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   BGH, 19.06.2013 - V ZB 182/12   

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BGH, 19.06.2013 - V ZB 182/12 (https://dejure.org/2013,16484)
BGH, Entscheidung vom 19.06.2013 - V ZB 182/12 (https://dejure.org/2013,16484)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - V ZB 182/12 (https://dejure.org/2013,16484)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 46 Abs 1 WoEigG
    Wohnungseigentumsverfahren: Beschwer der übrigen Wohnungseigentümer bei Ungültigerklärung eines die Zahlungsansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft verneinenden Mehrheitsbeschlusses

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Nennbetrag von Zahlungsansprüchen eines Wohnungseigentümers maßgeblich für die Beschwer der übrigen Wohnungseigentümer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwer der übrigen Wohnungseigentümer bei Ungültigkeitserklärung eines Mehrheitsbeschlusses über die Verneinung der Zahlungsansprüche eines Wohnungeigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Streitwert eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die außergerichtliche Klärung einer Forderung eines Eigentümers gegen den Verband, §§ 6 S. 1, 2. Alt., 511 Abs. 2 Nr. 1, 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wert der Beschwer bei ungültigem Mehrheitsbeschluss über Zahlungsansprüche; Negativbeschluss; Aufwendungsersatz für Schadensbeseitigung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Nennbetrag der Zahlungsansprüche eines Wohnungseigentümers als maßgebliche Beschwer nach Ungültigerklärung der diese ablehnenden Mehrheitsbeschlusses

  • rewis.io

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschwer der übrigen Wohnungseigentümer bei Ungültigerklärung eines die Zahlungsansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft verneinenden Mehrheitsbeschlusses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 46 Abs. 1; ZPO § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Beschwer der übrigen Wohnungseigentümer bei Ungültigkeitserklärung eines Mehrheitsbeschlusses über die Verneinung der Zahlungsansprüche eines Wohnungeigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ungültiger Beschluss gegen Zahlungsansprüche: Beschwer?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitwert und Beschwer bei der Anfechtung von WEG-Beschlüssen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Nennbetrag von Zahlungsansprüchen maßgeblich für die Beschwer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beschwer der übrigen Wohnungseigentümer bei Ungültigkeitserklärung eines Mehrheitsbeschlusses kann sich nach dem Nennbetrag richten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wert der Beschwer bei Anfechtung von Beschlüssen über Zahlungsansprüche? (IMR 2013, 391)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1034
  • MDR 2013, 961
  • NZM 2013, 682
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.03.1994 - IV ZR 270/93

    Beschwer: künftige Leistungen

    Auszug aus BGH, 19.06.2013 - V ZB 182/12
    Vielmehr ist üblicherweise - insbesondere, aber nicht nur bei einer bezifferten Klage - der volle Forderungsbetrag anzusetzen, sofern die Forderung selbst im Streit ist (Arg.: § 6 Satz 1 Alt. 2 ZPO, vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 1994 - IV ZR 270/93, BGHR ZPO § 2 Beschwer 3; MünchKomm-ZPO/Wöstmann, 4. Aufl., § 3 Rn. 12).
  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 193/10

    Rechtsbeschwerde in Wohnungseigentumssachen: Ermessensfehlerhafte Festsetzung der

    Auszug aus BGH, 19.06.2013 - V ZB 182/12
    Eine solche Erschwerung liegt zwar nicht in jedem Fehler bei der Bemessung der Beschwer und auch nicht in jeder Überschreitung des dem Gericht eingeräumten Ermessens (vgl. zum Ganzen Senat, Beschlüsse vom 6. Oktober 2011 - V ZB 72/11, NJW-RR 2012, 82 Rn. 8; vom 31. März 2011 - V ZB 236/10, NZM 2011, 489 Rn. 4 und vom 20. Januar 2011 - V ZB 193/10, ZWE 2011, 174 Rn. 7 f. jeweils mwN).
  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Interesses an der Entlastung oder

    Auszug aus BGH, 19.06.2013 - V ZB 182/12
    Eine solche Erschwerung liegt zwar nicht in jedem Fehler bei der Bemessung der Beschwer und auch nicht in jeder Überschreitung des dem Gericht eingeräumten Ermessens (vgl. zum Ganzen Senat, Beschlüsse vom 6. Oktober 2011 - V ZB 72/11, NJW-RR 2012, 82 Rn. 8; vom 31. März 2011 - V ZB 236/10, NZM 2011, 489 Rn. 4 und vom 20. Januar 2011 - V ZB 193/10, ZWE 2011, 174 Rn. 7 f. jeweils mwN).
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 72/11

    Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zu jährlich wiederkehrendem

    Auszug aus BGH, 19.06.2013 - V ZB 182/12
    Eine solche Erschwerung liegt zwar nicht in jedem Fehler bei der Bemessung der Beschwer und auch nicht in jeder Überschreitung des dem Gericht eingeräumten Ermessens (vgl. zum Ganzen Senat, Beschlüsse vom 6. Oktober 2011 - V ZB 72/11, NJW-RR 2012, 82 Rn. 8; vom 31. März 2011 - V ZB 236/10, NZM 2011, 489 Rn. 4 und vom 20. Januar 2011 - V ZB 193/10, ZWE 2011, 174 Rn. 7 f. jeweils mwN).
  • BGH, 09.02.2012 - V ZB 211/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Abgrenzung von Streitwert und Beschwerdewert;

    Auszug aus BGH, 19.06.2013 - V ZB 182/12
    Dabei ist auch in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren allein auf die Person des Rechtsmittelführers, seine Beschwer und sein Änderungsinteresse abzustellen (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 211/11, ZWE 2012, 224 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15

    Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit und Begründetheit einer

    Legen mehrere Streitgenossen ein Rechtsmittel ein, werden deren Einzelbelastungen zur Bemessung der Beschwer zusammengerechnet, sofern diese - wie hier - nicht wirtschaftlich identisch sind (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1980 - VI ZB 303/79, NJW 1981, 578 f.; Beschluss vom 23. Juni 1983 - IVa ZR 136/82, NJW 1984, 927 f.; vgl. auch Senat, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 182/12, NJW-RR 2013, 1034 Rn. 9 ff.).
  • BGH, 09.07.2015 - V ZB 198/14

    Berufungsbeschwer in Wohnungseigentumssachen: Angriff gegen eine Einzelposition

    Das Berufungsgericht hat die Grenzen seines Ermessens dadurch überschritten, dass es die Bemessung der Beschwer der Klägerin an Erwägungen ausgerichtet hat, deren Prüfung der Entscheidung in der Sache vorbehalten sind (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 182/12, NJW-RR 2013, 1034 Rn. 5, 7).

    Dabei ist auch in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren allein auf die Position des Rechtsmittelführers, seine Beschwer und sein Änderungsinteresse abzustellen (Senat, Beschlüsse vom 19. Juni 2013- V ZB 182/12, NJW-RR 2013, 1034 Rn. 7 und vom 11. Juni 2015 - V ZB 78/14, ZWE 2015, 337 Rn. 7).

    Ohne Bedeutung sind die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels (Senat, Beschluss vom 19. Juni 2013- V ZB 182/12, NJW-RR 2013, 1034 Rn. 7 aE) oder eines nach dem Scheitern eines Prozessvergleichs fortzusetzenden Rechtsstreits.

    Ob er damit in der Sache durchdringt, ist für die Bemessung seiner Beschwer unerheblich (Senat, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 182/12, NJW-RR 2013, 1034 Rn. 7 aE).

  • BGH, 15.05.2014 - V ZB 2/14

    Bemessung der Beschwer für Klage auf Löschung einer Grunddienstbarkeit

    Eine solche Erschwerung liegt zwar nicht in jedem Fehler bei der Bemessung der Beschwer und auch nicht in jeder Überschreitung des dem Gericht eingeräumten Ermessens (Senat, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 182/12, NJW-RR 2013, 1034 mwN).
  • BGH, 17.03.2016 - V ZB 166/13

    Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung der Beschwer eines Wohnungseigentümers bei

    Eine solche Erschwerung liegt zwar nicht in jedem Fehler bei der Bemessung der Beschwer und auch nicht in jeder Überschreitung des dem Gericht eingeräumten - weiten - Ermessens (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juli 2015 - V ZB 198/14, NJW-RR 2015, 1492 Rn. 6; Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 182/12, NJW-RR 2013, 1034 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 09.06.2016 - V ZB 17/15

    Wohnungseigentumssache: Berufungsbeschwer eines Wohnungseigentümers bei

    Hat ein Wohnungseigentümer erfolglos einen Beschluss angefochten, durch den der Verwalter zur gerichtlichen Geltendmachung einer Forderung gegen ihn ermächtigt worden ist, bestimmt sich der Wert seiner Beschwer deshalb grundsätzlich nach dem Nennbetrag der Forderung (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 182/12, MDR 2013, 961 Rn. 10).
  • BGH, 09.03.2017 - V ZB 113/16

    Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung des Beschlusses

    Ob das Bestehen von Ersatzansprüchen möglich erscheint, so dass die Entlastung ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht, ist dagegen eine Frage der Begründetheit und ggf. durch eine Sachentscheidung zu klären (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 182/12, NJW-RR 2013, 1034 Rn. 8 ff.).
  • BGH, 17.12.2020 - V ZB 36/19

    Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts hinsichtlich der

    Dabei ist auch in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren allein auf die Position des Rechtsmittelführers, seine Beschwer und sein Änderungsinteresse abzustellen (Senat, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 182/12, NJW-RR 2013, 1034 Rn. 7; Beschluss vom 11. Juni 2015 - V ZB 78/14, ZWE 2015, 337 Rn. 8).

    Bei Beschlüssen, die Beiträge der Wohnungseigentümer oder sonstige bezifferte oder bezifferbaren Ansprüche betreffen, entspricht die Beschwer in aller Regel dem Nennbetrag der im Streit befindlichen Positionen; dies hat der Senat angenommen bei der Anfechtung einer Jahresabrechnung (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2017 - V ZR 188/16, NJW-RR 2017, 913 Rn. 4 mwN), der im Hinblick auf Ersatzansprüche verweigerten Entlastung des Verwalters oder Verwaltungsbeirats (Senat, Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 113/16, NJW-RR 2017, 1099 Rn. 12) und dem Beschluss über Zahlungsansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft (Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 182/12, NJW-RR 2013, 1034 Rn. 9).

    Wegen der Bezifferung spielt das dahinter stehende konkrete wirtschaftliche Interesse der Parteien im Grundsatz keine Rolle (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 182/12, aaO Rn. 10).

  • LG Hamburg, 12.07.2017 - 318 S 1/17

    Beschlussanfechtungsklage: Wirtschaftliches Interesse am Beschluss über die

    Ohne Bedeutung sind die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels (BGH, Beschluss vom 19.06.2013 - V ZB 182/12, NJW-RR 2013, 1034, Rn. 7, zitiert nach juris).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass, wird ein Mehrheitsbeschluss für ungültig erklärt, der Zahlungsansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft verneint, im Ausgangspunkt der Nennbetrag dieser Ansprüche maßgeblich für die Beschwer der übrigen Wohnungseigentümer ist (BGH, Beschluss vom 19.06.2013 - V ZB 182/12, Rn. 9, zitiert nach juris).

  • LG Düsseldorf, 02.10.2013 - 25 S 53/13

    Entlastung des Verwaltungsbeitrags einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Die von der Klägerin zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. Juni 2013 - V ZB 182/12 - legt dar, dass bei der Ungültigerklärung eines Mehrheitsbeschlusses, der Zahlungsansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft verneint, der Nennbetrag dieser Ansprüche maßgeblich für die Beschwer der übrigen Wohnungseigentümer ist.
  • BGH, 21.09.2023 - V ZB 25/23

    Fußbodenheizung wird abgeklemmt: Wert der Beschwer?

    Eine solche Erschwerung liegt zwar nicht in jedem Fehler bei der Bemessung der Beschwer und auch nicht in jeder Überschreitung des dem Gericht eingeräumten Ermessens (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 182/12, WuM 2013, 504 Rn. 5 mwN).
  • LG Hamburg, 30.10.2019 - 318 S 45/18

    Wohnungseigentumssache: Anspruch auf Beseitigung eines eigenmächtig errichteten

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