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   BGH, 12.09.2013 - V ZB 187/12   

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https://dejure.org/2013,26787
BGH, 12.09.2013 - V ZB 187/12 (https://dejure.org/2013,26787)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2013 - V ZB 187/12 (https://dejure.org/2013,26787)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2013 - V ZB 187/12 (https://dejure.org/2013,26787)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 236 Abs 2 S 1 ZPO, § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung: Aufgabe eines schriftwahrenden Schriftsatzes zur Post; Pflicht zur Vorabübersendung als Telefax

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausreichende Glaubhaftmachung des Postversands des Verlängerungsantrages der Berufungsbegründungsfrist

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung: Aufgabe eines schriftwahrenden Schriftsatzes zur Post; Pflicht zur Vorabübersendung als Telefax

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 236 Abs. 2 Satz 1; ZPO § 574 Abs. 2
    Ausreichende Glaubhaftmachung des Postversands des Verlängerungsantrages der Berufungsbegründungsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Telefaxzwang für fristwahrende Schriftsätze!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fristwahrung: Vertrauen auf Postzustellung am folgenden Werktag

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    "Eine Partei darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden"

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Telefaxzwang für fristwahrende Schriftsätze! (IBR 2013, 716)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 226/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauen auf die übliche Postlaufzeit bei

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - V ZB 187/12
    Beides verletzt den Anspruch der Klägerinnen auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip, vgl. BVerfGE 77, 275, 284; BVerfG, NJW 2013, 592 f. mwN) und eröffnet die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO (Senat, Beschlüsse vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368; vom 6. Oktober 2011 - V ZB 72/11, NJW-RR 2012, 82 Rn. 8; vom 10. Mai 2012  V ZB 242/11, ZWE 2012, 334, 335; Beschluss vom 19. Juni 2013  V ZB 226/12, juris Rn. 5; jeweils mwN).

    a) Allerdings legt es - wie die Verweisung auf die mit "Wahrscheinlichkeitsfeststellung" überschriebene Kommentierung (Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 295 Rn. 6) belegt - der Sache nach zutreffend zugrunde, dass eine Tatsache schon dann nach § 294 ZPO glaubhaft gemacht ist, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für ihr Vorliegen besteht (vgl. nur Senat, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 226/12, juris Rn. 12; BGH, Beschluss vom 11. September 2003 - IX ZB 37/03, BGHZ 156, 139, 143), wenn also bei der erforderlichen umfassenden Würdigung der Gesamtumstände (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 60/06, NJW-RR 2007, 776, 777 Rn. 12) mehr für das Vorliegen der in Rede stehenden Behauptung spricht als dagegen (Senat, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 210/09, NJW-RR 2011, 136 Rn. 7 mwN).

    Insbesondere ist eine Partei nicht gehalten, Schriftsätze vorab per Telefax zu übersenden (Senat, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 226/12, juris Rn. 7 mwN).

    Soweit das Berufungsgericht zudem die Berufung als unzulässig verworfen hat, wird der Beschluss mit der Wiedereinsetzung gegenstandslos (Senat, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 226/12, juris Rn. 15; BGH, Beschluss vom 9. Februar 2005 - XII ZB 225/04, FamRZ 2005, 791, 792).

  • BGH, 27.01.2011 - III ZB 55/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ermittlung der genauen Uhrzeit bei der

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - V ZB 187/12
    Da diese Voraussetzungen hier vorliegen und keine besonderen Umstände ersichtlich sind, die Anlass zu Nachfragen hätten geben müssen, haben sich nicht ausgeräumte Defizite bei der Organisation der Fristenkontrolle nicht ausgewirkt (zu diesem Erfordernis etwa BGH, Beschluss vom 27. Januar 2011 - III ZB 55/10, NJW 2011, 859, 860 Rn. 15).
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 72/11

    Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zu jährlich wiederkehrendem

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - V ZB 187/12
    Beides verletzt den Anspruch der Klägerinnen auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip, vgl. BVerfGE 77, 275, 284; BVerfG, NJW 2013, 592 f. mwN) und eröffnet die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO (Senat, Beschlüsse vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368; vom 6. Oktober 2011 - V ZB 72/11, NJW-RR 2012, 82 Rn. 8; vom 10. Mai 2012  V ZB 242/11, ZWE 2012, 334, 335; Beschluss vom 19. Juni 2013  V ZB 226/12, juris Rn. 5; jeweils mwN).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - V ZB 187/12
    Beides verletzt den Anspruch der Klägerinnen auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip, vgl. BVerfGE 77, 275, 284; BVerfG, NJW 2013, 592 f. mwN) und eröffnet die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO (Senat, Beschlüsse vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368; vom 6. Oktober 2011 - V ZB 72/11, NJW-RR 2012, 82 Rn. 8; vom 10. Mai 2012  V ZB 242/11, ZWE 2012, 334, 335; Beschluss vom 19. Juni 2013  V ZB 226/12, juris Rn. 5; jeweils mwN).
  • BGH, 20.05.2009 - IV ZB 2/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Hinblick auf die Versäumung einer

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - V ZB 187/12
    Geht eine Sendung verloren oder wird sie verspätet ausgeliefert, darf dies der Partei nicht als Verschulden angerechnet werden (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03, NJW-RR 2004, 1217, 1218; BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - IX ZB 73/10, NJW 2011, 458 Rn. 15; Beschluss vom 20. Mai 2009 - IV ZB 2/08, NJW 2009, 2379 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 242/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Nachholung der unterbliebenen Entscheidung über die

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - V ZB 187/12
    Beides verletzt den Anspruch der Klägerinnen auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip, vgl. BVerfGE 77, 275, 284; BVerfG, NJW 2013, 592 f. mwN) und eröffnet die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO (Senat, Beschlüsse vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368; vom 6. Oktober 2011 - V ZB 72/11, NJW-RR 2012, 82 Rn. 8; vom 10. Mai 2012  V ZB 242/11, ZWE 2012, 334, 335; Beschluss vom 19. Juni 2013  V ZB 226/12, juris Rn. 5; jeweils mwN).
  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 210/09

    Ablehnung einer Gerichtsperson: Non liquet hinsichtlich der Glaubhaftmachung der

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - V ZB 187/12
    a) Allerdings legt es - wie die Verweisung auf die mit "Wahrscheinlichkeitsfeststellung" überschriebene Kommentierung (Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 295 Rn. 6) belegt - der Sache nach zutreffend zugrunde, dass eine Tatsache schon dann nach § 294 ZPO glaubhaft gemacht ist, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für ihr Vorliegen besteht (vgl. nur Senat, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 226/12, juris Rn. 12; BGH, Beschluss vom 11. September 2003 - IX ZB 37/03, BGHZ 156, 139, 143), wenn also bei der erforderlichen umfassenden Würdigung der Gesamtumstände (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 60/06, NJW-RR 2007, 776, 777 Rn. 12) mehr für das Vorliegen der in Rede stehenden Behauptung spricht als dagegen (Senat, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 210/09, NJW-RR 2011, 136 Rn. 7 mwN).
  • BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10

    Einspruch gegen einen Strafbefehl; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Recht auf

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - V ZB 187/12
    Beides verletzt den Anspruch der Klägerinnen auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip, vgl. BVerfGE 77, 275, 284; BVerfG, NJW 2013, 592 f. mwN) und eröffnet die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO (Senat, Beschlüsse vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368; vom 6. Oktober 2011 - V ZB 72/11, NJW-RR 2012, 82 Rn. 8; vom 10. Mai 2012  V ZB 242/11, ZWE 2012, 334, 335; Beschluss vom 19. Juni 2013  V ZB 226/12, juris Rn. 5; jeweils mwN).
  • BGH, 05.06.2012 - VI ZB 16/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nachfragepflicht des

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - V ZB 187/12
    a) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 5. Juni 2012 - VI ZB 16/12, MDR 2012, 1056 Rn. 9 f. mwN), die im Lichte verfassungsgerichtlicher Vorgaben (dazu BVerfGE 42, 120, 126 f.; BVerfG, NJW 1992, 38, 39) zu sehen ist, kommt eine Verpflichtung des Prozessbevollmächtigten, sich vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist über eine Verlängerung dieser Frist durch Nachfrage bei Gericht zu vergewissern, nur noch ausnahmsweise in Betracht.
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - V ZB 187/12
    a) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 5. Juni 2012 - VI ZB 16/12, MDR 2012, 1056 Rn. 9 f. mwN), die im Lichte verfassungsgerichtlicher Vorgaben (dazu BVerfGE 42, 120, 126 f.; BVerfG, NJW 1992, 38, 39) zu sehen ist, kommt eine Verpflichtung des Prozessbevollmächtigten, sich vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist über eine Verlängerung dieser Frist durch Nachfrage bei Gericht zu vergewissern, nur noch ausnahmsweise in Betracht.
  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 225/04

    Rechtswirkungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • BVerfG, 11.01.1991 - 1 BvR 1435/89

    Effektivität des Rechtsschutzes und Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den

  • BGH, 16.03.2010 - VI ZB 46/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauen des Prozessbevollmächtigten in

  • BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10

    Wiedereinsetzung bei Berufungsbegründungsfristversäumnis: Schutzwürdiges

  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 62/03

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung von Fristen durch

  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung;

  • BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2014 - 10 B 5.12

    Nutzungsuntersagung; Umnutzung einer Scheune in eine Ferienwohnung; fehlende

    Mängel der postalischen Beförderung, insbesondere der Verlust eines Schriftstücks auf dem Postweg, können einem Beteiligten nicht zugerechnet werden, wenn er die Sendung so rechtzeitig zur Post gegeben hat, dass sie nach deren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen den Empfänger bei normalem Verlauf der Dinge fristgemäß erreicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 1991 - 1 BvR 1435/89 -, NJW 1992, 38; BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - V ZB 187/12 -, juris Rn. 9 m.w.N.).

    Weitere Vorkehrungen musste die Klägerin nicht treffen, insbesondere war sie nicht gehalten, den Schriftsatz vorab per Telefax zu übersenden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2013, a.a.O., Rn. 9 m.w.N.).

  • BGH, 12.11.2013 - VI ZB 4/13

    Wiedereinsetzung: Sorgfaltsmaßstab bei falsch adressiertem und sodann

    Dies ist anzunehmen, wenn die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten des Prozessbevollmächtigten der Partei versagt wurde, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und die den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 10. September 2013 - VI ZB 61/12, juris Rn. 5; vom 27. März 2012 - VI ZB 49/11, VersR 2013, 208 Rn. 5; vom 12. Juni 2012 - VI ZB 54/11, VersR 2012, 1411 Rn. 5; BGH, Beschlüsse vom 12. September 2013 - V ZB 187/12, juris Rn. 5; vom 23. Januar 2013 - XII ZB 559/12, NJW-RR 2013, 572 Rn. 4; jeweils mwN).
  • BGH, 12.05.2016 - V ZB 135/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristversäumung durch Postversand eines

    Er darf vielmehr grundsätzlich darauf vertrauen, dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden (Senat, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 226/12, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - V ZB 187/12, juris Rn. 9, jeweils mwN).
  • BGH, 01.12.2015 - II ZB 7/15

    Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrundes: Zweifel an dem anwaltlich

    Insbesondere wäre er nicht gehalten gewesen, die Berufungsschrift zusätzlich zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post auch per Telefax an das Gericht zu übersenden (BGH, Beschluss vom 10. September 2015 - III ZB 56/14, WM 2015, 2161 Rn. 12; Beschluss vom 12. September 2013 - V ZB 187/12, juris Rn. 9; Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 226/12, juris Rn. 7).

    Die Behauptung ist glaubhaft gemacht, sofern eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - II ZB 27/14, FamRZ 2015, 1715 Rn. 9; Beschluss vom 12. September 2013 - V ZB 187/12, juris Rn. 8 beide mwN).

    Diese Voraussetzungen sind dann erfüllt, wenn bei der erforderlichen umfassenden Würdigung der Umstände des jeweiligen Falls mehr für das Vorliegen der in Rede stehenden Behauptung spricht als dagegen (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - II ZB 27/14, FamRZ 2015, 1715 Rn. 9; Beschluss vom 12. September 2013 - V ZB 187/12, juris Rn. 8 beide mwN).

  • OLG Frankfurt, 08.04.2019 - 5 U 195/18

    Wiedereinsetzung: Notwendiger Vortrag zum angeblichen Verlust eines Schriftsatzes

    Insbesondere ist eine Partei nicht gehalten, Schriftsätze vorab per Telefax zu übersenden (BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - V ZB 187/12 -, juris Rz. 9 m. w. N.).

    Ein diesbezügliches Organisationsverschulden wäre nach der Begründung des Wiedereinsetzungsantrags nämlich nicht ursächlich geworden (BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - V ZB 187/12 -, juris Rz. 10ff m. w. N.).

    Auch wenn ohne konkreten Anlass keine Erkundigungspflichten des Berufungsführers hinsichtlich des Eingangs der Berufungsbegründung bestehen (BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - V ZB 187/12 -, juris Rz. 11), hätte ein Prozessbevollmächtigter, der wegen seines - berechtigten - Misstrauens betreffend die Zuverlässigkeit der Post gewohnheitsmäßig Schriftstücke per Fax übermittelt und aufgrund widriger Umstände gezwungen ist, hiervon abzuweichen, Veranlassung gehabt, sich bei dem Berufungsgericht nach dem Eingang der Berufungsbegründung zu erkundigen, nachdem ihm keine auf den Schriftsatz bezogene prozessleitende Verfügung des Vorsitzenden zugegangen war.

    Eine Tatsache ist nämlich erst dann nach § 294 ZPO glaubhaft gemacht, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für ihr Vorliegen besteht, wenn also bei der erforderlichen umfassenden Würdigung der Gesamtumstände mehr für das Vorliegen der in Rede stehenden Behauptung spricht als dagegen (BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - V ZB 187/12 -, juris Rz. 8 m. w. N.).

  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 126/15

    Wiedereinsetzung: Vertrauen des Prozessbevollmächtigten auf reguläre

    Er darf vielmehr grundsätzlich darauf vertrauen, dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden (Senat, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 226/12, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - V ZB 187/12, juris Rn. 9, jeweils mwN).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - 10 B 10.15

    Zwischenurteil über Zulässigkeit der Berufung; schriftliche Entscheidung;

    Dass sich der Prozessbevollmächtigte der Beigeladenen dafür entschieden hat, die am Tag des Fristablaufs fertiggestellte Berufungsbegründung per Justizboten und nicht direkt per Telefax zu übersenden oder in den Nachtbriefkasten des nahe gelegenen Gerichts einzuwerfen, ist nicht zu beanstanden, weil Beteiligte nicht gehalten sind, Schriftsätze vorab per Telefax zu übermitteln (OVG Bln-Bbg, Urteil vom 23. September 2014 - OVG 10 B 5.12 -, juris Rn. 21; BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - V ZB 187/12 -, juris Rn. 9), und der Prozessbevollmächtigte darauf vertrauen durfte, dass der Kurierdienst des Justizboten die Sendung entsprechend des gewährleisteten und als zuverlässig bekannten Service noch am selben Tag an das als Empfänger ausgewiesene Oberverwaltungsgericht ausliefern würde (vgl. zur Inanspruchnahmen eines als zuverlässig bekannten Kurierdienstes BVerfG, Beschluss vom 4. April 2000 - 1 BvR 199/00 -, NJW 2000, 2657, juris Rn. 10 f.).
  • BGH, 21.03.2019 - V ZB 97/18

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand einer Partei hinsichtlich der

    (2) Wäre der Schriftsatz am 6. April 2018 zur Post gegeben worden, hätte er das Gericht angesichts der regelmäßig zu erwartenden Postlaufzeit von einem Tag (dazu: Senat, Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 135/15, NJW 2016, 3789 Rn. 23; Beschluss vom 12. September 2013 - V ZB 187/12, juris Rn. 9; Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 226/12, juris Rn. 7; Beschluss vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03, NJW-RR 2004, 1217, 1218) rechtzeitig vor Ablauf der Begründungsfrist erreicht.
  • BGH, 16.12.2021 - V ZB 34/21

    Beantragung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Das Berufungsgericht überspannt die Anforderungen, die an die Darlegung und Glaubhaftmachung der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen zu stellen sind, und verletzt dadurch den Anspruch der Kläger auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip; vgl. Senat, Beschluss vom 12. September 2013 - V ZB 187/12, juris Rn. 5, 9).
  • BGH, 20.10.2022 - V ZB 26/22

    Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes;

    Der angefochtene Beschluss verletzt die Beklagten in ihrem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip), welches es den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. Senat, Beschluss vom 28. September 2017 - V ZB 109/16, NJW 2018, 164 Rn. 5 mwN; Beschluss vom 12. September 2013 - V ZB 187/12, juris Rn. 5, 9).
  • BayObLG, 19.08.2021 - 102 VA 74/21

    Wiedereinsetzung bei lückenhafter Rechtsbehelfsbelehrung - Darlegung des

  • BGH, 17.11.2015 - VI ZB 38/13

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsfrist: Hinweis- und Prüfungspflicht

  • BGH, 19.05.2020 - IX ZA 4/20

    Anhörungsrüge wegen Verzögerungen der Briefbeförderung

  • BGH, 15.02.2018 - I ZB 51/17

    Begründung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anforderungen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2017 - L 11 AS 143/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Widerspruchsfrist;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2019 - 3d E 17/19
  • VG Halle, 01.08.2017 - 1 A 865/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Klage, Asylverfahren, Verschulden,

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