Rechtsprechung
   BGH, 10.06.2010 - V ZB 205/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2802
BGH, 10.06.2010 - V ZB 205/09 (https://dejure.org/2010,2802)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2010 - V ZB 205/09 (https://dejure.org/2010,2802)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09 (https://dejure.org/2010,2802)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2802) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 2 S 4 AufenthG, § 26 FamFG, § 62 FamFG
    Abschiebehaftverfahren: Erneute Prüfung eines Abschiebungshindernisses durch das Beschwerdegericht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Prüfung des § 62 Abs. 2 S. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) hinsichtlich der Aufrechterhaltung einer Haft im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung unter Berücksichtigung des tatsächlichen Verlaufs eines Abschiebeverfahrens

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 62 Abs. 2 S. 4, GG Art. 103 Abs. 1, FamFG § 426 Abs. 1 S. 1, GG Art. 2 Abs. 2, FamFG § 26
    Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Rechtsbeschwerde, Verfahrensfehler, Heilung, Passbeschaffung, Indien, Verhältnismäßigkeit, Beschleunigungsgebot, Drei-Monats-Frist, Sachaufklärungspflicht

  • rewis.io

    Abschiebehaftverfahren: Erneute Prüfung eines Abschiebungshindernisses durch das Beschwerdegericht

  • ra.de
  • rewis.io

    Abschiebehaftverfahren: Erneute Prüfung eines Abschiebungshindernisses durch das Beschwerdegericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung des § 62 Abs. 2 S. 4 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) hinsichtlich der Aufrechterhaltung einer Haft im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung unter Berücksichtigung des tatsächlichen Verlaufs eines Abschiebeverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsbeschwerde gegen Anordnung von Abschiebehaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 261 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - V ZB 205/09
    Die Vorschrift des § 62 FamFG, nach der das Beschwerdegericht auf Antrag ausspricht, dass die Entscheidung des Gerichts des ersten Rechtszuges den Beschwerdeführer in seinen Rechten verletzt hat, wenn dieser - wie hier - ein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat, ist auf das Rechtsbeschwerdeverfahren entsprechend anzuwenden (Senat, Beschl. v. 25. Februar 2010, V ZB 172/09 - juris; Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 184/09, juris).

    Die Rechtsbeschwerde bleibt zulassungsfrei, da sie sich weiterhin gegen einen Beschluss richtet, durch den eine freiheitsentziehende Maßnahme anordnet worden ist (vgl. Senat, Beschl. v. 25. Februar 2010, V ZB 172/09, a.a.O.).

    a) Ein die Freiheitsentziehung anordnender Beschluss ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen darauf zu untersuchen, ob der Grund für die Freiheitsentziehung entfallen ist (vgl. § 426 Abs. 1 Satz 1 FamFG sowie Senat, Beschl. v. 25. Februar 2010, V ZB 172/09, juris Rdn. 27).

  • BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07

    Verletzung von Art 2 Abs.2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht ausreichende

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - V ZB 205/09
    aa) Seitens des Amtsgerichts ist allerdings verkannt worden, dass für die Anordnung von Sicherungshaft nur Raum ist, wenn die Sachverhaltsermittlung und -bewertung ergibt, dass entweder eine Abschiebung innerhalb der nächsten drei Monate prognostiziert oder eine zuverlässige Prognose zunächst nicht getroffen werden kann (vgl. BVerfG, NJW 2009, 2659, 2660 Rdn. 22 f.; Senat, Beschl. v. 25. März 2010, V ZA 9/10, juris Rdn. 17).

    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass die Anforderungen an eine vollständige Sachaufklärung im Sinne von § 26 FamFG nicht deshalb herabgesetzt sind, weil nicht mehr die Haftentlassung des Betroffenen, sondern nur die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der ihn betreffenden freiheitsentziehenden Maßnahme in Rede steht, und dass eine in tatsächlicher Hinsicht zureichende richterliche Aufklärung es in aller Regel erfordert, die Akten der Ausländerbehörde beizuziehen (vgl. BVerfG, NJW 2009, 2659, 2660 Rdn. 20).

  • OLG Düsseldorf, 23.08.2007 - 3 Wx 183/07

    Verhältnismäßigkeit einer Abschiebungshaft bei vorgetäuschter falscher Identität

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - V ZB 205/09
    Sollte dies bedeuten, dass der Beteiligte zu 2 die ersten Wochen der Inhaftierung des Betroffenen bewusst nicht genutzt hat, um dessen Abschiebung vorzubereiten, sondern um auf ihn "einzuwirken", wäre dies ein grober Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot und den Zweck der Sicherungshaft (vgl. BVerfGK 11, 208, 213 f.; OLG Düsseldorf OLGR 2007, 791, 792), welcher zu einer sofortigen Entlassung des Betroffenen aus der Haft hätte führen müssen und darüber hinaus die Feststellung rechtfertigte, dass die bereits vollzogene Sicherungshaft den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat.
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 1309/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Beschleunigungsgebot in Haftsachen

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - V ZB 205/09
    Das aus Art. 2 Abs. 2 GG abzuleitende Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (vgl. BVerfGE 46, 194, 195) ist auch schon während des Laufs der Drei-Monatsfrist des § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG zu beachten (vgl. BVerfGK 8, 1, 7 für die Untersuchungshaft).
  • BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 382/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - V ZB 205/09
    Eine solche kann erst festgestellt werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung jedenfalls nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG NJW-RR 1995, 1033, 1034).
  • BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 2106/05

    Abschiebungshaft zum Zwecke der Sicherung der Abschiebung (keine Fortdauer der

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - V ZB 205/09
    Sollte dies bedeuten, dass der Beteiligte zu 2 die ersten Wochen der Inhaftierung des Betroffenen bewusst nicht genutzt hat, um dessen Abschiebung vorzubereiten, sondern um auf ihn "einzuwirken", wäre dies ein grober Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot und den Zweck der Sicherungshaft (vgl. BVerfGK 11, 208, 213 f.; OLG Düsseldorf OLGR 2007, 791, 792), welcher zu einer sofortigen Entlassung des Betroffenen aus der Haft hätte führen müssen und darüber hinaus die Feststellung rechtfertigte, dass die bereits vollzogene Sicherungshaft den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat.
  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96

    Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - V ZB 205/09
    Es ist verletzt, wenn die Ausländerbehörde nicht alle notwendigen Anstrengungen unternommen hat, um Ersatzpapiere zu beschaffen, damit der Vollzug der Abschiebehaft auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt werden kann (Senat, BGHZ 133, 235, 239).
  • BGH, 25.03.2010 - V ZA 9/10

    Abschiebehaftverfahren: Haftanordnung bei vollziehbarer Ausreisepflicht wegen

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - V ZB 205/09
    aa) Seitens des Amtsgerichts ist allerdings verkannt worden, dass für die Anordnung von Sicherungshaft nur Raum ist, wenn die Sachverhaltsermittlung und -bewertung ergibt, dass entweder eine Abschiebung innerhalb der nächsten drei Monate prognostiziert oder eine zuverlässige Prognose zunächst nicht getroffen werden kann (vgl. BVerfG, NJW 2009, 2659, 2660 Rdn. 22 f.; Senat, Beschl. v. 25. März 2010, V ZA 9/10, juris Rdn. 17).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - V ZB 205/09
    Die Vorschrift des § 62 FamFG, nach der das Beschwerdegericht auf Antrag ausspricht, dass die Entscheidung des Gerichts des ersten Rechtszuges den Beschwerdeführer in seinen Rechten verletzt hat, wenn dieser - wie hier - ein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat, ist auf das Rechtsbeschwerdeverfahren entsprechend anzuwenden (Senat, Beschl. v. 25. Februar 2010, V ZB 172/09 - juris; Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 184/09, juris).
  • BVerfG, 04.04.2006 - 2 BvR 523/06

    Freiheit der Person; Untersuchungshaft; Entscheidung über die Haftfortdauer

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - V ZB 205/09
    Das aus Art. 2 Abs. 2 GG abzuleitende Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (vgl. BVerfGE 46, 194, 195) ist auch schon während des Laufs der Drei-Monatsfrist des § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG zu beachten (vgl. BVerfGK 8, 1, 7 für die Untersuchungshaft).
  • OLG Schleswig, 17.09.2007 - 2 W 186/07

    Abschiebehaft keine Beugehaft

  • BayObLG, 06.11.1998 - 3Z BR 274/98
  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die Zulässigkeit des Haftantrags

    Vor der Zurückweisung einer Beschwerde, die sich gegen eine Sicherungshaftanordnung richtet, müssen deshalb die Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG aF (heute § 62 Abs. 3 Satz 4 AufenthG) unter Berücksichtigung des im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung erkennbaren Verlaufs des Abschiebungsverfahrens erneut geprüft werden (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, juris Rn. 13).

    Erscheint eine Abschiebung aus Gründen, die der Betroffene nicht zu vertreten hat, nicht mehr innerhalb von drei Monaten (gerechnet ab Anordnung der Sicherungshaft) möglich, darf die Haft nicht aufrechterhalten werden (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, juris Rn. 13).

  • BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10

    Abschiebungshaftverfahren: Begründungszwang für zulässigen Haftantrag; Angaben

    a) Für die Anordnung von Sicherungshaft ist nur Raum, wenn die Sachverhaltsermittlung und -bewertung ergibt, dass entweder eine Abschiebung innerhalb der nächsten drei Monate prognostiziert oder eine zuverlässige Prognose zunächst nicht getroffen werden kann (vgl. BVerfG, NJW 2009, 2659, 2660 Rn. 22 f.; Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, Rn. 9, juris).

    Auch ist das Beschwerdegericht - obwohl zwischen der Haftanordnung und der Beschwerdeentscheidung fast fünf Wochen lagen - seiner Verpflichtung nicht nachgekommen zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG unter Berücksichtigung des im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung erkennbaren Verlaufs des Abschiebungsverfahrens weiterhin gegeben waren, ob also eine Abschiebung noch innerhalb von drei Monaten (gerechnet ab Anordnung der Sicherungshaft) möglich erschien (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, Rn. 13, juris).

  • BGH, 28.10.2010 - V ZB 210/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Wirksamkeit eines nicht unterschriebenen

    a) Das aus Art. 2 Abs. 2 GG abzuleitende Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (vgl. BVerfGE 46, 194, 195) ist auch schon während des Laufs der Drei-Monats-Frist des § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG zu beachten; es ist verletzt, wenn die Ausländerbehörde nicht alle notwendigen Anstrengungen unternommen hat, um Ersatzpapiere zu beschaffen, damit der Vollzug der Abschiebungshaft auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt werden kann (Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, Rn. 18, juris; Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, Rn. 16, juris).

    Erschien eine Abschiebung aus Gründen, die der Betroffene nicht zu vertreten hat, zu diesem Zeitpunkt nicht mehr innerhalb von drei Monaten (gerechnet ab Anordnung der Sicherungshaft) möglich, hätte die Haft nicht aufrechterhalten werden dürfen (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, juris).

  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 119/10

    Beschwerde gegen Abschiebungshaftanordnung: Persönliche Anhörung; Beiziehung der

    Das Beschwerdegericht darf die Sicherungshaft deshalb nur aufrechterhalten, wenn die Behörde die Abschiebung des Betroffenen ernstlich betreibt, und zwar, gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, mit der größtmöglichen Beschleunigung (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, Rn. 16, juris).

    Auch das Beschwerdegericht hat das Vorliegen der Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG von Amts wegen zu prüfen (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, Rn. 13, juris).

  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10

    Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden

    d) Weder das Amtsgericht noch das Beschwerdegericht haben sich mit der hiervon zu trennenden Frage befasst, ob der Beteiligte zu 2 die Beschaffung der Ersatzpapiere für den Betroffenen mit der gebotenen (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, juris Rn. 16 f.) Beschleunigung betrieb.
  • BGH, 22.02.2024 - XIII ZA 1/24

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das beabsichtigte

    Ein Verstoß gegen dieses Gebot führt dazu, dass die Haft aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht weiter aufrechterhalten werden darf (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, juris Rn. 16; vom 11. Juli 2019 - V ZB 28/18, juris Rn. 7; vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 9/19, juris Rn. 12).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 13/10

    Rechtsbeschwerde gegen den Vollzug einer Abschiebungshaft; Anordnung einer Haft

    Es hat damit die Prognoseentscheidung, bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der amtsgerichtlichen Haftanordnung, nachgeholt und damit den Fehler des Amtsgerichts geheilt (vgl. Senat, Beschl. v. 10. Juni 2010, V ZB 205/09, Umdruck S. 5).
  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 14/10

    Abschiebung eines libanesischen Staatsbürgen auf Grund der bestandskräftigen

    Es ist verletzt, wenn die Ausländerbehörde nicht alle notwendigen Anstrengungen unternommen hat, um Ersatzpapiere zu beschaffen, damit der Vollzug der Abschiebungshaft auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt werden kann (Senat, Beschlüsse vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/98, BGHZ 133, 235, 239 und vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, juris).

    Das Beschwerdegericht darf die Sicherungshaft deshalb nur aufrechterhalten, wenn die Behörde die Abschiebung des Betroffenen ernstlich betreibt und zwar, gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, mit der größtmöglichen Beschleunigung (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, juris).

  • BGH, 01.03.2012 - V ZB 206/11

    Abschiebungshaft: Hafthindernis durch Stellung eines Asylantrags

    Das Beschwerdegericht darf die Sicherungshaft deshalb nur aufrechterhalten, wenn die Behörde die Abschiebung des Betroffenen ernstlich betreibt und zwar, gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, mit der größtmöglichen Beschleunigung (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09 Rn. 16, juris).
  • BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 52/19

    Abschiebungshaft: Anforderungen an die Begründung des Haftantrags; Verletzung des

    Ein Verstoß kann vorliegen, wenn die Ausländerbehörde nicht alle notwendigen Anstrengungen unternimmt, um Passersatzpapiere zu beschaffen (BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/96, BGHZ 133, 235, 239, und vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, juris Rn. 18), und führt dazu, dass die Haft aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht mehr weiter aufrechterhalten werden darf (BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, juris Rn. 16; vom 10. Oktober 2013 - V ZB 25/13, juris Rn. 6, und vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 9/19, juris Rn. 12).

    Der Senat kann in der Sache nicht selbst entscheiden, da die Beurteilung, ob der Vollzug und die Aufrechterhaltung der Sicherungshaft den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat, weitere Sachverhaltsermittlungen erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, juris Rn. 18).

  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 2/13

    Abschiebungshaftsache: Beachtung des Beschleunigungsgebots nach Ablehnung des

  • LG Landshut, 21.09.2011 - 62 T 2263/11

    Zum Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Haft zur Sicherung der

  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 247/10

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen kann bei

  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 79/10

    Verletzung von eigenen Rechten im Hinblick auf eine Haftanordnung aufgrund

  • BGH, 13.02.2012 - V ZB 46/11

    Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung von Sicherungshaft bei Jahre

  • BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 113/19

    Voraussetzungen für die Darlegungspflicht zur Erteilung eines Haftbefehls gegen

  • BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 9/19

    Verlängerung der Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung gegen den

  • BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 35/20

    Abschiebung: Inhaltliche Anforderungen an den Haftantrag bei Abschiebung eines

  • BGH, 11.07.2019 - V ZB 74/18

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Haftanordnung zur Sicherung der

  • BGH, 02.08.2022 - XIII ZB 79/20

    Anordnung und Vollzug der Haft eines Betroffenen zur Sicherung der Abschiebung

  • BGH, 22.03.2022 - XIII ZB 17/20

    Voraussetzungen für die Verlängerung der Abschiebehaft; hinreichende Angaben zum

  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 7/19

    Gelingensprognose im Abschiebungshaftverfahren: Erwartbarkeit der Beseitigung

  • BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 85/20

    Rechtmäßige Anordnung von Haft zur Sicherung einer Abschiebung

  • LG Paderborn, 08.07.2016 - 5 T 206/16

    Anordnung von Sicherungshaft für die Dauer von 3 Monaten

  • LG Landshut, 16.05.2023 - 64 T 1124/23

    Abschiebungshaft: Aushändigung des Haftantrags an den Betroffenen

  • AG Dortmund, 15.12.2017 - 810 XIV (B) 87/17
  • AG Paderborn, 11.12.2017 - 11 XIV (B) 243/17

    Aufhebung der Sicherungshaft, Drogenabhängigkeit

  • LG Münster, 07.09.2016 - 5 T 377/16

    Abschiebungshaft, Haftantrag, Haftdauer, Feststellungsantrag, Rechtswidrigkeit,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht