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   BGH, 19.07.2018 - V ZB 223/17   

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https://dejure.org/2018,28983
BGH, 19.07.2018 - V ZB 223/17 (https://dejure.org/2018,28983)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2018 - V ZB 223/17 (https://dejure.org/2018,28983)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2018 - V ZB 223/17 (https://dejure.org/2018,28983)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG, § ... 2 Abs. 14 Nr. 1 und 2 AufenthG, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § 62 FamFG, § 71 FamFG, § 65 Abs. 2 FamFG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 13 FamFG, § 417 Abs. 2 Satz 3 FamFG, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, Art. 104 Abs. 2 GG, § 68 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 FamFG, § 26 FamFG, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG, § 2 Abs. 14 Nr. 1 AufenthG, § 2 Abs. 14 Nr. 2 AufenthG, § 2 Abs. 14 Nr. 1 bis 6 AufenthG, § 84 FamFG, § 36 Abs. 3 GNotKG

  • Wolters Kluwer

    Beiziehung der Ausländerakte durch das Beschwerdegericht bei der Entscheidung über die Beschwerde in Freiheitsentziehungsverfahren; Voraussetzungen für die Anordnung der Abschiebungshaft; Haftanordnung vor der Befristung der Wirkungen der der Abschiebung zugrunde ...

  • rewis.io

    Beschwerde in Abschiebungshaftverfahren: Pflicht des Beschwerdegerichts zur Beiziehung der Ausländerakte und Gewährung der Einsichtnahme durch den Betroffenen

  • ra.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 62, GG Art. 103 Abs. 1, FamFG § 13, FamFG § 417 Abs. 2 S. 3, FamFG § 26
    Abschiebungshaft, Ausländerakte, Akteneinsicht, rechtliches Gehör, Amtsermittlungspflicht, Haftbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 417 Abs. 2 S. 3; FamFG § 26 ; FamFG § 13

  • rechtsportal.de

    Beiziehung der Ausländerakte durch das Beschwerdegericht bei der Entscheidung über die Beschwerde in Freiheitsentziehungsverfahren; Voraussetzungen für die Anordnung der Abschiebungshaft; Haftanordnung vor der Befristung der Wirkungen der der Abschiebung zugrunde ...

  • datenbank.nwb.de

    Beschwerde in Abschiebungshaftverfahren: Pflicht des Beschwerdegerichts zur Beiziehung der Ausländerakte und Gewährung der Einsichtnahme durch den Betroffenen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 122
  • DVBl 2019, 367
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 02.03.2017 - V ZB 138/16

    Abschiebungshaftsache: Zurückweisung einer Beschwerde vor Verstreichen einer für

    Auszug aus BGH, 19.07.2018 - V ZB 223/17
    a) Wenn sich ein Beschwerdeführer ausdrücklich die Begründung seiner Beschwerde vorbehalten hat, muss das Gericht mit einer der Beschwerde nicht stattgebenden Entscheidung eine angemessene Zeit warten, sofern es für die Begründung keine Frist (§ 65 Abs. 2 FamFG) gesetzt hat (vgl. zum Ganzen: Senat, Beschluss vom 2. März 2017 - V ZB 138/16, InfAuslR 2017, 289 Rn. 10).

    Diesem Gebot handelt ein Gericht zuwider, wenn es eine Beschwerde schon vor Ablauf einer gesetzlich bestimmten Begründungsfrist oder - wenn eine solche Frist nicht bestimmt ist - vor Verstreichen einer für die Begründung des Rechtsmittels angemessenen Zeitspanne zurückweist (Senat, Beschluss vom 14. Februar 2012 - V ZB 4/12, juris Rn. 6; Beschluss vom 2. März 2017 - V ZB 138/16, aaO).

    Dem aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG abzuleitenden Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (BVerfGE 46, 194, 195; BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 2 BvR 1275/16, juris Rn. 43), welches auch in Abschiebungshaftsachen zu beachten ist (Senat, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 22), kann durch eine geeignete Verfahrensgestaltung Rechnung getragen werden, etwa durch eine kurzfristige Einsichtnahme in die Akten auf der Geschäftsstelle des Gerichts und eine anschließende kurze Frist für die Begründung der Beschwerde (Senat, Beschluss vom 2. März 2017 - V ZB 138/16, InfAuslR 2017, 289 Rn. 12).

    Auf dem gerügten Mangel beruht die Beschwerdeentscheidung jedoch nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 2. März 2017 - V ZB 138/16, InfAuslR 2017, 289 Rn. 13; Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 10/10, NVwZ 2011, 127 Rn. 19).

  • BGH, 14.02.2012 - V ZB 4/12

    Verletzen des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Zurückweisung einer Beschwerde

    Auszug aus BGH, 19.07.2018 - V ZB 223/17
    Diesem Gebot handelt ein Gericht zuwider, wenn es eine Beschwerde schon vor Ablauf einer gesetzlich bestimmten Begründungsfrist oder - wenn eine solche Frist nicht bestimmt ist - vor Verstreichen einer für die Begründung des Rechtsmittels angemessenen Zeitspanne zurückweist (Senat, Beschluss vom 14. Februar 2012 - V ZB 4/12, juris Rn. 6; Beschluss vom 2. März 2017 - V ZB 138/16, aaO).

    Dabei hat das Beschwerdegericht dem Beschwerdeführer ein Ausmaß an Gehör zu eröffnen, das sachangemessen ist, um dem Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden (vgl. BVerfG, NZS 2011, 133 Rn. 14; Senat, Beschluss vom 14. Februar 2012 - V ZB 4/12, juris Rn. 5).

  • BGH, 11.01.2018 - V ZB 28/17

    Rücküberstellungshaft: Erforderlichkeit der erneuten Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus BGH, 19.07.2018 - V ZB 223/17
    Anders ist es, wenn zur Ausfüllung des Begriffs der Fluchtgefahr ein neuer Sachverhalt eingeführt wird, zu dem sich der Betroffene noch nicht persönlich äußern konnte (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Januar 2018 - V ZB 28/17, InfAuslR 2018, 184 Rn. 10).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BGH, 19.07.2018 - V ZB 223/17
    Unabhängig davon haben die Haftgerichte regelmäßig bei einer Entscheidung über eine Haftanordnung die Ausländerakte beizuziehen, um den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die eigenständige richterliche Aufklärung und Feststellung der relevanten Tatsachen gerecht zu werden und den Anforderungen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in Verbindung mit Art. 104 Abs. 2 GG zu genügen (vgl. BVerfG, NVwZ 2008, 304, 305; InfAuslR 2008, 358, 360; BVerfGK 15, 139, 145; vgl. auch BVerfGE 83, 24, 34 f.).
  • BGH, 08.03.2007 - V ZB 149/06

    Verfahrensrecht - Überprüfung der Anordnung von Abschiebehaft

    Auszug aus BGH, 19.07.2018 - V ZB 223/17
    Es tritt in den Grenzen der Beschwerde als Tatsacheninstanz an die Stelle des erstinstanzlichen Gerichts (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 25/16, juris Rn. 7; Beschluss vom 8. März 2007 - V ZB 149/06, NJW-RR 2007, 1569 Rn. 10), und das Beschwerdeverfahren ist als volle Tatsacheninstanz ausgestaltet.
  • BVerfG, 10.12.2007 - 2 BvR 1033/06

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung von Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 19.07.2018 - V ZB 223/17
    Unabhängig davon haben die Haftgerichte regelmäßig bei einer Entscheidung über eine Haftanordnung die Ausländerakte beizuziehen, um den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die eigenständige richterliche Aufklärung und Feststellung der relevanten Tatsachen gerecht zu werden und den Anforderungen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in Verbindung mit Art. 104 Abs. 2 GG zu genügen (vgl. BVerfG, NVwZ 2008, 304, 305; InfAuslR 2008, 358, 360; BVerfGK 15, 139, 145; vgl. auch BVerfGE 83, 24, 34 f.).
  • BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07

    Verletzung von Art 2 Abs.2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht ausreichende

    Auszug aus BGH, 19.07.2018 - V ZB 223/17
    Unabhängig davon haben die Haftgerichte regelmäßig bei einer Entscheidung über eine Haftanordnung die Ausländerakte beizuziehen, um den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die eigenständige richterliche Aufklärung und Feststellung der relevanten Tatsachen gerecht zu werden und den Anforderungen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in Verbindung mit Art. 104 Abs. 2 GG zu genügen (vgl. BVerfG, NVwZ 2008, 304, 305; InfAuslR 2008, 358, 360; BVerfGK 15, 139, 145; vgl. auch BVerfGE 83, 24, 34 f.).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 1309/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Beschleunigungsgebot in Haftsachen

    Auszug aus BGH, 19.07.2018 - V ZB 223/17
    Dem aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG abzuleitenden Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (BVerfGE 46, 194, 195; BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 2 BvR 1275/16, juris Rn. 43), welches auch in Abschiebungshaftsachen zu beachten ist (Senat, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 22), kann durch eine geeignete Verfahrensgestaltung Rechnung getragen werden, etwa durch eine kurzfristige Einsichtnahme in die Akten auf der Geschäftsstelle des Gerichts und eine anschließende kurze Frist für die Begründung der Beschwerde (Senat, Beschluss vom 2. März 2017 - V ZB 138/16, InfAuslR 2017, 289 Rn. 12).
  • BGH, 25.03.2010 - V ZA 9/10

    Abschiebehaftverfahren: Haftanordnung bei vollziehbarer Ausreisepflicht wegen

    Auszug aus BGH, 19.07.2018 - V ZB 223/17
    Dem aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG abzuleitenden Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (BVerfGE 46, 194, 195; BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 2 BvR 1275/16, juris Rn. 43), welches auch in Abschiebungshaftsachen zu beachten ist (Senat, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 22), kann durch eine geeignete Verfahrensgestaltung Rechnung getragen werden, etwa durch eine kurzfristige Einsichtnahme in die Akten auf der Geschäftsstelle des Gerichts und eine anschließende kurze Frist für die Begründung der Beschwerde (Senat, Beschluss vom 2. März 2017 - V ZB 138/16, InfAuslR 2017, 289 Rn. 12).
  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 202/09

    Haft zur Sicherung der Zurückschiebung eines Ausländers im Anschluss an die

    Auszug aus BGH, 19.07.2018 - V ZB 223/17
    Entsprechende Täuschungshandlungen können einen Anhaltspunkt dafür darstellen, dass sich der Ausländer der Aufenthaltsbeendigung durch Flucht entziehen wird (vgl. zu § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG aF: Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 202/09, juris Rn. 12; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27 Rn. 15; siehe auch Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 26).
  • BVerfG, 02.06.2010 - 1 BvR 448/06

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BGH, 15.07.2010 - V ZB 10/10

    Ausländerrecht: Zurückschiebung eines Asylsuchenden in einen Mitgliedsstaat der

  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10

    Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben

  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 31/14

    Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.

  • BGH, 14.01.2016 - V ZB 178/14

    Abschiebehaftanordnung: Haftgrund des nicht angezeigten Aufenthaltswechsels bei

  • BGH, 12.05.2016 - V ZB 25/16

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung über die Dreimonatsfrist

  • BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1275/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung;

  • BGH, 12.10.2016 - V ZB 8/15

    Notwendigkeit des Vorliegens eines Vorliegen eines zulässigen Haftantrags für die

  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 106/15

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung nach dem Ablauf der Frist zur

  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 167/14

    Abschiebungshaft: Inhaltliche Anforderungen an den Haftantrag; rechtsstaatliche

  • BGH, 26.01.2017 - V ZB 120/16

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers

  • BGH, 29.06.2017 - V ZB 40/16

    Abschiebungshaftsache: Umfang der amtswegigen Sachverhaltsaufklärung im Hinblick

  • BVerfG, 10.06.2020 - 1 BvR 572/20

    Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Sorgerechtsentziehung mangels

    Das Akteneinsichtsrecht aus § 13 Abs. 1 FamFG bezieht sich auch auf die Anlagen der Akten des gegenständlichen Verfahrens sowie auf beigezogene Akten, wenn diese â?? wie hier â?? zur Grundlage der Entscheidungsfindung gemacht wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 223/17 -, Rn. 8; Borth/Grandel, in: Musielak/Borth, FamFG, 6. Aufl. 2018, § 13 Rn. 3; Sternal, in: Keidel, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 13 Rn. 21 m.w.N.).
  • BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 59/20

    Abschiebungshaftsache: Überprüfung der Verweigerung der Aktenüberlassung in die

    aa) Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG abzuleitende Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen auch in Abschiebungssachen zu beachten ist und dem durch eine geeignete Verfahrensgestaltung Rechnung getragen werden kann, etwa durch eine kurzfristige Einsichtnahme in die Akten auf der Geschäftsstelle des Gerichts und eine anschließende kurze Frist für die Begründung der Beschwerde (Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 223/17, NVwZ-RR 2019, 122 Rn. 8).

    Auf den gerügten Mängeln beruht die Beschwerdeentscheidung jedoch nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 223/17, NVwZ-RR 2019, 122 Rn. 11).

  • BGH, 20.07.2021 - XIII ZB 106/19

    Haftanordnung gegen einen in die Bundesrepublik eingereisten algerischen

    aa) Beantragt der Betroffene Einsicht in die Ausländerakte und kündigt er an, die Beschwerde nach Akteneinsicht zu begründen, darf das Beschwerdegericht die Beschwerde erst zurückweisen, wenn es die Einsicht in die Ausländerakte gewährt hat (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 223/17, NVwZ-RR 2019, 122 Rn. 7).

    Dies folgt aus dem Verfassungsgebot der Gewährung rechtlichen Gehörs (BGH, NVwZ-RR 2019, 122 Rn. 6).

    Auf den gerügten Mängeln beruht die Beschwerdeentscheidung jedoch nicht (vgl. BGH, NVwZ-RR 2019, 122 Rn. 11; BGH, Beschluss vom 22. Juni 2021 - XIII ZB 59/20, z. Veröff.

  • BGH, 22.02.2022 - XIII ZB 74/20

    Amtsgerichtlicher Erlass einer Haftanordnung im Hauptsacheverfahren unter

    aa) Beantragt der Verfahrensbevollmächtigte des Betroffenen Einsicht in die Gerichts- und Ausländerakte und kündigt er an, die Beschwerde anschließend zu begründen, darf das Beschwerdegericht die Beschwerde erst zurückweisen, wenn es die Akteneinsicht gewährt und eine für die Begründung des Rechtsmittels angemessene Zeitspanne zugewartet hat (BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2018 - V ZB 223/17, InfAuslR 2018, 413 Rn. 7 ff.; vom 20. Juli 2021 - XIII ZB 106/19, juris Rn. 7).

    Dem aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG abzuleitenden Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen, welches auch in Abschiebungshaftsachen zu beachten ist, kann dabei durch eine geeignete Verfahrensgestaltung Rechnung getragen werden (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2018, aaO Rn. 8).

  • BGH, 26.01.2021 - XIII ZB 20/20

    Anordnung von Sicherungshaft gegenüber einem Ausländer bei Fluchtgefahr

    (1) Eine Identitätstäuschung liegt vor, wenn der Betroffene seine wahre Identität nicht preisgibt, etwa durch die Angabe diverser Aliaspersonalien oder durch falsche Angaben zu seiner Person (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 223/17, InfAuslR 2018, 413 Rn. 17 f.; s.a. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 24/16, InfAuslR 2016, 335 Rn. 12 f., und LG Traunstein, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 4 T 45/16, juris Rn. 19-22 - jeweils zur weitgehend gleichlautenden Vorschrift des § 2 Abs. 14 Nr. 2 AufenthG aF, die nach der Vorstellung des Gesetzgebers in § 62 Abs. 3a Nr. 1 AufenthG aufgegangen ist, vgl. Gesetzesbegründung zum Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, BT-Drucks. 19/10047, S. 41).

    Denn nach § 62 Abs. 3a Nr. 1 AufenthG muss die Identitätstäuschung "in zeitlichem Zusammenhang mit der Abschiebung" erfolgt sein, weswegen aufgedeckte vergangene Vorgänge, die zeitlich so weit zurückliegen, dass der Schluss auf eine Fluchtgefahr im Sinne einer widerleglichen Vermutung unverhältnismäßig wäre, von der Vermutungsregelung ausgenommen sind (vgl. Gesetzesbegründung zum Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, BT-Drucks. 19/10047, S. 41; zu § 2 Abs. 14 AufenthG aF vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 223/17, InfAuslR 2018, 413 Rn. 18 mwN).

  • BGH, 25.10.2022 - XIII ZB 44/20

    Anordnung der Haft eines Betroffenen zur Sicherung seiner Abschiebung;

    aa) Beantragt der Verfahrensbevollmächtigte des Betroffenen - wie hier - Einsicht in die Gerichts- und Ausländerakte und kündigt er an, die Beschwerde anschließend zu begründen, darf das Beschwerdegericht die Beschwerde erst zurückweisen, wenn es die Akteneinsicht gewährt und eine für die Begründung des Rechtsmittels angemessene Zeitspanne zugewartet hat (BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2018 - V ZB 223/17, InfAuslR 2018, 413 Rn. 7 ff.; vom 20. Juli 2021 - XIII ZB 106/19, juris Rn. 7; vom 22. Februar 2022 - XIII ZB 74/20, InfAuslR 2022, 331 Rn. 8).

    Vielmehr kann dem aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG abzuleitenden Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen, welches auch in Abschiebungshaftsachen zu beachten ist, durch eine geeignete Verfahrensgestaltung Rechnung getragen werden, etwa durch eine kurzfristige Einsichtnahme in die Akten auf der Geschäftsstelle des Gerichts und eine anschließende kurze Frist für die Begründung der Beschwerde (BGH, InfAuslR 2018, 413 Rn. 8).

  • AG Berlin-Tiergarten, 03.01.2020 - 383 XIV 2/20

    Vermutung der Gefährlichkeit bei BtM-Handel im Rahmen der Haftbeantragung

    Beispielsweise genügen falsche Angaben über die Identität bei einer Erstantragsstellung nicht, wenn sie vor mehreren Jahren erfolgten (BGH, Beschluss vom 19.07.2018 - V ZB 223/17 - InfAuslR 2018, 413 - juris-Rn. 18).

    Allerdings muss er zuvor auf die Anzeigepflicht des Ortswechsels und die Möglichkeit seiner sonst erfolgenden Inhaftierung (st. Rspr. BGH, Beschluss vom 23.05.2019 - V ZB 236/17 - juris-Rn. 12; Beschluss vom 20.07.2017 - V ZB 5/17 - InfAuslR 2017, 449 - juris-Rn. 4) in einer ihm verständlichen Sprache hingewiesen worden sein (st. Rspr. BGH, Beschluss vom 19.07.2018 - V ZB 223/17 - InfAuslR 2018, 413 - juris-Rn. 14; Beschluss vom 14.01.2016 - V ZB 178/14 - InfAuslR 2016, 234 - juris-Rn. 9).

  • BGH, 22.08.2019 - V ZB 179/17

    Rechtsbeschwerde gegen einen als "Haftbefehl" bezeichneten Beschluss zur

    Zwar haben sowohl das Amtsgericht als auch das Beschwerdegericht die Ausländerakte beizuziehen (Senat, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 223/17, InfAuslR 2018, 413 Rn. 8 u. 9).
  • BGH, 11.10.2018 - V ZB 70/17

    Anordnung der Sicherungshaft wegen Vorliegens des Haftgrunds der Fluchtgefahr zur

    Anders ist es nur, wenn zur Ausfüllung des Begriffs der Fluchtgefahr ein neuer Sachverhalt eingeführt wird, zu dem sich der Betroffene noch nicht persönlich äußern konnte (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Januar 2018 - V ZB 28/17, InfAuslR 2018, 184 Rn. 10; Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 223/17, juris Rn. 19).
  • LG Wuppertal, 04.10.2018 - 9 T 161/18

    Anordnung der Sicherungshaft zur Durchführung der Abschiebung eines Betroffenen

    Die Ausländerakte lag zum Anhörungstermin am 01.10.2018 vor und wurde eingesehen (BGH V ZB 223/17).
  • BGH, 11.07.2023 - XIII ZA 3/23

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren;

  • BGH, 09.05.2019 - V ZB 188/17

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Haft zur Sicherung einer Abschiebung;

  • LG Köln, 16.07.2021 - 39 T 93/20
  • AG Berlin-Tiergarten, 01.10.2020 - 382 XIV 83/20

    Vermutung von Fluchtgefahr bei fristloser Abschiebungsanordnung

  • BGH, 22.03.2022 - XIII ZB 5/21

    Feststellung der Verletzung eines Betroffenen in seinen Rechten durch die Haft

  • AG Berlin-Tiergarten, 22.01.2021 - 381 XIV 10/21

    Formularmäßige Ankündigung von "Widerstand" als Vermutung von Fluchtgefahr.

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