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   BGH, 14.06.2007 - V ZB 18/07   

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https://dejure.org/2007,419
BGH, 14.06.2007 - V ZB 18/07 (https://dejure.org/2007,419)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2007 - V ZB 18/07 (https://dejure.org/2007,419)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - V ZB 18/07 (https://dejure.org/2007,419)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 928 Abs. 1; WEG § 1
    Verzicht auf Wohnungseigentum unzulässig

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Verzichts einzelner Wohnungseigentümer oder Teileigentümer auf ihr Eigentum; Antrag auf Eintragung des Verzichts auf ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück in das Grundbuch

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 928 Abs. 1
    Unzulässigkeit der Eintragung des Verzichts auf Wohnungs- und Teileigentum im Grundbuch

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Aufgabe (Dereliktion) von Wohnungseigentum ; §§ 928 Abs. 1 BGB, 11 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulässiger Verzicht auf Miteigentumsanteil; Verzicht auf Wohnungs- und Teileigentum

  • Judicialis

    BGB § 928 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 928 Abs. 1
    Zulässigkeit der Eintragung des Verzichts auf Wohnungs- oder Teileigentum

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verzicht auf den Miteigentumsanteil eintragungsfähig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä. (2)

  • bethgeundpartner.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Verzicht auf Wohnungseigentum: Kann ein Wohnungs- oder Teileigentümer auf sein Eigentum verzichten?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verzicht auf Wohnungseigentum wird nicht ins Grundbuch eingetragen! (IMR 2007, 363)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 172, 338
  • NJW 2007, 2547
  • MDR 2007, 1122
  • DNotZ 2007, 845
  • NZM 2007, 600
  • FGPrax 2007, 209 (Ls.)
  • ZMR 2007, 795
  • WM 2007, 1802
  • Rpfleger 2007, 537
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.06.1991 - V ZR 175/90

    Aufgabe des Miteigentumsanteils an einem Grundstück

    Auszug aus BGH, 14.06.2007 - V ZB 18/07
    Der Senat hat bereits früher entschieden, dass ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück nicht entsprechend § 928 Abs. 1 BGB durch Verzicht des einzelnen Miteigentümers aufgegeben werden kann (BGHZ 115, 1, 7 ff.).
  • OLG Celle, 27.06.2003 - 4 W 79/03

    Aufgabe des Wohnungseigentums durch Verzicht; Entzug von Verpflichtungen durch

    Auszug aus BGH, 14.06.2007 - V ZB 18/07
    2 Z 16/91">NJW 1991, 1962; OLG Zweibrücken ZMR 2003, 137; OLG Celle MDR 2004, 29) gehindert und hat deshalb die weitere Beschwerde mit Beschluss vom 6. Februar 2007 (NZM 2007, 219) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • OLG Zweibrücken, 11.07.2002 - 3 W 48/02

    Aufgabe von Wohnungs- und Teileigentum durch Verzicht

    Auszug aus BGH, 14.06.2007 - V ZB 18/07
    2 Z 16/91">NJW 1991, 1962; OLG Zweibrücken ZMR 2003, 137; OLG Celle MDR 2004, 29) gehindert und hat deshalb die weitere Beschwerde mit Beschluss vom 6. Februar 2007 (NZM 2007, 219) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2007 - 3 Wx 5/07

    Zur Wirksamkeit der Aufgabe eines Grundstücksmiteigentumsanteils durch Verzicht

    Auszug aus BGH, 14.06.2007 - V ZB 18/07
    2 Z 16/91">NJW 1991, 1962; OLG Zweibrücken ZMR 2003, 137; OLG Celle MDR 2004, 29) gehindert und hat deshalb die weitere Beschwerde mit Beschluss vom 6. Februar 2007 (NZM 2007, 219) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 6/07

    Zulässigkeit der Eintragung des Verzichts auf einen Miteigentumsanteil an einem

    Auszug aus BGH, 14.06.2007 - V ZB 18/07
    An dieser Rechtsprechung hat er in seinem Beschluss vom 10. Mai 2007 (V ZB 6/07, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) festgehalten.
  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Auszug aus BGH, 14.06.2007 - V ZB 18/07
    Denn das Grundbuch betreffende Vorschriften im Sinne von § 79 Abs. 1 Satz 2 GBO sind alle bei der Entscheidung über einen gestellten Eintragungsantrag angewendeten oder zu Unrecht außer Acht gelassenen Normen, soweit sie auf bundesrechtlicher Grundlage beruhen (Senat, BGHZ 151, 116, 119 m.w.N.).
  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 14.06.2007 - V ZB 18/07
    Das Miteigentum daran (§ 1008 BGB) ist die Grundlage des Wohnungs- und Teileigentums; das ergibt sich aus den Regelungen über das Entstehen dieser Eigentumsformen in §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 WEG (Senat, BGHZ 49, 250, 251).
  • BGH, 15.10.2021 - V ZR 225/20

    Dauerhaftes Nutzungsverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer ist

    Die Aufhebung der Gemeinschaft schließt das Gesetz grundsätzlich aus (§ 11 WEG aF); auch eine Dereliktion des Wohnungseigentums ist nicht vorgesehen (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 18/07, BGHZ 172, 338 Rn. 10 ff.).

    Der Senat hat es in einer früheren Entscheidung für möglich gehalten, dass in Fällen der wirtschaftlichen Wertlosigkeit des Wohnungs- oder Teileigentums ("Schrottimmobilie") unter Berücksichtigung des § 22 Abs. 4 WEG aF zugrundeliegenden Gedankens nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) ein Anspruch jedes Wohnungseigentümers gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf Aufhebung der Gemeinschaft in Betracht kommen könnte (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 18/07, BGHZ 172, 338 Rn. 17).

  • BGH, 12.11.2021 - V ZR 204/20

    Wohnungseigentum: Bildung verselbstständigter Untergemeinschaften für die

    Das Gesetz erlaubt nicht die Dereliktion von Wohnungseigentumseinheiten (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 18/07, BGHZ 172, 338 Rn. 10 ff.; Urteil vom 15. Oktober 2021 - V ZR 225/20 Rn. 31, z.V.b.), und ebenso wenig räumt es einem Sondereigentümer das Recht ein, von den übrigen Wohnungseigentümern den Ankauf seiner Einheit zu verlangen, wenn eine kostspielige Sanierung ansteht.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2011 - 3 S 958/09

    Dereliktion eines Grundstücks im Wasserverbandsgebiet; Vorteil im Sinne von § 28

    Insoweit könnten die Rechtsgedanken des Bundesgerichtshofs in Entscheidungen zur Unzulässigkeit des Verzichts auf Miteigentumsanteile an einem Grundstück (Beschluss vom 10.05.2007 - V ZB 6/07 -) und zur Unzulässigkeit des Verzichts auf das Wohnungs- oder Teileigentum (Beschluss vom 14.06.2007 - V ZB 18/07 -) herangezogen werden.

    27 a) Die Grundsätze der Rechtsprechung des BGH zur Unzulässigkeit des Verzichts auf Miteigentumsanteile nach § 741 BGB und auf das Wohnungs- und Teileigentum nach dem WEG nach § 134 BGB in Verbindung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften (vgl. dazu Beschlüsse vom 10.05.2007 - V ZB 6/07 -, BGHZ 172, 209 ff., und vom 14.06.2007 - V ZB 18/07 -, BGHZ 172, 338 ff.) sind mangels Vergleichbarkeit der rechtlichen Ausgangslagen auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Der BGH stellt maßgeblich darauf ab, dass mit dem Erlöschen auch nur eines Miteigentums- oder Wohnungseigentumsanteils die jeweilige Eigentümergemeinschaft, die immer nur "als Ganzes" bestehen kann, zusammenbräche und kraft Gesetzes erlöschen würde, was im Widerspruch zu den jeweiligen Beendigungsvorschriften stünde ( Beschlüsse vom 10.05.2007 und vom 14.06.2007, a.a.O.).

  • BGH, 27.09.2013 - V ZR 43/12

    Grundbuchberichtigungsanspruch bei einem zu Unrecht als Volkseigentum gebuchten

    Diese Erklärung hätten zudem beide Eheleute abgeben müssen, da die isolierte Aufgabe eines Miteigentumsanteils nicht zulässig ist (Senat, Urteil vom 7. Juni 1991 - V ZR 175/90, BGHZ 115, 1, 8 ff. sowie Beschlüsse vom 10. Mai 2007 - V ZB 6/07, BGHZ 172, 209, 213 Rn. 10 und vom 14. Juni 2007 - V ZB 18/07, BGHZ 172, 338, 341 f. Rn. 9).
  • LG München I, 07.10.2020 - 1 S 9173/17

    Betretungs- und Nutzungsverbot bezüglich Gemeinschaftseigentum durch

    Naheliegender erscheint es daher, dass durch die Regelung des § 22 IV WEG die Eigentümer vor wirtschaftlich nicht sinnvollen Ausgaben bewahrt werden sollen (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 14.06.2007, Az: V ZB 18/07, juris Rn 17).
  • OLG Zweibrücken, 06.10.2022 - 3 W 52/22

    Antrag auf Eintragung als Eigentümer eines Grundbesitzes; Eigentum an einem WEG

    Auf den Eintragungsantrag des Notars wies die Rechtspflegerin des Grundbuchamts darauf hin, dass der Verzicht auf einen Sondereigentumsanteil nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 18/07) unwirksam sei.

    Der Ausschluss des Verzichts auf den Miteigentumsanteil steht nicht in Widerspruch zu der Entstehungsgeschichte der Vorschrift des § 928 BGB steht und beschränkt die Befugnisse des Eigentümers nach § 903 Satz 1 BGB nicht in unzulässiger Weise (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 18/07 -, BGHZ 172, 338-345, Rn. 9, ebenso Senatsbeschluss vom 11. Juli 2002 - 3 W 48/02 -, Rn. 5, juris).

    Kann aber ein einzelner Miteigentümer sein Miteigentum an einem Grundstück nicht durch Verzicht aufgeben, führt das dazu, dass auch Wohnungs- und Teileigentum nicht durch Verzicht aufgegeben werden können (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 18/07 -, BGHZ 172, 338-345, Rn. 11).

  • BVerwG, 26.04.2012 - 7 C 11.11

    Wasserverband; Beregnungsverband; Mitgliedschaft, dingliche; Grundstückseigentum;

    Deren rechtliches Schicksal steht dem Verzicht entgegen; vielmehr ist jeder Teilhaber an diese Gemeinschaft bis zu deren gesetzeskonformer Aufhebung gebunden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2007 a.a.O. Rn. 15 ff. und vom 14. Juni 2007 - V ZB 18/07 - BGHZ 172, 338 Rn. 10 ff.).
  • OLG Nürnberg, 22.03.2021 - 15 W 421/21

    Versehentlich unterbliebene Übernahme eines Kellerraums bei Neufassung des

    Das unterliefe jedoch die vorrangigen Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes und kann folglich nicht angenommen werden (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 18/07 -, BGHZ 172, 338-345).
  • OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 63/10

    Zulässigkeit des Erwerbs einer Vielzahl von Sondereigentumseinheiten in der

    Das kommt einer schlichten Entlassung aus dem Verband gleich und entspricht in wirtschaftlicher Hinsicht einem rechtlich nicht zulässigen (vgl. BGHZ 172, 338 = NJW 2007, 2547) Verzicht auf das Wohnungs- oder Teileigentum, der hier noch zusätzlich durch die Befreiung von allen in der Vergangenheit gegenüber der Gemeinschaft entstandenen Verpflichtungen prämiert werden soll.
  • OLG München, 29.07.2010 - 34 Wx 33/10

    Aufgebotsverfahren: Zulässigkeit hinsichtlich einzelner Räume in einer

    13 Ob Wohnungseigentum als der zwingend mit einem Sondereigentum verbundene Miteigentumsanteil (vgl. § 3 Abs. 1, § 6 Abs. 1 WEG) einem Aufgebotsverfahren zugänglich ist (bejahend Bamberger/Roth/Grün BeckOK BGB § 927 Rn. 3; Bärmann/Pick WEG 19. Aufl. § 3 Rn. 30; zweifelnd Staudinger/Pfeifer BGB Bearb. 2004, § 927 Rn. 4 m.w.N.; auch Palandt/Bassenge BGB 61. Aufl. § 927 Rn. 1, § 6 WEG Rn. 8; vgl. BGH NJW 2007, 2547 zum Verzicht auf Wohnungseigentum), kann dahinstehen.
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