Rechtsprechung
   BGH, 29.06.2017 - V ZB 144/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,36706
BGH, 29.06.2017 - V ZB 144/16 (https://dejure.org/2017,36706)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2017 - V ZB 144/16 (https://dejure.org/2017,36706)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2017 - V ZB 144/16 (https://dejure.org/2017,36706)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,36706) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 183 BGB, § 878 BGB, § 5 Abs 1 ErbbauV, § 6 Abs 1 ErbbauV
    Grundbuchsache: Zeitpunkt der Unwiderruflichkeit der erteilten Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Veräußerung des Erbbaurechts

  • IWW

    § 5 Abs. 1, § ... 6 Abs. 1 ErbbauRG, § 183 Satz 1 Halbsatz 1 BGB, § 78 Abs. 1 GBO, § 78 Abs. 3 GBO, § 71 FamFG, § 18 Abs. 1 Satz 1 GBO, § 184 Abs. 1 BGB, § 15 ErbbauRG, § 5 Abs. 1 ErbbauRG, § 29 GBO, § 12 Abs. 1 WEG, § 29 Abs. 3 GBO, §§ 182 ff. BGB, § 183 Satz 1 BGB, § 5 ErbbauRG, § 5 ErbbauVO, § 137 BGB, § 183 BGB, § 873 Abs. 2 BGB, § 878 BGB, §§ 878, 873 Abs. 2 BGB, § 183 Satz 1 Halbsatz 2 BGB, §§ 5, 6 ErbbauRG, § 7 Abs. 1, 3 ErbbauRG, § 36 Abs. 1, 3 GNotKG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 183, 878; ErbbauRG §§ 5 Abs. 1, 6 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Veräußerung des Erbbaurechts durch den Erbbauberechtigten; Unwiderruflichkeit der erteilten Zustimmung bei Wirksamwerden der schuldrechtlichen Vereinbarung über die Veräußerung; Ausschluss der Widerruflichkeit ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 183, 878; ErbbauRG § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1
    Unwiderruflichkeit der vom Grundstückseigentümer zur Veräußerung des Erbbaurechts erteilten Zustimmung nach Wirksamwerden des Verpflichtungsgeschäfts

  • rewis.io

    Grundbuchsache: Zeitpunkt der Unwiderruflichkeit der erteilten Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Veräußerung des Erbbaurechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Veräußerung des Erbbaurechts durch den Erbbauberechtigten; Unwiderruflichkeit der erteilten Zustimmung bei Wirksamwerden der schuldrechtlichen Vereinbarung über die Veräußerung; Ausschluss der Widerruflichkeit ...

  • rechtsportal.de

    Vereinbarung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Veräußerung des Erbbaurechts durch den Erbbauberechtigten; Unwiderruflichkeit der erteilten Zustimmung bei Wirksamwerden der schuldrechtlichen Vereinbarung über die Veräußerung; Ausschluss der Widerruflichkeit ...

  • datenbank.nwb.de

    Grundbuchsache: Zeitpunkt der Unwiderruflichkeit der erteilten Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Veräußerung des Erbbaurechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vereinbarung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Veräußerung des Erbbaurechts durch den Erbbauberechtigten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das verkaufte Erbbaurecht: Darf der Grundstückseigentümer seine Zustimmung zum Verkauf widerrufen?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3514
  • MDR 2017, 1237
  • DNotZ 2018, 440
  • FGPrax 2017, 241
  • WM 2018, 1746
  • Rpfleger 2018, 8
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.09.1962 - III ZR 83/61
    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - V ZB 144/16
    aa) Der Bundesgerichtshof hat zu § 5 ErbbauRG (damals noch § 5 ErbbauVO) entschieden, dass die danach erforderliche Zustimmung des Grundstückseigentümers zu einer Verfügung über das Erbbaurecht bis zu der Eintragung des Rechtsübergangs oder der Belastung im Grundbuch widerruflich ist (Urteil vom 27. September 1962 - III ZR 83/61, NJW 1963, 36 f.).

    Werde allerdings der Widerruf erst erklärt, nachdem die Einigung über die Rechtsänderung gemäß § 873 Abs. 2 BGB bindend geworden ist, so habe der dadurch bewirkte erneute Eintritt der Verfügungsbeschränkung gemäß § 878 BGB keinen Einfluss auf die bereits wirksam erfolgte Einigung (BGH, Urteil vom 27. September 1962 - III ZR 83/61, aaO).

    cc) Dem Ausschluss der Widerruflichkeit der Zustimmung nach Wirksamwerden des schuldrechtlichen Vertrages steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht entgegen, wonach die Zustimmung des Grundstückseigentümers zu einer Verfügung über das Erbbaurecht bis zu der Eintragung des Rechtsübergangs oder der Belastung im Grundbuch widerruflich ist (Urteil vom 27. September 1962 - III ZR 83/61, NJW 1963, 36 f.).

  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 2/12

    Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum: Ablauf der Verwalterbestellung

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - V ZB 144/16
    Im Ansatz zutreffend geht das Beschwerdegericht auch davon aus, dass die Eintragung des Übergangs des Erbbaurechts auf den Beteiligten zu 1 gemäß § 15 ErbbauRG verfahrensrechtlich den Nachweis der nach § 5 Abs. 1 ErbbauRG erforderlichen Zustimmung der Beteiligten zu 3 in der Form des § 29 GBO voraussetzt und dass das Grundbuchamt das Vorliegen dieser Voraussetzung von Amts wegen zu prüfen hat (vgl. BayObLG, FGPrax 2001, 174, 176; MüKoBGB/Heinemann, 7. Aufl., § 15 ErbbauRG Rn. 1; vgl. zu § 12 Abs. 1 WEG auch Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 2/12, ZfIR 2013, 25 Rn. 6).

    Die inzwischen überwiegende Ansicht nimmt insoweit an, dass die Zustimmung zu der Auflassung nicht mehr widerrufen werden kann, sobald die Zustimmung zu dem schuldrechtlichen Kausalgeschäft wirksam geworden ist (vgl. OLG München, ZWE 2012, 93, 94; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2011, 1456, 1457; MüKoBGB/Commichau, 7. Aufl., § 12 WEG Rn. 45; Demharter, GBO, 30. Aufl., Anhang zu § 3 Rn. 38; Grziwotz in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 12 Rn. 34; Palandt/Wicke, BGB, 76. Aufl., § 12 WEG Rn. 11; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 2904a; Suilmann in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 12 Rn. 33; aA Staudinger/Kreuzer, BGB [2005], WEG § 12 Rn. 56; vgl. zur Fortwirkung der Zustimmung des Verwalters nach Verwalterwechsel Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 2/12, BGHZ 195, 120 Rn. 12 ff.).

  • BGH, 14.12.2016 - V ZB 88/16

    Grundbuchverfahren: Formanforderungen an das Siegel eines Behördenersuchens

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - V ZB 144/16
    Die Zustimmungserklärung der Beteiligten zu 3 vom 19. Februar 2016 genügt nach den Feststellungen des Beschwerdegerichts der Form des § 29 Abs. 3 GBO (vgl. zu dessen Voraussetzungen Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - V ZB 88/16, NJW 2017, 1951 Rn. 10 ff.), und dessen Auslegung der Erklärung dahingehend, diese habe sich trotz ihres missverständlichen Wortlauts auf die Übertragung des Erbbaurechts bezogen, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.
  • OLG München, 29.09.2016 - 34 Wx 191/16

    Zustimmungswiderruf des Grundstückseigentümers zur Veräußerung des Erbbaurechts

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - V ZB 144/16
    Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in FGPrax 2016, 256 veröffentlicht ist, meint, das von dem Grundbuchamt aufgezeigte Eintragungshindernis bestehe, da die Beteiligte zu 3 ihre als Zustimmung zu der Übertragung des Erbbaurechts auszulegende Erklärung wirksam widerrufen habe.
  • BGH, 03.06.2016 - V ZR 166/15

    Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft: Umlage der Kosten des

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - V ZB 144/16
    Sie entspricht dem Auslegungsgrundsatz, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (Senat, Urteil vom 3. Juni 2016 - V ZR 166/15, WuM 2016, 702 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 12.10.2016 - V ZB 198/15

    Wohnungsgrundbuchsache: Eintragungshindernis bei nachträglicher

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - V ZB 144/16
    Sie zielt auf die Behebung eines Mangels des Antrags, der mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann (vgl. zu diesem Erfordernis Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 198/15, WuM 2017, 54 Rn. 6; Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 1/12, FGPrax 2014, 192 Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - 3 Wx 70/11

    Rechtsnatur der Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum;

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - V ZB 144/16
    Die inzwischen überwiegende Ansicht nimmt insoweit an, dass die Zustimmung zu der Auflassung nicht mehr widerrufen werden kann, sobald die Zustimmung zu dem schuldrechtlichen Kausalgeschäft wirksam geworden ist (vgl. OLG München, ZWE 2012, 93, 94; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2011, 1456, 1457; MüKoBGB/Commichau, 7. Aufl., § 12 WEG Rn. 45; Demharter, GBO, 30. Aufl., Anhang zu § 3 Rn. 38; Grziwotz in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 12 Rn. 34; Palandt/Wicke, BGB, 76. Aufl., § 12 WEG Rn. 11; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 2904a; Suilmann in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 12 Rn. 33; aA Staudinger/Kreuzer, BGB [2005], WEG § 12 Rn. 56; vgl. zur Fortwirkung der Zustimmung des Verwalters nach Verwalterwechsel Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 2/12, BGHZ 195, 120 Rn. 12 ff.).
  • OLG München, 27.06.2011 - 34 Wx 135/11

    Veräußerung von Wohnungseigentum: Ablauf der Verwalterbestellung nach Zustimmung

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - V ZB 144/16
    Die inzwischen überwiegende Ansicht nimmt insoweit an, dass die Zustimmung zu der Auflassung nicht mehr widerrufen werden kann, sobald die Zustimmung zu dem schuldrechtlichen Kausalgeschäft wirksam geworden ist (vgl. OLG München, ZWE 2012, 93, 94; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2011, 1456, 1457; MüKoBGB/Commichau, 7. Aufl., § 12 WEG Rn. 45; Demharter, GBO, 30. Aufl., Anhang zu § 3 Rn. 38; Grziwotz in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 12 Rn. 34; Palandt/Wicke, BGB, 76. Aufl., § 12 WEG Rn. 11; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 2904a; Suilmann in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 12 Rn. 33; aA Staudinger/Kreuzer, BGB [2005], WEG § 12 Rn. 56; vgl. zur Fortwirkung der Zustimmung des Verwalters nach Verwalterwechsel Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 2/12, BGHZ 195, 120 Rn. 12 ff.).
  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 1/12

    Grundbuchsache: Hofzugehörigkeit eines aus mehreren Flurstücken bestehenden

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - V ZB 144/16
    Sie zielt auf die Behebung eines Mangels des Antrags, der mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann (vgl. zu diesem Erfordernis Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 198/15, WuM 2017, 54 Rn. 6; Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 1/12, FGPrax 2014, 192 Rn. 6).
  • BGH, 08.07.1960 - V ZB 8/59

    Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - V ZB 144/16
    Dies wurde damit begründet, dass das Zustimmungserfordernis den Erbbauberechtigten in seiner Befugnis zur Verfügung über das Erbbaurecht beschränke (so auch schon Senat, Beschluss vom 8. Juli 1960 - V ZB 8/59, BGHZ 33, 76, 85) und somit eine vom Gesetz zugelassene Ausnahme von dem in § 137 BGB aufgestellten Verbot der rechtsgeschäftlichen Verfügungsbeschränkung darstelle.
  • BayObLG, 22.05.2001 - 2Z BR 49/01

    Nachweis der Vertretungsbefugnis für eine katholischen Pfarrpfründestiftung

  • OLG Celle, 19.01.2005 - 4 W 14/05

    Erforderlichkeit der Zustimmung bezüglich eines Vertrages, durch den sich der

  • BGH, 06.12.2018 - V ZB 134/17

    Unwiderruflichkeit einer Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums in

    Mit einer Zwischenverfügung nach § 18 GBO kann dem Antragsteller zwar nicht die Beibringung der Eintragungsbewilligung eines unmittelbar betroffenen Dritten, wohl aber die Beibringung von Zustimmungen nur mittelbar Betroffener aufgegeben werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 29. Juni 2017 - V ZB 144/16, ZfIR 2017, 782 Rn. 5 und vom 12. Oktober 2017 - V ZB 131/16, ZNotP 2018, 67 Rn. 5).

    Ist als Inhalt des Erbbaurechts vereinbart, dass der Erbbauberechtigte zur Veräußerung des Erbbaurechts der Zustimmung des Grundstückseigentümers bedarf, wird die erteilte Zustimmung unwiderruflich, sobald die schuldrechtliche Vereinbarung über die Veräußerung wirksam geworden ist (Senat, Beschluss vom 29. Juni 2017 - V ZB 144/16, ZfIR 2017, 575 Rn. 13).

    Der Senat hat seine Entscheidung auch damit begründet, dass der dem Zustimmungsvorbehalt des § 5 Abs. 1 ErbbauRG nachgebildete Zustimmungsvorbehalt des § 12 WEG nach inzwischen überwiegender Ansicht im gleichen Sinne verstanden wird (Beschluss vom 29. Juni 2017 - V ZB 144/16, ZfIR 2017, 782 Rn. 20), und damit schon seinerzeit zu erkennen gegeben, dass er die Vorschrift ebenso versteht.

    (1) Mit der Zulassung eines Zustimmungsvorbehalts für die Veräußerung von Wohnungseigentum will der Gesetzgeber einem - je nach der Person des Zustimmungsverpflichteten unterschiedlichen - Sachanliegen der anderen Wohnungseigentümer oder des Dritten Rechnung tragen (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Juni 2017 - V ZB 144/16, ZfIR 2017, 782 Rn. 15 für das Erbbaurecht).

    Auch mit "kunstgerechter Vertragsgestaltung" (so Heinemann, ZfIR 2017, 785) ließe sich dieses Ergebnis nur vermeiden, wenn man - auf welchem technischen Weg auch immer - die Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts oder jedenfalls die Fälligkeit der in ihm begründeten Verpflichtungen von seiner Erfüllung abhängig machte (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 29. Juni 2017 - V ZB 144/16, ZfIR 2017, 782 Rn. 17 f. für das Erbbaurecht).

  • BGH, 18.01.2018 - V ZR 71/17

    Betragen des Streitwerts einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung

    Zwar ist § 12 Abs. 1 WEG der Vorschrift des § 5 Abs. 1 ErbbauRG nachgebildet (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Juni 2017 - V ZB 144/16, ZfIR 2017, 782 Rn. 20).
  • OLG München, 15.06.2020 - 34 Wx 131/20

    Fortdauernde Wirksamkeit der durch den Eigentümer erklärten Zustimmung nach § 5

    Der Bundesgerichtshof hat zwar im Beschluss vom 29.6.2017 angedeutet, dass ein Wechsel insoweit irrelevant ist (BGH NJW 2017, 3514 Rn. 12 f.), jedoch keine näheren Ausführungen zu dieser für die dortige Entscheidung nicht maßgeblichen Frage getätigt.

    Das entspricht weder praktischen Bedürfnissen noch den Vorstellungen des Gesetzgebers, der in § 6 Abs. 1 ErbbauRG davon ausgeht, dass das Verpflichtungsgeschäft mit der Erteilung der Genehmigung wirksam wird (BGH NJW 2017, 3514 Rn. 14 ff.).

    d) Dass die Wirksamkeit einer einmal erklärten Zustimmung zur Veräußerung nach § 5 Abs. 1 ErbbauRG von einem Wechsel in der Berechtigung nicht berührt wird, deckt sich im Ergebnis mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur gleichen Problematik im Rahmen des dieser Vorschrift nachgebildeten (BGH DNotZ 2019, 844 Rn. 15; NJW 2017, 3514 Rn. 20) § 12 Abs. 1 WEG.

  • OLG Frankfurt, 17.04.2018 - 20 W 12/18

    Grundbuch: Eigentümerzustimmung nach § 12 WEG

    Zeitlich nach dieser Entscheidung hat nunmehr allerdings der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 29.06.2017, V ZB 144/16 (= FGPrax 2017, 241), zu den §§ 5, 6 ErbbauRG anderweitig dahingehend entschieden, dass für diesen Bereich stattdessen der Rechtsauffassung zu folgen sei, nach der die Zustimmung zu der Verfügung über das Erbbaurecht nicht mehr widerrufen werden könne, nachdem das schuldrechtliche Kausalgeschäft wirksam geworden sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht