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   BGH, 13.09.2018 - V ZB 145/17   

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https://dejure.org/2018,36774
BGH, 13.09.2018 - V ZB 145/17 (https://dejure.org/2018,36774)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2018 - V ZB 145/17 (https://dejure.org/2018,36774)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2018 - V ZB 145/17 (https://dejure.org/2018,36774)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § ... 62 FamFG, § 71 FamFG, § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 bis 5 FamFG, § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 FamFG, § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG, § 26 FamFG, § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG, § 72 Abs. 4 AufenthG, § 72 Abs. 4 Satz 3 und 4 AufenthG, § 74 Abs. 3 Satz 4 FamFG, § 559 ZPO, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungshaft - und die Rückkehrentscheidung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungshaft - und die Mindestanforderungen an den erforderlichen Haftantrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungshaft, der erforderliche Haftantrag - und die Heilung von Antragsmängeln

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungshaft - und das Einvernehmen der Staatsanwaltschaft

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - V ZB 145/17
    (1) Mängel des Haftantrages können behoben werden, indem die Behörde von sich aus oder auf richterlichen Hinweis ihre Darlegungen ergänzt und dadurch die Lücken in ihrem Haftantrag schließt oder indem der Haftrichter selbst die Voraussetzungen zur Durchführbarkeit der Ab- oder Zurückschiebung des Ausländers und zu der erforderlichen Haftdauer in seiner Entscheidung feststellt (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 21 ff.).

    Im Übrigen änderte der neue Vortrag nichts an der Rechtswidrigkeit der Haft, weil eine Heilung von Mängeln des Haftantrages nur mit Wirkung für die Zukunft erfolgen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 21; Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZB 71/17, FGPrax 2018, 136 Rn. 6 ff.) und die angeordnete Haftzeit bereits abgelaufen ist.

  • BGH, 17.05.2018 - V ZB 92/16

    Prüfung eines Haftantrags im Rahmen einer geplanten Abschiebung eines

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - V ZB 145/17
    Die Angabe, innerhalb welchen Zeitraums die Abschiebung "möglich" ist, beschreibt nur die zu erwartende Höchstdauer, enthält aber nicht die gebotene Darlegung, mit welchem Zeitraum im konkreten Fall des Betroffenen nach Einschätzung der Behörde zu rechnen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Mai 2018 - V ZB 92/16, juris Rn. 6).

    Zwingende weitere Voraussetzung für eine Heilung ist in einem solchen Fall, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juli 2016 - V ZB 32/15, InfAuslR 2016, 432 Rn. 10; Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 11; Beschluss vom 17. Mai 2018 - V ZB 92/16, juris Rn. 8).

  • BGH, 29.06.2017 - V ZB 40/16

    Abschiebungshaftsache: Umfang der amtswegigen Sachverhaltsaufklärung im Hinblick

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - V ZB 145/17
    Dem steht nicht entgegen, dass für die Passersatzbeschaffung im Hinblick auf die erforderliche Mitwirkung ausländischer Behörden nur ein ungefährer Zeitraum angegeben werden konnte (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Juni 2017 - V ZB 40/16, InfAuslR 2017, 450 Rn. 14).

    Insbesondere bedurfte es entgegen der Annahme des Betroffenen keiner amtswegigen Aufklärung (§ 26 FamFG), ob über die Befristung des Einreiseverbots entschieden worden oder eine solche Entscheidung beabsichtigt war (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Juni 2017 - V ZB 40/16, InfAuslR 2017, 450 Rn. 19).

  • BGH, 20.09.2017 - V ZB 74/17

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Anordnung von Abschiebungshaft;

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - V ZB 145/17
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 6 mwN; Beschluss vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, NVwZ 2017, 1231 Rn. 6; Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 6).

    Zwingende weitere Voraussetzung für eine Heilung ist in einem solchen Fall, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juli 2016 - V ZB 32/15, InfAuslR 2016, 432 Rn. 10; Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 11; Beschluss vom 17. Mai 2018 - V ZB 92/16, juris Rn. 8).

  • BGH, 14.07.2016 - V ZB 32/15

    Abschiebungshaft: Abschiebungsandrohung im Haftantrag als

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - V ZB 145/17
    Fehlt es an dem Vortrag der Behörde, dass eine Abschiebungsandrohung entweder bereits ergangen ist oder aber wegen Vorliegens einer anderen Rückkehrentscheidung ausnahmsweise entbehrlich ist, liegt ein Verstoß gegen den gesetzlichen Begründungszwang vor, der zur Unzulässigkeit des Haftantrags führt (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juli 2016 - V ZB 32/15, InfAuslR 2016, 432 Rn. 10 mwN).

    Zwingende weitere Voraussetzung für eine Heilung ist in einem solchen Fall, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juli 2016 - V ZB 32/15, InfAuslR 2016, 432 Rn. 10; Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 11; Beschluss vom 17. Mai 2018 - V ZB 92/16, juris Rn. 8).

  • BGH, 25.01.2018 - V ZB 71/17

    Behebung eines Mangels des Haftantrags während des Beschwerdeverfahrens durch

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - V ZB 145/17
    Im Übrigen änderte der neue Vortrag nichts an der Rechtswidrigkeit der Haft, weil eine Heilung von Mängeln des Haftantrages nur mit Wirkung für die Zukunft erfolgen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 21; Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZB 71/17, FGPrax 2018, 136 Rn. 6 ff.) und die angeordnete Haftzeit bereits abgelaufen ist.
  • BGH, 30.03.2017 - V ZB 128/16

    Abschiebungshaftsache: Anforderungen an die Begründung der beantragten

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - V ZB 145/17
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 6 mwN; Beschluss vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, NVwZ 2017, 1231 Rn. 6; Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 6).
  • BGH, 12.03.2015 - V ZB 197/14

    Abschiebung eines Ausländers nach rechtskräftiger Strafverurteilung

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - V ZB 145/17
    Erst Recht wird nicht ersichtlich, woraus sich die Entbehrlichkeit dabei jeweils ergeben soll, namentlich ob es sich nach Ansicht der Behörde um Delikte handelt, bei denen es des Einvernehmens nach § 72 Abs. 4 Satz 3 und 4 AufenthG nicht bedarf oder ob die jeweiligen Verfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen sind und das Einvernehmen deswegen entbehrlich ist (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 12. März 2015 - V ZB 197/14, FGPrax 2015, 181 Rn. 5).
  • BGH, 09.02.2017 - V ZB 129/16

    Zulässiger Haftantrag für die Anordnung von Sicherungshaft; Darlegung der

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - V ZB 145/17
    Ob die Behörde die hiernach erforderlichen Angaben in dem Text des Haftantrags aufführt oder aber auf dem Antrag beigefügte, aussagekräftige Anlagen verweist, bleibt ihr überlassen (zum Ganzen Senat, Beschluss vom 9. Februar 2017 - V ZB 129/16, juris Rn. 6).
  • BGH, 18.12.2014 - V ZB 192/13

    Notwendigkeit eines zulässigen Haftantrags für die Anordnung und die

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - V ZB 145/17
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 6 mwN; Beschluss vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, NVwZ 2017, 1231 Rn. 6; Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 6).
  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 70/13

    Zulässiger Haftantrag im Zusammenhang mit einer Abschiebungshaft

  • BGH, 29.09.2011 - V ZB 61/11

    Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft als Verfahrensvoraussetzung für das

  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10

    Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden

  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 224/10

    Ausländerrecht: Anordnung der Abschiebungshaft trotz fehlender Zustimmung der

  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die Zulässigkeit des Haftantrags

  • BGH, 09.05.2019 - V ZB 188/17

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Haft zur Sicherung einer Abschiebung;

    Das Fehlen entsprechender Ausführungen führt zur Unzulässigkeit des Antrags (vgl. nur Senat, Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, FGPrax 2011, 148 Rn. 7; Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 9; Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 61/11, juris Rn. 5; Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 70/13, juris Rn. 6; Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 145/17, juris Rn. 15).

    Ob die Behörde die hiernach erforderlichen Angaben in dem Text des Haftantrags aufführt oder aber auf dem Antrag beigefügte, aussagekräftige Anlagen verweist, bleibt ihr überlassen (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2017 - V ZB 129/16, juris Rn. 5; Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 145/17, juris Rn. 15).

  • BGH, 19.10.2020 - XIII ZB 43/19

    Anordnung der Verlängerung der Sicherungshaft eines Betroffenen i.R.d.

    (b) Der Bundesgerichtshof hat zwar entschieden, dass ein Haftantrag den Anforderungen des § 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG nicht genügt, wenn er weder mitteilt, wann eine Abschiebungsandrohung ergangen ist, noch, dass und wann die Entscheidung dem Betroffenen in einer für ihn verständlichen Sprache übermittelt wurde (Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 145/17, juris Rn. 8).
  • BGH, 24.08.2020 - XIII ZB 75/19

    Rechtsbeschwerde des Betroffenen in einem Verfahren zur Feststellung der

    In allen anderen Fallgestaltungen war die rechtzeitige Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots ein mögliches Abschiebungs- oder Überstellungshindernis (BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2017 - V ZB 40/16, InfAuslR 2017, 450 Rn. 19, und vom 13. September 2018 - V ZB 145/17, juris Rn. 13).
  • BGH, 16.05.2019 - V ZB 27/17

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Verhaftung zum Zwecke der Sicherung der

    Ausführungen dazu, ob das nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG erforderliche Einvernehmen der Staatsanwaltschaft vorliegt, muss der Haftantrag nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung dann enthalten, wenn sich aus dem Antrag selbst oder den ihm beigefügten Unterlagen ohne weiteres ergibt, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (vgl. Senat, Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 145/17, juris Rn. 15 mwN).
  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 83/17

    Anordnung der Sicherungshaft zur Abschiebung eines Betroffenen bei

    Wenn sich aus dem Haftantrag oder - wie hier - den beigefügten Unterlagen ergibt, dass gegen den Betroffenen nicht offensichtlich zustimmungsfreie Strafverfahren anhängig sind, muss nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Haftantrag mitgeteilt werden, welche Staatsanwaltschaft für welches Verfahren das - ggf. auch generelle - Einvernehmen erteilt hat bzw. aufgrund welcher Überlegungen ein Einvernehmen entbehrlich ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 9, vom 9. Februar 2017 - V ZB 129/16, juris Rn. 5 und vom 13. September 2018 - V ZB 145/17, juris Rn. 15).
  • BGH, 20.05.2020 - XIII ZB 51/19

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags als eine in jeder Lage des Verfahrens von

    Dieses Formerfordernis ist ohne Weiteres erfüllt, wenn ein Antrag oder eine Antragsänderung in das Anhörungsprotokoll aufgenommen worden ist, das von dem Richter und dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle unterzeichnet worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 118/10, juris Rn. 10; Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 145/17, juris Rn. 12).
  • BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 63/19

    Haft zur Sicherung der Abschiebung eines marokkanischen Staatsangehörigen;

    Zwar war es im Hinblick auf die erforderliche Mitwirkung ausländischer Behörden ausreichend, dass die beteiligte Behörde für die Passersatzpapierbeschaffung nur einen ungefähren Zeitraum mitgeteilt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2017 - V ZB 40/16, InfAuslR 2017, 450 Rn. 14, und vom 13. September 2018 - V ZB 145/17, juris Rn. 12).
  • BGH, 16.05.2019 - V ZB 145/16

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers; Abschiebung

    Ausführungen dazu, ob das nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG erforderliche Einvernehmen der Staatsanwaltschaft vorliegt, muss der Haftantrag nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung dann enthalten, wenn sich aus dem Antrag selbst oder den ihm beigefügten Unterlagen ohne weiteres ergibt, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (vgl. Senat, Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 145/17, juris Rn. 15).
  • LG Bochum, 04.12.2020 - 7 T 257/19
    Anderenfalls kann der Betroffene nicht überprüfen, ob die Voraussetzungen des § 72 Abs. 4 AufenthG vorliegen (BGH, Beschluss vom 13.09.2018, V ZB 145/17, Rn.15).
  • LG Köln, 08.09.2022 - 39 T 39/22
    Zwingende weitere Voraussetzung für eine Heilung ist in einem solchen Fall jedoch, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - V ZB 32/15, juris; BGH, Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 17. Mai 2018 - V ZB 92/16, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 145/17 -, Rn. 11, juris).
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