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   BGH, 16.05.2013 - V ZB 24/12   

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https://dejure.org/2013,12613
BGH, 16.05.2013 - V ZB 24/12 (https://dejure.org/2013,12613)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2013 - V ZB 24/12 (https://dejure.org/2013,12613)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - V ZB 24/12 (https://dejure.org/2013,12613)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74a Abs 1 ZVG, § 74a Abs 2 ZVG, § 89 Abs 2 ZPO
    Zwangsversteigerungsverfahren: Rückwirkende Genehmigung eines vom vollmachtlosen Vertreter eines Berechtigten gestellten Antrags auf Zuschlagsversagung wegen Nichterreichens der 7/10-Grenze

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG § 74a Abs. 1; ZPO § 89 Abs. 2
    Zwangsversteigerungsverfahren: Rückwirkende Genehmigung des Antrags eines vollmachtlosen Vertreters auf Zuschlagsversagung möglich

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Genehmigung eines durch einen vollmachtlosen Vertreter gestellten Antrag zur Zuschlagsversagung in einem Zwangsversteigerungsverfahren

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG § 74a Abs. 1 und 2; ZPO § 89 Abs. 2
    Genehmigung der vom vollmachtslosen Vertreter geltend gemachten Zuschlagsversagung wegen Nicht- Erreichens der 7/10-Grenze

  • rewis.io

    Zwangsversteigerungsverfahren: Rückwirkende Genehmigung eines vom vollmachtlosen Vertreter eines Berechtigten gestellten Antrags auf Zuschlagsversagung wegen Nichterreichens der 7/10-Grenze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 74a Abs. 1
    Genehmigung eines durch einen vollmachtlosen Vertreter gestellten Antrag zur Zuschlagsversagung in einem Zwangsversteigerungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der vollmachtlose Gläubigervertreter im Zwangsversteigerungstermin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 810
  • WM 2013, 1223
  • Rpfleger 2013, 632
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 122/09

    Zwangsversteigerungsverfahren: Immobilienmakler als Vertreter eines Gläubigers -

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - V ZB 24/12
    a) Die allgemeinen Vorschriften über Prozessbevollmächtigte (§§ 78 ff. ZPO) gelten, soweit sich nicht aus dem Zwangsversteigerungsgesetz etwas anderes ergibt, sinngemäß auch im Zwangsversteigerungsverfahren (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 - I ZR 122/09, NJW 2011, 929, 931 Rn. 21; Stöber, ZVG, 20. Aufl., Einl. Rn. 50).

    bb) Anders liegt es zwar, wenn das Vollstreckungsgericht die Vollmacht nicht prüfen musste, weil - wie hier - ein Rechtsanwalt für einen Verfahrensbeteiligten aufgetreten und ein Mangel seiner Vollmacht nicht gerügt worden ist (§ 89 Abs. 2 Halbsatz 2 ZPO; anders bei Vertretung eines Bieters: vgl. § 71 Abs. 2 ZVG sowie BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 - I ZR 122/09, NJW 2011, 929, 930 Rn. 14).

    aa) Eine Sonderregelung sieht das Gesetz nur für die Vertretung des Bieters vor (§ 71 Abs. 2 ZVG); danach muss die Vertretungsmacht für einen Bieter - und zwar auch dann, wenn dieser durch einen Rechtsanwalt vertreten wird (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 - I ZR 122/09, NJW 2011, 929, 930 Rn. 14) - im Termin durch eine öffentlich beglaubigte Urkunde sofort nachgewiesen werden.

  • BGH, 10.01.1995 - X ZB 11/92

    "Aluminum-Trihydroxid"; Einreichung der Vollmacht des Patentanwalts;

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - V ZB 24/12
    Denn die Genehmigung der Verfahrensführung nach § 89 Abs. 2 ZPO heilt den Mangel der Vollmacht mit rückwirkender Kraft (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 1984 - X ZB 20/83, BGHZ 92, 137, 140; Beschluss vom 10. Januar 1995 - X ZB 11/92, BGHZ 128, 280, 283; Beschluss vom 26. Januar 2006 - III ZB 63/05, BGHZ 166, 117, 124).

    Demgemäß muss eine solche Genehmigung nicht innerhalb der Frist oder in dem Verfahrensabschnitt erklärt zu werden, die für die genehmigte Verfahrenshandlung gilt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 1995 - X ZB 11/92, BGHZ 128, 280, 283).

  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - V ZB 24/12
    b) Eine vollmachtlose Vertretung ist - solange es an einer auf die fehlende Vollmacht gestützten gerichtlichen Entscheidung fehlt (vgl. dazu GemS OGB, Beschluss vom 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83, BGHZ 91, 111, 115 f.) - auch im Zwangsversteigerungsverfahren grundsätzlich der Genehmigung nach § 89 Abs. 2 ZPO zugänglich (ebenso Stöber, ZVG, 20. Aufl., Einl. Anm. 50.7; Klawikowski, Rpfleger 2008, 404, 406).

    Nur einer auf einen solchen Mangel gestützten, prozessual zu Recht ergangenen gerichtlichen Entscheidung - hier wäre dies der Zuschlag an die Beteiligte zu 1 unter Zurückweisung des Antrags nach § 74a Abs. 1 ZVG der Beteiligten zu 2 wegen Fehlens einer wirksamer Vollmacht gewesen - kann durch die nachträgliche Genehmigung nicht mehr die Grundlage entzogen werden (vgl. GemS OGB, Beschluss vom 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83, aaO).

  • BGH, 13.07.1965 - V ZR 269/62

    Vollstreckungsschutz in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - V ZB 24/12
    b) Die Vorschrift des § 88 Abs. 1 ZPO wird nicht durch den für die Zuschlagsbeschwerde geltenden Grundsatz eingeschränkt, wonach neue oder erst im Beschwerdeverfahren bekannt gewordene Tatsachen bei der Entscheidung über die Beschwerde unberücksichtigt bleiben (Senat, Urteil vom 13. Juli 1965 - V ZR 269/62, BGHZ 44, 138, 143 f.; Beschluss vom 24. November 2005 - V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 506 f.).
  • BGH, 19.07.1984 - X ZB 20/83

    Schweißpistolendüse II

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - V ZB 24/12
    Denn die Genehmigung der Verfahrensführung nach § 89 Abs. 2 ZPO heilt den Mangel der Vollmacht mit rückwirkender Kraft (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 1984 - X ZB 20/83, BGHZ 92, 137, 140; Beschluss vom 10. Januar 1995 - X ZB 11/92, BGHZ 128, 280, 283; Beschluss vom 26. Januar 2006 - III ZB 63/05, BGHZ 166, 117, 124).
  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 99/05

    Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und einstweiliger Einstellung des

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - V ZB 24/12
    b) Die Vorschrift des § 88 Abs. 1 ZPO wird nicht durch den für die Zuschlagsbeschwerde geltenden Grundsatz eingeschränkt, wonach neue oder erst im Beschwerdeverfahren bekannt gewordene Tatsachen bei der Entscheidung über die Beschwerde unberücksichtigt bleiben (Senat, Urteil vom 13. Juli 1965 - V ZR 269/62, BGHZ 44, 138, 143 f.; Beschluss vom 24. November 2005 - V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 506 f.).
  • BGH, 26.01.2006 - III ZB 63/05

    Wirksamkeit der Prozesshandlungen eines Rechtsanwalts nach Verlust der Zulassung

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - V ZB 24/12
    Denn die Genehmigung der Verfahrensführung nach § 89 Abs. 2 ZPO heilt den Mangel der Vollmacht mit rückwirkender Kraft (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 1984 - X ZB 20/83, BGHZ 92, 137, 140; Beschluss vom 10. Januar 1995 - X ZB 11/92, BGHZ 128, 280, 283; Beschluss vom 26. Januar 2006 - III ZB 63/05, BGHZ 166, 117, 124).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - V ZB 24/12
    Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt, da sich die Beteiligten im Zwangsversteigerungsverfahren grundsätzlich nicht als Parteien eines kontradiktorischen Streitverhältnisses gegenüberstehen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378, 381 Rn. 7).
  • BGH, 16.02.2012 - V ZB 48/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Nachweis der Vertretungsvollmacht des Bieters

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - V ZB 24/12
    Allein hierauf bezieht sich die von der Rechtsbeschwerde angeführte Entscheidung des Senats (Beschluss vom 16. Februar 2012 - V ZB 48/11, NJW-RR 2012, 649), nach der das Vollstreckungsgericht auf die Prüfung der formellen Beweiskraft einer solchen Urkunde beschränkt ist.
  • BGH, 09.07.2020 - I ZB 80/19

    YOOFOOD/YO - Beurteilung der Verwechslungsgefahr von sich gegenüberstehenden, zu

    Wegen ihrer Rückwirkung brauchte die Genehmigung nicht in dem Verfahrensabschnitt oder innerhalb der Frist erklärt zu werden, die für die genehmigte Verfahrenshandlung gilt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 1995 - X ZB 11/92, BGHZ 128, 280, 283 [juris Rn. 12]; Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 24/12, WM 2013, 1223 Rn. 16); sie war vielmehr bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2017 - V ZB 35/17, juris Rn. 8 mwN).
  • BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 44/17

    Auflösung eines im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis entstandenen

    Eine vollmachtlose Vertretung ist - solange es an einer auf die fehlende Vollmacht gestützten gerichtlichen Entscheidung fehlt (vgl. dazu Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83 - zu II 2 der Gründe, BGHZ 91, 111)  - grundsätzlich der Genehmigung nach § 89 Abs. 2 ZPO zugänglich (vgl. etwa BAG 3. September 1998 - 8 AZR 439/97 - zu B I der Gründe; BGH 14. Dezember 2017 - V ZB 35/17 - Rn. 6; 16. Mai 2013 - V ZB 24/12 - Rn. 13) .

    Die Genehmigung ist vielmehr bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz möglich (BGH 14. Dezember 2017 - V ZB 35/17 - Rn. 8; 16. Mai 2013 - V ZB 24/12 - Rn. 16, jeweils mwN).

  • LG Duisburg, 06.09.2013 - 11 T 59/13
    Gemäß § 88 Abs. 1 ZPO, der als eine der allgemeinen Vorschriften über Prozessbevollmächtigte (§§ 78 ff. ZPO), soweit sich nicht aus dem Zwangsversteigerungsgesetz etwas anderes ergibt, sinngemäß auch im Zwangsversteigerungsverfahren gilt (vgl. BGH, Beschluss vom 16.05.2013, Az. V ZB 24/12, zitiert nach juris, Rn. 7 m.w.N.), kann der Mangel der Vollmacht eines Bevollmächtigten durch den Gegner in jeder Lage des Rechtsstreits gerügt werden.

    Dabei wird die Vorschrift des § 88 Abs. 1 ZPO nicht durch den für die Zuschlagsbeschwerde geltenden Grundsatz eingeschränkt, wonach neue oder erst im Beschwerdeverfahren bekannt gewordene Tatsachen bei der Entscheidung über die Beschwerde unberücksichtigt bleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 16.05.2013, Az. V ZB 24/12, zitiert nach juris, Rn. 8 m.w.N.).

    Eine vollmachtlose Vertretung ist - solange es an einer auf fehlende Vollmacht gestützten gerichtlichen Entscheidung fehlt - auch im Zwangsversteigerungsverfahren grundsätzlich der Genehmigung nach § 89 Abs. 2 ZPO zugänglich (vgl. BGH, Beschluss vom 16.05.2013, Az. V ZB 24/12, zitiert nach juris, Rn. 13 m.w.N.).

    Die Sonderregelung in § 71 Abs. 2 ZVG ist nur für die - hier nicht zutreffende - Vertretung eines Bieters einschlägig (vgl. vgl. BGH, Beschluss vom 16.05.2013, Az. V ZB 24/12, zitiert nach juris, Rn. 14 m.w.N.) und steht der Anwendung des § 89 Abs. 2 ZVG im Zwangsversteigerungsverfahren nicht entgegen.

  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 9/13

    Beschwerde in einer Abschiebungshaftsache: Wirksamkeit einer in deutscher Sprache

    Denn die vollmachtlose Einlegung eines Rechtsmittels kann nach § 11 Satz 5 FamFG i.V.m. § 89 Abs. 2 ZPO mit Rückwirkung genehmigt werden, solange das Rechtsmittel noch nicht mangels Vollmacht als unzulässig verworfen worden ist (GemSOGB, Beschluss vom 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83, BGHZ 91, 111, 115; BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 1984 - X ZB 20/83, BGHZ 92, 137, 140, vom 10. Januar 1995 - X ZB 11/92, BGHZ 128, 280, 283 und vom 26. Januar 2006 - III ZB 63/05, BGHZ 166, 117, 124 Rn. 17 sowie Senat, Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 24/12, WM 2013, 1223, 1225 Rn. 16).
  • OLG Stuttgart, 24.02.2017 - 20 W 8/16

    Gerichtliche Ergänzung des Aufsichtsrats einer mitbestimmten Aktiengesellschaft

    Abgesehen davon ist eine Vollmacht an die diese beiden Schriftsätze jeweils Unterzeichnenden von den antragstellenden Vorstandsmitgliedern nach den Gesamtumständen jedenfalls stillschweigend erteilt worden oder es lag zumindest in dem Vorbringen des Vorstands der Gesellschaft in der Beschwerdeinstanz, mit dem dieser den Mangel der Vollmacht in Abrede stellt (S. 11 f. der Beschwerdeerwiderung vom 18.11.2016, GA 74, sowie S. 1 f. des Schriftsatzes vom 25.01.2017), eine Genehmigung mit rückwirkender Kraft (vgl. etwa auch BGH, Beschl. v. 16.05.2013 - V ZB 24/12 - Tz. 12 ff.).
  • BPatG, 10.08.2019 - 28 W (pat) 591/17

    YO / YOOFOOD

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn durch die nachträgliche Genehmigung einer auf dem Fehlen der Vollmacht gestützten, zu Recht ergangenen Entscheidung nachträglich die Grundlage entzogen werden würde (vgl. BGH MDR 2013, 810, Rdnr. 16; m. w. N. Zöller, ZPO, 32. Auflage, § 89, Rdnr. 11).
  • OLG Köln, 27.04.2017 - 18 U 49/14

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Schiedsspruchs betreffend die Zuerkennung

    Denn Vollmachtsmängel sind jederzeit ohne weiteres durch Genehmigung heilbar (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Mai 2013 - V ZB 24/12 -, juris Rn. 16), und der Senat ist schon aufgrund der Angaben der Prozessbevollmächtigten zu ihren fortlaufenden Kontakten zu Mitarbeitern der Geschäftsführung des Präsidenten der Klägerin, im Hinblick auf die hinter der Klage stehenden, naheliegenden Interessen der Klägerin jedenfalls aber mit Rücksicht sowohl auf die Einschaltung der Botschaft der Klägerin als auch auf die Hinzuziehung Prof. Fs sowie die Beibringung der Ablichtung einer Urkunde aus dem Regierungsarchiv der Klägerin davon überzeugt, dass die jedenfalls seit dem 22. Mai 2006 zuständige und befugte Organperson der Klägerin, der Leiter der Geschäftsführung des Präsidenten der Klägerin, das Auftreten der Prozessbevollmächtigten für die Klägerin im vorliegenden Verfahren billigt.
  • LG Bochum, 10.09.2018 - 7 T 195/17
    Die von einem vollmachtlosen Prozessvertreter vorgenommenen, zunächst schwebend unwirksamen Prozesshandlungen werden mit ihrer Genehmigung durch die Partei nach § 89 Abs. 2, 2. Alt. BGB, der entsprechend auch ohne vorherige einstweilige Zulassung des Prozessvertreters zur Prozessführung gilt, wirksam (Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 89 ZPO Rn. 14 ff.; BGH, Beschluss vom 16.05.2013, Az. V ZB 24/12 zur rückwirkenden Genehmigung von Handlungen im Zwangsversteigerungsverfahren).
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