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   BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10   

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BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10 (https://dejure.org/2010,291)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2010 - V ZB 206/10 (https://dejure.org/2010,291)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2010 - V ZB 206/10 (https://dejure.org/2010,291)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 107 BGB, § 1643 Abs 1 BGB, § 10 Abs 8 WoEigG
    Schenkweiser Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen: Erfordernis der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 107, 1643 Abs. 1; WEG § 10 Abs. 8
    Nicht lediglich rechtlich vorteilhafter Erwerb einer Eigentumswohnung auch bei nicht nachteiliger Ausgestaltung der Gemeinschaftsordnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeitkeit der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters im Falle des schenkweisen Erwerbs einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen; Schenkweiser Erwerb einer Eigentumswohnung als lediglich rechtlicher Vorteil; Erheblichkeit des Inhalts der ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 107, 1643 Abs. 1; WEG § 10 Abs. 8
    Rechtliche Nachteiligkeit des schenkweisen Erwerbs einer Eigentumswohnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schenkung einer Eigentumswohnung bedarf der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters

  • rewis.io

    Schenkweiser Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen: Erfordernis der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters

  • ra.de
  • rewis.io

    Schenkweiser Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen: Erfordernis der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 107; BGB § 1643 Abs. 1; WEG § 10 Abs. 8
    Notwendigkeitkeit der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters im Falle des schenkweisen Erwerbs einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen; Schenkweiser Erwerb einer Eigentumswohnung als lediglich rechtlicher Vorteil; Erheblichkeit des Inhalts der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchrecht - Schenkweiser Erwerb einer Eigentumswohnung durch Minderjährigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Achtung bei Schenkung von Wohnungseigentum an Minderjährige

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unentgeltlicher Erwerb einer Eigentumswohnung durch Minderjährigen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Eigentumswohnung für die Enkelin - Ein Ergänzungspfleger muss den Schenkungsvertrag genehmigen, weil er "rechtlich nicht nur vorteilhaft" ist

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Schenkung einer Eigentumswohnung an einen Minderjährigen bedarf Genehmigung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kriegt eine Person eine Eigentumswohnung geschenkt, so ist dies nicht lediglich rechtlich vorteilhaft!

Besprechungen u.ä. (4)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Lediglich rechtlich vorteilhaft

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Die Übereignung einer Eigentumswohnung ist nicht lediglich rechtlich vorteilhaft

  • rechtspflegerforum.de (Kurzanmerkung)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schenkung einer Eigentumswohnung nie lediglich rechtlich vorteilhaft! (IMR 2011, 34)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 187, 119
  • NJW 2010, 3643
  • NJW 2017, 3090
  • MDR 2011, 25
  • DNotZ 2011, 346
  • NZM 2010, 903
  • FGPrax 2011, 21
  • FamRZ 2010, 2065
  • FamRZ 2011, 206
  • WM 2010, 2326
  • Rpfleger 2011, 203
  • JR 2012, 122
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 25.11.2004 - V ZB 13/04

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übereignung eines Grundstücks an einen

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10
    a) Ein auf den Erwerb einer Sache gerichtetes Rechtsgeschäft ist für den Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn er in dessen Folge mit Verpflichtungen belastet wird, für die er nicht nur dinglich mit der erworbenen Sache, sondern auch persönlich mit seinem sonstigen Vermögen haftet (Senat, Beschluss vom 25. November 2004 - V ZB 13/04, BGHZ 161, 170, 175).

    Es genügt, wenn sie die gesetzliche Folge des angestrebten Rechtsgeschäfts sind (Senat, Beschluss vom 25. November 2004, aaO, S. 178).

    Ob das der Fall ist, bestimmt sich entgegen der früheren, aufgegebenen Rechtsprechung des Senats (dazu Beschluss vom 9. Juli 1980 - V ZB 16/79, BGHZ 78, 28, 35) nicht nach einer Gesamtbetrachtung des dinglichen und des schuldrechtlichen Teils des Rechtsgeschäfts, sondern nach einer isolierten Betrachtung allein des dinglichen Erwerbsgeschäfts (Senat, Beschluss vom 25. November 2004 - V ZB 13/04, aaO, S. 173 f.), hier also allein der Eigentumsübertragung.

    Die den Minderjährigen damit kraft Gesetzes treffenden persönlichen Verpflichtungen können nicht als ihrem Umfang nach begrenzt und wirtschaftlich so unbedeutend angesehen werden, dass sie unabhängig von den Umständen des Einzelfalls eine Verweigerung der Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter oder durch einen Ergänzungspfleger nicht rechtfertigen könnten, was der Senat bei der mit dem Erwerb eines Grundstücks verbundenen Verpflichtung zur Tragung der öffentlicher Lasten angenommen hat (Beschluss vom 25. November 2004 - V ZB 13/04, aaO, S. 179).

    Solche Einschränkungen einer Zuwendung führen schon nicht dazu, dass die Auflassung nach § 107 BGB überhaupt der Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen unterliegt (Senat, Beschluss vom 24. November 2004 - V ZB 13/04, BGHZ 161, 170, 177).

  • BGH, 09.07.1980 - V ZB 16/79

    Vertretung eines Minderjährigen bei der Schenkung von Wohnungseigentum; Begriff

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10
    Ob das der Fall ist, bestimmt sich entgegen der früheren, aufgegebenen Rechtsprechung des Senats (dazu Beschluss vom 9. Juli 1980 - V ZB 16/79, BGHZ 78, 28, 35) nicht nach einer Gesamtbetrachtung des dinglichen und des schuldrechtlichen Teils des Rechtsgeschäfts, sondern nach einer isolierten Betrachtung allein des dinglichen Erwerbsgeschäfts (Senat, Beschluss vom 25. November 2004 - V ZB 13/04, aaO, S. 173 f.), hier also allein der Eigentumsübertragung.

    Anders sei es nur, wenn die Gemeinschaftsordnung nicht unerhebliche Verschärfungen zu Lasten des Minderjährigen vorsehe (Senat, Beschluss vom 9. Juli 1980 - V ZB 16/79, BGHZ 78, 28, 32; BayObLG, BayObLGZ 1979, 243, 249), wenn ein Verwaltervertrag bestehe und der Minderjährige mit dem Erwerb der Eigentumswohnung in diesen eintrete (OLG Celle, NJW 1976, 2214, 2215; OLG Hamm, NZM 2000, 1028, 1029; vgl. auch BayObLG, FGPrax 1998, 21, 22) oder wenn die Eigentumswohnung vermietet sei (Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 3610m unter Hinweis auf Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 140, die aber selbst die Gegenmeinung vertreten).

    cc) Der Senat hat bisher nur entschieden, dass der Erwerb einer Eigentumswohnung jedenfalls dann als nicht lediglich rechtlich vorteilhaft anzusehen ist, wenn die Gemeinschaftsordnung nicht unerheblich zu seinen Lasten abweicht (Beschluss vom 9. Juli 1980 - V ZB 16/79, aaO).

    Ob der Erwerb einer Eigentumswohnung für einen Minderjährigen unabhängig hiervon nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist, weil er durch den Erwerb Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft und für ihre Verbindlichkeiten einzustehen hat, hat er bislang offen gelassen (Beschluss vom 9. Juli 1980, aaO).

  • OLG München, 06.03.2008 - 34 Wx 14/08

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Besetzung des Landgerichts im Beschwerdeverfahren;

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10
    Danach ist der Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen stets als nicht lediglich rechtlich vorteilhaft anzusehen (OLG München ZEV 2008, 246, 247; AK-BGB/Kohl, § 107 Rn. 23; Demharter, GBO, 27. Aufl., Anh. zu § 3 Rn. 60; Köhler, JZ 1983, 225, 230; Schöner/Stöber, aaO; unklar Hügel/Reetz, GBO, 2. Aufl., Abschnitt rechtsgeschäftliche Vollmacht und gesetzliche Vertretungsmacht Rn. 163 a.E.).

    aa) Zweifelhaft ist allerdings, ob sich das, wie das Beschwerdegericht im Anschluss an das Oberlandesgericht München (ZEV 2008, 246, 247) meint, schon aus den Befugnissen der Eigentümerversammlung zur Änderung der Gemeinschaftsordnung durch Beschluss nach Maßgabe von § 16 Abs. 3 und 4 oder § 21 Abs. 7 WEG oder aus dem Umstand ableiten lässt, dass solche Änderungen der Gemeinschaftsordnung im Grundbuch nicht eingetragen werden können.

    In diesem Umfang haftet der Minderjährige aber, worauf das Berufungsgericht mit Recht abgestellt hat, nicht nur mit der ihm geschenkten Eigentumswohnung, sondern auch mit seinem übrigen Vermögen (OLG München, ZEV 2008, 246, 247).

  • BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04

    Beschwerdeberechtigung im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10
    Anders sei es nur, wenn die Gemeinschaftsordnung nicht unerhebliche Verschärfungen zu Lasten des Minderjährigen vorsehe (Senat, Beschluss vom 9. Juli 1980 - V ZB 16/79, BGHZ 78, 28, 32; BayObLG, BayObLGZ 1979, 243, 249), wenn ein Verwaltervertrag bestehe und der Minderjährige mit dem Erwerb der Eigentumswohnung in diesen eintrete (OLG Celle, NJW 1976, 2214, 2215; OLG Hamm, NZM 2000, 1028, 1029; vgl. auch BayObLG, FGPrax 1998, 21, 22) oder wenn die Eigentumswohnung vermietet sei (Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 3610m unter Hinweis auf Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 140, die aber selbst die Gegenmeinung vertreten).

    Auch dessen Erwerb ist für ihn nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, weil er mit dem Erwerb des Grundstücks nach § 566 Abs. 1, § 581 Abs. 2 und § 593b BGB kraft Gesetzes als Vermieter bzw. Verpächter in das Miet- oder Pachtverhältnis eintritt und als Folge davon die den Vermieter bzw. Verpächter treffenden Verpflichtungen auch unter Einsatz seines übrigen Vermögens zu erfüllen hat (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 140).

    Im Übrigen endete die Entlastung im Innenverhältnis auch mit dem Ende des Nießbrauchs (zu diesem Gesichtspunkt Senatsbeschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, aaO, S. 141).

  • OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 119/00

    rechtliche Vorteilhaftigkeit der Schenkung eines Wohnungseigentums;

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10
    Das gelte entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung (NZM 2000, 1028) nicht nur dann, wenn ein Verwaltervertrag bestehe, in den der Minderjährige mit dem Erwerb der Eigentumswohnung eintrete, sondern unabhängig davon in jedem Fall.

    Anders sei es nur, wenn die Gemeinschaftsordnung nicht unerhebliche Verschärfungen zu Lasten des Minderjährigen vorsehe (Senat, Beschluss vom 9. Juli 1980 - V ZB 16/79, BGHZ 78, 28, 32; BayObLG, BayObLGZ 1979, 243, 249), wenn ein Verwaltervertrag bestehe und der Minderjährige mit dem Erwerb der Eigentumswohnung in diesen eintrete (OLG Celle, NJW 1976, 2214, 2215; OLG Hamm, NZM 2000, 1028, 1029; vgl. auch BayObLG, FGPrax 1998, 21, 22) oder wenn die Eigentumswohnung vermietet sei (Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 3610m unter Hinweis auf Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 140, die aber selbst die Gegenmeinung vertreten).

  • OLG Celle, 29.07.1976 - 4 Wx 9/76
    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10
    aa) Nach herrschender Meinung ist der Erwerb einer Eigentumswohnung im Grundsatz lediglich rechtlich vorteilhaft (LG Saarbrücken, MittRhNotK 1990, 109, 110; Bamberger/Roth/Wendtland, BGB, 2. Aufl., § 107 Rn. 8; MünchKomm-BGB/Schmitt, 5. Aufl., § 107 Rn. 48 bei gg; Palandt/Ellenberger, BGB, 69. Aufl., § 107 Rn. 4; PWW/Völzmann-Stickelbrock, BGB, 5. Aufl., § 107 Rn. 9; Soergel/Hefermehl, BGB, 13. Aufl., § 107 Rn. 8; Staudinger/Knothe, BGB, Bearbeitung 2004, § 107 Rn. 13; Bauer/v.Oefele/Schaub, GBO, 2. Aufl., AT VII Rn. 230; Stürner AcP 173 [1973], 402, 432; wohl auch Jahnke, NJW 1977, 960, 961).

    Anders sei es nur, wenn die Gemeinschaftsordnung nicht unerhebliche Verschärfungen zu Lasten des Minderjährigen vorsehe (Senat, Beschluss vom 9. Juli 1980 - V ZB 16/79, BGHZ 78, 28, 32; BayObLG, BayObLGZ 1979, 243, 249), wenn ein Verwaltervertrag bestehe und der Minderjährige mit dem Erwerb der Eigentumswohnung in diesen eintrete (OLG Celle, NJW 1976, 2214, 2215; OLG Hamm, NZM 2000, 1028, 1029; vgl. auch BayObLG, FGPrax 1998, 21, 22) oder wenn die Eigentumswohnung vermietet sei (Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 3610m unter Hinweis auf Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 140, die aber selbst die Gegenmeinung vertreten).

  • BGH, 06.06.1957 - IV ZB 53/57

    Grundstückserwerb durch Minderjährigen

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10
    Sie wären als Teil des Erwerbsvorgangs auch unabhängig hiervon nicht nach § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB genehmigungspflichtig (BGH, Beschluss vom 6. Juni 1957 - IV ZB 53/57, BGHZ 24, 372, 374 f.; Urteil vom 7. Oktober 1997 - XI ZR 129/96, NJW 1998, 453; RGZ 108, 356, 364 f.; MünchKomm-BGB/Wagenitz, aaO, § 1821 Rn. 23; Staudinger/Engler, aaO, § 1821 Rn. 44 f.).
  • BGH, 07.10.1997 - XI ZR 129/96

    Genehmigungsbedürftigkeit der Belastung von Grundstücken im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10
    Sie wären als Teil des Erwerbsvorgangs auch unabhängig hiervon nicht nach § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB genehmigungspflichtig (BGH, Beschluss vom 6. Juni 1957 - IV ZB 53/57, BGHZ 24, 372, 374 f.; Urteil vom 7. Oktober 1997 - XI ZR 129/96, NJW 1998, 453; RGZ 108, 356, 364 f.; MünchKomm-BGB/Wagenitz, aaO, § 1821 Rn. 23; Staudinger/Engler, aaO, § 1821 Rn. 44 f.).
  • BGH, 14.06.1972 - IV ZR 53/71

    Vertretung des Kindes in einem Ehelichkeitsanfechtungsprozeß

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10
    Diese Entscheidung können im vorliegenden Fall aber nicht die Eltern der Beteiligten zu 2 treffen, weil ein Elternteil mit der Beteiligten zu 1 in gerader Linie verwandt und das Rechtsgeschäft nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist (zu diesem Erfordernis: Senat, Beschluss vom 16. April 1975 - V ZB 15/74, NJW 1975, 1885, 1886) und deshalb beide Elternteile (dazu BGH, Urteil vom 14. Juni 1972 - IV ZR 53/71, NJW 1972, 1708) nach § 1629 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB an der Vertretung gehindert sind.
  • BGH, 16.04.1975 - V ZB 15/74

    Vertretungsverbot für Geschäfte, die dem Mündel lediglich einen rechtlichen

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10
    Diese Entscheidung können im vorliegenden Fall aber nicht die Eltern der Beteiligten zu 2 treffen, weil ein Elternteil mit der Beteiligten zu 1 in gerader Linie verwandt und das Rechtsgeschäft nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist (zu diesem Erfordernis: Senat, Beschluss vom 16. April 1975 - V ZB 15/74, NJW 1975, 1885, 1886) und deshalb beide Elternteile (dazu BGH, Urteil vom 14. Juni 1972 - IV ZR 53/71, NJW 1972, 1708) nach § 1629 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB an der Vertretung gehindert sind.
  • OLG Köln, 20.05.1996 - 2 Wx 10/96

    Prüfungspflicht

  • BayObLG, 27.09.1989 - BReg. 2 Z 101/89

    Kein Genehmigungserfordernis bei atypischer Nießbrauchsbestellung zu Gunsten

  • BayObLG, 06.03.1990 - BReg. 1a Z 41/89

    Unterhaltsgewährung; Unterhaltsbestimmung; Undurchführbar; Änderungsentscheidung;

  • BayObLG, 18.09.1997 - 2Z BR 85/97

    Bestellung eines Ergänzungspflegers bei unentgeltlicher Überlassung von

  • BayObLG, 30.07.1979 - BReg. 2 Z 1/79

    Schenkung von Wohnungseigentum an Minderjährigen als lediglich rechtlicher

  • BGH, 11.03.2021 - V ZB 127/19

    Nießbrauch bei Grundstückserwerb durch Minderjährigen genehmigungsbedürftig?

    Gemäß § 1643 Abs. 1 i.V.m. § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB bedürfen Eltern zur Verfügung über ein Grundstück oder über ein Recht an einem Grundstück ihres Kindes der Genehmigung des Familiengerichts, wobei das Wohnungseigentum einem Grundstück insoweit gleichgestellt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 206/10, BGHZ 187, 119 Rn. 17).

    Mangels Verfügung nicht genehmigungsbedürftig nach § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist daher die Entgegennahme der Auflassung eines Grundstücks (vgl. Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 206/10, BGHZ 187, 119 Rn. 17; MüKoBGB/Kroll-Ludwigs, 8. Aufl., § 1821 Rn. 25 mwN), und zwar auch dann, wenn vorhandene Belastungen bestehen bleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 1957 - IV ZB 53/57, BGHZ 24, 372, 374 f.; MüKoBGB/Kroll-Ludwigs, 8. Aufl., § 1821 Rn. 27).

    Mit Blick auf den Schutzzweck der Norm ist die Genehmigung aber nicht erforderlich, wenn die Bestellung im Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstücks erfolgt und sich bei wirtschaftlicher Betrachtung als Teil des Erwerbsvorgangs darstellt, so dass dem Minderjährigen von vornherein nur belastetes Eigentum zukommen soll (vgl. Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 206/10, BGHZ 187, 119 Rn. 17; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1997 - XI ZR 129/96, FamRZ 1998, 24, 25; Beschluss vom 6. Juni 1957 - IV ZB 53/57, BGHZ 24, 372, 374 f.; RGZ 108, 356, 363 f.; RGZ 110, 173, 175).

    Nur Mängel des Kausalgeschäfts, die zugleich das dingliche Geschäft erfassen, können im Grundbuchverfahren beachtlich sein (vgl. BayObLG, NJW-RR 1990, 87; OLG Düsseldorf, FamRZ 2017, 1217, 1218 f.; OLG München, NJW-RR 2020, 1079 Rn. 16; vgl. auch Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 206/10, BGHZ 187, 199 Rn. 17).

    Eine wegen der Akzessorietät der Vormerkung grundsätzlich beachtliche Genehmigungsbedürftigkeit der zugrundeliegenden bedingten Verpflichtung zur Rückübertragung nach § 1821 Abs. 1 Nr. 4 BGB wäre zu verneinen, weil diese sich bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtung ebenfalls nicht als Schmälerung eines bereits vorhandenen Grundbesitzes des Minderjährigen, sondern als Teil des Erwerbsvorgangs darstellte (vgl. Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 206/10, BGHZ 187, 199 Rn. 17).

  • BGH, 24.03.2021 - XII ZB 364/19

    Vaterschaftsanfechtung - Wann muss die Vater-Kind-Beziehung vorliegen?

    (2) Dieser Auffassung sind Rechtsprechung und Schrifttum im Wesentlichen gefolgt (vgl. Senatsurteil BGHZ 180, 51 = FamRZ 2009, 861 Rn. 30; BGHZ 187, 119 = FamRZ 2010, 2065 Rn. 16; BGH Beschluss vom 16. April 1975 - V ZB 17/74 - FamRZ 1975, 480; zuletzt OLG Nürnberg FamRZ 2018, 356, 357; OLG Dresden NJW 2016, 1028, 1029; Staudinger/Lettmaier BGB [2020] § 1629 Rn. 184; NK-BGB/Kaiser 3. Aufl. § 1629 Rn. 63 mwN; Staudinger/Veit BGB [2020] § 1795 Rn. 90; andererseits vgl. Klinkhammer in Schnitzler Münchener Anwaltshandbuch Familienrecht 5. Aufl. § 31 Rn. 99).
  • BGH, 28.04.2022 - V ZB 4/21

    Vertretung des Kindes durch die Eltern bei Übereignung eines Grundstücks

    b) Der Beteiligte zu 2 und seine Ehefrau waren auch nicht deswegen ausnahmsweise ungeachtet des Ausschlusses nach § 1795 BGB zur Vertretung ihrer Kinder befugt, weil sich der Erwerb des Miteigentums an dem Grundstück für diese als lediglich rechtlich vorteilhaft darstellt (vgl. zu dieser Ausnahme Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 206/10, BGHZ 187, 119 Rn. 16).
  • OLG Köln, 26.03.2018 - 4 Wx 2/18

    Genehmigungspflicht der schenkweisen Übertragung eines voll eingezahlten

    Die Abgabe einer Willenserklärung ist dann für den Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft i. S. des § 107 BGB, wenn er in deren Folge mit Verpflichtungen belastet wird, für deren Erfüllung er nicht nur mit dem erworbenen Vermögensgegenstand, sondern auch persönlich mit seinem sonstigen Vermögen haftet (BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - V ZB 206/10 -, NJW 2010, 3643 Rn 6).
  • OLG München, 29.04.2020 - 34 Wx 341/18

    Übertragung von vermietetem Wohnungs- und Teileigentum durch die Großeltern an

    Die in der notariellen Urkunde vom 27.12.2017 getroffene Vereinbarung ist daher für den minderjährigen Beteiligten zu 3 wegen der ihn aufgrund der Vermietung (das gilt auch bei auch bei vorbehaltenem Nießbrauch) bzw. als Wohnungseigentümer treffenden Verpflichtungen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist (vgl. BGH DNotZ 2011, 346 [Rn. 11]; BGH DNotZ 2005, 625; Senat vom 8.2.2011, 34 Wx 18/11 = ZEV 2011, 263; OLG Hamm ZWE 2010, 370; Senat vom 6.3.2008, ZEV 2008, 246; Hügel/Kral WEG 2. Aufl. Rn. 136).

    Abzustellen ist auf das Erwerbsgeschäft (vgl. BGH DNotZ 2011, 346 m.w.N.).

    bb) Es handelt es sich vorliegend auch nicht um eine Verfügung über einen Anspruch des Minderjährigen i.S.d. § 1821 Abs. 1 Nr. 2 BGB, weil die Erfüllung des Anspruchs des Minderjährigen auf Übereignung von der Norm nicht erfasst wird (BGH DNotZ 2011, 346 m.W.N.; Senat vom 8.2.2011, 34 Wx 40/11 = NJW-RR 2011, 595).

  • OLG Dresden, 23.12.2015 - 22 WF 1052/15

    Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Schenkung einer Photovoltaikanlage an

    Denn ein auf den Erwerb einer Sache gerichtetes Rechtsgeschäft ist für Minderjährige nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn er in dessen Folge mit Verpflichtungen belastet wird, für die er nicht nur dinglich mit der erworbenen Sache, sondern auch persönlich mit seinem sonstigen Vermögen haftet ( BGH, FamRZ 2005, Seite 359; BGH NJW 2010, Seite 3643; OLG Celle, FamRZ 2014, Seite 673).

    Lediglich für solche, den Minderjährigen kraft Gesetzes treffenden persönlichen Verpflichtungen, die ihrem Umfang nach begrenzt und wirtschaftlich derart unbedeutend sind, dass sie unabhängig von den Umständen des Einzelfalls eine Verweigerung der Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter oder durch einen Ergänzungspfleger nicht rechtfertigen könnten, hat die Rechtsprechung § 107 BGB einschränkend ausgelegt (BGH, FamRZ 2005, 359: betreffend die gewöhnlichen öffentlichen Lasten des Grundstücks, da sie ihrem Umfang nach begrenzt und in der Regel aus den laufenden Erträgen des Grundstücks gedeckt werden können; demgegenüber wird ein rechtlicher Nachteil angenommen beim Erwerb einer Eigentumswohnung: BGH, NJW 2010, 3643 wie auch beim Erwerb eines vermieteten und verpachteten Grundstücks, BGHZ 162, 137).

  • OLG München, 22.08.2012 - 34 Wx 200/12

    Grundbuchverfahren: Umschreibung von Wohnungseigentum an Minderjährige aufgrund

    Auf die Frage der ausschließlich rechtlichen Vorteilhaftigkeit des Geschäfts (siehe dazu grundsätzlich BGH NJW 2010, 3643) kommt es dann nicht mehr an (Zorn FamRZ 2011, 776/778; ferner Sonnenfeld Rpfleger 2011, 475/477).

    Zwar ist bei Übertragung von Wohnungs- und Teileigentum grundsätzlich keine familiengerichtliche Genehmigung der Auflassung erforderlich (siehe BGH NJW 2010, 3643/3644, Rn. 17).

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 65/16

    Gerichtliche Genehmigungsbedürftigkeit der unentgeltlichen Übertragung eines mit

    Daher ist die bezeichnete Vorschrift im Grundbuchverfahren im Ansatz ohne Bedeutung (BayObLG NJW-RR 1990, 87; OLG München NJW-RR 2011, 267 f; vgl. auch BGH NJW 2010, 3643 f; ferner: BeckOK BGB - Bettin, Stand: 01.11.2016, § 1821 Rdnr. 13; MK - Kroll-Ludwigs, BGB, 7. Aufl. 2017, § 1821 Rdnr. 44; Staudinger-Veit, BGB, Neubearb. 2014, § 1821 Rdnr. 81 m.w.Nachw.).
  • OLG München, 08.02.2011 - 34 Wx 40/11

    Grundbuchverfahren: Genehmigungsbedürftigkeit einer dinglichen

    Denn das gegenständliche Geschäft bedarf - über die Beteiligung des Ergänzungspflegers hinaus (vgl. BFH NJW 1981, 141; NJW-RR 1990, 1035; Palandt/Ellenberger § 107 Rn. 4) - nicht auch der Genehmigung durch das Familiengericht (vgl. dazu jüngst BGH NJW 2010, 3643/3644 bei Rz. 17).

    Abzustellen hat das Grundbuchamt nach dem Abstraktionsprinzip ("isolierte" Betrachtung) nicht auf das schuldrechtliche Grundgeschäft, sondern auf das Erwerbsgeschäft (BayObLG NJW-RR 1990, 87; vgl. auch BGH NJW 2010, 3643).

    a) Der Erwerb des Quotennießbrauchs enthält keine Verfügung über das Vermögen des Minderjährigen, die nach § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB genehmigungspflichtig wäre; gemeint ist nämlich das Grundstücksrecht des Minderjährigen (BGH NJW 2010, 3643/3644; Palandt/Diederichsen § 1821 Rn. 7).

  • OLG München, 08.02.2011 - 34 Wx 18/11

    Grundbuchverfahren: Ergänzungspflegerbestellung bei Grundstücksauflassung

    Dies hat der Bundesgerichtshof jüngst ausdrücklich so bestätigt (BGH NJW 2010, 3643).
  • OLG München, 18.12.2023 - 34 Wx 311/23

    Überlassung von Bruchteilseigentum an einem Grundstück nicht lediglich rechtlich

  • OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 44/15

    Genehmigungspflicht des Erwerbs einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen

  • OLG Celle, 07.11.2013 - 4 W 186/13

    Rechtlicher Vorteil für Minderjährige; Ergänzungspfleger; Nießbrauch

  • OLG Frankfurt, 02.04.2012 - 20 W 57/11

    Grundbuch: Überprüfung der Vertretungsmacht des gesetzlichen Vertreters bei

  • OLG Dresden, 24.01.2014 - 22 WF 15/14

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe;

  • KG, 15.12.2020 - 1 W 1461/20

    Erwerber eines Miteigentumsanteil wird Mitvermieter!

  • OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 20 W 172/14

    Verbot des Insichgeschäfts auch für Erwerb von Erbteil durch Minderjährigen

  • OLG Brandenburg, 01.07.2021 - 9 WF 158/21

    Bestellung eines Ergänzungspflegers im Rahmen der Schenkung von Wohneigentum

  • OLG Dresden, 30.11.2016 - 17 W 1116/16
  • OLG Dresden, 24.01.2014 - 20 WF 15/14

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren der geschlossenen Unterbringung eines

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.05.2017 - 1 K 953/16

    Steuerrechtliche Anerkennung einer stillen Gesellschaft bei Vereinbarungen mit

  • OLG Zweibrücken, 11.08.2022 - 3 W 51/22

    Genehmigungsbedürfnis bei Grundstückserwerb eines Minderjährigen mit

  • KG, 01.08.2023 - 1 W 93/23
  • OLG Jena, 02.03.2012 - 9 W 42/12

    Erfordernis einer familiengrichtliche Genehmigung bei Grundstückserwerb durch

  • OLG Oldenburg, 16.01.2015 - 12 W 5/15

    Notwendigkeit der Bestellung eines Ergänzungspflegers bei der Überlassung eines

  • KG, 20.09.2022 - 1 W 280/22
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