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   BGH, 31.05.2012 - V ZB 207/11   

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https://dejure.org/2012,17768
BGH, 31.05.2012 - V ZB 207/11 (https://dejure.org/2012,17768)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2012 - V ZB 207/11 (https://dejure.org/2012,17768)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - V ZB 207/11 (https://dejure.org/2012,17768)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 83 Nr 6 ZVG, § 87 Abs 1 ZVG
    Zwangsversteigerungsverfahren: Zuschlagsversagung wegen außerhalb des Verfahrens vereinbarter Zuzahlungen des Meistbietenden an den betreibenden Gläubiger; Ermessensfehlgebrauch des Vollstreckungsgerichts bei Ermöglichung solcher Zuzahlungsverhandlungen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versagung des Zuschlags aufgrund außerhalb des Versteigerungsverfahrens vereinbarter Zuzahlungen des Meistbietenden an den betreibenden Gläubiger

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG § 83 Nr. 6, § 87 Abs. 1
    Zuschlagsversagung bei ermessensfehlerhafter Entscheidung über Einstellungsantrag zur Ermöglichung von Zuzahlungsvereinbarung mit dem Meistbietenden

  • rabüro.de

    Zur Versagung des Zuschlags aufgrund außerhalb des Versteigerungsverfahrens vereinbarter Zuzahlungen des Meistbietenden an den betreibenden Gläubiger

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versteigerungsverfahren, Gläubiger, Vollstreckungsgericht

  • rewis.io

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zuschlagsversagung wegen außerhalb des Verfahrens vereinbarter Zuzahlungen des Meistbietenden an den betreibenden Gläubiger; Ermessensfehlgebrauch des Vollstreckungsgerichts bei Ermöglichung solcher Zuzahlungsverhandlungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 83 Nr. 6; ZVG § 87 Abs. 1
    Versagung des Zuschlags aufgrund außerhalb des Versteigerungsverfahrens vereinbarter Zuzahlungen des Meistbietenden an den betreibenden Gläubiger

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zuzahlungen außerhalb des Versteigerungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuzahlungsvereinbarungen in der Zwangsversteigerung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Extrazahlung bei Zwangsversteigerung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schuldner muss Zuzahlungen des Meistbietenden an den Gläubiger außerhalb des Versteigerungsverfahrens nicht hinnehmen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Extrazahlung bei Zwangsversteigerung ist verboten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Extrazahlung bei Zwangsversteigerung ist verboten

  • caspers-mock.de (Kurzinformation)

    Auf dem Flur Zahlung des Bieters in der Versteigerung unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 998
  • WM 2012, 1434
  • Rpfleger 2012, 640
  • Rpfleger 2013, 41
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 31.03.1977 - VII ZR 336/75

    Zuvielzahlung des Grundstücksersteigerers - § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB; keine

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - V ZB 207/11
    Dieser gehört ebenso wie der Anspruch auf den im Bietverfahren erzielten "regulären" Versteigerungserlös zunächst zu dem Vermögen des Schuldners, aus dem die Gläubiger im Rahmen des sich an die Versteigerung anschließenden Verteilungsverfahrens (§§ 105 ff. ZVG) befriedigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 1977 - VII ZR 336/75, BGHZ 68, 276, 278).
  • BGH, 24.09.1992 - IX ZR 195/91

    Gesamtschuld bei Bürgschaft und Grundschuld

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - V ZB 207/11
    Auch ist nicht sichergestellt, dass die Zahlung von dem Gläubiger - sofern ihm dieser Teil des Erlöses überhaupt zusteht und nicht auf Kosten anderer Gläubiger erlangt ist - als Leistung auf das verwertete Grundpfandrecht vereinnahmt wird und damit ggf. Erfüllungswirkung hinsichtlich der durch dieses Recht gesicherten persönlichen Forderung gegen den Schuldner hat (vgl. zu dieser Erfüllungswirkung BGH, Urteil vom 24. September 1992 - IX ZR 195/91, NJW 1992, 3228, 3229).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - V ZB 207/11
    Ein Ausspruch über die außergerichtlichen Kosten scheidet aus, weil sich die Beteiligten bei der Zuschlagsbeschwerde grundsätzlich nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378, 381 Rn. 7).
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 95/06

    Folgen der Einstellung des Verfahrens nach dem Schluss der Versteigerung

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - V ZB 207/11
    Denn die Vereinbarung einer Zuzahlung außerhalb der Versteigerung, die den Gläubiger zur Rücknahme eines Einstellungsantrags veranlassen oder von der Stellung eines solchen - noch im Verkündungstermins möglichen (Senat, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 95/06, WM 2007, 1284) - Antrags abhalten soll, verletzt die Rechte des Schuldners (unzutreffend daher LG Tübingen, Rpfleger 2011, 392, 393).
  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06

    Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - V ZB 207/11
    Vor diesem Hintergrund muss das Zwangsversteigerungsverfahren zum einen so ausgestaltet sein, dass das Grundstück bestmöglich verwertet wird (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Mai 2007 - V ZB 83/06, BGHZ 172, 218, 226 Rn. 21; Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 160/09, WM 2010, 2365, 2366 Rn. 7).
  • BGH, 10.04.2008 - V ZB 114/07

    Rechtsfolgen der Nachholung der fehlerhaften Zustellung des Titels nach Versagung

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - V ZB 207/11
    Unabhängig davon hätte das Vollstreckungsgericht den Zuschlag auch im Hinblick auf die ihm bekannt gewordene Zuzahlungsvereinbarung gemäß § 83 Nr. 6 ZVG versagen müssen, da eine hieraus folgende Beeinträchtigung der Rechte der Schuldner nicht eindeutig ausgeschlossen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 10. April 2008 - V ZB 114/07, NJW-RR 2008, 1018 Rn. 16 f.).
  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 160/09

    Zwangsversteigerungsverfahren: Fehlerhafte Angaben über das Versteigerungsobjekt

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - V ZB 207/11
    Vor diesem Hintergrund muss das Zwangsversteigerungsverfahren zum einen so ausgestaltet sein, dass das Grundstück bestmöglich verwertet wird (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Mai 2007 - V ZB 83/06, BGHZ 172, 218, 226 Rn. 21; Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 160/09, WM 2010, 2365, 2366 Rn. 7).
  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 25/11

    Zuschlagsbeschwerde: Verfahrensfehlerhafte Verkündung des Zuschlags bei drohender

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - V ZB 207/11
    Ist seine Entschließung ermessensfehlerhaft und beruht der Zuschlag auf diesem Fehler, ist der Zuschlag nach § 83 Nr. 6 ZVG zu versagen (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 25/11, WM 2011, 1759).
  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77

    Zwangsversteigerung II

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - V ZB 207/11
    Die zwangsweise Verwertung eines Grundstücks durch staatliche Stellen bedeutet einen schwerwiegenden Eingriff in das durch Art. 14 GG geschützte Eigentum des Schuldners, der lediglich im Hinblick auf den legitimen Zweck des Vollstreckungsrechts, nämlich die Durchsetzung titulierter Forderungen des Gläubigers, gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 46, 325, 335; BVerfGK 15, 8, 13).
  • BVerfG, 07.01.2009 - 1 BvR 312/08

    Verurteilung zur Zwangsräumung gem § 149 Abs 2 ZVG aufgrund ungenügender

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - V ZB 207/11
    Die zwangsweise Verwertung eines Grundstücks durch staatliche Stellen bedeutet einen schwerwiegenden Eingriff in das durch Art. 14 GG geschützte Eigentum des Schuldners, der lediglich im Hinblick auf den legitimen Zweck des Vollstreckungsrechts, nämlich die Durchsetzung titulierter Forderungen des Gläubigers, gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 46, 325, 335; BVerfGK 15, 8, 13).
  • BGH, 12.05.2016 - V ZB 141/15

    Zwangsversteigerungsverfahren: Verfahrensfehlerhafte Verlegung des Termins zur

    Das Vollstreckungsgericht hat nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu befinden, ob es die Zuschlagsentscheidung sogleich im Versteigerungstermin verkündet oder einen Verkündungstermin anberaumt (Senat, Beschluss vom 31. Mai 2012 - V ZB 207/11, WM 2012, 1434 Rn. 6).

    So ist es beispielsweise ermessensfehlerhaft, wenn das Vollstreckungsgericht von einer Entscheidung über den Zuschlag im Versteigerungstermin nur deshalb absieht, weil der betreibende Gläubiger Gelegenheit erhalten möchte, mit dem Meistbietenden über eine Zuzahlung außerhalb des Verfahrens zu verhandeln (Senat, Beschluss vom 31. Mai 2012 - V ZB 207/11, aaO, Rn. 7).

  • OLG Saarbrücken, 28.11.2013 - 4 U 419/12

    Amtspflichtverletzung im Zwangsversteigerungsverfahren: Mehrfache Vertagung eines

    Hierbei beschränkt sich die Rechtskontrolle auf die Überprüfung, ob dem Vollstreckungsgericht bei der Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens Fehler unterlaufen sind (BGH, Beschl. v. 31.5.2012 - V ZB 207/11, MDR 2012, 998; Beschl. v. 14.7.2011 - V ZB 25/11, MDR 2011, 1203).
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