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   BGH, 26.01.2017 - V ZB 144/15   

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https://dejure.org/2017,13234
BGH, 26.01.2017 - V ZB 144/15 (https://dejure.org/2017,13234)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2017 - V ZB 144/15 (https://dejure.org/2017,13234)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - V ZB 144/15 (https://dejure.org/2017,13234)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG, § ... 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § 62 FamFG, § 71 FamFG, Art. 20 Abs. 3, Art. 104 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GG, § 26 FamFG, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG, § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG, § 426 Abs. 1 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Anordnung von Sicherungshaft; Umfassende Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung von Sicherungshaft in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht durch die Haftgerichte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung von Sicherungshaft; Umfassende Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung von Sicherungshaft in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht durch die Haftgerichte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebehaft - und die umfassende Prüfungspflicht der Gerichte

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.06.2016 - V ZB 12/15

    Abschiebungshaftsache: Amtsermittlungspflicht des Haftrichters zur

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - V ZB 144/15
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfGK 15, 139, 144 f.; Senat, Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZB 12/15, InfAuslR 2016, 429 Rn. 14; Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, juris Rn. 9 mwN).

    Dazu muss er die Tatsachen feststellen, die die Freiheitsentziehung rechtfertigen (Senat, Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZB 12/15, InfAuslR 2016, 429 Rn. 14; Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, juris Rn. 9 mwN).

  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 167/14

    Abschiebungshaft: Inhaltliche Anforderungen an den Haftantrag; rechtsstaatliche

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - V ZB 144/15
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfGK 15, 139, 144 f.; Senat, Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZB 12/15, InfAuslR 2016, 429 Rn. 14; Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, juris Rn. 9 mwN).

    Dazu muss er die Tatsachen feststellen, die die Freiheitsentziehung rechtfertigen (Senat, Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZB 12/15, InfAuslR 2016, 429 Rn. 14; Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, juris Rn. 9 mwN).

  • BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07

    Verletzung von Art 2 Abs.2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht ausreichende

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - V ZB 144/15
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfGK 15, 139, 144 f.; Senat, Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZB 12/15, InfAuslR 2016, 429 Rn. 14; Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, juris Rn. 9 mwN).
  • BGH, 09.06.2011 - V ZB 26/11

    Beginn der Sicherungshaft darf nicht an die Verhaftung und damit an einen in der

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - V ZB 144/15
    Durch dieses Vorgehen wurde die angeordnete Haft für diesen Zeitraum zu einer Vorratshaft, die das Gesetz nicht zulässt (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juni 2011 - V ZB 26/11, juris Rn. 8; Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 77/14, BGHZ 203, 323 Rn. 6).
  • BGH, 04.12.2014 - V ZB 77/14

    Abschiebungshaftsache: Sicherungshaftanordnung vor dem Ende einer laufenden

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - V ZB 144/15
    Durch dieses Vorgehen wurde die angeordnete Haft für diesen Zeitraum zu einer Vorratshaft, die das Gesetz nicht zulässt (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juni 2011 - V ZB 26/11, juris Rn. 8; Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 77/14, BGHZ 203, 323 Rn. 6).
  • BGH, 26.01.2021 - XIII ZB 14/19

    Überschreiten des Zeitraums der Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung

    Die Haftanordnung darf den Zeitraum nicht überschreiten, für den der festgestellte Sachverhalt eine Anordnung von Sicherungshaft trägt; in einem darüber hinausgehenden Zeitraum wäre sie eine unzulässige Vorratshaft (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2017 - V ZB 144/15, juris Rn. 8 mwN).
  • AG Erding, 12.02.2019 - 6 XIV 27/19

    Freiheitsentziehungsverfahren, Abschiebung, ghana, Ausreisefrist, Passbeschaffung

    Unter Einrechnung eines zeitlichen Puffers für allfällige Verzögerungen (vgl. BGH, Beschluss vom 26.01.2017 V ZB 144/15) ist eine Überstellung organisatorisch nach derzeitigem Stand bis spätestens 29.03.2019 durchführbar.
  • AG Nürnberg, 12.05.2018 - 57 XIV 1/18

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines äthiopischen Staatsangehörigen

    Die Dauer der Haft begründet sich unter Berücksichtigung des erforderlichen Vorbereitungszeitraums und eines zeitlichen Puffers für allfällige Verzögerungen (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26.01.2017, Aktenzeichen: V ZB 144/15) wie folgt:.
  • LG Köln, 25.01.2022 - 34 T 137/21
    Durch dieses Vorgehen wurde die angeordnete Haft letztlich zu einer Vorratshaft, die das Gesetz nicht zulässt (vgl. BGH Beschl. v. 26.1.2017 - V ZB 144/15, BeckRS 2017, 108587 Rn. 8, beck-online).
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