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BGH, 16.12.2010 - V ZB 150/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit einer ohne Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen vom Beschwerdegericht zugelassenen Rechtsbeschwerde im Notarbeschwerdeverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 15 Abs. 2; FamFG § 70 Abs. 2
Statthaftigkeit einer ohne Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen vom Beschwerdegericht zugelassenen Rechtsbeschwerde im Notarbeschwerdeverfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 22.04.2010 - 13 T 5927/10
- BGH, 16.12.2010 - V ZB 150/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.02.2000 - V ZR 206/99
Nachträgliche Zulassung der Revision im Wege der Urteilsberichtigung
Auszug aus BGH, 16.12.2010 - V ZB 150/10
Eine offenbare Unrichtigkeit liegt nur vor, wenn selbst für Dritte ohne weiteres deutlich wird, dass zweifelsfrei ein Versehen vorliegt (Senat, Beschluss vom 25. Februar 2000 - V ZR 206/99, NJW-RR 2001, 61). - BGH, 12.03.2009 - IX ZB 193/08
Bindung an die nachträgliche Zulassung einer Rechtsbeschwerde bei Irrtum des …
Auszug aus BGH, 16.12.2010 - V ZB 150/10
Vor diesem Hintergrund entfaltet auch der sog. Berichtigungsbeschluss des Beschwerdegerichts keine Bindungswirkung (vgl. nur BGH, Beschluss vom 12. März 2009 - IX ZB 193/08, NJW-RR 2009, 1349, 1350;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 319 Rn. 29 mwN).
- BGH, 05.07.2017 - XII ZB 509/15
Haushaltsverfahren: Gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf …
Dass die Rechtsbeschwerde in Familiensachen zulassungsgebunden ist, reicht für sich genommen noch nicht aus (vgl. BGH Beschluss vom 16. Dezember 2010 - V ZB 150/10 - juris Rn. 2 ebenfalls für eine zulassungsgebundene Rechtsbeschwerde). - BGH, 04.03.2011 - V ZR 123/10
Revision in Zivilverfahren: Zulassung nach Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs
Auch die Zulassung in einem Berichtigungsbeschluss gemäß § 319 ZPO bindet das Revisionsgericht nicht, wenn sich aus dem Urteil selbst keine - auch für Dritte erkennbare - offenbare Unrichtigkeit ergibt (BGH, Urteil vom 8. März 1956 - III ZR 265/54, BGHZ 20, 188, 190 ff.; Senat, Urteil vom 25. Februar 2000 - V ZR 206/99, NJW-RR 2001, 61; für das Rechtsbeschwerdeverfahren Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - V ZB 150/10, juris).