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   BGH, 10.06.2010 - V ZB 204/09   

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BGH, 10.06.2010 - V ZB 204/09 (https://dejure.org/2010,895)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2010 - V ZB 204/09 (https://dejure.org/2010,895)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09 (https://dejure.org/2010,895)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 FamFG, § 417 Abs 2 S 3 FamFG, § 62 Abs 2 S 1 AufenthG
    Freiheitsentziehungsverfahren: Anordnung der Abschiebehaft ohne Beiziehung der Ausländerakte; Verletzung der Amtsermittlungspflicht

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkung einer unterlassenen Beiziehung einer Ausländerakte auf die Rechtmäßigkeit einer eine Abschiebehaft anordnenden, bestätigenden oder verlängernden gerichtlichen Entscheidung; Beiziehung einer Ausländerakte durch ein Gericht als Zulässigkeitsvoraussetzung eines ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 417 Abs. 2 S. 3, FamFG § 26, AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1, AufenthG § 62 Abs. 2 S. 4
    Abschiebungshaft, Beiziehung der Ausländerakte, Ausländerakte,Amtsermittlungspflicht, besondere Amtsermittlungspflicht, Freiheitsentziehung, Freiheitsentziehungssache, Freiheitsentziehungsverfahren, Anordnung der Sicherungshaft, Haftanordnung, Haftgründe, Haftgrund, ...

  • rewis.io

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anordnung der Abschiebehaft ohne Beiziehung der Ausländerakte; Verletzung der Amtsermittlungspflicht

  • ra.de
  • rewis.io

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anordnung der Abschiebehaft ohne Beiziehung der Ausländerakte; Verletzung der Amtsermittlungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkung einer unterlassenen Beiziehung einer Ausländerakte auf die Rechtmäßigkeit einer eine Abschiebehaft anordnenden, bestätigenden oder verlängernden gerichtlichen Entscheidung; Beiziehung einer Ausländerakte durch ein Gericht als Zulässigkeitsvoraussetzung eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation und Leitsatz)

    Grundsatzentscheidung zur Aktenbeiziehung im Haftverfahren und Auswirkung auf die Amtsermittlungspflicht bei Unterlassung

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Grundsatzentscheidung zur Aktenbeiziehung im Haftverfahren und Auswirkung auf die Amtsermittlungspflicht bei Unterlassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 1172
  • FGPrax 2010, 260 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 25.03.2010 - V ZA 9/10

    Abschiebehaftverfahren: Haftanordnung bei vollziehbarer Ausreisepflicht wegen

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - V ZB 204/09
    (a) Das Beschwerdegericht hat die notwendige, vom Amtsgericht unterlassene Prognose nachgeholt, das übersehen hatte, dass für die Anordnung von Sicherungshaft nur Raum ist, wenn die Sachverhaltsermittlung und -bewertung ergibt, dass entweder eine Abschiebung innerhalb der nächsten drei Monate prognostiziert oder eine zuverlässige Prognose zunächst nicht getroffen werden kann (vgl. BVerfG, NJW 2009, 2659, 2660; Senat, Beschl. v. 25. März 2010, V ZA 9/10, Rdn. 17, juris).

    b) Bei anderen Verfahrensmängeln muss der Betroffene dagegen eine bis zu dem erledigenden Ereignis tatsächlich erfolgte Heilung - insbesondere in einem Beschwerdeverfahren - hinnehmen (Senat, Beschl. v. 8. März 2007, V ZB 149/06, NJW-RR 2007, 1569, 1570; Beschl. v. 25. März 2010, V ZA 9/10, Rdn. 23, juris; Keidel/Budde, aaO, § 62 Rdn. 22).

    Das Verfahrensergebnis ist für ihn dann kein anderes, als wenn bereits das Amtsgericht das Verfahren fehlerfrei durchgeführt hätte (Senat, Beschl. v. 25. März 2010, V ZA 9/10, Rdn. 23, juris; Keidel/Budde, aaO, § 62 Rdn. 23).

  • BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07

    Verletzung von Art 2 Abs.2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht ausreichende

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - V ZB 204/09
    (a) Das Beschwerdegericht hat die notwendige, vom Amtsgericht unterlassene Prognose nachgeholt, das übersehen hatte, dass für die Anordnung von Sicherungshaft nur Raum ist, wenn die Sachverhaltsermittlung und -bewertung ergibt, dass entweder eine Abschiebung innerhalb der nächsten drei Monate prognostiziert oder eine zuverlässige Prognose zunächst nicht getroffen werden kann (vgl. BVerfG, NJW 2009, 2659, 2660; Senat, Beschl. v. 25. März 2010, V ZA 9/10, Rdn. 17, juris).

    Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, müssen nämlich auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfGE 58, 208, 222; 70, 297, 308; NJW 1998, 1774, 1775; InfAuslR 2008, 358, 360; NJW 2009, 2659, 2662).

    Dazu muss er selbst die Tatsachen feststellen, die die Freiheitsentziehung rechtfertigen (BVerfGE 83, 24, 33), wofür in Abschiebehaftsachen in der Regel die Beiziehung der Ausländerakte erforderlich ist (BVerfG InfAuslR 2008, 358, 360; NVwZ 2008, 304, 305; NJW 2009, 2659, 2662).

  • BayObLG, 06.11.1998 - 3Z BR 274/98
    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - V ZB 204/09
    Das Beschwerdegericht darf deshalb die Sicherungshaft nur aufrechterhalten, wenn die Behörde die Abschiebung des Betroffenen ernstlich betreibt und zwar, gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, mit der größtmöglichen Beschleunigung (vgl. BayObLG, Beschl. v. 6. November 1998, 3Z BR 274/98, juris, Rdn. 9; OLG Schleswig OLGR 2008, 304, 306).

    Die Ausländerbehörde ist dann gehalten, die Reisedokumente entweder ohne dessen Mitwirkung zu erlangen oder diese mit den gemäß der Rechtsordnung hierfür zur Verfügung stehenden Mitteln zu erzwingen (BayObLG, Beschl. v. 6. November 1998, 3Z BR 274/98, aaO).

    Dazu gehört die Abschiebehaft jedoch nicht, da sie sonst entgegen ihrer allein wesenseigenen Sicherungsfunktion zu einer Beugehaft mit repressivem Charakter würde, und als solche weder angeordnet noch aufrechterhalten werden darf (BayObLG, Beschl. v. 6. November 1998, 3Z BR 274/98, aaO; OLG Saarbrücken NVwZ 1997, Beilage Nr. 1, 3; OLG Dresden OLG-NL 2001, 189, 190; OLG Schleswig OLGR 2008, 304, 305).

  • BGH, 18.03.2010 - V ZB 194/09

    Ausländerrecht: Zuständige Ausländerbehörde für den Antrag auf Anordnung der

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - V ZB 204/09
    Dasselbe gilt für die in dem Haftantrag zitierte Ausschreibung zur Festnahme (§ 50 Abs. 7 Satz 1 AufenthG), die nicht durch die Beteiligte zu 2, sondern durch die für den bisherigen Aufenthaltsort des Betroffenen örtlich zuständige Ausländerbehörde erfolgt war (zur Zuständigkeit der Ausländerbehörden: Senat, Beschl. v. 18. März 2010, V ZB 194/09, Rdn. 12 ff., juris).

    Dringende Verdachtsgründe für das Vorliegen der Voraussetzungen einer Freiheitsentziehung sowie ein Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden des Gerichts, die sich aus den Angaben der Beteiligten zu 2 in ihrem Haftantrag ergaben, hätten zwar eine einstweilige Anordnung nach § 427 Abs. 1 FamfG zugelassen, rechtfertigten aber nicht die Haftanordnung für drei Monate, die eine richterliche Gewissheit von dem Vorliegen der Haftgründe erfordert (vgl. Senat, Beschl. v. 18. März 2010, V ZB 194/09, Rdn. 24, juris).

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - V ZB 204/09
    Nach Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG hat der Richter die Verantwortung für das Vorliegen der Voraussetzungen der von ihm angeordneten oder bestätigten Haft zu übernehmen (BVerfGE 10, 302, 310; 83, 24, 33).

    Dazu muss er selbst die Tatsachen feststellen, die die Freiheitsentziehung rechtfertigen (BVerfGE 83, 24, 33), wofür in Abschiebehaftsachen in der Regel die Beiziehung der Ausländerakte erforderlich ist (BVerfG InfAuslR 2008, 358, 360; NVwZ 2008, 304, 305; NJW 2009, 2659, 2662).

  • OLG Schleswig, 17.09.2007 - 2 W 186/07

    Abschiebehaft keine Beugehaft

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - V ZB 204/09
    Das Beschwerdegericht darf deshalb die Sicherungshaft nur aufrechterhalten, wenn die Behörde die Abschiebung des Betroffenen ernstlich betreibt und zwar, gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, mit der größtmöglichen Beschleunigung (vgl. BayObLG, Beschl. v. 6. November 1998, 3Z BR 274/98, juris, Rdn. 9; OLG Schleswig OLGR 2008, 304, 306).

    Dazu gehört die Abschiebehaft jedoch nicht, da sie sonst entgegen ihrer allein wesenseigenen Sicherungsfunktion zu einer Beugehaft mit repressivem Charakter würde, und als solche weder angeordnet noch aufrechterhalten werden darf (BayObLG, Beschl. v. 6. November 1998, 3Z BR 274/98, aaO; OLG Saarbrücken NVwZ 1997, Beilage Nr. 1, 3; OLG Dresden OLG-NL 2001, 189, 190; OLG Schleswig OLGR 2008, 304, 305).

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - V ZB 204/09
    Die Rechtsbeschwerde bleibt zulassungsfrei, da sie sich weiterhin gegen einen Beschluss richtet, durch den eine freiheitsentziehende Maßnahme anordnet worden ist (vgl. Senat, Beschl. v. 25. Februar 2010, V ZB 172/09, juris).

    Ein die Freiheitsentziehung anordnender Beschluss ist nämlich in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen darauf zu untersuchen, ob der Grund für die Freiheitsentziehung entfallen ist (vgl. § 426 Abs. 1 Satz 1 FamFG sowie Senat, Beschl. v. 25. Februar 2010, V ZB 172/09, juris, Rdn. 27).

  • OLG München, 08.10.2009 - 34 Wx 64/09

    Abschiebungshaft: Scheitern einer Luftabschiebung nach Terminsverlegung vor

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - V ZB 204/09
    Seine Pflicht zur Ermittlung der entscheidungserheblichen Tatsachen von Amts wegen geht nur so weit, wie das Vorbringen der Beteiligten zu weiteren Erkundigungen Anlass gibt (vgl. OLG München, Beschl. v. 8. Oktober 2009, 34 Wx 64/09, juris, Rz. 24).
  • BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 129/04

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch Unterlassen der

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - V ZB 204/09
    Voraussetzung dafür ist jedoch ein grundlegender Verfahrensfehler, der - wie das Unterlassen der nach § 420 Abs. 1 FamFG vorgeschriebenen persönlichen Anordnung - einer gleichwohl angeordneten Haft zur Sicherung der Abschiebung den Makel der rechtswidrigen Freiheitsentziehung aufdrückt, und der auch durch die Nachholung der Maßnahme nicht mehr zu tilgen ist (BVerfG InfAuslR 2006, 462, 464; Senat, Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 184/09, Rdn. 12, 16, juris).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - V ZB 204/09
    Voraussetzung dafür ist jedoch ein grundlegender Verfahrensfehler, der - wie das Unterlassen der nach § 420 Abs. 1 FamFG vorgeschriebenen persönlichen Anordnung - einer gleichwohl angeordneten Haft zur Sicherung der Abschiebung den Makel der rechtswidrigen Freiheitsentziehung aufdrückt, und der auch durch die Nachholung der Maßnahme nicht mehr zu tilgen ist (BVerfG InfAuslR 2006, 462, 464; Senat, Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 184/09, Rdn. 12, 16, juris).
  • BGH, 08.03.2007 - V ZB 149/06

    Verfahrensrecht - Überprüfung der Anordnung von Abschiebehaft

  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96

    Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 1309/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Beschleunigungsgebot in Haftsachen

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

  • BVerfG, 10.12.2007 - 2 BvR 1033/06

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung von Abschiebungshaft

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

  • BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 382/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 2106/05

    Abschiebungshaft zum Zwecke der Sicherung der Abschiebung (keine Fortdauer der

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 274/10

    Ausländerrecht: Richterliche Anordnung des Transitaufenthalts eines Asylsuchenden

    Die Pflicht des Beschwerdegerichts, die entscheidungserheblichen Tatsachen von Amts wegen zu ermitteln, geht nämlich nur so weit, wie das Vorbringen der Beteiligten zu weiteren Erkundungen Anlass gibt (Senat, Beschlüsse vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172, 1174 Rn. 38 und vom 28. Oktober 2010 - V ZB 210/10, FGPrax 2011, 41, 43 Rn. 18).

    a) Das Beschwerdegericht hat richtig erkannt, dass das in Haftsachen geltende Beschleunigungsgebot (dazu Senat, Beschlüsse vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/96, BGHZ 133, 235, 239; vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172, 1173 Rn. 21 und vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, Rn. 18, juris) auch für die den Aufenthalt des Ausländers auf den Transitbereich des Flughafens beschränkende Anordnung nach § 15 Abs. 6 AufenthG gilt.

    Der den über 30 Tage hinausgehenden Transitaufenthalt des Ausländers anordnende Haftrichter hat daher von Amts wegen zu prüfen, ob die Grenzbehörde die Zurückweisung ernstlich und gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mit der größtmöglichen Beschleunigung betreibt (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172, 1173 Rn. 21).

    Die Betroffene müsste eine solche Heilung des Mangels im Anordnungsbeschluss hinnehmen (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172, 1174 Rn. 36), wenn die Feststellungen in der Entscheidung über die Beschwerde verfahrensfehlerfrei unter Beachtung der sich aus dem Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG) ergebenden Anforderungen getroffen worden wären.

    Das ist verfahrensfehlerhaft, weil das Gericht ohne die Beiziehung der Ausländerakte grundsätzlich keine Feststellungen zur Einhaltung des Beschleunigungsgebots treffen kann (vgl. Senat, Beschlüsse vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172, 1174 Rn. 27 und vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, Rn. 17, juris).

  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 167/14

    Abschiebungshaft: Inhaltliche Anforderungen an den Haftantrag; rechtsstaatliche

    Dazu muss er die Tatsachen feststellen, die die Freiheitsentziehung rechtfertigen (Senat, Beschlüsse vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172 Rn. 26, vom 17. Oktober 2013 - V ZB 172/12, InfAuslR 2014, 52 Rn. 14 und vom 16. Juni 2016 - V ZB 12/15 aaO).
  • BVerfG, 14.05.2020 - 2 BvR 2345/16

    Haftanordnung unter Verstoß gegen Pflicht zur Benachrichtigung einer

    Der Bundesgerichtshof vertrete zwar die Auffassung, dass die Nichtbeiziehung der Ausländerakte nicht unmittelbar zu einem verfassungsrechtlich erheblichen Verstoß führe, sondern vielmehr (nur) einen Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht darstellen könne, der mit Wirkung für die Zukunft geheilt werden könne (vgl. Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09 -, juris).

    Eine mangelnde Amtsermittlung könne unter anderem darauf beruhen, dass die Ausländerakte verfahrensfehlerhaft nicht beigezogen worden sei (vgl. Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09 -, a.a.O.).

  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10

    Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden

    Ein in der Vorlage nur auszugsweiser Kopien etwa liegender Verstoß des Amtsgerichts gegen die Amtsermittlungspflicht (§ 26 FamFG) wäre damit zudem geheilt worden (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172, 1174 Rn. 36; Keidel/Budde, FamFG, 16. Aufl., § 62 Rn. 22).
  • BGH, 16.06.2016 - V ZB 12/15

    Abschiebungshaftsache: Amtsermittlungspflicht des Haftrichters zur

    Dazu muss er die Tatsachen feststellen, die die Freiheitsentziehung rechtfertigen (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172 Rn. 26; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 172/12, InfAuslR 2014, 52 Rn. 14).

    Zwar ist eine rückwirkende Heilung der Haftanordnung mit der Folge, dass das Verfahrensergebnis für den Betroffenen kein anderes ist, als wenn bereits das Amtsgericht das Verfahren fehlerfrei durchgeführt hätte (vgl. Senat, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 23; Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172 Rn. 36), nach dem Eintritt des erledigenden Ereignisses durch Haftentlassung nicht mehr möglich.

    Von der in Abschiebungshaftsachen in der Regel erforderlichen Beiziehung der Ausländerakte durch das Gericht (BVerfGK 15, 139, 151) kann nur dann abgesehen werden, wenn sich der festzustellende Sachverhalt aus den vorgelegten Teilen der Akte vollständig ergibt und die nicht vorgelegten Teile keine weiteren Erkenntnisse versprechen (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172 Rn. 27; Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, FGPrax 2010, 261 Rn. 21).

  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10

    Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben

    Dies erfordert der Grundsatz der Amtsermittlung, ohne dass es - wie hier - im Vorbringen des Betroffenen dafür Anhaltspunkte gibt, nicht (vgl. auch Senat, Beschl. v. 10. Juni 2010, V ZB 204/09, Umdruck S. 15).
  • BGH, 28.10.2010 - V ZB 210/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Wirksamkeit eines nicht unterschriebenen

    Die Pflicht des Beschwerdegerichts, die entscheidungserheblichen Tatsachen von Amts wegen zu ermitteln, geht nur so weit, wie das Vorbringen der Beteiligten zu weiteren Erkundigungen Anlass gibt (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172, 1174 f. Rn. 38).
  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 119/10

    Beschwerde gegen Abschiebungshaftanordnung: Persönliche Anhörung; Beiziehung der

    Denn ohne sie konnte es keine Feststellungen zu der Einhaltung des Beschleunigungsgebots treffen (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, Rn. 7 ff., juris).
  • BGH, 31.01.2013 - V ZB 20/12

    Zurückschiebungshaftsache: Rechtswidrigkeitsfeststellung für die Haftanordnung

    c) Ob - worauf die Rechtsbeschwerde ihre Angriffe gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts im Wesentlichen stützt - hier auch ein von dem Beschwerdegericht zu beachtender Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172, 1173 Rn. 21 und vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, Rn. 18, juris) vorgelegen hat, bedarf nach dem Vorstehenden keiner Entscheidung mehr.
  • BGH, 09.02.2012 - V ZB 305/10

    Begründetheit einer Abschiebungshaft bei fehlendem oder formunwirksamen

    aa) Für die Anordnung von Sicherungshaft ist grundsätzlich nur Raum, wenn die Sachverhaltsermittlung und -bewertung ergibt, dass entweder eine Abschiebung innerhalb der nächsten drei Monate prognostiziert oder eine zuverlässige Prognose zunächst nicht getroffen werden kann (Senatsbeschlüsse vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172 Rn. 13 und vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, Rn. 6, juris, mwN).

    Der Fehler ist auch nicht durch eine in der Beschwerdeinstanz mögliche Nachholung der Prognose (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172 Rn. 14) behoben worden; das Beschwerdegericht hat keine auf den Zeitpunkt der (ersten) Haftanordnung bezogene Feststellungen dazu getroffen, dass eine Abschiebung innerhalb von drei Monaten (gerechnet von der ersten Anordnung der Haft) möglich erschien (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2010 - V ZB 311/10, Rn. 8, juris).

  • BGH, 17.10.2013 - V ZB 172/12

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an den Inhalt eines Haftantrags;

  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 40/11

    BGH legt Europäischen Gerichtshof Fragen zur getrennten Unterbringung von

  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 224/10

    Ausländerrecht: Anordnung der Abschiebungshaft trotz fehlender Zustimmung der

  • BGH, 11.05.2017 - V ZB 175/16

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Rüge des Verstoßes des Amtsgerichts

  • BGH, 18.11.2010 - V ZB 121/10

    Erforderlichkeit einer rechtzeitigen konkreten Benennung eines Zielstaates

  • BGH, 10.02.2011 - V ZB 49/10

    Abschiebungshaft: Erforderlichkeit des Einvernehmens der zuständigen

  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 122/11

    Aufrechterhaltung der Sicherungshaft gegen einen ohne Pass, Passersatzpapiere

  • BGH, 12.10.2016 - V ZB 8/15

    Notwendigkeit des Vorliegens eines Vorliegen eines zulässigen Haftantrags für die

  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 111/10

    Zurückschiebungshaft: Nichteinhaltung der für Eilverfahren geltenden Fristen

  • BGH, 06.10.2020 - XIII ZB 85/19

    Erheben von Einwänden gegen die Zulässigkeit des Haftantrags im

  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 154/11

    Ausländerrecht: Prüfung der altersgerechten Unterbringung eines Minderjährigen

  • BGH, 16.02.2012 - V ZB 320/10

    Rechtsbeschwerde im Abschiebungshaftverfahren: Haftverlängerung wegen

  • BGH, 25.08.2011 - V ZB 188/11

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerdeentscheidung bei Belehrung während der Anhörung

  • BGH, 09.06.2011 - V ZB 230/10

    Verlängerung von Abschiebungshaft: Anforderungen an einen der Rechtsbeschwerde

  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 188/11

    Notwendigkeit des Vorliegens des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft für die

  • BGH, 08.07.2010 - V ZB 203/09

    Anordnung der Abschiebungshaft hinsichtlich eines ohne Aufenthaltstitel über

  • LG Paderborn, 20.01.2011 - 9 T 1/11

    Auswirkungen einer nicht länger mit größtmöglicher Beschleunigung betriebenen

  • BGH, 11.07.2019 - V ZB 28/18

    Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (hier: Abschiebungshaft);

  • BGH, 15.12.2011 - V ZB 302/10

    Möglichkeit der Durchbrechung der formellen Rechtskraft von Entscheidungen über

  • BGH, 14.04.2011 - V ZB 76/11

    Zulässigkeit der Verlängerung einer auf drei Monate befristeten Haftanordnung im

  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 139/11

    Haftrichter hat i.R.d. Verlängerung einer auf drei Monate befristeten

  • AG Paderborn, 18.01.2011 - 11 XIV 3/11

    Sicherungshaft darf nur aufrechterhalten werden bei Betreiben des

  • LG Dortmund, 04.05.2018 - 9 T 31/18

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung von Sicherungshaft

  • BGH, 26.07.2012 - V ZB 178/11

    Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf Anordnung der Abschiebunghaft

  • BGH, 30.08.2012 - V ZB 47/12

    Rechtmäßigkeit der Haftverlängerung bei Fehlen eines zulässigen

  • BGH, 30.08.2012 - V ZB 45/12

    Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf Anordnung der Abschiebungshaft

  • BGH, 18.10.2011 - V ZB 188/11
  • LG Krefeld, 13.03.2014 - 7 T 32/14

    Zurückschiebungshaft eines ausreisepflichtigen Ausländers aufgrund unerlaubter

  • LG Düsseldorf, 17.07.2014 - 25 T 399/14

    Begründungsanforderungen an die Anordnung von Abschiebehaft; Ablauf der erlaubten

  • LG Düsseldorf, 07.03.2014 - 25 T 112/14

    Voraussetzungen für eine Anordnung der Abschiebehaft; Anforderungen an eine

  • LG Braunschweig, 09.05.2017 - 8 T 25/17

    Abschiebungshaftsache: Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz bei Anordnung

  • LG Bamberg, 20.01.2017 - 3 T 3/16

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaftanordnung wegen fehlender Anzeige eines

  • LG Düsseldorf, 01.06.2017 - 25 T 574/16

    Abschiebehaft zur Sicherung der beabsichtigten Überstellung eines Ausländers

  • LG Krefeld, 13.03.2023 - 7 T 20/23
  • LG Frankfurt/Main, 02.12.2019 - 29 T 142/19

    Abschiebungshaft, einstweilige Anordnung, Beschwerdeausschluss,

  • LG Potsdam, 14.09.2012 - 6 T 46/12

    Haftantrag, aushändigen, Aushändigung, ordnungsgemäße Anhörung, Anhörung,

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