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   BGH, 06.12.2012 - V ZB 218/11   

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https://dejure.org/2012,43218
BGH, 06.12.2012 - V ZB 218/11 (https://dejure.org/2012,43218)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2012 - V ZB 218/11 (https://dejure.org/2012,43218)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - V ZB 218/11 (https://dejure.org/2012,43218)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 1 AufenthG, § 26 FamFG
    Abschiebungshaft: Verhältnismäßigkeit der Haft bei bestehender Beistandsgemeinschaft zwischen dem Ausländer und seiner aufenthaltsberechtigten Lebensgefährtin; Amtsermittlungspflicht

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anordnung oder Verlängerung der Abschiebungshaft bei Vorliegen einer Beistandsgemeinschaft zwischen einem Ausländer und seiner aufenthaltsberechtigten Lebensgefährtin

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 5, FamFG § 26, EMRK Art. 8
    Amtsermittlung, Amtsermittlungspflicht, Verhältnismäßigkeit, Schwangerschaft, Lebensgefährtin, Schwangerschaft der Lebensgefährtin, Achtung des Familienlebens, Abschiebungshindernis, Abschiebung, Beistandsgemeinschaft, familiäre Beistandsgemeinschaft, Anhörung

  • rewis.io

    Abschiebungshaft: Verhältnismäßigkeit der Haft bei bestehender Beistandsgemeinschaft zwischen dem Ausländer und seiner aufenthaltsberechtigten Lebensgefährtin; Amtsermittlungspflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 1; EMRK Art. 8
    Anordnung oder Verlängerung der Abschiebungshaft bei Vorliegen einer Beistandsgemeinschaft zwischen einem Ausländer und seiner aufenthaltsberechtigten Lebensgefährtin

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftrecht - Unverhältnismäßige Verlängerung der Abschiebungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beistandsgemeinschaft zwischen einem Ausländer und seiner aufenthaltsberechtigten Lebensgefährtin

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zur Unverhältnismäßigkeit der Abschiebungshaft bei Missachtung der Beteiligungrechte im Rahmen eheähnlicher Beistandsgemeinschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2013, 86
  • FamRZ 2013, 453
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 127/10

    Rechtsbeschwerde im Freiheitsentziehungsverfahren: Rechtswidrigkeit einer

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - V ZB 218/11
    Der Haftrichter muss aber prüfen, ob die Wirkungen der Haft in einem angemessenen Verhältnis zu der beabsichtigten Abschiebung stehen (Senat, Beschlüsse 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, InfAuslR 2010, 384, 387, vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10, NVwZ 2010, 1318, 1319 Rn. 26 und vom 19. Mai 2011 - V ZB 167/10, NVwZ 2011, 1216 Rn. 7).

    Dass der Betroffene mit seiner Lebensgefährtin nicht verheiratet war, schließt die Annahme einer Beistandsgemeinschaft nicht aus, da auch faktische Beziehungen zwischen Erwachsenen den Schutz des Art. 8 EMRK genießen, wenn Elemente einer Abhängigkeit dargelegt werden, die über die üblichen gefühlsmäßigen Bindungen hinausgehen (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10, NVwZ 2010, 1318, 1319 Rn. 27).

  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 56/10

    Inhaltliche Voraussetzungen für Abschiebungshaftanträge; Rechtswidrigkeit einer

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - V ZB 218/11
    Das Beschwerdegericht hätte die Verhältnismäßigkeit der Haft bejahen dürfen, wenn es selbst zu der Überzeugung gelangt wäre, dass keine Beistandsgemeinschaft, sondern nur eine Begegnungsgemeinschaft vorlag (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 56/10, Rn. 12, juris), die Lebensgefährtin des Betroffenen auf dessen Lebenshilfe - auch in der bevorstehenden Phase der Geburt des Kindes - nicht angewiesen war und dass keine ernsthafte Gefahren für die Gesundheit der Lebensgefährtin oder des Kindes infolge der Trennung bestanden.
  • BayObLG, 03.05.1996 - 3Z BR 109/96
    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - V ZB 218/11
    a) Richtig ist zwar, dass die Verwaltungsgerichte und nicht die Haftgerichte darüber zu befinden haben, ob die Abschiebung zu Recht betrieben wird, und dass zu dieser Prüfung auch die Entscheidung der Frage gehört, ob die Lebensgemeinschaft des Ausländers mit einer Deutschen der Abschiebung entgegensteht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 3. Mai 1996 - 3 Z BR 109/96, Rn. 7, juris).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - V ZB 218/11
    Das gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 i.V.m. mit dem Feststellungsantrag nach § 62 FamFG statthafte (Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 210, 150, 151 Rn. 9 f.) und auch im Übrigen zulässige (§ 71 FamFG) Rechtsmittel ist begründet.
  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 274/10

    Ausländerrecht: Richterliche Anordnung des Transitaufenthalts eines Asylsuchenden

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - V ZB 218/11
    Die Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) kann nach der Abschiebung des Betroffenen nicht mehr geheilt werden, wenn dieser sich - wie hier - zu dem Ergebnis der noch durchzuführenden weiteren Ermittlungen äußern können muss (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, FGPrax 2011, 315, 317 Rn. 29).
  • EuGH, 28.04.2011 - C-61/11

    El Dridi

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - V ZB 218/11
    Diese Richtlinie, die die Bundesrepublik Deutschland nicht gemäß Art. 20 Abs. 1 fristgemäß bis zum 24. Dezember 2010 umgesetzt hatte, ist hier unmittelbar zugunsten des Betroffenen anzuwenden (vgl. EuGH, Urteil vom 28. April 2011 - C-61/11 PPU, Tz. 46, 47, ABl.
  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - V ZB 218/11
    Die Ermittlungen sind erst dann abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2010 - XII ZB 68/09, FGPrax 2010, 128, 130 Rn. 28 mwN).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 9/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Persönliche Anhörung des Betroffenen vor Anordnung

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - V ZB 218/11
    Der Haftrichter muss aber prüfen, ob die Wirkungen der Haft in einem angemessenen Verhältnis zu der beabsichtigten Abschiebung stehen (Senat, Beschlüsse 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, InfAuslR 2010, 384, 387, vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10, NVwZ 2010, 1318, 1319 Rn. 26 und vom 19. Mai 2011 - V ZB 167/10, NVwZ 2011, 1216 Rn. 7).
  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 167/10

    Abschiebungshaftanordnung: Verhältnismäßigkeitsprüfung bei gelebter

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - V ZB 218/11
    Der Haftrichter muss aber prüfen, ob die Wirkungen der Haft in einem angemessenen Verhältnis zu der beabsichtigten Abschiebung stehen (Senat, Beschlüsse 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, InfAuslR 2010, 384, 387, vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10, NVwZ 2010, 1318, 1319 Rn. 26 und vom 19. Mai 2011 - V ZB 167/10, NVwZ 2011, 1216 Rn. 7).
  • BGH, 06.12.2012 - V ZB 224/11

    Abschiebungshaft: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - V ZB 218/11
    Den Antrag des Betroffenen auf Feststellung der Rechtsverletzung durch die Haftverlängerung wies das Landgericht Hannover zurück; diese Entscheidung ist Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens V ZB 224/11.
  • BGH, 17.05.2017 - XII ZB 126/15

    Personenstandsverfahren: Eigenständige Überprüfung der Identität einer

    Das Verfahren muss geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für die zu treffende Entscheidung zu erlangen, wobei die Ausgestaltung des Verfahrens dem Grundrechtsschutz des Betroffenen Rechnung tragen muss (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 30 mwN und BGHZ 184, 269 = FamRZ 2010, 720 Rn. 28 - jeweils Sorgerecht; Senatsbeschlüsse vom 30. März 2011 - XII ZB 537/10 - FamRZ 2011, 1047 Rn. 13 und vom 2. Februar 2011 - XII ZB 467/10 - FamRZ 2011, 556 Rn. 12 - jeweils Betreuungsrecht und BGH Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 218/11 - FGPrax 2013, 86 Rn. 14 - Freiheitsentziehungssachen).
  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 24/16

    Rücküberstellungshaftsache: Anordnung von Sicherungshaft bei Annahme von

    Einer persönlichen Anhörung des Betroffenen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 10; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 218/11, InfAuslR 2013, 154, Rn. 16) zu dieser Frage bedarf es nicht.
  • BGH, 17.03.2016 - V ZB 39/15

    Abschiebungshaft: Verbrauch einer Abschiebungsandrohung bei freiwilliger Rückkehr

    Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Abschiebung des Betroffenen kann die fehlende Aufklärung nicht mehr nachgeholt werden, da hierfür auch die persönliche Anhörung des Betroffenen zu dem Ergebnis der Ermittlungen erforderlich wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, InfAuslR 2011, 450 Rn. 29; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 218/11, InfAuslR 2013, 154 Rn. 16).
  • BGH, 19.07.2018 - V ZB 179/15

    Erhebung der öffentlichen Klage oder Einleitung eines strafrechtlichen

    Einer persönlichen Anhörung des Betroffenen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 10; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 218/11, InfAuslR 2013, 154 Rn. 16) zu der Frage, ob das strafrechtliche Ermittlungsverfahren am 6. November 2015 oder am 2. Dezember 2015 eingestellt worden war oder ob zu diesen Zeitpunkten ein generelles Einvernehmen für Verfahren dieser Art bestand, bedarf es nicht (Senat, Beschluss vom 27. September 2017 - V ZB 26/17, juris Rn. 9; vgl. auch Senat, Beschluss vom 8. Februar 2018 - V ZB 92/17, juris Rn. 15 für die Frage nach der Unterrichtung des Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen über einen Anhörungstermin).
  • BGH, 12.12.2013 - V ZB 214/12

    Rechtmäßigkeit der Anordnung von Sicherungshaft zum Zwecke der Abschiebung

    Bei solchen Beziehungen der Eltern zu minderjährigen Kindern ist die Abschiebungshaft daher nur im äußersten Fall und nur für die kürzestmögliche angemessene Dauer zulässig (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10, aaO Rn. 27; Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 167/10, aaO Rn. 7; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 218/11, FGPrax 2013, 86, 87 Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2015 - 3 Wx 103/14

    Aufklärungspflicht Nachlassgericht - Prüfung Testierunfähigkeit des Erblassers

    Die richterliche Aufklärungspflicht ist verletzt, wenn Ermittlungen, zu denen nach dem Sachverhalt als solchem und dem Vorbringen der Beteiligten Anlass bestand, nicht durchgeführt worden sind; die Ermittlungen sind erst abzuschließen, wenn von weiteren Maßnahmen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGH FG-Prax 2013, 86; Keidel-Sternal, FamFG, 18. Auflage 2014, § 26 Rdnr. 17 m.w. Nachw.).
  • BGH, 27.09.2017 - V ZB 26/17

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers; Abschiebung im

    Einer persönlichen Anhörung des Betroffenen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 10; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 218/11, InfAuslR 2013, 154, Rn. 16) zu dieser Frage bedarf es nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 24/16, NVwZ 2016, 1582 Rn. 29).
  • BGH, 08.02.2018 - V ZB 92/17

    Rechtswidrigkeit der Haftverlängerung zur Sicherung der Abschiebung wegen eines

    Einer persönlichen Anhörung des Betroffenen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 10; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 218/11, InfAuslR 2013, 154 Rn. 16) zu der Frage, ob das Amtsgericht den Verfahrensbevollmächtigten über den Anhörungstermin vom 10. Januar 2017 unterrichtet hat, bedarf es nicht.
  • BGH, 12.10.2016 - V ZB 28/15

    Asylverfahren: Verletzung des Beschleunigungsgebots bei mangelnder

    Einer persönlichen Anhörung der Betroffenen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 10; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 218/11, InfAuslR 2013, 154, Rn. 16) zu dieser Frage bedarf es nicht.
  • BGH, 23.03.2021 - XIII ZB 95/19

    Anordnung der Überstellungshaft für einen abgelehnten Asylbewerber:

    Im Falle gelebter Beziehungen von Eltern zu minderjährigen Kindern darf Haft zur Sicherung einer Abschiebung oder Überstellung gegen einen Elternteil aber nur im äußersten Fall und nur für die kürzestmögliche angemessene Dauer angeordnet werden, da die Haft in diesem Fall nicht nur in das Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 GG der betroffenen Person, sondern zugleich in das Grundrecht auf den Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) und das Recht auf den Schutz des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK) eingreift (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10, NVwZ 2010, 1318 Rn. 27; vom 19. Mai 2011 - V ZB 167/10, NVwZ 2011, 1216 Rn. 7; vom 6. Dezember 2012 - V ZB 218/11, InfAuslR 2013, 154 Rn. 11; vom 12. Dezember 2013 - V ZB 214/12, juris Rn. 12).
  • BGH, 12.10.2016 - V ZB 29/15

    Beschränkung des Aufenthalts eines Ausländers auf den Transitbereich eines

  • BGH, 17.09.2014 - V ZB 159/13

    Unverhältnismäßigkeit einer Haft im Hinblick auf eine bestehende

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2021 - 2 M 118/21

    Abschiebung bei Erkrankung der deutschen Lebenspartnerin und Verlobten eines

  • LG Essen, 12.11.2020 - 7 T 38/20

    Abschiebung Sicherungshaft

  • LG München I, 31.07.2013 - 13 T 16164/13

    Verhältnismäßigkeit, illegaler Grenzübertritt, unerlaubte Einreise, unerlaubte

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