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   BGH, 02.12.2010 - V ZB 162/10   

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BGH, 02.12.2010 - V ZB 162/10 (https://dejure.org/2010,18168)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2010 - V ZB 162/10 (https://dejure.org/2010,18168)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - V ZB 162/10 (https://dejure.org/2010,18168)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für ein Rechtsmittel bei Erfolgsaussicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 62 Abs. 1
    Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für ein Rechtsmittel bei Erfolgsaussicht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zum fehlenden Rehabilitationsinteresse bei Erledigung der Hauptsache

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zum fehlenden Rehabilitationsinteresse bei Erledigung der Hauptsache

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 16.08.2004 - 4Z BR 45/04

    Kein Feststellungsinteresse bei nicht vollzogener Abschiebhaft

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - V ZB 162/10
    An einem anerkennenswerten Rehabilitierungsinteresse des Betroffenen fehlt es aber, wenn dieser - wie hier - in dem von der Haftanordnung nach § 421 FamFG erfassten Zeitraum eine Freiheitsstrafe wegen einer von ihm begangenen Straftat verbüßte und der Eingriff in sein Freiheitsgrundrecht damit in der Sache gerechtfertigt war (vgl. BayObLG, FGPrax 2004, 307, 308 mwN).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - V ZB 162/10
    In Freiheitsentziehungssachen ist zwar grundsätzlich wegen des Rehabilitierungsinteresses des Betroffenen auch nach einer Erledigung der Hauptsache ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG zu bejahen, durch die Inhaftierung in seinen Rechten verletzt worden zu sein (vgl. BVerGE 104, 220, 235 = NJW 2002, 2456, 2457 und Beschluss vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 31/06, juris Rn. 23).
  • BVerfG, 25.07.2008 - 2 BvR 31/06

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG bei Ablehnung eines Feststellungsantrags im

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - V ZB 162/10
    In Freiheitsentziehungssachen ist zwar grundsätzlich wegen des Rehabilitierungsinteresses des Betroffenen auch nach einer Erledigung der Hauptsache ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG zu bejahen, durch die Inhaftierung in seinen Rechten verletzt worden zu sein (vgl. BVerGE 104, 220, 235 = NJW 2002, 2456, 2457 und Beschluss vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 31/06, juris Rn. 23).
  • BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 21/03

    Erfolgsaussichten der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - V ZB 162/10
    Für die Entscheidung über die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für ein Rechtsmittel kommt es nicht darauf an, ob die Vorinstanz richtig entschieden, sondern ob das Begehren des Antragstellers in der Sache Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Dezember 1993 - VI ZR 235/92, NJW 1994, 1160, 1161 und vom 27. Juni 2003 - IXa ZB 21/03, NJW-RR 2003, 1648).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - V ZB 162/10
    Für die Entscheidung über die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für ein Rechtsmittel kommt es nicht darauf an, ob die Vorinstanz richtig entschieden, sondern ob das Begehren des Antragstellers in der Sache Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Dezember 1993 - VI ZR 235/92, NJW 1994, 1160, 1161 und vom 27. Juni 2003 - IXa ZB 21/03, NJW-RR 2003, 1648).
  • BGH, 07.02.2019 - V ZB 216/17

    Fehlen an einem Interesse des Betroffenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Das ist z.B. der Fall, wenn er eine Freiheitsstrafe verbüßt oder sich in Untersuchungshaft befunden hat (vgl. Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 211/10, juris Rn. 6; Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 162/10, juris Rn. 2).
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 154/11

    Ausländerrecht: Prüfung der altersgerechten Unterbringung eines Minderjährigen

    An einem solchen Interesse fehlt es aber, soweit sich der Betroffene in dem von der Haftanordnung nach § 421 FamFG erfassten Zeitraum nicht (mehr) in Abschiebungshaft befunden hat (vgl. für den Fall anderweitiger Haft: Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 211/10, Rn. 6, juris sowie Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 162/10, juris).
  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 211/10

    Sicherungshaft bei fehlendem Einvernehmen der Staatsanwaltschaft mit der

    An einem Rehabilitierungsinteresse fehlt es aber, wenn der Betroffene in dem von der Anordnung der Sicherungshaft erfassten Zeitraum eine Freiheitsstrafe verbüßt oder sich - wie hier - in Untersuchungshaft befunden hat (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 162/10, juris; BayObLG FGPrax 2004, 307, 308).
  • BGH, 30.08.2012 - V ZB 255/11

    Notwendigkeit eines Rehabilitierungsinteresses zur Feststellung der

    An einem solchen Interesse fehlt es aber, wenn der Betroffene in dem von der Haftanordnung nach § 421 FamFG erfassten Zeitraum aus anderen Gründen inhaftiert war, etwa weil eine Freiheitsstrafe vollstreckt oder Untersuchungshaft vollzogen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 211/10, Rn. 6, juris; Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 162/10, juris).
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   BGH, 09.03.2011 - V ZB 162/10   

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BGH, 09.03.2011 - V ZB 162/10 (https://dejure.org/2011,10330)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2011 - V ZB 162/10 (https://dejure.org/2011,10330)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2011 - V ZB 162/10 (https://dejure.org/2011,10330)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Berechtigtes Interesse an der Feststellung einer Verletzung eines Freiheitsgrundrechts als Voraussetzung für die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen die Versagung von Verfahrensskostenhilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Berechtigtes Interesse an der Feststellung einer Verletzung eines Freiheitsgrundrechts als Voraussetzung für die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen die Versagung von Verfahrensskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Unbegründete Gegenvorstellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.04.2001 - IX ZB 25/01

    zu späte Gegenvorstellung - Eine "Gegenvorstellung zur Herbeiführung einer

    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - V ZB 162/10
    Die zulässige, weil innerhalb der in § 234 ZPO bestimmten Frist bei Gericht eingegangene Gegenvorstellung (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2001 - IX ZB 25/01, MDR 2001, 1007) gegen den Verfahrenskostenhilfe versagenden Beschluss des Senats ist unbegründet.
  • VG Chemnitz, 21.08.2009 - 4 K 791/06
    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - V ZB 162/10
    Sollte der Betroffene - wie in der Gegenvorstellung angedeutet - von der Beteiligten zu 2 gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG zu den Kosten der Abschiebungshaft herangezogen werden, hätte er seine Einwendungen gegen den Leistungsbescheid der Ausländerbehörde nach § 67 Abs. 3 Satz 1 AufenthG (vgl. BVerwG 123, 382, 384; 124, 1, 4 ff. - zur gleichlautenden Vorschrift in § 83 Abs. 4 AuslG) mit den nach der Verwaltungsgerichtsordnung vorgesehenen Rechtsbehelfen geltend zu machen (vgl. VG Chemnitz, Urteil vom 21. August 2009 - 4 K 791/06, Rn. 21 ff.; VG Leipzig, Urteil vom 2. Oktober 2008 - 5 K 1069/06, Rn. 14 ff.).
  • VG Leipzig, 02.10.2008 - 5 K 1069/06
    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - V ZB 162/10
    Sollte der Betroffene - wie in der Gegenvorstellung angedeutet - von der Beteiligten zu 2 gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG zu den Kosten der Abschiebungshaft herangezogen werden, hätte er seine Einwendungen gegen den Leistungsbescheid der Ausländerbehörde nach § 67 Abs. 3 Satz 1 AufenthG (vgl. BVerwG 123, 382, 384; 124, 1, 4 ff. - zur gleichlautenden Vorschrift in § 83 Abs. 4 AuslG) mit den nach der Verwaltungsgerichtsordnung vorgesehenen Rechtsbehelfen geltend zu machen (vgl. VG Chemnitz, Urteil vom 21. August 2009 - 4 K 791/06, Rn. 21 ff.; VG Leipzig, Urteil vom 2. Oktober 2008 - 5 K 1069/06, Rn. 14 ff.).
  • BVerwG, 14.06.2005 - 1 C 11.04

    Abschiebung; Durchführung der Abschiebung; Rückführung; Ersuchen der

    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - V ZB 162/10
    Sollte der Betroffene - wie in der Gegenvorstellung angedeutet - von der Beteiligten zu 2 gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG zu den Kosten der Abschiebungshaft herangezogen werden, hätte er seine Einwendungen gegen den Leistungsbescheid der Ausländerbehörde nach § 67 Abs. 3 Satz 1 AufenthG (vgl. BVerwG 123, 382, 384; 124, 1, 4 ff. - zur gleichlautenden Vorschrift in § 83 Abs. 4 AuslG) mit den nach der Verwaltungsgerichtsordnung vorgesehenen Rechtsbehelfen geltend zu machen (vgl. VG Chemnitz, Urteil vom 21. August 2009 - 4 K 791/06, Rn. 21 ff.; VG Leipzig, Urteil vom 2. Oktober 2008 - 5 K 1069/06, Rn. 14 ff.).
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