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   BGH, 23.05.2019 - V ZB 236/17   

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BGH, 23.05.2019 - V ZB 236/17 (https://dejure.org/2019,20333)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2019 - V ZB 236/17 (https://dejure.org/2019,20333)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2019 - V ZB 236/17 (https://dejure.org/2019,20333)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers i.R.e. Haftantrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AufenthG § 62 Abs. 3 S. 1 Nr. 2
    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers i.R.e. Haftantrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.09.2018 - V ZB 4/17

    Gebotenheit einer näheren Erläuterung des für die Buchung eines Fluges mit

    Auszug aus BGH, 23.05.2019 - V ZB 236/17
    Im Hinblick auf die beschränkten Personalressourcen wird zwangsläufig ein zeitlicher Vorlauf benötigt, der bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen und als angemessen angesehen werden kann, sofern nicht besondere Umstände eine andere Beurteilung rechtfertigen (vgl. Senat, Beschluss vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, InfAuslR 2019, 23 Rn. 11).
  • BGH, 15.09.2016 - V ZB 30/16

    Anforderungen an die Angaben zur notwendigen Haftdauer im Rahmen der Begründung

    Auszug aus BGH, 23.05.2019 - V ZB 236/17
    Zwingende Voraussetzung hierfür ist nämlich, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 10; Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZB 201/17, juris Rn. 8); daran fehlt es.
  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 96/12

    Anforderungen an die Begründungspflichten hinsichtlich eines Haftantrags bzgl.

    Auszug aus BGH, 23.05.2019 - V ZB 236/17
    Deshalb muss die Ausländerbehörde dem Betroffenen in der Regel die Meldepflicht und die einschneidenden Folgen ihrer Verletzung durch einen Hinweis deutlich vor Augen führen (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2011 - V ZB 16/11, juris Rn. 5; Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 36/11, FGPrax 2011, 254 Rn. 10; Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 96/12, juris Rn. 18; Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 178/14, juris Rn. 6.).
  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus BGH, 23.05.2019 - V ZB 236/17
    Zudem kann die Heilung nicht rückwirkend, sondern nur mit Wirkung für die Zukunft erfolgen (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 21).
  • BGH, 25.01.2018 - V ZB 201/17

    Erfolgsaussichten einer Rechtsbeschwerde eines zwischenzeitlich abgeschobenen

    Auszug aus BGH, 23.05.2019 - V ZB 236/17
    Zwingende Voraussetzung hierfür ist nämlich, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 10; Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZB 201/17, juris Rn. 8); daran fehlt es.
  • BGH, 21.03.2019 - V ZB 171/18

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Sicherungshaft zur Abschiebung eines

    Auszug aus BGH, 23.05.2019 - V ZB 236/17
    Eine solche Begründung ist vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist (vgl. § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG), im Grundsatz unzureichend (vgl. Senat, Beschluss vom 22. November 2018 - V ZB 54/18, juris Rn. 8; Beschluss vom 21. März 2019 - V ZB 171/18, juris Rn. 5).
  • BGH, 22.11.2018 - V ZB 54/18

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags bzgl. der Abschiebung eines

    Auszug aus BGH, 23.05.2019 - V ZB 236/17
    Eine solche Begründung ist vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist (vgl. § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG), im Grundsatz unzureichend (vgl. Senat, Beschluss vom 22. November 2018 - V ZB 54/18, juris Rn. 8; Beschluss vom 21. März 2019 - V ZB 171/18, juris Rn. 5).
  • BGH, 14.01.2016 - V ZB 178/14

    Abschiebehaftanordnung: Haftgrund des nicht angezeigten Aufenthaltswechsels bei

    Auszug aus BGH, 23.05.2019 - V ZB 236/17
    Deshalb muss die Ausländerbehörde dem Betroffenen in der Regel die Meldepflicht und die einschneidenden Folgen ihrer Verletzung durch einen Hinweis deutlich vor Augen führen (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2011 - V ZB 16/11, juris Rn. 5; Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 36/11, FGPrax 2011, 254 Rn. 10; Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 96/12, juris Rn. 18; Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 178/14, juris Rn. 6.).
  • BGH, 09.02.2011 - V ZB 16/11

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts im

    Auszug aus BGH, 23.05.2019 - V ZB 236/17
    Deshalb muss die Ausländerbehörde dem Betroffenen in der Regel die Meldepflicht und die einschneidenden Folgen ihrer Verletzung durch einen Hinweis deutlich vor Augen führen (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2011 - V ZB 16/11, juris Rn. 5; Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 36/11, FGPrax 2011, 254 Rn. 10; Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 96/12, juris Rn. 18; Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 178/14, juris Rn. 6.).
  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 36/11

    Abschiebungshaft wegen unterlassener Anzeige des Aufenthaltswechsels:

    Auszug aus BGH, 23.05.2019 - V ZB 236/17
    Deshalb muss die Ausländerbehörde dem Betroffenen in der Regel die Meldepflicht und die einschneidenden Folgen ihrer Verletzung durch einen Hinweis deutlich vor Augen führen (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2011 - V ZB 16/11, juris Rn. 5; Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 36/11, FGPrax 2011, 254 Rn. 10; Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 96/12, juris Rn. 18; Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 178/14, juris Rn. 6.).
  • BGH, 19.05.2020 - XIII ZB 82/19

    Freiheitsentziehungsverfahren: Person des Vertrauens; Antragsberechtigung der

    Den beschränkten Personalressourcen wird regelmäßig durch eine angemessene Vorlaufzeit von sechs Wochen Rechnung getragen, sofern nicht besondere, dann aber auch darzulegende Umstände eine andere Beurteilung rechtfertigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2019 - V ZB 236/17, juris Rn. 9 und vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 26/19, juris Rn. 9).
  • BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 59/20

    Abschiebungshaftsache: Überprüfung der Verweigerung der Aktenüberlassung in die

    Das reicht vor dem Hintergrund aus, dass die Notwendigkeit einer Sicherheitsbegleitung von den Haftgerichten grundsätzlich wegen der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte nicht zu prüfen ist (BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2019 - V ZB 236/17, juris Rn. 9, vom 25. August 2020 - XIII ZB 45/19, juris Rn. 21, vom 6. Oktober 2020 - XIII ZB 85/19, juris Rn. 28, und vom 23. März 2021 - XIII ZB 3/20, juris Rn. 14).
  • BGH, 06.10.2020 - XIII ZB 85/19

    Erheben von Einwänden gegen die Zulässigkeit des Haftantrags im

    (a) Ob im Fall des Betroffenen eine Sicherheitsbegleitung erforderlich war, was die beteiligte Behörde annimmt und wofür angesichts seines Verhaltens bei seiner Festnahme am 3. Mai 2018 einiges spricht, haben die Haftgerichte - anders als die Rechtsbeschwerde meint - nicht zu prüfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2019 - V ZB 236/17, juris Rn. 9, und vom 25. August 2020 - XIII ZB 45/19, juris Rn. 21).
  • BGH, 25.08.2020 - XIII ZB 40/19

    Voraussetzungen der gerichtlichen Anordnung der Unterbringung in einer

    Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang eine Sicherheitsbegleitung für die Rückführung der Betroffenen erforderlich ist, obliegt der zuständigen Behörde und ist - entgegen der Auffassung der Beschwerde - von dem die Unterbringung anordnenden Gericht nicht zu prüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2019 - V ZB 236/17, juris Rn. 9).
  • BGH, 24.03.2020 - XIII ZB 62/19

    Abschiebungshaft: Wechsel des Aufenthaltsorts; Hinweispflicht auf Anzeigepflicht

    Aus diesem Grund hat die Ausländerbehörde dem Betroffenen in der Regel die Meldepflicht und die einschneidenden Folgen ihrer Verletzung durch einen Hinweis in einer für ihn verständlichen Sprache deutlich vor Augen zu führen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2011 - V ZB 16/11, juris Rn. 8; vom 19. Mai 2011 - V ZB 36/11, FGPrax 2011, 254 Rn. 10; vom 23. Mai 2019 - V ZB 236/17, juris Rn. 11).
  • BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 26/19

    Voraussetzungen für die Anordnung von Haft zur Sicherung der Abschiebung;

    Den beschränkten Personalressourcen wird regelmäßig durch eine angemessene Vorlaufzeit von 6 Wochen Rechnung getragen, sofern nicht besondere Umstände eine andere Beurteilung rechtfertigen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2019 - V ZB 236/17, juris Rn. 10).
  • BGH, 25.08.2020 - XIII ZB 45/19

    Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Sicherungshaft nach

    (a) Ob im Fall des Betroffenen eine Sicherheitsbegleitung erforderlich war, was die beteiligte Behörde annimmt und wofür angesichts seines Verhaltens bei dem Überstellungsversuch am 24. Mai 2018 einiges spricht, haben die Haftgerichte - anders als die Rechtsbeschwerde meint - nicht zu prüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2019 - V ZB 236/17, juris Rn. 9).
  • BGH, 25.08.2020 - XIII ZB 41/19
    Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang eine Sicherheitsbegleitung für die Rückführung der Betroffenen erforderlich ist, obliegt der zuständigen Behörde und ist - entgegen der Auffassung der Beschwerde - von dem die Unterbringung anordnenden Gericht nicht zu prüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2019 - V ZB 236/17, juris Rn. 9).
  • BGH, 25.08.2020 - XIII ZB 42/19
    Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang eine Sicherheitsbegleitung für die Rückführung der Betroffenen erforderlich ist, obliegt der zuständigen Behörde und ist - entgegen der Auffassung der Beschwerde - von dem die Unterbringung anordnenden Gericht nicht zu prüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2019 - V ZB 236/17, juris Rn. 9).
  • AG Berlin-Tiergarten, 03.01.2020 - 383 XIV 2/20

    Vermutung der Gefährlichkeit bei BtM-Handel im Rahmen der Haftbeantragung

    Allerdings muss er zuvor auf die Anzeigepflicht des Ortswechsels und die Möglichkeit seiner sonst erfolgenden Inhaftierung (st. Rspr. BGH, Beschluss vom 23.05.2019 - V ZB 236/17 - juris-Rn. 12; Beschluss vom 20.07.2017 - V ZB 5/17 - InfAuslR 2017, 449 - juris-Rn. 4) in einer ihm verständlichen Sprache hingewiesen worden sein (st. Rspr. BGH, Beschluss vom 19.07.2018 - V ZB 223/17 - InfAuslR 2018, 413 - juris-Rn. 14; Beschluss vom 14.01.2016 - V ZB 178/14 - InfAuslR 2016, 234 - juris-Rn. 9).
  • LG Essen, 12.11.2020 - 7 T 38/20

    Abschiebung Sicherungshaft

  • LG Köln, 25.01.2022 - 34 T 137/21
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