ist, bei der persönlichen Anhörung des Betroffenen durch das Amtsgericht gemacht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2010 - 3 B 2.08

    Libanon; Palästinenser; Staatsangehörigkeit (ungeklärt); Aufenthaltserlaubnis;

    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - V ZB 143/14
    Daran ändert der Umstand nichts, dass das erwähnte Urteil inzwischen durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg aufgehoben worden ist und dieses die für die Entscheidung jenes Verfahrens wesentliche Frage, ob mit der Erteilung der Papiere im Sinne von § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG in absehbarer Zeit gerechnet werden kann, im Gegensatz zu dem Verwaltungsgericht Berlin bejaht (Urteil vom 25. November 2014 - OVG 3 B 4.12, juris Rn. 30 sowie Urteil vom 14. September 2010 - OVG 3 B 2.08 - OVGE Bln. 31, 135, 139 und Beschlüsse vom 5. August 2014 - OVG 7 M 19.14, juris Rn. 4 und vom 2. April 2015 - OVG 7 N 158.13, juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2014 - 3 B 4.12

    Libanon; Palästinenser; Staatsangehörigkeit (ungeklärt); Aufenthaltserlaubnis;

    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - V ZB 143/14
    Daran ändert der Umstand nichts, dass das erwähnte Urteil inzwischen durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg aufgehoben worden ist und dieses die für die Entscheidung jenes Verfahrens wesentliche Frage, ob mit der Erteilung der Papiere im Sinne von § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG in absehbarer Zeit gerechnet werden kann, im Gegensatz zu dem Verwaltungsgericht Berlin bejaht (Urteil vom 25. November 2014 - OVG 3 B 4.12, juris Rn. 30 sowie Urteil vom 14. September 2010 - OVG 3 B 2.08 - OVGE Bln. 31, 135, 139 und Beschlüsse vom 5. August 2014 - OVG 7 M 19.14, juris Rn. 4 und vom 2. April 2015 - OVG 7 N 158.13, juris Rn. 11).
  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 167/14

    Abschiebungshaft: Inhaltliche Anforderungen an den Haftantrag; rechtsstaatliche

    Sie durfte sich für dessen Bestimmung auf die Erfahrungen der örtlichen Bundespolizeidirektion stützen (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Juni 2016 - V ZB 143/14, juris Rn. 7).
  • BGH, 20.09.2018 - V ZB 102/16

    Anhaltspunkt für Fluchtgefahr bei Entziehen der Abschiebung des Ausländers in

    Das Beschwerdegericht hat sich zulässigerweise (dazu Senat, Beschluss vom 30. Juni 2016 - V ZB 143/14, FGPrax 2016, 277 Rn. 7) an den Angaben in der Fallsammlung der Clearingstellen für Armenien orientiert.
  • BGH, 11.01.2018 - V ZB 178/16

    Erwarten der Abreise innerhalb der Anordnungsdauer hinsichtlich Zulässigkeit der

    Die Recherche in Portalen und die Angabe von Referenzfällen sind nämlich nur ein Hilfsmittel, auf das die an dem Freiheitsentziehungsverfahren beteiligte Behörde zurückgreifen kann, um die erforderliche Dauer der Freiheitsentziehung und die Durchführbarkeit der Abschiebung, der Rücküberstellung oder der Rückreise einzuschätzen und darzulegen (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Juni 2016 - V ZB 143/14, FGPrax 2016, 277 Rn. 7).
  • BGH, 19.05.2020 - XIII ZB 36/19

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags für die Anordnung der Haft zur Sicherung

    Der von der Behörde angeführte mehr als acht Jahre zurückliegende Antrag und die Anmahnungen, die ebenfalls ein Jahr beziehungsweise über drei Monate zurückliegen und auf die offenbar keine Reaktion erfolgt ist, liefern keine Sachgrundlage für eine zeitliche Einschätzung, sondern machen im Gegenteil Ausführungen dazu erforderlich, aus welchen Gründen in absehbarer Zeit mit der Erstellung des Passersatzpapiers zu rechnen und die Abschiebung somit innerhalb des beantragten Haftzeitraums möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2016 - V ZB 143/14, FGPrax 2016, 277 Rn. 7 ff.).
  • BGH, 19.05.2020 - XIII ZB 27/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen in den Libanon

    Der von der Behörde angeführte elf Monate zurückliegende Antrag und die ergebnislosen Nachfragen bei der libanesischen Botschaft liefern keine Sachgrundlage für die erforderliche zeitliche Einschätzung, sondern machen im Gegenteil Ausführungen dazu erforderlich, aus welchen Gründen in absehbarer Zeit mit der Erstellung des Passersatzpapiers zu rechnen und die Abschiebung somit innerhalb des beantragten Haftzeitraums möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2016 - V ZB 143/14, FGPrax 2016, 277 Rn. 7 ff.).
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