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   BGH, 07.02.2019 - V ZB 216/17   

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https://dejure.org/2019,7585
BGH, 07.02.2019 - V ZB 216/17 (https://dejure.org/2019,7585)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2019 - V ZB 216/17 (https://dejure.org/2019,7585)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2019 - V ZB 216/17 (https://dejure.org/2019,7585)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de

    § 62 Abs. 1 FamFG

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § ... 62 FamFG, § 71 FamFG, § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 421 FamFG, § 62 Abs. 1 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG, § 59 AufenthG, § 14 AufenthG, § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG, § 71 Abs. 5, 6 AsylG, § 71 Abs. 5 AsylG, § 71 Abs. 5 Satz 1 AsylG, § 71 Abs. 6 AsylG, § 71 Abs. 1 AsylG, § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 83 Abs. 1, 84, § 430 FamFG, Art. 5 Abs. 5 EMRK, § 36 Abs. 2, 3 GNotKG

  • Wolters Kluwer

    Fehlen an einem Interesse des Betroffenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haft durch seine Verlegung in dem von der Anordnung der Sicherungshaft erfassten Zeitraum aufgrund ärztlicher Überweisung in ein Krankenhaus

  • Wolters Kluwer

    Fehlen an einem Interesse des Betroffenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haft durch seine Verlegung in dem von der Anordnung der Sicherun...

  • rewis.io

    Rücküberstellungshaftsache: Interesse des Betroffenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haft bei Verlegung in ein Krankenhaus aufgrund ärztlicher Überweisung

  • ra.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 62 Abs. 1
    Abschiebungshaft, Einweisung, Krankenhaus, Feststellungsinteresse, Ausreise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 62 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Fehlen an einem Interesse des Betroffenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haft durch seine Verlegung in dem von der Anordnung der Sicherungshaft erfassten Zeitraum aufgrund ärztlicher Überweisung in ein Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherungshaft - und der Fortsetzungsfeststellungsantrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherungshaft - und die fehlende Abschiebungsandrohung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 790
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 01.10.2015 - V ZB 44/15

    Freiheitsentziehungssache: Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung bei

    Auszug aus BGH, 07.02.2019 - V ZB 216/17
    Durch die Überstellung des Betroffenen nach Italien am 16. Februar 2017 ist diese Abschiebungsandrohung "verbraucht"; sie wirkt nicht als vorsorgliche Androhung für den Fall einer erneuten unerlaubten Einreise fort (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Januar 2018 - V ZB 62/17, Asylmagazin 2018, 182 Rn. 12; Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 61/18, juris Rn. 5; vgl. für den Fall der freiwilligen Ausreise Senat, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 8; Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 18/14, juris Rn. 9; Beschluss vom 1. Oktober 2015 - V ZB 44/15, InfAuslR 2015, 440 Rn. 7).

    Die Vorschrift ermöglicht die Abschiebung des Ausländers auf der Grundlage der in einem früheren Verfahren erlassenen asylverfahrensrechtlichen Abschiebungsandrohung (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - V ZB 44/15, InfAuslR 2015, 440 Rn. 6; vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. September 2001 - 11 S 2099/01, juris Rn. 5).

  • BGH, 17.03.2016 - V ZB 39/15

    Abschiebungshaft: Verbrauch einer Abschiebungsandrohung bei freiwilliger Rückkehr

    Auszug aus BGH, 07.02.2019 - V ZB 216/17
    Eine solche Androhung muss auch dann erfolgen, wenn der Ausländer gemäß § 14 AufenthG unerlaubt eingereist und deshalb nach § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG vollziehbar ausreisepflichtig ist (Senat, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 5 mwN).

    Durch die Überstellung des Betroffenen nach Italien am 16. Februar 2017 ist diese Abschiebungsandrohung "verbraucht"; sie wirkt nicht als vorsorgliche Androhung für den Fall einer erneuten unerlaubten Einreise fort (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Januar 2018 - V ZB 62/17, Asylmagazin 2018, 182 Rn. 12; Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 61/18, juris Rn. 5; vgl. für den Fall der freiwilligen Ausreise Senat, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 8; Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 18/14, juris Rn. 9; Beschluss vom 1. Oktober 2015 - V ZB 44/15, InfAuslR 2015, 440 Rn. 7).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 07.02.2019 - V ZB 216/17
    a) In Freiheitsentziehungssachen besteht nach einer Erledigung der Hauptsache zwar grundsätzlich ein Rehabilitierungsinteresse und damit ein Rechtsschutzbedürfnis des Betroffenen für einen Antrag, mit dem die Rechtswidrigkeit der Inhaftierung festgestellt werden soll (vgl. § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG sowie BVerfGE 104, 220, 235; Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, NVwZ 2010, 726 Rn. 9; Beschluss vom 6. Mai 2010 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2001 - 11 S 2099/01

    Fortbestehen der Ausreisepflicht

    Auszug aus BGH, 07.02.2019 - V ZB 216/17
    Die Vorschrift ermöglicht die Abschiebung des Ausländers auf der Grundlage der in einem früheren Verfahren erlassenen asylverfahrensrechtlichen Abschiebungsandrohung (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - V ZB 44/15, InfAuslR 2015, 440 Rn. 6; vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. September 2001 - 11 S 2099/01, juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2005 - 18 B 862/05

    Abschiebungsandrohung Erlöschen Verbrauch Verlassen Bundesgebiet Ausreise

    Auszug aus BGH, 07.02.2019 - V ZB 216/17
    Bei der Ausreise bzw. Abschiebung kann nämlich noch nicht übersehen werden, ob nach einer späteren Wiedereinreise ein Folgeantrag gestellt und die frühere Abschiebungsandrohung - der Regelung in § 71 Abs. 5 Satz 1 AsylG entsprechend - noch für die Aufenthaltsbeendigung des potentiellen Folgeantragstellers benötigt wird (OVG Münster, NWVBl 2005, 439, 440; OVG Magdeburg, Beschluss vom 21. Februar 2006 - 2 M 217/05, juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2006 - 2 M 217/05

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wegen Suizidalität

    Auszug aus BGH, 07.02.2019 - V ZB 216/17
    Bei der Ausreise bzw. Abschiebung kann nämlich noch nicht übersehen werden, ob nach einer späteren Wiedereinreise ein Folgeantrag gestellt und die frühere Abschiebungsandrohung - der Regelung in § 71 Abs. 5 Satz 1 AsylG entsprechend - noch für die Aufenthaltsbeendigung des potentiellen Folgeantragstellers benötigt wird (OVG Münster, NWVBl 2005, 439, 440; OVG Magdeburg, Beschluss vom 21. Februar 2006 - 2 M 217/05, juris Rn. 12).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 07.02.2019 - V ZB 216/17
    a) In Freiheitsentziehungssachen besteht nach einer Erledigung der Hauptsache zwar grundsätzlich ein Rehabilitierungsinteresse und damit ein Rechtsschutzbedürfnis des Betroffenen für einen Antrag, mit dem die Rechtswidrigkeit der Inhaftierung festgestellt werden soll (vgl. § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG sowie BVerfGE 104, 220, 235; Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, NVwZ 2010, 726 Rn. 9; Beschluss vom 6. Mai 2010 -.
  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 213/09

    Abschiebehaftverfahren: Zeitpunkt des Vorliegens eines förmlichen Asylantrages

    Auszug aus BGH, 07.02.2019 - V ZB 216/17
    V ZB 213/09, NVwZ 2010, 1510 Rn. 5).
  • BGH, 02.12.2010 - V ZB 162/10

    Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für ein Rechtsmittel bei Erfolgsaussicht

    Auszug aus BGH, 07.02.2019 - V ZB 216/17
    Das ist z.B. der Fall, wenn er eine Freiheitsstrafe verbüßt oder sich in Untersuchungshaft befunden hat (vgl. Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 211/10, juris Rn. 6; Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 162/10, juris Rn. 2).
  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 211/10

    Sicherungshaft bei fehlendem Einvernehmen der Staatsanwaltschaft mit der

    Auszug aus BGH, 07.02.2019 - V ZB 216/17
    Das ist z.B. der Fall, wenn er eine Freiheitsstrafe verbüßt oder sich in Untersuchungshaft befunden hat (vgl. Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 211/10, juris Rn. 6; Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 162/10, juris Rn. 2).
  • BGH, 27.09.2012 - V ZB 31/12

    Abschiebungshaft: Begründungszwang für Haftantrag

  • BGH, 14.01.2016 - V ZB 18/14

    Vorliegen der für die Anordnung von Haft zur Sicherung der Abschiebung

  • BGH, 11.01.2018 - V ZB 62/17

    Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen hinsichtlich Rechtsverletzung;

  • BGH, 13.09.2018 - V ZB 61/18

    Abschiebungsandrohung als Voraussetzung für die Anordnung von Abschiebungshaft

  • BGH, 16.05.2019 - V ZB 1/19

    Haftanordnung zur Sicherung einer Abschiebung eines ausreisepflichtigen

    Diese ist durch die Abschiebung des Betroffenen nach Armenien nicht "verbraucht" (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 7. Februar 2019 - V ZB 216/17, juris Rn. 12 mwN).

    Bei der Ausreise bzw. Abschiebung kann nämlich noch nicht übersehen werden, ob nach einer späteren Wiedereinreise ein Folgeantrag gestellt und die frühere Abschiebungsandrohung - der Regelung in § 71 Abs. 5 Satz 1 AsylG entsprechend - noch für die Aufenthaltsbeendigung des potentiellen Folgeantragstellers benötigt wird (Senat, Beschluss vom 7. Februar 2019 - V ZB 216/17, juris Rn. 14).

  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 60/17

    Erlass einer Abschiebungsanordnung während der angeordneten Haft im Gegensatz zur

    aa) Es trifft zwar zu, dass das Vorliegen einer Abschiebungsandrohung zu den von dem Haftrichter zu prüfenden Vollstreckungsvoraussetzungen gehört (Senat, Beschluss vom 7. Februar 2019 - V ZB 216/17, InfAuslR 2019, 228 Rn. 11).
  • BGH, 30.04.2020 - StB 17/17

    Rechtsschutz gegen eine Ingewahrsamnahme im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in

    Allerdings besteht ein berechtigtes Feststellungsinteresse mit Blick auf die geforderte Schwere der Grundrechtsverletzung nach ständiger Rechtsprechung und der im Schrifttum vorherrschenden Auffassung nur dann, wenn durch die angefochtene Entscheidung tatsächlich in die Freiheit des Betroffenen eingegriffen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. August 2012 - V ZB 255/11, juris Rn. 5; vom 7. Februar 2019 - V ZB 216/17, juris Rn. 6 f., jeweils mwN; Keidel/Göbel, FamFG, 20. Aufl., § 62 Rn. 20; Prütting/Helms/Drews, FamFG, 4. Aufl., § 429 Rn. 8, jeweils mwN).

    Demgegenüber liegt allein in der Anordnung einer solchen Maßnahme ohne anschließenden Vollzug - etwa weil der Betroffene in dem von der Haftanordnung erfassten Zeitraum aus anderen Gründen (z.B. Straf- oder Untersuchungshaft) inhaftiert war (vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 2012 - V ZB 255/11, juris Rn. 5) oder sich nicht (mehr) in Haft befand (BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2012 - V ZB 154/11, juris Rn. 16; vom 7. Februar 2019 - V ZB 216/17, juris Rn. 6 f.) - grundsätzlich kein tiefgreifender Grundrechtseingriff (vgl. Keidel/Göbel, FamFG, 20. Aufl., § 62 Rn. 20; Prütting/Helms/Drews, FamFG, 4. Aufl., § 429 Rn. 8; jeweils mwN).

  • BGH, 25.10.2022 - XIII ZB 65/20

    Durchsetzen der Ausreisepflicht eines Betroffenen durch Abschiebung und Anordnung

    Anders als die beteiligte Behörde meint, gehört das Vorliegen der Abschiebungsandrohung grundsätzlich zu den vom Haftrichter zu prüfenden Vollstreckungsvoraussetzungen (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2019 - V ZB 216/17, InfAuslR 2019, 228 Rn. 11).
  • BGH, 02.08.2022 - XIII ZB 134/19

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Sicherungshaft zur Abschiebung eines Betroffenen

    (3) Im Übrigen hat auch der Bundesgerichtshof für vergleichbare Konstellationen bereits entschieden, dass im Anwendungsbereich des § 71 Abs. 5 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1 AsylG ein "Verbrauch" der zuvor ausgesprochenen Abschiebungsandrohung weder durch eine freiwillige Ausreise noch durch eine Abschiebung des Ausländers in das betreffende Zielland eintritt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2019 - V ZB 216/17, InfAuslR 2019, 228 Rn. 14; vom 16. Mai 2019 - V ZB 1/19, juris Rn. 18).
  • BGH, 29.05.2019 - V ZB 72/19

    Aussetzung der Vollziehung der gegen den Betroffenen angeordneten Sicherungshaft

    Zwar bedurfte es hier - entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde - gemäß § 71 Abs. 5 und 6 AsylG keiner erneuten Abschiebungsanordnung (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Februar 2019 - V ZB 216/17, juris Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2022 - 18 B 814/22
    September 2022, AufenthG, § 59 Rn. 270; der Bundesgerichtshof spricht lediglich untechnisch vom "Verbrauch" einer Abschiebungsandrohung, BGH, Beschluss vom 7. Februar 2019 - V ZB 216/17 -, juris, Rn. 12.
  • VG Ansbach, 15.04.2020 - AN 17 E 20.50011

    Abschiebungsschutz gegen eine Rückführung nach Griechenland

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Abschiebungsandrohung verbraucht ist, wenn der Ausreiseverpflichtung freiwillig nachgekommen worden ist oder die Abschiebung vollzogen worden ist (vgl. insbesondere Rechtsprechung des BGH zu Abschiebehaftfällen, B.v. 17.3.2016 - V ZB 39/15 - juris Rn. 8, B.v. 7.2.2019 - V ZB 216/17 - juris Rn.12, B.v. 16.5.2019 - V ZB 1/19 - juris Rn. 18).
  • LG Essen, 12.11.2020 - 7 T 38/20

    Abschiebung Sicherungshaft

    Eine Androhung nach § 59 AufenthG muss auch dann erfolgen, wenn der Ausländer gemäß § 14 AufenthG unerlaubt einreist und deshalb nach § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufentG vollziehbar ausreisepflichtig ist (BGH, Beschluss vom 07. Februar 2019 - V ZB 216/17 -, Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 61/18 -, Beschluss vom 12. Juli 2013 - V ZB 92/12 -, Beschluss vom 14. März 2013 - V ZB 135/12 -, juris).
  • VG Ansbach, 28.09.2022 - AN 17 E 22.50308

    "Anerkannten-Folgeantrag" (Anerkennung in Griechenland, nachfolgend Ablehnung in

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Abschiebungsandrohung verbraucht ist, wenn der Ausreiseverpflichtung freiwillig nachgekommen worden ist oder die Abschiebung vollzogen worden ist (vgl. insbesondere Rechtsprechung des BGH zu Abschiebehaftfällen, B.v. 17.3.2016 - V ZB 39/15 - juris Rn. 8, B.v. 7.2.2019 - V ZB 216/17 - juris Rn.12, B.v. 16.5.2019 - V ZB 1/19 - juris Rn. 18).
  • VG Meiningen, 16.03.2023 - 8 E 1321/22
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