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   BGH, 05.10.2010 - V ZB 222/10   

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https://dejure.org/2010,3713
BGH, 05.10.2010 - V ZB 222/10 (https://dejure.org/2010,3713)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2010 - V ZB 222/10 (https://dejure.org/2010,3713)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - V ZB 222/10 (https://dejure.org/2010,3713)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 2 S 1 Nr 1 AufenthG, § 62 Abs 2 S 1 Nr 5 AufenthG, § 62 Abs 2 S 4 AufenthG, § 71 Abs 5 S 2 AsylVfG, § 71 Abs 8 AsylVfG
    Sicherungshaftanordnung nach Asylfolgeantrag: Prognose über mögliches Wiederaufgreifen des Verfahrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 2 S 1 Nr 1 AufenthG, § 62 Abs 2 S 1 Nr 5 AufenthG, § 62 Abs 2 S 4 AufenthG, § 71 Abs 5 S 2 AsylVfG, § 71 Abs 8 AsylVfG
    Sicherungshaftanordnung nach Asylfolgeantrag: Prognose über mögliches Wiederaufgreifen des Verfahrens

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Vollziehung einer Haftungsanordnung zur Sicherung einer Zurückschiebung eines unerlaubt in das Bundesgebiet eingereisten serbischen Staatsangehörigen

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 64 Abs. 3, AsylVfG § 71 Abs. 5 S. 2, VwVfG § 51, AufenthG § 62 Abs. 2 S. 4, AsylVfG § 71 Abs. 8
    Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Zurückschiebungshaft, einstweilige Anordnung, Ermessen, Asylfolgeantrag, Mitteilung des Bundesamtes, Prognose, Drei-Monats-Frist

  • rewis.io

    Sicherungshaftanordnung nach Asylfolgeantrag: Prognose über mögliches Wiederaufgreifen des Verfahrens

  • ra.de
  • rewis.io

    Sicherungshaftanordnung nach Asylfolgeantrag: Prognose über mögliches Wiederaufgreifen des Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der Vollziehung einer Haftungsanordnung zur Sicherung einer Zurückschiebung eines unerlaubt in das Bundesgebiet eingereisten serbischen Staatsangehörigen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.03.2010 - V ZB 79/10

    Abschiebehaftverfahren: Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektionen zur

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - V ZB 222/10
    Der Aussetzungsantrag ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, juris, Rn. 5; Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97, Rn. 3; Senat, Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158, Rn. 3); er ist auch begründet.

    Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (Senat, Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, juris Rn. 7; Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97, Rn. 5; Senat, Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158 Rn. 5).

  • BGH, 21.01.2010 - V ZB 14/10

    Abschiebungshaft: Erlass einer einstweiligen Anordnung und Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - V ZB 222/10
    Der Aussetzungsantrag ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, juris, Rn. 5; Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97, Rn. 3; Senat, Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158, Rn. 3); er ist auch begründet.

    Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (Senat, Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, juris Rn. 7; Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97, Rn. 5; Senat, Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158 Rn. 5).

  • BGH, 07.05.2010 - V ZB 121/10

    Rechtmäßigkeit der Dauer einer Haftanordnung im Falle eines behördlich

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - V ZB 222/10
    Der Aussetzungsantrag ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, juris, Rn. 5; Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97, Rn. 3; Senat, Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158, Rn. 3); er ist auch begründet.

    Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (Senat, Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, juris Rn. 7; Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97, Rn. 5; Senat, Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158 Rn. 5).

  • BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 347/00

    Vorläufige Aussetzung des Vollzugs einer Abschiebung - Erteilung einer Auflage

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - V ZB 222/10
    Die genannte Vorschrift darf nicht als Rechtsgrundlage in Anspruch genommen werden, zeitlich unbeschränkt Abschiebungshaft gegen einen Folgeantragsteller anzuordnen, solange das Bundesamt noch nicht über den Folgeantrag entschieden hat (vgl. Marx, AsylVfG, 7. Aufl., § 71 Rn. 441 sowie BVerfG, InfAuslR 2000, 221, 222).
  • BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10

    Abschiebungshaftverfahren: Begründungszwang für zulässigen Haftantrag; Angaben

    Dazu zählt, wenn der Betroffene, wie hier, einen Asylfolgeantrag gestellt hat, auch ein mögliches Abschiebungshindernis nach § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylVfG (vgl. näher Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - V ZB 222/10, InfAuslR 2011, 25, 26, Rn. 6).

    Auch fehlt die notwendige Vergewisserung, dass mit einer Entscheidung des Bundesamts über den Asylfolgeantrag des Betroffenen innerhalb von drei Monaten gerechnet werden konnte (vgl. § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylVfG sowie Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - V ZB 222/10, InfAuslR 2011, 25, 26 Rn. 6).

  • BGH, 14.04.2011 - V ZB 76/11

    Zulässigkeit der Verlängerung einer auf drei Monate befristeten Haftanordnung im

    Daher ist die weitere Vollstreckung der Haftanordnung auszusetzen (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - V ZB 222/10, InfAuslR 2011, 25).
  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 139/11

    Haftrichter hat i.R.d. Verlängerung einer auf drei Monate befristeten

    Daher ist die weitere Vollstreckung der Haftanordnung auszusetzen (vgl. Senat, Beschluss vom 14. April 2011 - V ZB 76/11, Rn. 6 juris; Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - V ZB 222/10, InfAuslR 2011, 25).
  • BGH, 11.08.2011 - V ZB 178/11

    Erforderlichkeit von Feststellungen zu der üblichen Dauer der Abschiebung eines

    Daher ist die weitere Vollstreckung der Haftanordnung auszusetzen (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - V ZB 222/10, InfAuslR 2011, 25).
  • BGH, 06.05.2011 - V ZB 98/11

    Anordnung einer zeitlich unbeschränkten Abschiebungshaft gegen den einen

    Die genannte Vorschrift darf nicht als Rechtsgrundlage in Anspruch genommen werden, zeitlich unbeschränkt Abschiebungshaft gegen einen Folgeantragsteller anzuordnen, solange das Bundesamt noch nicht über den Folgeantrag entschieden hat (s. zu allem Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - V ZB 222/10, InfAuslR 2011, 25 f. mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.07.2011 - V ZB 222/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11033
BGH, 21.07.2011 - V ZB 222/10 (https://dejure.org/2011,11033)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2011 - V ZB 222/10 (https://dejure.org/2011,11033)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - V ZB 222/10 (https://dejure.org/2011,11033)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Vornahme einer rechtsfehlerfreien Prognose nach § 62 Abs. 2 S. 4 AufenthG für die Anordnung der Sicherungshaft gegenüber einen abzuschiebenden Ausländer

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Notwendigkeit der Vornahme einer rechtsfehlerfreien Prognose nach § 62 Abs. 2 S. 4 AufenthG für die Anordnung der Sicherungshaft gegenüber einen abzuschiebenden Ausländer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Abschiebehaftsache

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07

    Verletzung von Art 2 Abs.2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht ausreichende

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - V ZB 222/10
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfG, NJW 2009, 2659, 2660; Senat, Beschluss vom 11. Mai 2011 - V ZB 265/10, InfAuslR 2011, 302, 303 Rn. 8).
  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 193/09

    Abschiebungshaft: Beachtung des Beschleunigungsgrundsatzes bei der Beschaffung

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - V ZB 222/10
    Soweit die Ausländerbehörde keine konkreten Tatsachen hierzu mitgeteilt hatte, oblag es gemäß § 26 FamFG dem Gericht nachzufragen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 193/09, InfAuslR 2010, 361, 363; Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 89/10, Rn. 8, juris; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, Rn. 22, juris).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - V ZB 222/10
    Unter Berücksichtigung der Regelung in Art. 5 Abs. 5 EMRK entspricht es billigem Ermessen, dem Landkreis Northeim als derjenigen Körperschaft, der die Beteiligte zu 2 angehört, zur Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen zu verpflichten (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, FGPrax 2010, 316, 317).
  • BGH, 08.07.2010 - V ZB 89/10

    Erstreckung der Prognose eines Haftrichters auf alle im konkreten Fall ernsthaft

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - V ZB 222/10
    Soweit die Ausländerbehörde keine konkreten Tatsachen hierzu mitgeteilt hatte, oblag es gemäß § 26 FamFG dem Gericht nachzufragen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 193/09, InfAuslR 2010, 361, 363; Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 89/10, Rn. 8, juris; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, Rn. 22, juris).
  • BGH, 11.05.2011 - V ZB 265/10

    Ausländerrecht: Prognose über mögliche Abschiebung innerhalb der angeordneten

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - V ZB 222/10
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfG, NJW 2009, 2659, 2660; Senat, Beschluss vom 11. Mai 2011 - V ZB 265/10, InfAuslR 2011, 302, 303 Rn. 8).
  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 119/10

    Beschwerde gegen Abschiebungshaftanordnung: Persönliche Anhörung; Beiziehung der

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - V ZB 222/10
    Soweit die Ausländerbehörde keine konkreten Tatsachen hierzu mitgeteilt hatte, oblag es gemäß § 26 FamFG dem Gericht nachzufragen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 193/09, InfAuslR 2010, 361, 363; Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 89/10, Rn. 8, juris; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, Rn. 22, juris).
  • LG Landshut, 21.09.2011 - 62 T 2263/11

    Zum Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Haft zur Sicherung der

    Soweit die Ausländerbehörde keine konkreten Tatsachen hierzu mitteilt, obliegt es gemäß § 26 FamFG dem Gericht nachzufragen (BGH, Beschluss vom 11.05.2011, InfAuslR 2011, 302; BGH, Beschluss vom 11.08.2011, Az.: V ZB 178/11; BGH, Beschluss vom 14.04.2011, Az.: V ZB 76/11; BGH, Beschluss vom 21.07.2011, Az.: V ZB 222/10).

    Unter anderem hat sich der Bundesgerichtshof in den Entscheidungen vom 21.07.2011 (Az.: V ZB 222/10) und vom 10.06.2010 (Az.: V ZB 205/09) mit einer erstmals durch das Beschwerdegericht vorgenommenen Prognose auseinandergesetzt, nachdem der Beschluss des Amtsgerichts eine den Anforderungen nicht gerecht werdende, weil bloß pauschale Vorausschau enthalten hatte.

  • BGH, 10.09.2018 - V ZB 182/17

    Erforderlichkeit einer Prognose des Haftrichters zur Durchführbarkeit der

    Dies entbindet den Haftrichter nicht von der erforderlichen Prognose zur Durchführbarkeit der Abschiebung (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 222/10, juris Rn. 11).
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