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   BGH, 22.11.2018 - V ZB 180/17   

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https://dejure.org/2018,46346
BGH, 22.11.2018 - V ZB 180/17 (https://dejure.org/2018,46346)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2018 - V ZB 180/17 (https://dejure.org/2018,46346)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2018 - V ZB 180/17 (https://dejure.org/2018,46346)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    § 62a Abs. 1 Satz 2 AufenthG

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG, § 58a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), § ... 58a Abs. 1 AufenthG, § 58a AufenthG, § 62a Abs. 1 Satz 2 Alternative 2 AufenthG, Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § 62 FamFG, § 71 FamFG, Art. 16 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2008/115/EG, § 62a AufenthG, § 62a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, Richtlinie 2008/115/EG, Art. 16 der Richtlinie 2008/115/EG, Art. 16 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 2008/115/EG

  • Wolters Kluwer

    Abschiebung eines tunesischen Staatsangehörigen in sein Heimatland aufgrund der Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung; Ausgehen einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit von dem Ausländer ; Vollzug ...

  • rewis.io

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger: Vollziehung der Abschiebungshaft in einer gewöhnlichen Haftanstalt bei von dem Ausländer ausgehender ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschiebung eines tunesischen Staatsangehörigen in sein Heimatland aufgrund der Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung; Ausgehen einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit von dem Ausländer; Vollzug ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungshaft - und ihr Vollzug in der JVA?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufenthaltsrecht: Darf ein sog. Gefährder zur Abschiebehaft in der JVA untergebracht werden?

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Trennungsgebot: Darf ein Gefährder zur Abschiebehaft in eine JVA?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.07.2013 - V ZB 40/11

    BGH legt Europäischen Gerichtshof Fragen zur getrennten Unterbringung von

    Auszug aus BGH, 22.11.2018 - V ZB 180/17
    Im Hinblick auf das Gebot einer möglichst wirksamen Anwendung des Rechts der Europäischen Union muss der Haftrichter die Anordnung von Sicherungshaft nämlich ablehnen, wenn absehbar ist, dass der Betroffene rechtswidrig untergebracht werden wird (Senat, Beschluss vom 11. Juli 2013 - V ZB 40/11, juris Rn. 20 [insoweit in NVwZ 2014, 166 nicht abgedruckt]; Beschluss vom 25. Juli 2014 - V ZB 137/14, FGPrax 2014, 230 Rn. 5).

    b) Dass der Betroffene innerhalb der Justizvollzugsanstalt nicht hinreichend von Strafgefangenen getrennt worden wäre (was unabhängig von der Vorlagefrage einen Verstoß gegen Art. 16 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 2008/115/EG darstellen würde, vgl. Senat, Vorlagebeschluss vom 11. Juli 2013 - V ZB 40/11, juris Rn. 23, insoweit nicht abgedruckt in NVwZ 2014, 166 Rn. 23), macht er nicht geltend.

  • EuGH, 17.07.2014 - C-474/13

    Pham - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2008/115/EG

    Auszug aus BGH, 22.11.2018 - V ZB 180/17
    Der Vollzug in einer gewöhnlichen Haftanstalt gemeinsam mit gewöhnlichen Strafgefangenen wird auch nicht dadurch zulässig, dass der Drittstaatenangehörige in diese Unterbringung einwilligt (EuGH, Urteil vom 17. Juli 2014, Rs. C-474/13, Pham, ECLI:EU:C:2014:2096).
  • EuGH, 17.07.2014 - C-473/13

    Ein Mitgliedstaat darf sich nicht auf das Fehlen spezieller Hafteinrichtungen in

    Auszug aus BGH, 22.11.2018 - V ZB 180/17
    Sie kann deshalb bei einem föderal gegliederten Mitgliedstaat wie der Bundesrepublik Deutschland nur angewendet werden, wenn in keinem Bundesland eine spezielle Hafteinrichtung für Abschiebungshäftlinge vorhanden ist (EuGH, Urteil vom 17. Juli 2014, Rs. C-417/13 u.a., Bero, ECLI:EU:C:2014:2095).
  • BGH, 25.07.2014 - V ZB 137/14

    Vollzug der Abschiebungshaft in Justizvollzugsanstalten unzulässig

    Auszug aus BGH, 22.11.2018 - V ZB 180/17
    Im Hinblick auf das Gebot einer möglichst wirksamen Anwendung des Rechts der Europäischen Union muss der Haftrichter die Anordnung von Sicherungshaft nämlich ablehnen, wenn absehbar ist, dass der Betroffene rechtswidrig untergebracht werden wird (Senat, Beschluss vom 11. Juli 2013 - V ZB 40/11, juris Rn. 20 [insoweit in NVwZ 2014, 166 nicht abgedruckt]; Beschluss vom 25. Juli 2014 - V ZB 137/14, FGPrax 2014, 230 Rn. 5).
  • EuGH, 28.01.2015 - C-417/13

    Starjakob - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG

    Auszug aus BGH, 22.11.2018 - V ZB 180/17
    Sie kann deshalb bei einem föderal gegliederten Mitgliedstaat wie der Bundesrepublik Deutschland nur angewendet werden, wenn in keinem Bundesland eine spezielle Hafteinrichtung für Abschiebungshäftlinge vorhanden ist (EuGH, Urteil vom 17. Juli 2014, Rs. C-417/13 u.a., Bero, ECLI:EU:C:2014:2095).
  • BGH, 17.08.2017 - AK 34/17

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung durch die Anfertigung von

    Auszug aus BGH, 22.11.2018 - V ZB 180/17
    Ein im Januar 2017 gegen den Betroffenen wegen des Verdachts der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung erlassener Haftbefehl wurde durch den Bundesgerichtshof aufgehoben (BGH, Beschluss des 3. Strafsenats vom 17. August 2017 - AK 34/17, ECLI:DE:BGH:2017:170817 BAK34.17.1); der Betroffene wurde anschließend aus der Untersuchungshaft entlassen.
  • BVerwG, 19.09.2017 - 1 VR 8.17

    Keine Aussetzung der Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern

    Auszug aus BGH, 22.11.2018 - V ZB 180/17
    Diesen Antrag lehnte das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 19. September 2017 (BVerwG 1 VR 8.17, ECLI:DE:BVerwG:2017:190917B1VR8.17.0) mit der Maßgabe ab, dass zusätzlich zu einer bereits vorliegenden Verbalnote des tunesischen Außenministeriums eine tunesische Regierungsstelle zusichert, dass im Falle der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe die Möglichkeit einer Überprüfung der Strafe mit der Aussicht auf Umwandlung in eine zeitige Freiheitsstrafe oder auf Herabsetzung der Haftdauer gewährt wird.
  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 3/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen nach Tunesien;

    aa) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in dieser Sache auf Vorlage des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 22. November 2018 - V ZB 180/17, juris) mit Urteil vom 2. Juli 2020 (C-18/19, juris) entschieden, dass Art. 16 Abs. 1 der Rückführungslinie einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der ein Drittstaatsangehöriger zur Sicherung der Abschiebung getrennt von Strafgefangenen in einer gewöhnlichen Haftanstalt untergebracht werden darf, weil von ihm eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend erhebliche Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft oder für die innere oder äußere Sicherheit des betreffenden Mitgliedstaats ausgeht.
  • LG Frankfurt/Main, 13.11.2017 - 29 T 258/17
    Gegen diese Entscheidung hat der Betroffene Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof erhoben, die seit dem 25.8.2017 dort anhängig ist (Az: V ZB 180/17).
  • AG Frankfurt/Main, 23.10.2017 - 934 XIV 1432/17
    Dagegen ist eine beim Bundesgerichtshof anhängige Rechtsbeschwerde seit dem 25.08.2017 anhängig (Az.: V ZB 180/17), über die der Senat bislang nicht entscheiden hat.
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