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   BGH, 21.03.2019 - V ZB 171/18   

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https://dejure.org/2019,11092
BGH, 21.03.2019 - V ZB 171/18 (https://dejure.org/2019,11092)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2019 - V ZB 171/18 (https://dejure.org/2019,11092)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2019 - V ZB 171/18 (https://dejure.org/2019,11092)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 417 Abs. 2 FamFG, § ... 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG, § 2 Abs. 14 Nr. 2 AufenthG, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § 62 FamFG, § 71 FamFG, § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 bis 5 FamFG, § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG, § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 83 Abs. 2, § 430 FamFG, Art. 5 Abs. 5 EMRK, § 36 Abs. 2, 3 GNotKG

  • rewis.io

    Abschiebungshaft: Von Amts wegen zu prüfende Zulässigkeit des Haftantrags; Anforderungen an die Begründung; Heilung eines fehlerhaften Haftantrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Sicherungshaft zur Abschiebung eines pakistanischen Staatsangehörigen; Anforderungen an einen Haftantrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungshaft - und die erforderliche Begründung des Haftantrags

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.09.2017 - V ZB 74/17

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Anordnung von Abschiebungshaft;

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - V ZB 171/18
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 25.01.2018 - V ZB 201/17

    Erfolgsaussichten einer Rechtsbeschwerde eines zwischenzeitlich abgeschobenen

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - V ZB 171/18
    Dies ist zwar grundsätzlich möglich, wenn eine ausreichende Ergänzung erfolgt und der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZB 201/17, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 22.11.2018 - V ZB 54/18

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags bzgl. der Abschiebung eines

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - V ZB 171/18
    Die Begründung stellt vielmehr eine in einer Vielzahl von Verfahren einsetzbare Leerformel dar, die vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist (vgl. § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG), unzureichend ist (vgl. auch Senat, Beschluss vom 22. November 2018 - V ZB 54/18, juris Rn. 8).
  • LG Verden, 12.02.2020 - 6 T 185/19
    Die Ausführungen zur Begründung des Haftantrags dürfen dabei knapp gehalten sein, müssen aber die für die richterliche Prüfung des Falls wesentlichen Umstände ansprechen (BGH BeckRS 2014, 3312, Rn. 8; BGH BeckRS 2014, 16031, Rn. 15; BGH BeckRS 2019, 7431, Rn. 4).

    Aus diesem Grund darf sich die behördliche Begründung nicht lediglich in bloßen Leerformeln erschöpfen, sondern muss vielmehr auf den konkreten Fall zugeschnitten sein und diesbezüglich Angaben über die Durchführung der Abschiebung enthalten (BGH BeckRS 2019, BeckRS 2019, 7431, Rn. 5).

  • BGH, 23.05.2019 - V ZB 236/17

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers i.R.e.

    Eine solche Begründung ist vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist (vgl. § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG), im Grundsatz unzureichend (vgl. Senat, Beschluss vom 22. November 2018 - V ZB 54/18, juris Rn. 8; Beschluss vom 21. März 2019 - V ZB 171/18, juris Rn. 5).
  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 97/17

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen bei Vorliegen

    b) Ob dieser Fehler - was mit Wirkung für die Zukunft möglich wäre (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 21. März 2019 - V ZB 171/18, juris Rn. 8) - in der Beschwerdeinstanz geheilt worden ist, kann dahinstehen, weil die Beschwerdeentscheidung der rechtlichen Nachprüfung aus anderen Gründen nicht standhält.
  • BGH, 25.10.2022 - XIII ZB 5/20

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Zulässiger Haftantrag der

    c) Der Mangel ist im Beschwerdeverfahren nicht - was mit Wirkung für die Zukunft möglich gewesen wäre (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 2019 - V ZB 171/18, InfAuslR 2019, 389 juris Rn. 6; vom 20. Mai 2020 - XIII ZB 77/19, juris Rn. 11) - geheilt worden.
  • BGH, 20.05.2020 - XIII ZB 77/19

    Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen nach Marokko bzgl.

    c) Dieser Mangel ist in der Beschwerdeinstanz nicht - was mit Wirkung für die Zukunft möglich gewesen wäre (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2019 - V ZB 171/18, InfAuslR 2019, 389, juris Rn. 6) - geheilt worden.
  • BGH, 19.05.2020 - XIII ZB 36/19

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags für die Anordnung der Haft zur Sicherung

    c) Dieser Mangel ist in der Beschwerdeinstanz nicht - was mit Wirkung für die Zukunft möglich gewesen wäre (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2019 - V ZB 171/18, juris Rn. 8) - geheilt worden.
  • BGH, 19.05.2020 - XIII ZB 27/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen in den Libanon

    c) Dieser Mangel ist in der Beschwerdeinstanz nicht - was mit Wirkung für die Zukunft möglich gewesen wäre (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2019 - V ZB 171/18, juris Rn. 8) - geheilt worden.
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