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   BGH, 12.07.2018 - V ZB 218/17   

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https://dejure.org/2018,29380
BGH, 12.07.2018 - V ZB 218/17 (https://dejure.org/2018,29380)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2018 - V ZB 218/17 (https://dejure.org/2018,29380)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2018 - V ZB 218/17 (https://dejure.org/2018,29380)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Rechtsmittelbeschwer im Fall der Abweisung einer Klage auf Beseitigung einer Eigentumsstörung; Beeinträchtigung des Eigentümers in der Nutzung der Sache (hier: Kein Niederschlag der Störung nach Art und Umfang in einer Wertminderung); Bemessung des Werts ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 1004 Abs. 1
    Kosten der Eigentumsstörung als Bemessungsgrundlage der Rechtsmittelbeschwer bei abgewiesener Beseitigungsklage

  • rewis.io

    Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung einer Klage auf Beseitigung einer Eigentumsstörung ohne Wertminderung der Sache

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1
    Bemessung der Rechtsmittelbeschwer im Fall der Abweisung einer Klage auf Beseitigung einer Eigentumsstörung; Beeinträchtigung des Eigentümers in der Nutzung der Sache (hier: Kein Niederschlag der Störung nach Art und Umfang in einer Wertminderung); Bemessung des Werts ...

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung einer Klage auf Beseitigung einer Eigentumsstörung ohne Wertminderung der Sache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klage auf Beseitigung einer Eigentumsstörung: Wert der Rechtsmittelbeschwer?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Benachbarte Garagen: Ermittlung der Rechtsmittelbeschwer nach den durch eine Eigentumsstörung entstehenden Kosten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung einer Klage auf Beseitigung einer Eigentumsstörung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beseitigungsklage abgewiesen: Wert des Beschwerdeverfahrens? (IMR 2018, 479)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 1396
  • NZM 2019, 349
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.04.2008 - V ZR 154/07

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage eines Grundstückseigentümers auf

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - V ZB 218/17
    Dieses bemisst sich bei der Störung von Grundeigentum grundsätzlich nach dem Wertverlust, den die Sache durch die Störung erleidet (vgl. Senat, Beschluss vom 8. März 2012 - V ZB 247/11, Grundeigentum 2012, 683 Rn. 7; Beschluss vom 10. April 2008 - V ZR 154/07, juris Rn. 6 mwN; BGH, Beschluss vom 17. Mai 2006 - VIII ZB 31/05, NJW 2006, 2639, 2640).

    Der für die Beseitigung der Besitzstörung erforderliche Kostenaufwand ist für die Bemessung der Beschwer eines in seinem Eigentum gestörten Klägers dagegen grundsätzlich unerheblich und auch nicht dem Wert der Beschwer hinzuzurechnen (Senat, Beschluss vom 10. April 2008 - V ZR 154/07 aaO; BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2004 - XII ZR 110/02, NJW-RR 2005, 224).

    Diese Kosten können nur mittelbar für die Bestimmung der Beschwer von Bedeutung sein, wenn sich aus ihnen ein Anhaltspunkt für die Wertminderung der Sache durch die Störung ergibt (Senat, Beschluss vom 10. April 2008 - V ZR 154/07 aaO; BGH, Beschluss vom 17. Mai 2006 - VIII ZB 31/05, aaO).

  • BGH, 17.05.2006 - VIII ZB 31/05

    Rechtsmittelbeschwer und Streitwert bei Klage des Vermieters auf Beseitigung

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - V ZB 218/17
    Dieses bemisst sich bei der Störung von Grundeigentum grundsätzlich nach dem Wertverlust, den die Sache durch die Störung erleidet (vgl. Senat, Beschluss vom 8. März 2012 - V ZB 247/11, Grundeigentum 2012, 683 Rn. 7; Beschluss vom 10. April 2008 - V ZR 154/07, juris Rn. 6 mwN; BGH, Beschluss vom 17. Mai 2006 - VIII ZB 31/05, NJW 2006, 2639, 2640).

    Diese Kosten können nur mittelbar für die Bestimmung der Beschwer von Bedeutung sein, wenn sich aus ihnen ein Anhaltspunkt für die Wertminderung der Sache durch die Störung ergibt (Senat, Beschluss vom 10. April 2008 - V ZR 154/07 aaO; BGH, Beschluss vom 17. Mai 2006 - VIII ZB 31/05, aaO).

  • BGH, 10.12.2009 - V ZB 115/09

    Wert der Beschwer bei Abweisung einer Klage auf Beseitigung einer die Grenze des

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - V ZB 218/17
    Zwar hat der Senat eine solche Schätzung des Werts der Beschwer im Fall der Abweisung einer Klage auf Beseitigung eines Überbaus bei geringer Beanspruchung des Grundstücks mit der Begründung zugelassen, diese wirke wie eine durch Gestattung abgesicherte Mitbenutzung (Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - V ZB 115/09, GE 2010, 265 Rn. 13).
  • BGH, 23.03.2011 - IX ZR 212/08

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung:

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - V ZB 218/17
    Der Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO) ist nicht nur dann gegeben, wenn ein abweichender abstrakter Obersatz formuliert wird, sondern auch bei einer verdeckten Obersatzdivergenz (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2011 - IX ZR 212/08, WM 2011, 1196 Rn. 5).
  • BGH, 08.03.2012 - V ZB 247/11

    Wert einer Beseitigungsklage gegen das Abstellen von Mülltonnen auf einem

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - V ZB 218/17
    Dieses bemisst sich bei der Störung von Grundeigentum grundsätzlich nach dem Wertverlust, den die Sache durch die Störung erleidet (vgl. Senat, Beschluss vom 8. März 2012 - V ZB 247/11, Grundeigentum 2012, 683 Rn. 7; Beschluss vom 10. April 2008 - V ZR 154/07, juris Rn. 6 mwN; BGH, Beschluss vom 17. Mai 2006 - VIII ZB 31/05, NJW 2006, 2639, 2640).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - V ZB 218/17
    Zudem kann auch ein Rechtsanwendungsfehler im Einzelfall zur Zulassung führen, wenn andernfalls das Vertrauen in die Rechtsprechung als Ganzes gefährdet wäre oder wenn das Recht des Beschwerdeführers auf ein objektiv willkürfreies Verfahren verletzt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZR 75/02, WM 2002, 1811, 1812 zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO).
  • BGH, 13.10.2004 - XII ZR 110/02

    Festsetzung der Beschwer im Berufungsurteil

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - V ZB 218/17
    Der für die Beseitigung der Besitzstörung erforderliche Kostenaufwand ist für die Bemessung der Beschwer eines in seinem Eigentum gestörten Klägers dagegen grundsätzlich unerheblich und auch nicht dem Wert der Beschwer hinzuzurechnen (Senat, Beschluss vom 10. April 2008 - V ZR 154/07 aaO; BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2004 - XII ZR 110/02, NJW-RR 2005, 224).
  • AG Köln, 03.01.2024 - 149 C 520/23

    Notweg, Notwegerecht, Verlangen, Widmung, Erschließung, verbotene Eigenmacht

    In einem solchen Fall ist die reine Wertbetrachtung zur Ermittlung der Beschwer des Klägers ausnahmsweise ungeeignet und es sind andere Kriterien zur Ermittlung des klägerischen Interesses heranzuziehen (vgl. BGH, Beschl. v. 12.7.2018 - V ZB 218/17 - NZM 2019, 349).

    Sofern man alternativ auf die Kosten abstellt, welche durch die Störung entstehen und ohne sie nicht angefallen wären (BGH, Beschl. v. 12.07.2018 - V ZB 218/17 - NZM 2019, 349), ist der Vorfall vom 20.04.2021 zu erwägen, bei dem die Beklagte zu 1 einen der Poller touchiert hatte und den Schaden in Höhe von 249, 90 EUR selbst übernommen hatte.

  • BGH, 30.07.2020 - III ZR 106/19

    Festsetzung des Streitwerts für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Der für die Beseitigung der Besitzstörung erforderliche Kostenaufwand ist für die Bemessung der Beschwer - und des Streitwerts - eines in seinem Eigentum gestörten Klägers dagegen grundsätzlich unerheblich (vgl. zB BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2018 - V ZB 218/17, NZM 2019, 349 Rn. 7 und vom 10. April 2008 - V ZR 154/07, BeckRS 2008, 08608 Rn. 6).

    Fehlt es jedoch - wie hier - am Vortrag einer Substanzbeeinträchtigung, ist der Beseitigungsaufwand bei der Bemessung des Wertverlusts zu vernachlässigen (vgl. zB BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2018 aaO und vom 17. Mai 2006 - VIII ZB 31/05, NJW 2006, 2639 Rn. 8).

  • BGH, 24.08.2021 - VI ZR 1265/20

    Erreichen des Revisionswerts für die Geltendmachung eines Anspruchs gegen einen

    aa) Verlangt der Grundstückseigentümer - wie im Streitfall - die Beseitigung einer Störung oder Einwirkung auf sein Grundstück, bemisst sich der Wert der Beschwer grundsätzlich nach dem Wertverlust, den das Grundstück durch die Störung oder Einwirkung erleidet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2020 - V ZR 190/19, juris Rn. 4; vom 12. Juli 2018 - V ZB 218/17, MDR 2018, 1396 Rn. 7; vom 7. Mai 2015 - V ZR 159/14, Grundeigentum 2015, 912 Rn. 5).

    Nur ausnahmsweise, wenn sich die Störung nach Art bzw. Umfang nicht in einer Wertminderung des Grundstücks niederschlägt, kann sich der Wert der Beschwer nach den Kosten bemessen, die dem Eigentümer durch die Störung entstehen und die ohne diese nicht angefallen wären (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2018 - V ZB 218/17, aaO, Rn. 10 f.).

  • BGH, 30.03.2023 - III ZR 18/21

    Festsetzung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer;

    Dieses Interesse bemisst sich bei der Störung von Grundeigentum grundsätzlich nach dem Wertverlust, den das Grundstück durch die Störung erleidet (BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2018 - V ZB 218/17, MDR 2018, 1396 Rn. 7 und vom 24. August 2021 aaO Rn. 9; jeweils mwN).

    Er kann im Grundsatz allenfalls mittelbar für die Bestimmung der Beschwer von Bedeutung sein, wenn sich aus ihm ein Anhaltspunkt für die störungsbedingte Wertminderung des Grundstücks ergibt (BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2018 aaO und 12. März 2020 - V ZR 190/19, juris Rn. 6).

    In einem solchen Fall kann sich der Wert der Beschwer auch nach den Kosten richten, die dem Grundstückseigentümer durch die Störung entstehen und die ohne diese nicht angefallen wären (BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2018 aaO Rn. 10 f und vom 24. August 2021 aaO).

  • BayObLG, 19.09.2022 - 102 AR 5/22

    Zuständigkeitsbestimmung Störungsklage gegen Mieter und Eigentümer

    Bei der Störung von Grundeigentum ist der Wertverlust maßgeblich, den die Sache durch die Störung erleidet (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2018, V ZB 218/17, NZM 2019, 349 Rn. 7; Beschluss vom 8. März 2012, V ZB 247/11, BeckRS 2012, 8271 Rn. 7; Beschluss vom 10. April 2008, V ZR 154/07, BeckRS 2008, 8608 Rn. 6).

    Die Kosten können nur mittelbar von Bedeutung sein, wenn sich aus ihnen ein Anhaltspunkt für die Wertminderung der Sache durch die Störung ergibt (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2018, V ZB 218/17, NZM 2019, 349 Rn. 7; Beschluss vom 10. April 2008, V ZR 154/07, BeckRS 2008, 8608 Rn. 6).

  • LG Berlin, 16.01.2019 - 55 S 46/18

    Unterlassungsanspruch gegen einen Wohnungseigentümer wegen zweckwidriger Nutzung

    Bei der Störung von Grundeigentum bemisst sich das Interesse des gestörten Eigentümers grundsätzlich nach dem Wertverlust des Grundstücks (BGH v. 8.3.2012 - V ZB 247/11, Grundeigentum 2012, 683; BGH v. 12.7.2018 - V ZB 218/17, MDR 2018, 1396; BGH v. 17.5.2006 - VIII ZB 31/05, NJW 2006, 2639; OLG München v. 14.3.2018 - 32 W 288/18 WEG, WuM 2018, 238, 239).
  • OLG München, 19.09.2022 - 102 AR 5/22

    Faktische Vergrößerung eines Gartenanteils

    Bei der Störung von Grundeigentum ist der Wertverlust maßgeblich, den die Sache durch die Störung erleidet (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2018, V ZB 218/17, NZM 2019, 349 Rn. 7; Beschluss vom 8. März 2012, V ZB 247/11, BeckRS 2012, 8271 Rn. 7; Beschluss vom 10. April 2008, V ZR 154/07, BeckRS 2008, 8608 Rn. 6).

    Die Kosten können nur mittelbar von Bedeutung sein, wenn sich aus ihnen ein Anhaltspunkt für die Wertminderung der Sache durch die Störung ergibt (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2018, V ZB 218/17, NZM 2019, 349 Rn. 7; Beschluss vom 10. April 2008, V ZR 154/07, BeckRS 2008, 8608 Rn. 6).

  • BGH, 11.11.2021 - V ZB 21/21

    Berufungsstreitwert im Streit über die Sicherung eines Grundstücks durch

    Hierbei ist die Wertminderung, die das Grundstück bzw. die von der Störung betroffene Grundstücksfläche der klägerischen Partei durch die zu unterlassende Störung erleidet, regelmäßig ein geeigneter Anhaltspunkt für die Bemessung der Beschwer (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juli 2018 - V ZB 218/17, NZM 2019, 349 Rn. 7 mwN; Urteil vom 6. November 1998 - V ZR 48/98, ZfIR 1998, 749).
  • BGH, 12.03.2020 - V ZR 190/19

    Unzulässigkeit einer Beschwerde aufgrund des Nichterreichens des Beschwerdewertes

    Diese Kosten können nur mittelbar für die Bestimmung der Beschwer der Klägerin von Bedeutung sein, wenn sich aus ihnen ein Anhaltspunkt für die Wertminderung ihres Grundstücks durch die Störung ergibt (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juli 2018 - V ZB 218/17, MDR 2018, 1396 Rn. 7 mwN).
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