Rechtsprechung
   BGH, 22.06.2017 - V ZB 21/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,28421
BGH, 22.06.2017 - V ZB 21/17 (https://dejure.org/2017,28421)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2017 - V ZB 21/17 (https://dejure.org/2017,28421)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - V ZB 21/17 (https://dejure.org/2017,28421)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,28421) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 3 S 1 Nr 4 AufenthG
    Abschiebungshaftsache: Haftgrund bei Vereitelung einer konkreten Abschiebungsmaßnahme

  • IWW

    § 2 Abs. 14 Nr. 2 und Nr. 5 AufenthG, § ... 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 4 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG, § 50 Abs. 4 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG, § 81 Abs. 1, § 83 Abs. 2, § 430 FamFG, Art. 5 EMRK, § 36 Abs. 3 GNotKG

  • Wolters Kluwer

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Vereitelung einer konkreten, auf die Abschiebung aus dem Bundesgebiet gerichtete Maßnahme der deutschen Behörden

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rewis.io

    Abschiebungshaftsache: Haftgrund bei Vereitelung einer konkreten Abschiebungsmaßnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 62 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Vereitelung einer konkreten, auf die Abschiebung aus dem Bundesgebiet gerichtete Maßnahme der deutschen Behörden

  • datenbank.nwb.de

    Abschiebungshaftsache: Haftgrund bei Vereitelung einer konkreten Abschiebungsmaßnahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 1640
  • FGPrax 2017, 231
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.01.2016 - V ZB 178/14

    Abschiebehaftanordnung: Haftgrund des nicht angezeigten Aufenthaltswechsels bei

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - V ZB 21/17
    a) Der Haftgrund des nicht angezeigten Aufenthaltswechsels nach § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG setzt voraus, dass der erforderliche Hinweis auf die Folge einer Verletzung der Pflichten nach § 50 Abs. 4 AufenthG einem Betroffenen, der Deutsch nicht beherrscht, in seine Muttersprache oder eine andere Sprache übersetzt wird, die er beherrscht (Senat, Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 178/14, FGPrax 2016, 87 Rn. 9).
  • BGH, 07.07.2016 - V ZB 21/16

    Anordnung von Haft zur Sicherung der Rücküberstellung: Haftgründe nach der

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - V ZB 21/17
    Denn das Beschwerdegericht durfte seine Entscheidung nicht auf einen neuen Haftgrund stützen, ohne den Betroffenen hierzu persönlich anzuhören (Senat, Beschluss vom 16. Februar 2017 - V ZB 10/16 Rn. 9; Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZB 21/16, FGPrax 2016, 278 Rn. 6).
  • LG Münster, 22.02.2016 - 5 T 42/16

    Unzulässigkeit der Verhängung der Abschiebehaft gegenüber einem mit einem

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - V ZB 21/17
    Dieser Haftgrund setzt ein Verhalten des Betroffenen voraus, mit dem er eine konkrete, auf seine Abschiebung gerichtete Maßnahme der Behörde vereitelt hat (vgl. LG Heidelberg, Beschluss vom 13. April 2017, 3 T 18/17, juris Rn. 7 ff.; LG Münster, Beschluss vom 22. Februar 2016, 5 T 42/16, juris, Rn. 11).
  • BGH, 16.02.2017 - V ZB 10/16

    Anordnung von Sicherungshaft gegenüber einem Ausländer; Haftgrund der unerlaubten

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - V ZB 21/17
    Denn das Beschwerdegericht durfte seine Entscheidung nicht auf einen neuen Haftgrund stützen, ohne den Betroffenen hierzu persönlich anzuhören (Senat, Beschluss vom 16. Februar 2017 - V ZB 10/16 Rn. 9; Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZB 21/16, FGPrax 2016, 278 Rn. 6).
  • LG Heidelberg, 13.04.2017 - 3 T 18/17

    Abschiebehaftanordnung: Haftgrund der Entziehung von der Abschiebung bei

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - V ZB 21/17
    Dieser Haftgrund setzt ein Verhalten des Betroffenen voraus, mit dem er eine konkrete, auf seine Abschiebung gerichtete Maßnahme der Behörde vereitelt hat (vgl. LG Heidelberg, Beschluss vom 13. April 2017, 3 T 18/17, juris Rn. 7 ff.; LG Münster, Beschluss vom 22. Februar 2016, 5 T 42/16, juris, Rn. 11).
  • BGH, 21.06.2018 - V ZB 129/17

    Voraussetzungen für die Anordnung der Abschiebungshaft; Haftgrund des nicht

    Dieser Haftgrund setzt ein Verhalten des Betroffenen voraus, mit dem er eine konkrete, auf seine Abschiebung gerichtete Maßnahme der Behörde vereitelt hat (Senat, Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 21/17, FGPrax 2017, 231 Rn. 6).

    Denn das Beschwerdegericht durfte seine Entscheidung nicht auf einen neuen Haftgrund stützen, ohne den Betroffenen hierzu persönlich anzuhören (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 21/17, FGPrax 2017, 231 Rn. 8; Beschluss vom 16. Februar 2017 - V ZB 10/16, juris Rn. 9; Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZB 21/16, FGPrax 2016, 278 Rn. 6; vgl. dagegen für die Änderung eines Anhaltspunkts für eine Fluchtgefahr nach § 2 Abs. 14 AufenthG: Senat, Beschluss vom 23. Januar 2018 - V ZB 53/17, FGPrax 2018, 135 Rn. 7); nachdem die angeordnete Haftzeit im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung bereits abgelaufen war, schied eine solche Anhörung ohnehin aus.

  • BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 47/20

    Voraussetzung für die Bestehensvermutung einer Fluchtgefahr bei vergangener

    (bb) Deshalb setzt der Vermutungstatbestand des § 62 Abs. 3a Nr. 5 AufenthG voraus, dass der Ausländer eine konkrete, auf seine Abschiebung gerichtete Maßnahme der Behörde vereitelt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 21/17, NVwZ 2017, 1640 Rn. 6; Bergmann/Dienelt/Winkelmann, Ausländerrecht, 13. Aufl., § 62 AufenthG Rn. 120).
  • BGH, 04.04.2019 - V ZB 33/18

    Vorübergehendes Verbergen eines Ausländers als ein konkreter Anhaltspunkt für das

    Vereitelt der Ausländer - wie hier - eine Abschiebung, indem er sich verborgen hält, stellt dieses Verhalten nicht nur einen Anhaltspunkt für Fluchtgefahr dar; zugleich ist auch der Haftgrund des § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 AufenthG gegeben, weil sich der Ausländer auf sonstige Weise der Abschiebung entzogen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 21/17, NVwZ 2017, 1640 Rn. 6).
  • BGH, 09.11.2017 - V ZB 15/17

    Anordnung von Abschiebungshaft; Haftgrund der unerlaubten Einreise; Vollziehbare

    Im Grundsatz zutreffend wendet die Rechtsbeschwerde zwar ein, dass die Haft nicht auf einen neuen Haftgrund gestützt werden darf, ohne den Betroffenen hierzu persönlich anzuhören (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZB 21/16, FGPrax 2016, 278 Rn. 6; Beschluss vom 16. Februar 2017 - V ZB 10/16, juris Rn. 9; Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 21/17, juris Rn. 8).
  • BGH, 20.04.2021 - XI ZB 47/20

    Der Vermutungstatbestand des §

    (bb) Deshalb setzt der Vermutungstatbestand des § 62 Abs. 3a Nr. 5 AufenthG voraus, dass der Ausländer eine konkrete, auf seine Abschiebung gerichtete Maßnahme der Behörde vereitelt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 21/17, NVwZ 2017, 1640 Rn. 6; Bergmann/Dienelt/Winkelma nn, Ausländerrecht, 13. Aufl., § 62 AufenthG Rn. 120).
  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 138/18

    Rechtswidrige Anordnung einer Sicherungshaft zur Abschiebung eines Asylbewerbers;

    Denn es handelt sich um einen neuen Haftgrund; auf einen solchen kann das Beschwerdegericht seine Entscheidung nicht stützen, ohne den Betroffenen hierzu persönlich angehört zu haben (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 21/17, FGPrax 2017, 231 Rn. 8; Beschluss vom 16. Februar 2017 - V ZB 10/16, juris Rn. 9; Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZB 21/16, FGPrax 2016, 278 Rn. 6; vgl. dagegen für die Änderung eines Anhaltspunkts für eine Fluchtgefahr nach § 2 Abs. 14 AufenthG aF: Senat, Beschluss vom 23. Januar 2018 - V ZB 53/17, FGPrax 2018, 135 Rn. 7).
  • BGH, 14.07.2020 - XIII ZB 11/19

    Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Sicherungshaft zur Vorbereitung

    Dieser Haftgrund setzt ein Verhalten des Betroffenen voraus, mit dem er eine konkrete, auf seine Abschiebung aus dem Bundesgebiet gerichtete Maßnahme der deutschen Behörden vereitelt hat (BGH, Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 21/17, NVwZ 2017, 1640 Rn. 6).
  • LG Köln, 08.09.2022 - 39 T 39/22
    Denn dazu müsste die Betroffene zu diesen Umständen persönlich angehört werden (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 017 - V ZB 21/17, juris mwN).
  • LG Münster, 21.11.2019 - 5 T 697/19
    § 62 Abs. 3a Nr. 5 AufenthG entspricht im Wesentlichen dem früheren Haftgrund des § 62 Abs. 3 Nr. 4 AufenthG a.F. Dieser Haftgrund setzt ein Verhalten des Betroffenen voraus, mit dem er eine konkrete, auf seine Abschiebung gerichtete Maßnahme der Behörde vereitelt hat (BGH, Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 21/17 -, Rn. 6, juris).
  • LG Dortmund, 17.10.2017 - 9 T 374/16

    Voraussetzungen für eine Überstellungshaft eines Ausländers

    Jedoch kann ein Austausch des Haftgrundes nicht ohne (erneute) persönliche Anhörung des Betroffenen erfolgen (vgl. BGH, Beschl. v. 22.06.2017, Az. V ZB 21/17, BeckRS 2017, 119956, Rz. 9 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht