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   BGH, 29.09.2011 - V ZB 173/11   

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https://dejure.org/2011,1435
BGH, 29.09.2011 - V ZB 173/11 (https://dejure.org/2011,1435)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2011 - V ZB 173/11 (https://dejure.org/2011,1435)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2011 - V ZB 173/11 (https://dejure.org/2011,1435)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 72 Abs 4 S 1 AufenthG, Art 103 Abs 1 GG
    Abschiebungshaft: Rechtmäßigwerden bei Erteilung des Einvernehmens der Strafverfolgungsbehörden erst nach der Haftanordnung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Gewährung rechtlichen Gehörs für das Herbeiführen der Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft durch spätere Erteilung des Einvernehmens der Strafverfolgungsbehörden

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 72 Abs. 4 S. 1, FamFG § 26, GG Art. 103 Abs. 1
    Einvernehmen der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung, Beschwerdegericht, Anhörung, Gelegenheit zur Stellungnahme

  • rewis.io

    Abschiebungshaft: Rechtmäßigwerden bei Erteilung des Einvernehmens der Strafverfolgungsbehörden erst nach der Haftanordnung

  • ra.de
  • rewis.io

    Abschiebungshaft: Rechtmäßigwerden bei Erteilung des Einvernehmens der Strafverfolgungsbehörden erst nach der Haftanordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 72 Abs. 4 S. 1
    Notwendigkeit der Gewährung rechtlichen Gehörs für das Herbeiführen der Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft durch spätere Erteilung des Einvernehmens der Strafverfolgungsbehörden

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftrecht - Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebehaft ohne Einvernehmen der Staatsanwaltschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3792
  • NVwZ 2012, 62
  • FGPrax 2012, 44
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10

    Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - V ZB 173/11
    Fehlen in dem Haftantrag  was von Amts wegen zu prüfen ist  Ausführungen zu dem Einvernehmen, obwohl sich aus ihm selbst oder aus den ihm beigefügten Unterlagen ohne weiteres ergibt, dass die öffentliche Klage oder ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist, ist der Antrag unzulässig (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 9; Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, FGPrax 2011, 148 Rn. 8 ff.).
  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 189/10

    Abschiebungshaft: Erforderlichkeit des Einvernehmens der zuständigen

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - V ZB 173/11
    Da das Einvernehmen der Staatsanwaltschaft eine essentielle Haftvoraussetzung darstellt, kommt es insoweit allein auf die objektive Rechtslage an (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 189/10, FGPrax 2011, 202 Rn. 5).
  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 224/10

    Ausländerrecht: Anordnung der Abschiebungshaft trotz fehlender Zustimmung der

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - V ZB 173/11
    Fehlen in dem Haftantrag  was von Amts wegen zu prüfen ist  Ausführungen zu dem Einvernehmen, obwohl sich aus ihm selbst oder aus den ihm beigefügten Unterlagen ohne weiteres ergibt, dass die öffentliche Klage oder ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist, ist der Antrag unzulässig (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 9; Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, FGPrax 2011, 148 Rn. 8 ff.).
  • BGH, 03.05.2011 - V ZA 10/11

    Nachholbarkeit des für einen Sicherungshaftantrag nach § 72 Abs. 4 S. 1 AufenthG

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - V ZB 173/11
    Der Senat hat den Antrag des Betroffenen auf Aussetzung des Vollzugs der Sicherungshaft im Wege der einstweiligen Anordnung zurückgewiesen (Beschluss vom 3. Mai 2011 - V ZA 10/11, juris).
  • BGH, 16.02.2012 - V ZB 320/10

    Rechtsbeschwerde im Abschiebungshaftverfahren: Haftverlängerung wegen

    Die Verletzung des § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG ist nämlich, wenn sie im Rechtsbeschwerdeverfahren gerügt wird, unabhängig davon zu berücksichtigen, ob der Richter bei der Anordnung der Abschiebungshaft Anhaltspunkte für eine diesbezügliche Prüfung hatte oder ob die den Haftantrag stellende Behörde es pflichtwidrig unterlassen hat, in dem Haftantrag auf das schwebende Ermittlungsverfahren hinzuweisen (Senatsbeschluss vom 29. September 2011 - V ZB 173/11, NVwZ 2012, 62 Rn. 4).

    b) Eine - wegen Fehlens des erforderlichen Einvernehmens der zuständigen Staatsanwaltschaft - zunächst rechtswidrige Haft kann jedoch (mit Wirkung für den weiteren Vollzug) rechtmäßig werden, wenn die Strafverfolgungsbehörde ihre Zustimmung nach der Haftanordnung erteilt und dem Betroffenen auch zu dieser Haftvoraussetzung gemäß Art. 103 Abs. 1 GG das rechtliche Gehör gewährt wird (Senatsbeschluss vom 29. September 2011 - V ZB 173/11, NVwZ 2012, 62 Rn. 4).

  • BGH, 19.07.2018 - V ZB 179/15

    Erhebung der öffentlichen Klage oder Einleitung eines strafrechtlichen

    Wenn mehrere Ermittlungsverfahren anhängig sind, müssen alle beteiligten Staatsanwaltschaften zustimmen (Senat, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 25, vom 29. September 2011 - V ZB 173/11, NVwZ 2012, 62 Rn. 5 und vom 6. Oktober 2011 - V ZB 188/11, juris Rn. 12 a.E.).
  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 244/11

    Abschiebungshaftverfahren: Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Asylbewerbers

    Im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung war der ursprüngliche Begründungsmangel für die Zukunft geheilt (vgl. Senat, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 173/11, NJW 2011, 3792, 3793 Rn. 4), weil der Beteiligte zu 2 den Bescheid des Bundesamts vom 6. Oktober 2011 dem Beschwerdegericht vorgelegt hatte; hierzu konnte der Betroffene in der Anhörung Stellung nehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 136/11, FGPrax 2011, 318 Rn. 8; Beschluss vom 3. Mai 2011 - V ZA 10/11, juris Rn. 11).
  • BGH, 26.01.2012 - V ZB 96/11

    Auswirkungen fehlender Angaben zu der erfahrungsgemäß notwendigen

    aa) Zu Recht rügt die Rechtsbeschwerde, dass es für die Verletzung der genannten Rechtsnorm allein auf die objektive Rechtslage ankommt und es unerheblich ist, ob schon der Haftrichter Anhaltspunkte für eine diesbezügliche Prüfung hatte und ob es die den Antrag stellende Behörde pflichtwidrig unterlassen hat, in dem Haftantrag auf das schwebende Ermittlungsverfahren hinzuweisen und - was in einem solchen Fall ebenfalls erforderlich gewesen wäre - die Erteilung des Einvernehmens in dem Antrag darzulegen (Senat, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 173/11, NJW 2011, 3792, 3793 Rn. 4; Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 189/10, FGPrax 2011, 202 Rn. 5).

    Schließlich wird die zunächst rechtswidrige Haftanordnung nicht bereits von der objektiven Erteilung des Einvernehmens an rechtmäßig, sondern erst dann, wenn der Betroffene dazu Stellung hat nehmen können (Senat, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 173/11, NJW 2011, 3792, 3793 Rn. 4).

  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 28/12

    Anforderungen an einen zulässigen und begründeten Haftantrag zur Anordnung von

    In der Beschwerdeinstanz hat die beteiligte Behörde den Begründungsmangel des Haftantrags nicht - was für die Zukunft möglich gewesen wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 173/11, NJW 2011, 3792, 3793 Rn. 4) - geheilt.
  • BGH, 20.01.2012 - V ZB 316/10

    Aufrechterhaltung einer Haftanordnung bei fehlenden Ausführungen zu einem

    bb) Dieser Mangel ist auch nicht - was für die Zukunft möglich gewesen wäre (Senat, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 173/11, NJW 2011, 3792, 3793 Rn. 4) - im weiteren Verlauf des Verfahrens geheilt worden.
  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 142/18

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung einer Abschiebehaft;

    Die Heilung tritt aber nur mit Wirkung für den weiteren Vollzug und nur unter der zwingenden weiteren Voraussetzung ein, dass der Betroffene zu dieser Haftvoraussetzung persönlich angehört wird (vgl. Senat, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 173/11, NVwZ 2012, 62 Rn. 4; Beschluss vom 16. Februar 2012 - V ZB 320/10, InfAuslR 2012, 225 Rn. 12).
  • LG Verden, 26.04.2012 - 3 T 23/12

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft nach unerlaubter Einreise bei Leben des

    Vor Anordnung von Sicherungshaft hat die Ausländerbehörde, spätestens aber das Amtsgericht das Einvernehmen der Staatsanwaltschaft einzuholen und dem Betroffenen sodann - wenn dieses Einvernehmen nicht bereits im Antrag der Ausländerbehörde dargelegt worden ist - hierüber rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. BGH, Beschluss vom 29.09.2011, Az. V ZB 173/11).
  • LG Landshut, 31.03.2023 - 65 T 580/23

    Keine Überschreitung der Ausreisefrist während laufender Duldung

    Das hierfür erforderliche Feststellungsinteresse ist vorliegend gemäß § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG gegeben, weil mit einer Freiheitsentziehung ein schwerwiegender Grundrechtseingriff in das Freiheitsgrundrecht verbunden ist (vgl. BGH NJW 2011, 3792).
  • LG Osnabrück, 28.12.2018 - 11 T 628/18

    Abschiebungshaft, Abschiebung, Einvernehmen der Staatsanwaltschaft zur

    Da sich dieser Sachverhalt weder aus dem Haftantrag noch den beigefügten Unterlagen ergab, hätte das Amtsgericht, das offenbar auf anderem Wege Kenntnis von anhängigen Ermittlungsverfahren erlangt hat, den Sachverhalt weiter aufklären und den Betroffenen hierzu persönlich anhören müssen (vgl. u.a. BGH, FGPrax 2012, 44).
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