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   BGH, 26.09.2013 - V ZB 2/13   

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https://dejure.org/2013,33318
BGH, 26.09.2013 - V ZB 2/13 (https://dejure.org/2013,33318)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2013 - V ZB 2/13 (https://dejure.org/2013,33318)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2013 - V ZB 2/13 (https://dejure.org/2013,33318)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 62 Abs 3 S 4 AufenthG, § 30 AsylVfG
    Abschiebungshaftsache: Beachtung des Beschleunigungsgebots nach Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kenntnis der Behörde von der Ablehnung eines Asylantrags eines Betroffenen als offensichtlich unbegründet bzgl. des in Haftsachen geltenden Beschleunigungsgebots

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 62 Abs. 3 S. 4, GG Art. 2 Abs. 2 S. 2, AsylVfG § 30
    Abschiebungshaft, Verhältnismäßigkeit, Beschleunigungsgebot, Freiheitsentziehung, offensichtlich unbegründet

  • rewis.io

    Abschiebungshaftsache: Beachtung des Beschleunigungsgebots nach Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kenntnis der Behörde von der Ablehnung eines Asylantrags eines Betroffenen als offensichtlich unbegründet bzgl. des in Haftsachen geltenden Beschleunigungsgebots

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungshaft nach Ablehnung des Asylantrages - und der Beschleunigungsgrundsatz

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Abschiebehaftrecht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bei Abschiebehaft ist behördliches Trödeln nicht erlaubt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2014, 168
  • FGPrax 2014, 38
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96

    Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZB 2/13
    Er ist verletzt, wenn die Ausländerbehörde nicht alle notwendigen Anstrengungen unternommen hat, um Ersatzpapiere zu beschaffen, damit der Vollzug der Abschiebungshaft auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt werden kann (Senat, Beschlüsse vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/96, BGHZ 133, 235, 239 und vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, Rn. 16, juris).

    Sobald vorhersehbar ist, dass die Abschiebung erforderlich wird, muss die Behörde alle notwendigen Anstrengungen unternehmen, um die erforderlichen Papiere zu beschaffen, damit der Vollzug der Haft auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt werden kann (Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 193/09, InfAuslR 2010, 361 Rn. 25; Beschluss vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/96, BGHZ 133, 235, 239).

  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 247/10

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen kann bei

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZB 2/13
    Das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG abzuleitende Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (BVerfGE 20, 45, 49 f.; 46, 194, 195) schließt zwar einen organisatorischen Spielraum der Behörde bei der Umsetzung der Abschiebung nicht aus (Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 247/10, Rn. 7, juris; Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 56/10, Rn. 13, juris).
  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZB 2/13
    Das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG abzuleitende Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (BVerfGE 20, 45, 49 f.; 46, 194, 195) schließt zwar einen organisatorischen Spielraum der Behörde bei der Umsetzung der Abschiebung nicht aus (Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 247/10, Rn. 7, juris; Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 56/10, Rn. 13, juris).
  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 205/09

    Abschiebehaftverfahren: Erneute Prüfung eines Abschiebungshindernisses durch das

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZB 2/13
    Er ist verletzt, wenn die Ausländerbehörde nicht alle notwendigen Anstrengungen unternommen hat, um Ersatzpapiere zu beschaffen, damit der Vollzug der Abschiebungshaft auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt werden kann (Senat, Beschlüsse vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/96, BGHZ 133, 235, 239 und vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, Rn. 16, juris).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 1309/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Beschleunigungsgebot in Haftsachen

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZB 2/13
    Das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG abzuleitende Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (BVerfGE 20, 45, 49 f.; 46, 194, 195) schließt zwar einen organisatorischen Spielraum der Behörde bei der Umsetzung der Abschiebung nicht aus (Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 247/10, Rn. 7, juris; Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 56/10, Rn. 13, juris).
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 104/12

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Abschiebungshaft bei Nichtaushändigung des

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZB 2/13
    Die Abschiebungshaft muss auch während des Laufs der Drei-Monats-Frist des § 62 Abs. 3 Satz 4 AufenthG auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt und die Abschiebung ohne unnötige Verzögerung betrieben werden; das Beschwerdegericht darf die Sicherungshaft deshalb nur aufrechterhalten, wenn die Behörde die Abschiebung des Betroffenen ernstlich betreibt, und zwar gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mit der größtmöglichen Beschleunigung (Senat, Beschluss vom 1. März 2012 - V ZB 206/11, FGPrax 2012, 133, 134 Rn. 15; Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 104/12, Rn. 7, juris).
  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZB 2/13
    Die Rechtsbeschwerde ist nach Erledigung der Hauptsache mit dem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG ohne Zulassung nach § 70 Abs. 3 Nr. 3 FamFG statthaft (vgl. nur Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, InfAuslR 2010, 359, 360), form- und fristgerecht gemäß § 71 FamFG eingelegt und hat Erfolg.
  • BGH, 01.03.2012 - V ZB 206/11

    Abschiebungshaft: Hafthindernis durch Stellung eines Asylantrags

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZB 2/13
    Die Abschiebungshaft muss auch während des Laufs der Drei-Monats-Frist des § 62 Abs. 3 Satz 4 AufenthG auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt und die Abschiebung ohne unnötige Verzögerung betrieben werden; das Beschwerdegericht darf die Sicherungshaft deshalb nur aufrechterhalten, wenn die Behörde die Abschiebung des Betroffenen ernstlich betreibt, und zwar gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mit der größtmöglichen Beschleunigung (Senat, Beschluss vom 1. März 2012 - V ZB 206/11, FGPrax 2012, 133, 134 Rn. 15; Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 104/12, Rn. 7, juris).
  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 56/10

    Inhaltliche Voraussetzungen für Abschiebungshaftanträge; Rechtswidrigkeit einer

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZB 2/13
    Das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG abzuleitende Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (BVerfGE 20, 45, 49 f.; 46, 194, 195) schließt zwar einen organisatorischen Spielraum der Behörde bei der Umsetzung der Abschiebung nicht aus (Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 247/10, Rn. 7, juris; Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 56/10, Rn. 13, juris).
  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 193/09

    Abschiebungshaft: Beachtung des Beschleunigungsgrundsatzes bei der Beschaffung

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZB 2/13
    Sobald vorhersehbar ist, dass die Abschiebung erforderlich wird, muss die Behörde alle notwendigen Anstrengungen unternehmen, um die erforderlichen Papiere zu beschaffen, damit der Vollzug der Haft auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt werden kann (Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 193/09, InfAuslR 2010, 361 Rn. 25; Beschluss vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/96, BGHZ 133, 235, 239).
  • LG Dortmund, 04.05.2018 - 9 T 31/18

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung von Sicherungshaft

    Sobald vorhersehbar ist, dass die Abschiebung erforderlich wird, muss die Behörde alle notwendigen Anstrengungen unternehmen, um die erforderlichen Papiere zu beschaffen, damit der Vollzug der Haft auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt werden kann ( BGH InfAuslR 2014, 54; BGH NVwZ 2010, 1172; BGH InfAuslR 2010, 361 ).
  • VG Bayreuth, 25.02.2014 - B 4 K 12.846

    Wird ein abgelehnter Asylbewerber abgeschoben und reist er nach Jahren wieder

    Schließlich hat die Ausländerbehörde auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet und die Abschiebung mit der größtmöglichen Beschleunigung betrieben, so dass die Abschiebungshaft und damit auch ihre Kosten auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wurden (BGH, B. v. 26.09.2013 - V ZB 2/13 - InfAuslR 2014, 54 Rn. 8).
  • LG Münster, 07.09.2016 - 5 T 377/16

    Abschiebungshaft, Haftantrag, Haftdauer, Feststellungsantrag, Rechtswidrigkeit,

    Die Abschiebungshaft muss auch während des Laufs der Drei-Monats-Frist des § 62 Abs. 3 S. 4 AufenthG auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt und die Abschiebung gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mit der größtmöglichen Beschleunigung betrieben werden (ständige Rechtsprechung: BGH, Beschlüsse vom 26.09.2013, V ZB 2/13; vom 07.10.2013, V ZB 24113; vom 17.10.2013, V ZB 172/12).
  • LG Paderborn, 06.03.2017 - 11 XIV (B) 78/16

    Asylverfahren, Abschiebungshaft, Haftdauer, Beschleunigungsgebot, Bundesamt für

    Denn es liegt ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot vor, wonach verlangt wird, dass die Abschiebungshaft als Freiheitsentziehung im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 GG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 EMRK auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird und die Ausländerbehörde die Abschiebung ohne unnötige Verzögerung betreibt (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.2013 - V ZB 2/13).
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