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   BGH, 08.07.2010 - V ZB 220/09   

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https://dejure.org/2010,4721
BGH, 08.07.2010 - V ZB 220/09 (https://dejure.org/2010,4721)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2010 - V ZB 220/09 (https://dejure.org/2010,4721)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2010 - V ZB 220/09 (https://dejure.org/2010,4721)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 43 Nr 1 WoEigG, § 72 GVG
    Wohnungseigentumssache: Streitigkeit über den Geltungsbereich eines Sondernutzungsrechts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Rechtbeschwerde von Wohnungseigentümern gegen eine Verurteilung zur Duldung des Abbaus einer Gastherme

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zuständigkeit der WEG-Berufungsgerichte

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Streit über den Umfang eines Sondernutzungsrechts ist eine WEG-Angelegenheit; § 43 Nr. 1 WEG

  • rewis.io

    Wohnungseigentumssache: Streitigkeit über den Geltungsbereich eines Sondernutzungsrechts

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnungseigentumssache: Streitigkeit über den Geltungsbereich eines Sondernutzungsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Rechtbeschwerde von Wohnungseigentümern gegen eine Verurteilung zur Duldung des Abbaus einer Gastherme

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - WEG-Streitigkeit über Sondernutzungsrecht, unzul. Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 384
  • NZM 2010, 822
  • ZMR 2010, 971
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.12.1989 - V ZB 22/89

    Gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten über den Geltungsbereich eines

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - V ZB 220/09
    aa) Der Senat hat bereits entschieden, dass Streitigkeiten über den Geltungsbereich eines eingetragenen Sondernutzungsrechts im Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG a.F. zu entscheiden waren (BGHZ 109, 396).

    Beiden Entscheidungen liegt ein Sachverhalt zugrunde, der dem der in BGHZ 109, 396 ff. abgedruckten Senatsentscheidung nicht vergleichbar ist.

  • BGH, 10.12.2009 - V ZB 67/09

    Treffen einer Vertragsstrafenregelung zur Durchsetzung der den

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - V ZB 220/09
    Daran hat sich durch die Neufassung des § 43 WEG mit Wirkung vom 1. Juli 2007 nichts geändert (vgl. Senat, Beschl. v. 10. Dezember 2009, V ZB 67/09, ZfIR 2010, 187, 188).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 10. Dezember 2009, V ZB 67/09, ZfIR 2010, 186; Beschl. v. 12. April 2010, V ZB 224/09, WuM 2010, 319, 320) kann in Streitigkeiten im Sinne von § 43 Nr. 1-4 und Nr. 6 WEG Berufung fristwahrend nur bei dem Gericht des § 72 Abs. 2 Satz 1 GVG eingelegt werden; eine Verweisung in entsprechender Anwendung von § 281 ZPO scheidet aus.

  • OLG Saarbrücken, 12.02.1998 - 5 W 370/97

    Zuweisung des Sondernutzungsrechts an einem Stellplatz zum Wohnungseigentum;

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - V ZB 220/09
    Sie meinen jedoch, das Oberlandesgericht Saarbrücken (NJW-RR 1998, 1165) und das Oberlandesgericht Zweibrücken (FGPrax 2002, 56) seien zu dem gegenteiligen Ergebnis gekommen.

    (2) Weshalb die bereits genannte Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 12. Februar 1998 (NJW-RR 1998, 1165) nicht den Schluss zulässt, hier handele es sich - soweit die Klage auf ein Sondernutzungsrecht gestützt ist - nicht um eine Streitigkeit im Sinne von § 43 Nr. 1 WEG, ist vorstehend unter b) bb) ausgeführt.

  • BGH, 12.04.2010 - V ZB 224/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Verschuldete Versäumung der Berufungsfrist wegen

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - V ZB 220/09
    Ohne eine solche Darstellung ist das Rechtsbeschwerdegericht, das grundsätzlich von dem durch das Beschwerdegericht festgestellten Sachverhalt auszugehen hat (§ 577 Abs. 2 Satz 1 und 4, § 559 ZPO), nämlich zu einer rechtlichen Überprüfung des angefochtenen Beschlusses regelmäßig nicht in der Lage (Senat, Beschl. v. 12. April 2010, V ZB 224/09, Rdn. 7, juris, m.w.N.).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 10. Dezember 2009, V ZB 67/09, ZfIR 2010, 186; Beschl. v. 12. April 2010, V ZB 224/09, WuM 2010, 319, 320) kann in Streitigkeiten im Sinne von § 43 Nr. 1-4 und Nr. 6 WEG Berufung fristwahrend nur bei dem Gericht des § 72 Abs. 2 Satz 1 GVG eingelegt werden; eine Verweisung in entsprechender Anwendung von § 281 ZPO scheidet aus.

  • OLG Zweibrücken, 28.11.2001 - 3 W 197/01

    Wohnungseigentum: Zuständigkeit für die Aufhebung eines Sondernutzungsrechts-

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - V ZB 220/09
    Sie meinen jedoch, das Oberlandesgericht Saarbrücken (NJW-RR 1998, 1165) und das Oberlandesgericht Zweibrücken (FGPrax 2002, 56) seien zu dem gegenteiligen Ergebnis gekommen.
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - V ZB 220/09
    Etwas anderes lässt sich entgegen der Ansicht der Beklagten schon deshalb nicht aus der Senatsentscheidung vom 30. Juni 1995 (BGHZ 130, 159, 164) herleiten, weil sie sich zu einem Streit zwischen Wohnungseigentümern über die Frage verhält, wem von ihnen das Sondereigentum an einem Speicherraum zusteht.
  • BGH, 28.09.2007 - V ZR 276/06

    Anwendung nachbarrechtlicher Vorschriften innerhalb einer

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - V ZB 220/09
    Deshalb ist nach dieser Rechtsprechung der Streit darüber, ob das Sondernutzungsrecht der Kläger an dem Kellerraum durch die dort angebrachte Gastherme der Beklagten beeinträchtigt wird, eine Streitigkeit im Sinne von § 43 Nr. 1 WEG (vgl. auch Senat, BGHZ 174, 20).
  • BGH, 20.02.2014 - V ZB 116/13

    Bruchteilssondereigentum an einer Doppelstockgarage in einer

    a) Zu den Wohnungseigentumssachen gehören gemäß § 43 Nr. 1 WEG unter anderem Streitigkeiten über die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ergebenden Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander; diese Bestimmung ist weit auszulegen (Senat, Beschlüsse vom 10. Dezember 2009 - V ZB 67/09, ZfIR 2010, 187 Rn. 7 und vom 8. Juli 2010 - V ZB 220/09, NJW 2011, 384 Rn. 7).
  • OLG Stuttgart, 09.12.2013 - 2 U 148/12

    Kartellrechtsverstoß: Unbestimmtheit eines Unterlassungsantrags;

    Zwar mag mit den jeweils am 30.03.2011 verkündeten Entscheidungen BGHZ 189, 94 - MAN-Vertragswerkstatt und GRUR-RR 2011, 391 - Nutzfahrzeug-Servicenetz eine Rechtsprechungsänderung hinsichtlich der Marktabgrenzung vorgenommen worden sein (vgl. hierzu etwa Bechtold/Bosch NJW 2011, 384, 386; ferner Bechtold BB 2011, 1610, 1611-1612; Ernsthaler NJW 2011, 1701; Walz/Berwin EWiR § 19 GWB 1/11,465; Emde MDR 2013, 1079, 1080/81).
  • LG Frankfurt/Main, 15.10.2019 - 13 S 72/19

    Streit um Sondernutzungsrecht ist keine WEG-Sache!

    Der BGH hat diese Frage bislang nicht entschieden (offen gelassen im Beschluss vom 8.7. 2010 - V ZB 220/09 = NJW 2011, 384).
  • OLG Hamburg, 13.12.2021 - 11 AR 14/21

    Wohnungseigentümer einer WEG: zuständiges Gericht für Zustimmung zur

    Im Übrigen handelt es sich bei dem vorliegenden Verfahren um eine WEG-Sache i.S.v. §§ 23 Nr. 2 c) GVG, 43 Abs. 2 WEG (vgl. i.Ü. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 220/09 zu § 43 WEG a.F.; Kissel/Mayer/ Mayer , GVG, 10. Auf., § 23 Rn 34), wie auch der die eigene Zuständigkeit ablehnende Beschluss des Amtsgerichts nicht in Frage stellt.
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