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   BGH, 17.10.2013 - V ZB 172/12   

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BGH, 17.10.2013 - V ZB 172/12 (https://dejure.org/2013,32825)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2013 - V ZB 172/12 (https://dejure.org/2013,32825)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2013 - V ZB 172/12 (https://dejure.org/2013,32825)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 3 S 4 AufenthG, § 104 Abs 1 GG
    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an den Inhalt eines Haftantrags; Verletzung des Beschleunigungsgebots bei unterlassener Prüfung der Abschiebemöglichkeit innerhalb von drei Monaten und verzögerter Haftentlassung aufgrund landesrechtlicher Aufteilung behördlicher ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Sicherungshaftanordnung gegenüber einem vietnamesischen Staatsangehörigen

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 104 Abs. 1
    Haftantrag, Mängel, Mängel des Haftantrags, Anhörung, ergänzendes Vorbringen, Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Freiheitsentziehung, Heilung

  • rewis.io

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an den Inhalt eines Haftantrags; Verletzung des Beschleunigungsgebots bei unterlassener Prüfung der Abschiebemöglichkeit innerhalb von drei Monaten und verzögerter Haftentlassung aufgrund landesrechtlicher Aufteilung behördlicher ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 417 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 -5
    Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Sicherungshaftanordnung gegenüber einem vietnamesischen Staatsangehörigen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 204/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anordnung der Abschiebehaft ohne Beiziehung der

    Auszug aus BGH, 17.10.2013 - V ZB 172/12
    Die Haft zur Sicherung der Abschiebung darf es nur dann aufrechterhalten, wenn die Behörde die Abschiebung des Betroffenen ernstlich und gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mit der größtmöglichen Beschleunigung betreibt (st. Rspr. vgl. nur Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172, 1173, Rn. 21; Beschluss vom 1. März 2012 - V ZB 206/11, FGPrax 2012, 133, 134 Rn. 15; Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 104/12, Rn. 7, juris).

    Dazu muss er selbst die Tatsachen feststellen, die die Freiheitsentziehung rechtfertigen (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172, 1174 Rn. 16; BVerfGE 10, 302, 310; 83, 24, 33).

  • BayObLG, 08.03.2001 - 3Z BR 62/01

    Beschwerde des Betroffenen als Wegfall des Einverständnisses zur Betreuung

    Auszug aus BGH, 17.10.2013 - V ZB 172/12
    Der Senat hat jedoch neue unstreitige und aus den Akten ersichtliche Tatsachen zu berücksichtigen (vgl. BayObLG, FamRZ 2001, 1245, 1246; Keidel/Meyer-Holtz, FamFG, 17. Auflage, § 74 Rn. 16 f.; vgl. auch Senat, Urteil vom 3. April 1998 - V ZR 143/97, NJW-RR 1998, 1284 zum Revisionsverfahren).
  • BGH, 01.03.2012 - V ZB 206/11

    Abschiebungshaft: Hafthindernis durch Stellung eines Asylantrags

    Auszug aus BGH, 17.10.2013 - V ZB 172/12
    Die Haft zur Sicherung der Abschiebung darf es nur dann aufrechterhalten, wenn die Behörde die Abschiebung des Betroffenen ernstlich und gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mit der größtmöglichen Beschleunigung betreibt (st. Rspr. vgl. nur Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172, 1173, Rn. 21; Beschluss vom 1. März 2012 - V ZB 206/11, FGPrax 2012, 133, 134 Rn. 15; Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 104/12, Rn. 7, juris).
  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 111/10

    Zurückschiebungshaft: Nichteinhaltung der für Eilverfahren geltenden Fristen

    Auszug aus BGH, 17.10.2013 - V ZB 172/12
    Verstöße gegen das Beschleunigungsgebot durch die die Abschiebung vollziehende Bundesbehörde sind den für die Anträge auf Abschiebungshaft zuständigen Ausländerbehörden der Länder und der Kreise zuzurechnen (vgl. Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 111/10, NVwZ 2011, 1214, 1215 Rn. 13; Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, FGPrax 2011, 315, 317 Rn. 25).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BGH, 17.10.2013 - V ZB 172/12
    Dazu muss er selbst die Tatsachen feststellen, die die Freiheitsentziehung rechtfertigen (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172, 1174 Rn. 16; BVerfGE 10, 302, 310; 83, 24, 33).
  • BGH, 31.01.2013 - V ZB 20/12

    Zurückschiebungshaftsache: Rechtswidrigkeitsfeststellung für die Haftanordnung

    Auszug aus BGH, 17.10.2013 - V ZB 172/12
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., Senat, Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, InfAuslR 2012, 328 Rn. 10; vom 6. Dezember 2012 - V ZB 118/12, juris Rn. 4; vom 31. Januar 2013 - V ZB 20/12, FGPrax 2013, 130 Rn. 15, jeweils mwN).
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 104/12

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Abschiebungshaft bei Nichtaushändigung des

    Auszug aus BGH, 17.10.2013 - V ZB 172/12
    Die Haft zur Sicherung der Abschiebung darf es nur dann aufrechterhalten, wenn die Behörde die Abschiebung des Betroffenen ernstlich und gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mit der größtmöglichen Beschleunigung betreibt (st. Rspr. vgl. nur Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172, 1173, Rn. 21; Beschluss vom 1. März 2012 - V ZB 206/11, FGPrax 2012, 133, 134 Rn. 15; Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 104/12, Rn. 7, juris).
  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 136/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Ergänzung der Begründung

    Auszug aus BGH, 17.10.2013 - V ZB 172/12
    Die mit einem unzulässigen Haftantrag einhergehende Verletzung des Art. 104 Abs. 1 GG kann in der Beschwerdeinstanz nicht rückwirkend, sondern nur mit Wirkung für die Zukunft dadurch geheilt werden, dass die Behörde die unvollständige Begründung ihres Haftantrags ergänzt und der Betroffene hierzu in der Anhörung vor dem Beschwerdegericht Stellung nehmen kann (Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 136/11, FGPrax 2011, 318 Rn. 8).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 17.10.2013 - V ZB 172/12
    Die gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 statthafte (Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151) und auch im Übrigen zulässige (§ 71 FamFG) Rechtsbeschwerde hat Erfolg.
  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die Zulässigkeit des Haftantrags

    Auszug aus BGH, 17.10.2013 - V ZB 172/12
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., Senat, Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, InfAuslR 2012, 328 Rn. 10; vom 6. Dezember 2012 - V ZB 118/12, juris Rn. 4; vom 31. Januar 2013 - V ZB 20/12, FGPrax 2013, 130 Rn. 15, jeweils mwN).
  • BGH, 06.12.2012 - V ZB 118/12

    Abschiebungshaft: Anforderungen an den Haftantrag

  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 274/10

    Ausländerrecht: Richterliche Anordnung des Transitaufenthalts eines Asylsuchenden

  • BGH, 03.04.1998 - V ZR 143/97

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages wegen Verhinderung des Zugriffs

  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10

    Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 167/14

    Abschiebungshaft: Inhaltliche Anforderungen an den Haftantrag; rechtsstaatliche

    Dazu muss er die Tatsachen feststellen, die die Freiheitsentziehung rechtfertigen (Senat, Beschlüsse vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172 Rn. 26, vom 17. Oktober 2013 - V ZB 172/12, InfAuslR 2014, 52 Rn. 14 und vom 16. Juni 2016 - V ZB 12/15 aaO).
  • BGH, 16.06.2016 - V ZB 12/15

    Abschiebungshaftsache: Amtsermittlungspflicht des Haftrichters zur

    Besteht mit dem Zielstaat, in den der Betroffene abgeschoben werden soll, ein Rückübernahmeabkommen (hier die zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Albanien geschlossene Vereinbarung über die Rücknahme von Personen vom 18. November 2002 - BGBl. II S. 195), sind die nach diesem durchzuführenden Maßnahmen in dem Haftantrag darzustellen (Senat, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 30/13, juris Rn. 10; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 172/12, InfAuslR 2014, 52 Rn. 9).

    Dazu muss er die Tatsachen feststellen, die die Freiheitsentziehung rechtfertigen (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172 Rn. 26; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 172/12, InfAuslR 2014, 52 Rn. 14).

  • BGH, 11.07.2019 - V ZB 28/18

    Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (hier: Abschiebungshaft);

    Die Sicherungshaft darf deshalb nur aufrechterhalten oder verlängert werden, wenn die Behörde die Abschiebung des Betroffenen ernstlich betreibt, und zwar - gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - mit der größtmöglichen Beschleunigung (st. Rspr. vgl. nur Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172 Rn. 21; Beschluss vom 1. März 2012 - V ZB 206/11, FGPrax 2012, 133 Rn. 15; Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 104/12, juris Rn. 7; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 172/12, InfAuslR 2014, 52 Rn. 12 f.).

    b) Richtig ist auch, dass Verstöße gegen das Beschleunigungsgebot durch die die Abschiebung vollziehende Bundesbehörde den für die Anträge auf Abschiebungshaft zuständigen Ausländerbehörden der Länder und der Kreise zuzurechnen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 111/10, NVwZ 2011, 1214 Rn. 13; Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, FGPrax 2011, 315 Rn. 25; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 172/12, InfAuslR 2014, 52 Rn. 15).

  • BGH, 02.08.2022 - XIII ZB 79/20

    Anordnung und Vollzug der Haft eines Betroffenen zur Sicherung der Abschiebung

    Da jedoch nicht absehbar war, ob die Rücküberstellung des Betroffenen tatsächlich zu dem mitgeteilten Termin erfolgen würde, und damit unsicher war, wann eine Abschiebung des Betroffenen tatsächlich möglich war, ist es nicht zu beanstanden, dass das Landesamt für Asyl- und Rückführungen (LfAR), dessen Verhalten der beteiligten Behörde zuzurechnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 172/12, InfAuslR 2014, 52 Rn. 15), mit der Organisation eines Fluges erst nach der Überstellung des Betroffenen am 30. Januar 2020 begonnen hat.

    Verzögerungen bei der Haftentlassung, die auf die landesrechtliche Aufteilung behördlicher Zuständigkeiten zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Ausländers (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 172/12, InfAuslR 2014, 52 Rn. 18).

  • LG Dortmund, 04.05.2018 - 9 T 31/18

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung von Sicherungshaft

    Erforderlich sind gemäß § 417 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 bis 5 FamFG Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft, zur Durchführbarkeit der Abschiebung und zu der notwendigen Haftdauer ( BGH Asylmagazin 2017, 172; BGH Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13 - BGH InfAuslR 2014, 52 ).

    Die Haft zur Sicherung der Abschiebung darf nur dann aufrechterhalten werden, wenn die Behörde die Abschiebung des Betroffenen ernstlich und gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mit der größtmöglichen Beschleunigung betreibt ( BGH InfAuslR 2014, 52; BGH FGPrax 2012, 133; BGH FGPrax 2010, 261 ).

  • BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 47/20

    Voraussetzung für die Bestehensvermutung einer Fluchtgefahr bei vergangener

    Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, müssen auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht und die Freiheitsentziehung rechtfertigen (BVerfGK 15, 139 Rn. 20; NVwZ-RR 2020, 801 Rn. 51; BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 15, vom 17. Oktober 2013 - V ZB 172/12, InfAuslR 2014, 52 Rn. 14, und vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, NVwZ 2017, 733 [Ls] = juris Rn. 9).
  • BGH, 18.12.2014 - V ZB 192/13

    Notwendigkeit eines zulässigen Haftantrags für die Anordnung und die

    Verfahrensfehler bei der Durchführung der Anhörung zu den Grundlagen der Haftanordnung verletzen den Betroffenen deshalb nicht nur in seinem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Art. 103 Abs. 1 GG, sondern auch in seinem grundrechtsgleichen Recht aus Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. Senat, Beschlüsse vom 17. Oktober 2013 - V ZB 172/12, InfAuslR 2014, 52 Rn. 10 und vom 15. September 2011 - V ZB 136/11, FGPrax 2011, 318 Rn. 8; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13, FGPrax 2014, 130 Rn. 25).
  • BGH, 27.09.2017 - V ZB 29/17

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers (hier: nach

    Besteht mit dem Zielstaat, in den der Betroffene abgeschoben werden soll, ein Rückübernahmeabkommen (hier das Protokoll zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Volksrepublik Algerien über die Identifizierung und die Rücknahme i.d.F. der Bekanntmachung vom 4. Dezember 2003, BGBl. II 2004 S. 16, nachfolgend: deutschalgerisches Protokoll), sind die nach diesem durchzuführenden entscheidenden Schritte in dem Haftantrag darzustellen (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 30/13, juris Rn. 10; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 172/12, InfAuslR 2014, 52 Rn. 9; Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZB 12/15, InfAuslR 2016, 429 Rn. 9); ggf. ist darzulegen, warum abweichend hiervon verfahren werden soll.
  • BGH, 06.10.2020 - XIII ZB 21/20

    Abschiebungshaftsache: Prüfung des Vorliegens eines Asylantrags durch das

    Die Rechtsbeschwerde nimmt im Ausgangspunkt zutreffend an, die Beachtung des Beschleunigungsgebots erfordere, dass die Gesuche um Auf- oder Wiederaufnahme eines Betroffenen nach Art. 21 f. oder Art. 23 ff. Dublin-III-VO korrekt und unter Einhaltung der Vorschriften der Durchführungsverordnung der Kommission (= Verordnung [EG] Nr. 1560/2003 in der Fassung der Durchführungsverordnung [EU] Nr. 118/2014 der Kommission vom 30. Januar 2014 [Amtsblatt L 39 1; im Folgenden: DurchführungsVO]) an den anderen Mitgliedstaat gestellt werden, und dass sich die beteiligte Behörde Fehler des hier für die Übermittlung eines Wiederaufnahmegesuchs gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 AsylZVB zuständigen Bundesamts zurechnen lassen muss (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2011 - V ZB 111/10, NVwZ 2011, 1214 Rn. 13 f., und vom 17. Oktober 2013 - V ZB 172/12, InfAuslR 2014, 52 Rn. 15).
  • BGH, 08.02.2018 - V ZB 92/17

    Rechtswidrigkeit der Haftverlängerung zur Sicherung der Abschiebung wegen eines

    Dabei sind den für die Anträge auf Abschiebungshaft zuständigen Ausländerbehörden der Länder und der Kreise etwaige Verstöße gegen das Beschleunigungsgebot durch die (deutschen) Behörden zuzurechnen, die für die Passbeschaffung zuständig sind (vgl. Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 111/10, NVwZ 2011, 1214 Rn. 13; Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, FGPrax 2011, 315 Rn. 25; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 172/12, InfAuslR 2014, 52 Rn. 15).
  • BGH, 14.01.2016 - V ZB 174/14

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines georgischen Staatsangehörigen;

  • BGH, 20.04.2021 - XI ZB 47/20

    Der Vermutungstatbestand des §

  • BGH, 15.11.2018 - V ZB 251/17

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen nach Algerien

  • LG Traunstein, 06.04.2017 - 4 T 273/17

    Keine Ladung des Verfahrensbevollmächtigten zum Anhörungstermin

  • LG Düsseldorf, 17.07.2014 - 25 T 399/14

    Begründungsanforderungen an die Anordnung von Abschiebehaft; Ablauf der erlaubten

  • LG Düsseldorf, 07.03.2014 - 25 T 112/14

    Voraussetzungen für eine Anordnung der Abschiebehaft; Anforderungen an eine

  • LG Traunstein, 14.10.2015 - 4 T 586/15

    Rechtswidrigkeit der Sicherungshaft wegen Verstosses gegen das

  • LG Düsseldorf, 01.06.2017 - 25 T 574/16

    Abschiebehaft zur Sicherung der beabsichtigten Überstellung eines Ausländers

  • LG Frankfurt/Main, 02.12.2019 - 29 T 142/19

    Abschiebungshaft, einstweilige Anordnung, Beschwerdeausschluss,

  • LG Münster, 07.09.2016 - 5 T 377/16

    Abschiebungshaft, Haftantrag, Haftdauer, Feststellungsantrag, Rechtswidrigkeit,

  • LG Traunstein, 08.02.2017 - 4 T 159/17

    Dublinverfahren, Übernahmeersuchen, Abschiebungshaft, Beschleunigungsgebot,

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