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   BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88   

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https://dejure.org/1989,165
BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88 (https://dejure.org/1989,165)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1989 - V ZB 22/88 (https://dejure.org/1989,165)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1989 - V ZB 22/88 (https://dejure.org/1989,165)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des Wohnungseigentümers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG §§ 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 16 Abs. 2; KO § 58 Nr. 2
    Konkurs eines Wohnungseigentümers: Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalles

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 108, 44
  • NJW 1989, 3018
  • NJW-RR 1990, 17 (Ls.)
  • ZIP 1989, 930
  • MDR 1989, 898
  • DNotZ 1990, 373
  • BB 1989, 2139
  • DB 1989, 2324
  • Rpfleger 1989, 472
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88
    Daran sieht es sich aber durch den Beschluß des Senats vom 21. April 1988, V ZB 10/87, BGHZ 104, 197 [BGH 21.04.1988 - V ZB 10/87] gehindert und hat deshalb die Sache mit Beschluß vom 24. Oktober 1988 (DNotZ 1989, 152 = WE 1989, 28) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Es meint aber, die Notwendigkeit der Aufhebung ergebe sich aus der in BGHZ 104, 197 [BGH 21.04.1988 - V ZB 10/87] vertretenen Auffassung, für Bestehen und Höhe der Nachschußpflicht komme es ausschließlich auf die Zusammensetzung der Wohnungseigentümergemeinschaft im Zeitpunkt der Beschlußfassung an.

    Zwar betrifft die Entscheidung BGHZ 104, 197 [BGH 21.04.1988 - V ZB 10/87] im Unterschied zum vorliegenden Fall die Frage der Erwerberhaftung für Verbindlichkeiten aus Jahresabrechnungen.

    Der Senat hat dort aber auch ausgeführt, daß nach allgemeinem Grundsatz, welcher die Erhebung von Sonderumlagen einbeziehe (BGHZ 104, 197, 202) [BGH 21.04.1988 - V ZB 10/87] , die Verbindlichkeiten jedes einzelnen Wohnungseigentümers im Rahmen der allgemeinen Beitragspflicht aus § 16 Abs. 2 WEG gegenüber den anderen Wohnungseigentümern erst durch den Beschluß der Gemeinschaft begründet werden.

    Bevor über die Sonderumlage kein gültiger Beschluß der Gemeinschaft vorliegt, kann auch keine anteilige Verpflichtung des Beschwerdeführers entstanden sein (vgl. BGH Beschl. v. 12. Juli 1984, VII ZB 1/84, NJW 1985, 912; Senatsbeschl. BGHZ 104, 197, 202 f) [BGH 21.04.1988 - V ZB 10/87] .

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 16/84

    Wohnungseigentum: Zwangsversteigerung; weitere Anschlußwerte

    Auszug aus BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88
    Demgegenüber möchte das vorlegende Gericht im Grundsatz an der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 95, 118 [BGH 27.06.1985 - VII ZB 16/84] ) festhalten, daß der Ausgleich einer Deckungslücke innerhalb der Gemeinschaft in Anknüpfung an die entsprechende Außenhaftung vorzunehmen sei.
  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Auszug aus BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88
    Der Senat ist indessen, soweit die Zulässigkeit der Vorlage in Frage steht, an die Auffassung des vorlegenden Gerichts gebunden, daß für die Beurteilung der Sache eine Rechtsfrage entscheidungserheblich sei, die der Bundesgerichtshof abweichend entschieden hat (Senatsbeschl. v. 3. Oktober 1985, V ZB 18/84, NJW 1986, 314, 315; BGHZ 99, 90, 92) [BGH 11.11.1986 - V ZB 1/86] .
  • BGH, 12.07.1984 - VII ZB 1/84

    Ablehnung der vom Verwalter erstellten Abrechnungsgrundlagen durch die

    Auszug aus BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88
    Bevor über die Sonderumlage kein gültiger Beschluß der Gemeinschaft vorliegt, kann auch keine anteilige Verpflichtung des Beschwerdeführers entstanden sein (vgl. BGH Beschl. v. 12. Juli 1984, VII ZB 1/84, NJW 1985, 912; Senatsbeschl. BGHZ 104, 197, 202 f) [BGH 21.04.1988 - V ZB 10/87] .
  • OLG Stuttgart, 25.09.1979 - 8 W 424/79

    Möglichkeit der Umwandlung einer Konkursforderung in eine Massenverbindlichkeit

    Auszug aus BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88
    Die Gegenmeinung (OLG Stuttgart OLGZ 1978, 183; 1980, 70, 72; Bärmann/Pick/Merle, WEG 6. Aufl. § 16 Rdn. 103; BGB-RGRK/Augustin 12. Aufl. WEG § 16 Rdn. 36) schließt eine Masseverbindlichkeit aus, weil der Rückstand des Gemeinschuldners aus der Zeit vor dem Konkurs den Rang einer einfachen Konkursforderung habe und diese nicht durch Umlagebeschluß in eine Masseverbindlichkeit umgewandelt werden könne.
  • BGH, 12.03.1986 - VIII ZR 64/85

    Prozeßführungsbefugnis des Konkursverwalters nach Beschlagnahme einer

    Auszug aus BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88
    d) Bei der nach Konkurseröffnung im Innenverhältnis der Gemeinschaft entstehenden Kosten des Wohnungseigentums handelt es sich um Masseverbindlichkeiten (BGH Urt. v. 12. März 1986, VIII ZR 64/85, NJW 1986, 3206, 3208; OLG Karlsruhe WEZ 1988, 134 m.w.N.).
  • BGH, 03.10.1985 - V ZB 18/84

    Nachträgliche Eintragung der Verzinsung einer Grundschuld

    Auszug aus BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88
    Der Senat ist indessen, soweit die Zulässigkeit der Vorlage in Frage steht, an die Auffassung des vorlegenden Gerichts gebunden, daß für die Beurteilung der Sache eine Rechtsfrage entscheidungserheblich sei, die der Bundesgerichtshof abweichend entschieden hat (Senatsbeschl. v. 3. Oktober 1985, V ZB 18/84, NJW 1986, 314, 315; BGHZ 99, 90, 92) [BGH 11.11.1986 - V ZB 1/86] .
  • KG, 24.10.1988 - 24 W 896/88

    Haftung; Wohngeld; Verbindlichkeiten; Wechsel; Eigentümer; Wohnungseigentum;

    Auszug aus BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88
    Daran sieht es sich aber durch den Beschluß des Senats vom 21. April 1988, V ZB 10/87, BGHZ 104, 197 [BGH 21.04.1988 - V ZB 10/87] gehindert und hat deshalb die Sache mit Beschluß vom 24. Oktober 1988 (DNotZ 1989, 152 = WE 1989, 28) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • BayObLG, 10.07.1986 - BReg. 2 Z 41/86

    Berücksichtigung von Forderungen in der Jahresabrechnung für eine

    Auszug aus BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88
    Insoweit darf keine Parallele zu sonstigen Außenständen gezogen werden, die in einen Wirtschaftsplan nach seiner Zweckbestimmung als Haushaltsvoranschlag unter Umständen nicht aufgenommen zu werden brauchen, wenn die Möglichkeit der Einziehung unabsehbar ist (vgl. dazu BayObLGZ 1986, 263, 268 ff).
  • OLG Stuttgart, 21.02.1978 - 8 W 405/77
    Auszug aus BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88
    Die Gegenmeinung (OLG Stuttgart OLGZ 1978, 183; 1980, 70, 72; Bärmann/Pick/Merle, WEG 6. Aufl. § 16 Rdn. 103; BGB-RGRK/Augustin 12. Aufl. WEG § 16 Rdn. 36) schließt eine Masseverbindlichkeit aus, weil der Rückstand des Gemeinschuldners aus der Zeit vor dem Konkurs den Rang einer einfachen Konkursforderung habe und diese nicht durch Umlagebeschluß in eine Masseverbindlichkeit umgewandelt werden könne.
  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 244/14

    Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die

    Gibt es Zahlungsausfälle bei Wohnungseigentümern, müssen die daraus resultierenden Fehlbeträge durch entsprechend höhere Beiträge der übrigen Wohnungseigentümer oder, wenn sich eine Finanzierungslücke während des laufenden Wirtschaftsjahrs auftut, durch eine Sonderumlage ausgeglichen werden (Senat, Beschluss vom 15. Juni 1989 - V ZB 22/88, BGHZ 108, 44, 47).
  • BGH, 15.12.2017 - V ZR 257/16

    Wohnungseigentum: Haftung des Erwerbers für eine nach dem Eigentumswechsel fällig

    (1) Die Sonderumlage ist eine Ergänzung des geltenden Wirtschaftsplans und kann als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung beschlossen werden, wenn die Ansätze des Wirtschaftsplans unrichtig waren, durch neue Tatsachen überholt werden oder wenn der Plan aus anderen Gründen nicht durchgeführt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juni 1989 - V ZB 22/88, BGHZ 108, 44, 47; Urteil vom 13. Januar 2012 - V ZR 129/11, ZWE 2012, 125, 126).

    Da die Sonderumlage einen Nachtrag zum Jahreswirtschaftsplan der Gemeinschaft darstellt, begründet der Beschluss über die Sonderumlage für die Wohnungseigentümer eine Pflicht zur Vorschusszahlung gemäß § 28 Abs. 2 WEG (Senat, Beschluss vom 15. Juni 1989 - V ZB 22/88, BGHZ 108, 44, 47).

  • BGH, 18.06.2010 - V ZR 193/09

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschlussfassungskompetenz über besondere

    Beschließen die Wohnungseigentümer in den genannten Bereichen Maßnahmen, können die damit verbundenen Kosten zwar notfalls auch unter Abänderung des laufenden Wirtschaftplanes durch Mehrheitsbeschluss auf die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft umgelegt werden (vgl. nur Senat, BGHZ 108, 44, 47; Bärmann/Merle, aaO, § 28 Rdn. 37 ff.).
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