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   BGH, 14.01.2016 - V ZB 174/14   

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BGH, 14.01.2016 - V ZB 174/14 (https://dejure.org/2016,2517)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2016 - V ZB 174/14 (https://dejure.org/2016,2517)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - V ZB 174/14 (https://dejure.org/2016,2517)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines georgischen Staatsangehörigen; Feststellung einer Rechtsverletzung (hier: mangelnder Haftantrag) des Betroffenen durch die Zurückweisung eines Antrags auf Haftaufhebung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines georgischen Staatsangehörigen; Feststellung einer Rechtsverletzung (hier: mangelnder Haftantrag) des Betroffenen durch die Zurückweisung eines Antrags auf Haftaufhebung

  • rechtsportal.de

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines georgischen Staatsangehörigen; Feststellung einer Rechtsverletzung (hier: mangelnder Haftantrag) des Betroffenen durch die Zurückweisung eines Antrags auf Haftaufhebung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungshaft - und die kürzestmögliche Haftdauer

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.12.2011 - V ZB 302/10

    Möglichkeit der Durchbrechung der formellen Rechtskraft von Entscheidungen über

    Auszug aus BGH, 14.01.2016 - V ZB 174/14
    1. a) Die Rechtsbeschwerde ist nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG mit dem Antrag statthaft, entsprechend § 62 Abs. 1 FamFG die Rechtsverletzung des Betroffenen durch die Zurückweisung seines Antrags auf Haftaufhebung nach § 426 Abs. 2 Satz 1 FamFG festzustellen (Senat, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - V ZB 302/10, juris Rn. 12; Beschluss vom 7. Oktober 2013 - V ZB 24/13, juris Rn. 6).

    Die Zurückweisung eines Antrags auf Haftaufhebung verletzt den Betroffenen u. a. dann in seinen Rechten, wenn die Haft schon nicht hätte angeordnet werden dürfen, weil es an einem zulässigen, den Begründungsanforderungen des § 417 Abs. 2 FamFG entsprechenden Haftantrag fehlte (Senat, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - V ZB 302/10, juris Rn. 14).

  • BGH, 07.10.2013 - V ZB 24/13

    Abschiebungshaftverfahren: Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei Untätigkeit

    Auszug aus BGH, 14.01.2016 - V ZB 174/14
    1. a) Die Rechtsbeschwerde ist nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG mit dem Antrag statthaft, entsprechend § 62 Abs. 1 FamFG die Rechtsverletzung des Betroffenen durch die Zurückweisung seines Antrags auf Haftaufhebung nach § 426 Abs. 2 Satz 1 FamFG festzustellen (Senat, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - V ZB 302/10, juris Rn. 12; Beschluss vom 7. Oktober 2013 - V ZB 24/13, juris Rn. 6).

    aa) Die Rechtsverletzung des Betroffenen durch die Zurückweisung eines Antrags auf Haftaufhebung kann allerdings - auch wenn die Haft nicht hätte angeordnet werden dürfen - grundsätzlich erst ab dem Eingang des Antrags bei dem Amtsgericht festgestellt werden (Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2013 - V ZB 24/13, juris Rn. 6).

  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus BGH, 14.01.2016 - V ZB 174/14
    Dieser Mangel des Haftantrags ist weder durch ergänzende Ausführungen der Behörde (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 136/11, FGPrax 2011, 318 Rn. 8; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 172/12, InfAuslR 2014, 52 Rn. 10) noch durch richterliche Feststellungen in den angegriffenen Beschlüssen (Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 23) behoben worden.

    Die gegen den Betroffenen angeordnete Haft beruht daher auf einer Verletzung einer Verfahrensgarantie, deren Beachtung von Art. 104 Abs. 1 GG gefordert ist (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, aaO Rn. 16), weshalb die Zurückweisung des Haftaufhebungsantrags sich als eine Verletzung der Rechte des Betroffenen darstellt.

  • BGH, 14.10.2010 - V ZB 78/10

    Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit des Haftaufhebungsantrags neben dem

    Auszug aus BGH, 14.01.2016 - V ZB 174/14
    Das ändert aber nichts daran, dass eine unrechtmäßige Inhaftierung einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff darstellt und deshalb ein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen an der richterlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haft anzuerkennen ist, das weder von dem konkreten Ablauf des Verfahrens noch von dem Zeitpunkt der Erledigung der Maßnahme abhängt (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39 Rn. 12; Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 328/11, FGPrax 2013, 39 Rn. 5 st. Rspr.).
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 238/11

    Abschiebungshaftsache: Notwendige Beschwerdeentscheidung bei einer Beschwerde

    Auszug aus BGH, 14.01.2016 - V ZB 174/14
    Das ändert aber nichts daran, dass eine unrechtmäßige Inhaftierung einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff darstellt und deshalb ein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen an der richterlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haft anzuerkennen ist, das weder von dem konkreten Ablauf des Verfahrens noch von dem Zeitpunkt der Erledigung der Maßnahme abhängt (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39 Rn. 12; Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 328/11, FGPrax 2013, 39 Rn. 5 st. Rspr.).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 14.01.2016 - V ZB 174/14
    Die Feststellung der Rechtsverletzung dürfte nicht geeignet sein, einer Beeinträchtigung des Ansehens des Betroffenen in der Öffentlichkeit durch die Haftanordnung entgegenzuwirken (zu diesem Aspekt: BVerfGE 104, 220, 235).
  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die Zulässigkeit des Haftantrags

    Auszug aus BGH, 14.01.2016 - V ZB 174/14
    Eine solche Erläuterung ist unverzichtbarer Bestandteil eines zulässigen Haftantrags, weil die Abschiebungshaft nach § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist und die Frist von drei Monaten vorbehaltlich des § 62 Abs. 4 AufenthG die obere Grenze der möglichen Haft und nicht deren Normaldauer bestimmt (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, juris Rn. 10).
  • BGH, 17.10.2013 - V ZB 172/12

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an den Inhalt eines Haftantrags;

    Auszug aus BGH, 14.01.2016 - V ZB 174/14
    Dieser Mangel des Haftantrags ist weder durch ergänzende Ausführungen der Behörde (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 136/11, FGPrax 2011, 318 Rn. 8; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 172/12, InfAuslR 2014, 52 Rn. 10) noch durch richterliche Feststellungen in den angegriffenen Beschlüssen (Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 23) behoben worden.
  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 136/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Ergänzung der Begründung

    Auszug aus BGH, 14.01.2016 - V ZB 174/14
    Dieser Mangel des Haftantrags ist weder durch ergänzende Ausführungen der Behörde (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 136/11, FGPrax 2011, 318 Rn. 8; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 172/12, InfAuslR 2014, 52 Rn. 10) noch durch richterliche Feststellungen in den angegriffenen Beschlüssen (Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 23) behoben worden.
  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 74/15

    Haft zur Sicherung der Rücküberstellung: Zulässigkeit eines Antrags auf

    Zu diesen Grundrechtseingriffen gehört auch eine rechtswidrige Freiheitsentziehung zur Sicherung der Abschiebung oder Rücküberstellung (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 174/14, juris Rn. 6; vgl. auch Senat, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 22/12, BGHZ 196, 118 Rn. 12).

    Es besteht deshalb auch bei einem späteren rechtswidrigen Verhalten des Betroffenen (Senat, Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 174/14, juris Rn. 6).

  • BGH, 21.04.2016 - V ZB 73/15

    Abschiebehaft zur Sicherung einer Rücküberstellung: Zulässigkeit einer

    Dieses Interesse ist auch bei einem späteren rechtswidrigen Verhalten des Betroffenen anzuerkennen (Senat, Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 174/14, juris Rn. 6).
  • BGH, 17.03.2016 - V ZB 75/15

    Unzulässigkeit einer auf die Sicherung von Rücküberstellungen von Asylbewerbern

    Es besteht deshalb auch bei einem späteren rechtswidrigen Verhalten des Betroffenen (Senat, Beschlüsse vom 14. Januar 2016 - V ZB 174/14, juris Rn. 6 und vom 18. Februar 2016 - V ZB 74/15, juris Rn. 14).
  • BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 87/20

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Rückführung von Ausländern durch

    Dieses Interesse ist unabhängig von dem konkreten Ablauf des Verfahrens und dem Zeitpunkt der Erledigung der Maßnahme (BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39 Rn. 12, vom 11. Oktober 2012 - V ZB 238/11, FGPrax 2013, 39 Rn. 6, und vom 18. Februar 2016 - V ZB 74/15, NVwZ-RR 2016, 635 Rn. 14) oder dem späteren (rechtswidrigen) Verhalten des Betroffenen (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 174/14, juris Rn. 6) anzuerkennen.
  • LG Aachen, 18.07.2017 - 15 T 15/16

    Abschiebungshaft, Haftdauer, Sicherheitsbegleitung, Haftgründe, Fluchtgefahr,

    Das erforderliche Feststellungsinteresse ergibt sich nach § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG aus dem schwerwiegenden Grundrechtseingriff, der mit dem angeordneten Freiheitsentzug verbunden war (BGH a.a.O.; BGH, Beschluss vom 14.01.2016 - V ZB 174/14).
  • LG Aachen, 14.06.2017 - 15 T 11/16

    Zulässiger Haftantrag der zuständigen Behörde als Voraussetzung für die Anordnung

    Das erforderliche Feststellungsinteresse ergibt sich nach § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG aus dem schwerwiegenden Grundrechtseingriff, der mit dem angeordneten Freiheitsentzug verbunden war (BGH a.a.O.; BGH, Beschluss vom 14.01.2016 - V ZB 174/14).
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